Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen, beispielsweise
investieren sie in Aktien, Immobilien, Gold, Zertifikate und vieles mehr. Das
bietet sich zur Altersvorsorge und zur Anlage ihres hart erarbeiteten Geldes
an. Aber was ist, wenn sich die Kapitalanlage als fatale Fehlinvestition
entpuppt?
Solche wichtigen Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein
gut vorbereitet sein. Es ist auch eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung
nötig. Hier kann es schnell zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn man
beispielsweise von seinem Bankberater falsch beraten wird.
Eine Falschberatung kann nämlich schnell passieren,
beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das
Risiko eines Totalverlustes hinweist. Außerdem werden in Anlagenprospekten oft
utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht –
besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus
angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele
Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit
später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.
Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte
Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen. Eine
solche Ersteinschätzung von Kapitalanlagen nehmen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des BSZ
e.V. kostenlos vor.
Hierzu müssen die Anleger nur ihre Vertragsunterlagen, also
beispielsweise Kaufverträge, Beitrittserklärungen sowie vergleichbare
Unterlagen, an die entsprechende Kanzlei schicken. Sie sollten auch eine kurze
Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang per Post, Fax
oder E-Mail an die Anwälte schicken. Hier sehen sich spezialisierte
Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine unverbindliche
Ersteinschätzung, ob bei Ihrer Kapitalanlage eine Fehlberatung vorliegt.
Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist
und es soll ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht
werden, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, dann kann eine
Finanzierungsanfrage bei der mit dem BSZ
e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.
Auf Basis der dann der Prozessfinanzierungsgesellschaft übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unabhängige und renommierte Anwälte
fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit des Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist der Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung des Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein
verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen