Montag, Juli 16, 2018

P&R und Magellan: Wie viel Seemannsgarn verträgt ein seriöses Container-Investment?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Magellan. Insolvenzverwalter Borchardt macht keine gute Figur. Manche Anlegeranwälte auch nicht!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 07. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Magellan. Insolvenzverwalter Borchardt macht keine gute Figur.

Anna Paulson (Name geändert) ist maßlos enttäuscht. Für sie ist die Arbeit des Insolvenzverwalters Peter Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer längst nicht so zufriedenstellend, wie von vielen dargestellt. Die Insolvenz des Containeranbieters Magellan Maritime Services GmbH wirft strafrechtliche Fragen auf, an denen der Insolvenzverwalter offenbar wenig Interesse zeigt. Investmentcheck hat deshalb ausführlich recherchiert und bekam von Rechtsanwalt Borchardt keine Antworten auf wichtige Fragen.

Mietunterdeckungen.

Als Peter Borchardt am 18. Oktober 2016 vor die geladenen Anleger trat, hat er die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells von Magellan stark in Frage gestellt: „Der von den Reedereien vereinnahmte Mietzins war in den vergangenen Jahren regelmäßig geringer als der den Investoren geschuldete Mietzins. Die Differenz bezogen auf jeden Einzelcontainer hat die Schuldnerin über die Marge aus der Veräußerung der Container an die Investoren sowie aus den in allen sonstigen Geschäftsbereichen operativ erzielten Betriebsüberschüssen finanziert und gedeckt.“ Er legte sogar die interne Kalkulation offen, die das Minus über rund 8,5 Jahre bis auf den Euro auswies. Und am Ende sollte der Verkauf am Markt noch mehr bringen, als ein Container dieses Alters erfahrungsgemäß einbringt.

Insolvenzursache.

Magellan bezog ihre Container fast ausschließlich von einem chinesischen Hersteller. Dieser hat für seine Rechnungen stillschweigend lange Zahlungsziele von bis zu einem Jahr eingeräumt. Warum Magellan diese überhaupt benötigte, wenn die Anleger die Käufe pünktlich bezahlten, wurde nicht erläutert. Offenbar nutzte Magellan die Liquidität zum Stopfen von Löchern, sonst hätte die geänderte Zahlungszielpraxis des Lieferanten, wonach die gelieferten Container zeitnah zu bezahlen waren, eigentlich kein Problem sein dürfen. Anna Paulson wünscht sich deshalb, dass ein Staatsanwalt den Fall eingehender prüft. Der Verdacht von Insolvenzverschleppung drängt sich geradezu auf.

Fehlbestände.

Für den Ruf nach einem Staatsanwalt gibt es auch noch weitere Gründe. Sie hat nämlich Container gekauft und mit Zertifikat bestätigt bekommen, die überhaupt nicht existieren. Damit ist sie nicht allein. Rund 5.000 Stahlboxen, die Anlegern mit Nummern zugeordnet wurden, gibt es nicht. Ein Teil ging auf hoher See verloren und Magellan hat den vom Reeder bezahlten Schadenersatz selbst eingestrichen. Ein anderer Teil wurde vom Hersteller nicht geliefert, weil offene Forderungen nicht beglichen wurden. Anna Paulson hat ihre Container aber bezahlt und auch bis zur Insolvenz die Mieten erhalten. Und offenbar sind die im Auftrag von Geschäftsführer Carsten J. verschickten Eigentumszertifikate und quittierten Rechnungen über die Kaufpreise das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Containerverkauf.

