Die Insolvenz des Containeranbieters P&R verunsichert
zehntausende Investoren.
Wenn es im Kapitalanlagebereich zu Insolvenzverfahren kommt,
ist mitunter zu beobachten, dass Anlegeranwälte bei betroffenen Mandanten
versuchen den Anschein zu erwecken, sie seien der bessere Anlegervertreter, weil
sie Mitglied im Gläubigerausschuss sind.
„Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied verspricht
seinen potenziellen Mandanten zwar keine direkten Vorteile, wirbt aber mit
seiner Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, weil er sich der Wirkung die er
damit bei den betroffenen Anlegern erzielt durchaus bewusst ist und sich davon gegenüber anderen Anwälten auch noch
einen Vorteil verspricht“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz
tätig.
Wahr ist: Wenn Ihr
Anwalt im Gläubigerausschuss sitzt, haben Sie als Gläubiger davon keinen
einzigen direkten Vorteil!
Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied ist
gegenüber seinem Mandanten zwar nicht grundsätzlich zum Stillschweigen
verpflichtet (BGH v. 22.4.1981 VIII ZR 34/80, ZIP 1981, 1001), er darf aber in
seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die während seiner Tätigkeit als
Gläubigerausschussmitglied erlangten Informationen im Interesse der vorrangig
zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit nicht im Zusammenwirken mit seinem
Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.
Bereits mit Beschluss vom 24.01.2008 –IX ZB 222/05 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein
Rechtsanwalt der in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses
gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern
gehörenden Mandanten ausnutzt, kann er aus wichtigem Grund entlassen werden. Da
der Gläubigerausschuss die Interessen der gesamten Gläubigerschaft wahrzunehmen
habe, könne die Verfolgung von Sonderinteressen oder die Verletzung der Pflicht
zur Verschwiegenheit die Entlassung begründen. Die Weitergabe von Informationen
durch einen dem Gläubigerausschuss angehörenden Rechtsanwalt an seinen
Mandanten dürfe nicht zu einer Begünstigung dieses Gläubigers oder einer
Benachteiligung anderer Gläubiger führen.
- Wenn
ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines
Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines
zu den Gläubigern gehörenden Mandanten ausnutzt; so ist das eine
unzulässige Begünstigung. Wegen der von dem Gläubigerausschuss vorrangig
zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit darf der Rechtsanwalt nämlich
in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gläubigerausschusses erlangte
Informationen nicht im Zusammenwirken mit einem Mandanten zum Nachteil der
übrigen Gläubiger verwerten.
Gläubiger und
Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis.
Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner
Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung
der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs- sowie
Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des
Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und
Gebührenansprüche.
Der Gläubigerausschuss ist ein unabhängiges und
eigenständiges Organ der Insolvenzverwaltung. Seine allgemeine Aufgabenstellung
wird in der Weise bestimmt, dass die Mitglieder den Insolvenzverwalter bei
seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen haben. Der
Gläubigerausschuss hat als Sachwalter der Gläubigerinteressen das
Gesamtinteresse der Gläubigergemeinschaft wahrzunehmen. Die Mitglieder, die
keinen Weisungen der Gläubigerversammlung und lediglich einer Rechtskontrolle
durch das Insolvenzgericht unterliegen, sind zu einer unabhängigen, allein an
den Zielen des Verfahrens orientierten Amtsführung verpflichtet.
Die Insolvenz des
Containeranbieters P&R verunsichert zehntausende Investoren.
Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS
Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen,
damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.
Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur
Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den
Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig
ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger
Scheffler.
Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren
Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte
"deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der
Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten
oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei
aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt
werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.
Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur
wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die
Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden
diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung
über den Eigentumsübergang ausgetauscht."
Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim
Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und
auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die
richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch
Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.
Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und
gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel
die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken
aufgeklärt, machen diese Anwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und
Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.
Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe
bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz
sicher nicht passieren.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des
Totalverlustes Ihres Investments.
Das in Auszügen zitierte Interview finden Sie HIER. http://bit.ly/2Muyl7x
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt
schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur
das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container
verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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