Freitag, August 17, 2018

BGH: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven kürzen – Widerspruch prüfen

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr. Versicherungsunternehmen dürfen die Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen kürzen. Diese für Verbraucher unerfreuliche Entscheidung hat der BGH mit Urteil vom 27. Juni 2018 getroffen (Az.: IV ZR 201/17).

Die entsprechende im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verankerte Regelung sei nicht verfassungswidrig, entschied der BGH.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde die Lebensversicherung planmäßig zum 1. September 2014 beendet. Mit Schreiben vom 1. Juli 2014 hatte der Lebensversicherer noch angekündigt, dass die Versicherungsleistung rund 50.300 Euro betragen würde, wovon etwa 2800 Euro auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven entfielen. Allerdings würde die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven endgültig erst zum Fälligkeitstermin feststehen. Tatsächlich erhielt der Versicherungsnehmer nur eine Versicherungsleistung in Höhe von ca. 47.600 Euro. Die Beteiligung an der Bewertungsreserve betrug nur noch knapp 150 Euro.

Die Klage auf Auszahlung der Bewertungsreserve in Höhe von 2800 Euro blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Auch der BGH stellte fest, dass die Neuregelung, die der Gesetzgeber 2014 beschlossen hat, nicht verfassungswidrig ist. Das LVRG erlaubt es Versicherungsunternehmen, die Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in der Höhe auszuschütten, wie die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind. Allerdings muss der Versicherer diesen Sicherungsbedarf auch nachweisen können. Das hatte der Versicherer in dem Fall offenbar nicht getan, so dass der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurückverwies. Dieses muss nun prüfen, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers gerechtfertigt sind.

Hintergrund für das Lebensversicherungsreformgesetz sind die anhaltend niedrigen Zinsen, unter denen auch die Lebensversicherer leiden.

"Durch die Entscheidung des BGH, dass die Bewertungsreserven gekürzt werden dürfen, sind Lebensversicherungen für die Verbraucher noch einmal unattraktiver geworden", sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die vorzeitige Kündigung der Police ist in der Regel aber auch keine Lösung, da der Verbraucher dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert erhält. Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Widerspruch der Lebensversicherung möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert wurde. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, so dass der Widerspruch auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. Der Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur Kündigung ist, dass der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien fast vollständig zurückerhält und der Versicherer nur für den gewährten Versicherungsschutz einen gewissen Betrag einbehalten darf.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung stand bei den Verbrauchern stets an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Die Versicherer beteuerten stets, dass die Lebensversicherung darauf ausgerichtet sei, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt und dass man dafür mit der Lebensversicherung die notwendige Sicherheit habe.

Dieses Versprechen war aber schon immer mehr Marketing als Realität.

Die viel gepriesene absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen hat es nie gegeben.  Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Um die private Altersvorsorge ist es schlecht bestellt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 

Berlin und die EU fördern die Privatisierung der Altersvorsorge ausschließlich im Interesse der Finanzindustrie, die Interessen der Bürger spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Die Angst vor der „Altersarmut“ wird zum Einstieg für  europaweite private Altersvorsorgeprodukte internationaler Heuschrecken genutzt. Diese Finanzkonzerne mehren ihre Gewinne, während die Bürger der EU-Staaten immer mehr in die Armut abrutschen!   

Manche Verbraucher spielen mit dem Gedanken, den Vertrag jetzt zu kündigen oder ihn selbst auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte: Ein Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags kann gewinnbringender sein, als der Verkauf.

Lebensversicherungskunden müssen doppelt auf der Hut sein:

Erstens:

Vor Post von ihren Versicherungen. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Zweitens:

Vor Post von Unternehmen und auch Rechtsanwälten, die für den Versicherten auf Erfolgsbasis den Widerruf des Vertrages durchführen möchten,  hohe Auszahlungen versprechen, oder gleich den Vertrag kaufen möchten. Hier hat sich eine ganze „Widerrufsindustrie“ gebildet. Offensichtlich wird hier viel Geld verdient. Wer die Zeche dann bezahlt, daran besteht wohl kein Zweifel.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr.
  
Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen.
  
Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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Donnerstag, August 16, 2018

P&R Forderungsanmeldung: Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis.

Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs-  sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.

Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.

Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.

Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte "deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.

Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung über den Eigentumsübergang ausgetauscht."

Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 08. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Forderungsanmeldung könnte übervorteilen. P&R-Anleger sollten nicht einfach unterzeichnen.

Eigentlich sollten alle Anleger Anfang August Post von den Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften erhalten. Still und heimlich hat sich diese Ankündigung allerdings nach hinten verschoben, ohne dass der Zeitraum zur Anmeldung von Forderungen bis 14. September 2018 verlängert worden wäre. Wer auch noch in Urlaub ist, für den drängt die Zeit. Kritik am Vorgehen der Insolvenzverwalter wird deshalb immer lauter. Nicht ohne Grund.

Abtretung.

Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass in den Kauf- und Mietverträgen sicherungshalber Abtretungen von Forderungen der Emittenten enthalten sind. Offenbar gibt es auch zahlreiche Investoren, die bereits versucht haben, diese Abtretungen gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug geltend zu machen. In einem der Verträge heißt es beispielsweise: „Zur Sicherung der Mietzahlungen [...] werden die Ansprüche der Emittentin auf Erlöse aus dem Untermietverhältnis hinsichtlich des vom Anleger [...] erworbenen Containers an den Anleger abgetreten. Der Anleger nimmt die Abtretung an.“

Forderungsanmeldung.

Ohne ausreichende Aufklärung über die Folgen hat Michael Jaffé in den Anschreiben an P&R-Investoren die Nichterfüllung der bestehenden Containerverträge erklärt. Das klingt erst einmal logisch, weil der Grund für die Insolvenzen die nicht ausreichende Liquidität ist. Allerdings erlischt durch die pauschale Nichterfüllungserklärung vermutlich auch die Abtretung, weshalb die Investoren die Forderungsanmeldung nicht einfach unterschreiben sollten. Konkret versteckt ist das in Fußnote 6 des Formulars, wonach ein Gläubiger mit einfacher Unterschrift auch die Rechte auf Abtretungen und Zessionen aufgibt. Ein bekannter Anlegeranwalt empfiehlt seinen Mandanten deshalb: „Die Einwilligung zur Anmeldung einer Schadensersatzforderung anstelle der Erfüllung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Vertrag umgestaltet wird und die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft in der Schweiz nicht mehr bestehen (Münchner Kommentar zur InsO, 2. Auflage, § 103 , RN 4ff , insbesondere RN 18 und 22). Wir werden dies aber nochmals prüfen. Sie sollten deswegen nicht voreilig die Forderungsanmeldung unterzeichnen und zurücksenden.“

Landgericht München.

Im Anschreiben an die Anleger taucht erneut eine Entscheidung des Landgerichts München I auf. Der genaue Verhandlungsgegenstand ist aber nicht bekannt. Jaffé hat investmentcheck die Entscheidung nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er sie nun schon wiederholt zitiert und den Vorgang so hinstellt, als hätte das Landgericht den Anlegern das Eigentum an den Containern abgesprochen: „Damit ist der für eine Übereignung zwingend erforderliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht eingehalten. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt.“ Das mag für Anleger gelten, denen keine Containernummern zugeordnet und bestätigt wurden. Doch Jaffé erweitert das einfach, in dem er die Übermittlung von Eigentumszertifikaten als sogenannten „Realakt“ ohne Bedeutung abtut.

Gläubigerversammlung.

Zu den am 17. und 18. Oktober 2018 stattfindenden Gläubigerversammlungen hat Michael Jaffé Ehepartner und andere Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn beispielsweise aufgrund einer Schwerbehinderung ein Gläubiger nur in Begleitung kommen kann. In seinen FAQs auf frachtcontainer-inso.de schreibt er allerdings, dass eine Vertretung durch Familienangehörige grundsätzlich möglich ist. Ansonsten werden wohl nur noch Rechtsanwälte als Vertreter zugelassen. Offenbar soll die Zahl der unliebsamen Fragensteller eingegrenzt werden.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn geschätzt rund 2,5 Milliarden Euro von 54.000 Anlegern fehlen, hat der Insolvenzverwalter keinen leichten Job. Allen gerecht zu werden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wo bleibt seine oberste Maxime einer gerechten Vertretung aller Gläubigerinteressen, wenn er den Anlegern, die seine Forderungsanmeldung einfach unterschreiben, ein Sicherungsrecht abluchst? Andere Anleger, die anwaltlich vertreten sind, werden dieses nicht so einfach aufgeben. Muss jetzt jeder P&R-Investor einen Anwalt beauftragen? Fördert Jaffé ein Hauen und Stechen der Anleger untereinander? Jedes Individualverfahren kostet Zeit und Geld. Warum spielt Jaffé nicht mit offenen Karten und veröffentlicht nicht einmal eine angeblich wichtige Landgerichtsentscheidung, die er ständig zitiert?


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Wenn Sie finanziell bei P&R engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dienstag, August 14, 2018

Erfreuliches Urteil für Schiffsfonds-Anleger: Prospektfehler bei CFB-166-Fonds - Rückerstattung für Anleger.

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt Prospektfehler beim CFB-166-Fonds und verurteilte die Gründungsgesellschafter des Fonds zur Rückabwicklung.

Begründung der Richter:

Hinsichtlich der Betriebskosten des Schiffes sei mit unrealistisch niedrigen Kosten kalkuliert worden. Auch die angesetzten Kostensteigerungen für die Zukunft seien unvertretbar.

Der von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretene Kläger bekommt fast 22.000 Euro rückerstattet - plus Zinsen. Einige der von den Anwälten dargestellten Zahlen blieben von der Gegenseite im Prozess unbestritten, so dass das Gericht diese als unstreitig unterstellen und würdigen.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen. Anmeldung zum Newsletter

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Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten erlittene Anlageverluste auszugleichen.

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer.

In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. Auch mit falschem Gold haben Anleger hohe Beträge verloren. 

Das zwischen den Banken und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger sowohl durch die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierungsgesellschaft als auch durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die Vielzahl  betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass  versteckte Provisionen und Kosten (Hidden costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht tätig werden.

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.

Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren. Das ist ein Ergebnis einer Forsa-Umfrage.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen.

Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!

Prozesskostenfinanzierung als Ausweg

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.

Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind.

Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

  • Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)

  • Nachdem Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

  • Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

  • Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

  • Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

  • Man kann aber auch einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen!

Rechtsansprüche mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.

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  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
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Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

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Bei Versicherungen werden benötigt:
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  • AGB`s
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  • Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Montag, August 13, 2018

Kapitalanlagen auf Beratungsfehler überprüfen lassen - klagen ohne finanzielles Risiko.

Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen, beispielsweise investieren sie in Aktien, Immobilien, Gold, Zertifikate und vieles mehr. Das bietet sich zur Altersvorsorge und zur Anlage ihres hart erarbeiteten Geldes an. Aber was ist, wenn sich die Kapitalanlage als fatale Fehlinvestition entpuppt?

Solche wichtigen Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein gut vorbereitet sein. Es ist auch eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung nötig. Hier kann es schnell zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn man beispielsweise von seinem Bankberater falsch beraten wird.

Eine Falschberatung kann nämlich schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist. Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.

Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen. Eine solche Ersteinschätzung von Kapitalanlagen nehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des BSZ e.V. kostenlos vor.