Für die verschwundenen Container hat Anna Paulson keinen Cent aus dem als Erfolg dargestellten Verkauf an Buss erhalten. Sie ärgert sich aber auch über die abgerechneten Verkaufspreise der vorhandenen Boxen. Für einige erst wenige Jahre alte 40-Fuß High-Cube Container bekam sie bisher knapp 1.100 Euro ausbezahlt. Vor ein paar Jahren hat sie fast 4.000 Euro dafür bezahlt. Dabei sind beispielsweise Container mit 3,5 Jahren noch rund 75 Prozent des Neupreises wert. Bei einem Marktpreis von etwa 2.200 US-Dollar pro CEU Neutonnage waren das im Frühjahr 2017 beim Verkauf an Buss rund 2.500 Euro. Auch wenn sie noch einen kleinen Aufschlag auf den bisher ausbezahlten Betrag erhält, sieht sie die Verantwortung für dieses Desaster beim Insolvenzverwalter. Er war es, der anfänglich die Container in die Insolvenzmasse packen wollte.

Das von CMS Hasche Sigle erstellte Gutachten war für Paulson nur eine bestellte Arbeit, die Prof. Dr. Christoph Thole später wiederlegte. Was eigentlich gut für die Anleger sein sollte, entwickelte sich zum Bumerang. Kaufinteressenten für das Gesamtportfolio sprangen ab, wofür der Insolvenzverwalter indirekt die Begründung lieferte: „Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die sich aus den Direktinvestmentverträgen ergeben und der nach deutschem Recht folgenden Konsequenzen, gestalteten sich die Verhandlungen mit den ausländischen Interessenten besonders aufwendig und schwierig.“ Am Ende blieb nur noch Buss übrig, die sich trotz des günstigen Kaufpreises als Anlegerretter darstellen.

Neue Firma.

Paulson versteht die Welt nicht mehr. Von ihr bezahlte Container sind angeblich nicht da, weil Rechnungen nicht mehr bezahlt wurden. Dabei sind von ihr später noch gekaufte Boxen tatsächlich geliefert worden. Verantwortlich für das Desaster ist Carsten J., der seit fast eineinhalb Jahren als Geschäftsführer einer neuen Containerhandelsgesellschaft fungiert. Die Mercury Container Trading GmbH residierte sogar von Juni 2017 bis April 2018 in der Domstraße 17, also der Adresse von Magellan.

Staatsanwaltschaft.

Nach Recherchen von investmentcheck könnte Anna Paulson allerdings bald etwas Gerechtigkeit erfahren. Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Anfrage mitteilte, wird gegen den Magellan-Geschäftsführer wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betruges ermittelt. Zum Stand der Ermittlungen konnte oder wollte die Pressesprecherin keine Aussagen machen. Carsten J. zeigte sich auf Nachfrage überrascht von den Ermittlungen. Er wisse nichts davon und könne deshalb auch nichts dazu sagen. Zu anderen Aspekten angesprochen war J. sehr zugeknöpft. Eine Art von Reue war in dem Telefonat nicht zu spüren. Er warnte sogar davor, seine neue Aktivität in Zusammenhang mit Magellan zu stellen. Deshalb an dieser Stelle zur Vermeidung von Missverständnissen der Hinweis, dass seine neuen Aktivitäten nur durch die Personenidentität mit ihm als Magellan-Geschäftsführer zusammen hängen. Außerdem gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

Loipfinger’s Meinung.

Die Entrüstung von Anna Paulson ist völlig verständlich. Sie hat nicht nur bei Magellan, sondern auch bei P&R Geld verloren. Es kann nicht sein, dass ein Anlageskandal mit fehlenden Containern, falschen Zertifikaten und berechtigten Fragen einer möglichen Insolvenzverschleppung ohne strafrechtliche Aufklärung bleibt. Paulson ist ein Fall, den Borchardt in einem Bericht als typisch beschrieben hat: „Erschwerend kommt hinzu, dass einige Anleger offenbar einen großen Teil ihres Vermögens oder einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge bei der Schuldnerin investiert haben. Verständlicherweise sind viele dieser Anleger auch emotional stark in das Verfahren involviert.“ Trotz dieser Feststellung scheint Peter Borchardt nicht viel Interesse an einer wenigstens gefühlten Gerechtigkeit zu haben. Gegenüber Investmentcheck hat er Fragen nicht beantwortet, ob bei Magellan ein Betrugsverdacht vorliegt. Auch Fragen zu den Preisen aus dem Verkauf der Container wollte er nicht beantworten. Das wirft kein gutes Licht auf seine Arbeit.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft  vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei einem Container-Investment engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  P&R oder Magellan an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R oder Magellan kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen





Freitag, Juli 13, 2018

Oft werden Senioren in Kapitalanlagen „hineinberaten“, die für die Altersvorsorge vollkommen ungeeignet sind.