Hierzu müssen die Anleger nur ihre Vertragsunterlagen, also beispielsweise Kaufverträge, Beitrittserklärungen sowie vergleichbare Unterlagen, an die entsprechende Kanzlei schicken. Sie sollten auch eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken. Hier sehen sich spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob bei Ihrer Kapitalanlage eine Fehlberatung vorliegt.

Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist und es soll  ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, dann kann eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem  BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.

Auf Basis der dann der Prozessfinanzierungsgesellschaft übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen  unabhängige und renommierte Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit des Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist der Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung des Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Donnerstag, August 09, 2018

Ist der Rechtsanwalt als Mitglied im Gläubigerausschuss der bessere Anlegervertreter?

Die Insolvenz des Containeranbieters P&R verunsichert zehntausende Investoren.

Wenn es im Kapitalanlagebereich zu Insolvenzverfahren kommt, ist mitunter zu beobachten, dass Anlegeranwälte bei betroffenen Mandanten versuchen den Anschein zu erwecken, sie seien der bessere Anlegervertreter, weil sie Mitglied im Gläubigerausschuss sind.

„Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied verspricht seinen potenziellen Mandanten zwar keine direkten Vorteile, wirbt aber mit seiner Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, weil er sich der Wirkung die er damit bei den betroffenen Anlegern erzielt durchaus bewusst ist und sich  davon gegenüber anderen Anwälten auch noch einen Vorteil verspricht“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Wahr ist: Wenn Ihr Anwalt im Gläubigerausschuss sitzt, haben Sie als Gläubiger davon keinen einzigen direkten Vorteil!

Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied ist gegenüber seinem Mandanten zwar nicht grundsätzlich zum Stillschweigen verpflichtet (BGH v. 22.4.1981 VIII ZR 34/80, ZIP 1981, 1001), er darf aber in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die während seiner Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied erlangten Informationen im Interesse der vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit nicht im Zusammenwirken mit seinem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.

Bereits mit Beschluss vom 24.01.2008 –IX ZB 222/05  hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Rechtsanwalt der in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten ausnutzt, kann er aus wichtigem Grund entlassen werden. Da der Gläubigerausschuss die Interessen der gesamten Gläubigerschaft wahrzunehmen habe, könne die Verfolgung von Sonderinteressen oder die Verletzung der Pflicht zur Verschwiegenheit die Entlassung begründen. Die Weitergabe von Informationen durch einen dem Gläubigerausschuss angehörenden Rechtsanwalt an seinen Mandanten dürfe nicht zu einer Begünstigung dieses Gläubigers oder einer Benachteiligung anderer Gläubiger führen.

  • Wenn ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten ausnutzt; so ist das eine unzulässige Begünstigung. Wegen der von dem Gläubigerausschuss vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit darf der Rechtsanwalt nämlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gläubigerausschusses erlangte Informationen nicht im Zusammenwirken mit einem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.

Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis.

Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs-  sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.

Der Gläubigerausschuss ist ein unabhängiges und eigenständiges Organ der Insolvenzverwaltung. Seine allgemeine Aufgabenstellung wird in der Weise bestimmt, dass die Mitglieder den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen haben. Der Gläubigerausschuss hat als Sachwalter der Gläubigerinteressen das Gesamtinteresse der Gläubigergemeinschaft wahrzunehmen. Die Mitglieder, die keinen Weisungen der Gläubigerversammlung und lediglich einer Rechtskontrolle durch das Insolvenzgericht unterliegen, sind zu einer unabhängigen, allein an den Zielen des Verfahrens orientierten Amtsführung verpflichtet.

Die Insolvenz des Containeranbieters P&R verunsichert zehntausende Investoren.

Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.

Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.

Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte "deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.

Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung über den Eigentumsübergang ausgetauscht."

Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen diese Anwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Das in Auszügen zitierte Interview finden Sie  HIER. http://bit.ly/2Muyl7x

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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