 „Fast jeder zweite Rentner in Deutschland, knapp 8,6 Millionen Menschen, bekommt weniger als 800 Euro im Monat“, schreibt  Oskar Lafontaine auf facebook. http://bit.ly/2uhkkD2  „Vor diesem Hintergrund ist es dann besonders fatal, wenn jemand in eine Kapitalanlage „hineinberaten“ wurde, die als Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Empfiehlt eine Bank, Sparkasse oder Volksbank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung.  Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.

Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der - Anleger- und – anlagegerechten Beratung berücksichtigen.  Gerade bei vielen Schiffsfondsbeteiligungen und Unternehmensanleihen (Mitteilstandsanleihen) sind diese Grundsätze missachtet worden.

Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde.

  • Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

  • Die älteren Anleger wurden bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberatern oft als sogenannte AD - Kunden klassifiziert. AD steht dabei diskriminierend für  alt und doof!

Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte.

Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären.

Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben.

  • Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Fazit des BSZ e.V.:

Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlageberater zustande gekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Berater zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.

In vielen Gerichtsverhandlungen kommen die Richter nach Anhörung der Beteiligten zu dem Ergebnis, dass genau diese Verpflichtungen  von den Anlageberatern verletzt wurden. In vielen Fällen hätten die Kapitalanlagen überhaupt nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Anlagen zur Altersvorsorge kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Donnerstag, Juli 12, 2018

Anlagebetrug: Der Wiederbeschaffungsbetrug ist das miese Folgeprodukt des Kapitalanlagebetrugs.

Menschen, die Geld durch Anlagebetrug verloren haben, erholen sich mitunter nicht mehr von ihren Verlusten. „Meist haben diese Anleger den Versprechen der Finanzberater von garantiert hoher Rendite bei minimalem Risiko vertraut“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Kein seriöser Anlageberater garantiert seinen Kunden Ergebnisse. Der Anlageberater kann nur darüber informieren wie sich die Anlage in der Vergangenheit entwickelt hat und dass sich daraus auf keinen Fall eine Vorhersage für die Zukunft ableiten lässt, die jegliches Risiko ausschließen würde.

  • Anleger die Verluste erlitten haben, sollten auf der Hut sein, wenn ihnen Angebote ins Haus flattern, die ihnen die Rückholung ihres verlorenen Kapitals versprechen. Hier wird oft die Not der Anleger zum eigenen Vorteil missbraucht.  

Mit den Listen von Anlegern die Geld verloren haben, oder Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, wird ein schwunghafter Handel betrieben. 

Die falschen Helfer versprechen, das verlorene Geld wieder zu beschaffen, oder bieten sogar den Kauf der Anlage an. Meist dienen diese Versprechen nur als Köder um hohe Gebühren zu kassieren.

Mitunter verbünden sich sogar Rechtsanwälte mit den jeweils betreffenden Anlageberatern und gelangen so, gegen das Versprechen, nicht gegen die Berater vor zu gehen, an die Adressen der Anleger. Aus diesem Handel erklärt sich dann auch, warum manche Anwälte in kürzester Zeit Hunderte mitunter sogar Tausende geschädigte Anleger „vertreten“.    

Anlegerlisten werden sogar mehrmals verkauft.

Dahinter steckt die Theorie, dass Menschen die einmal einem Betrug aufgesessen sind  auch ein zweites oder drittes Mal getäuscht und abkassiert werden können.

Die in den „Hilfsangeboten“ formulierten „guten Erfolgsaussichten“ sind oft nicht Anderes als juristisch verbrämte Unverbindlichkeiten. Aufgestellte Behauptungen erweisen sich oft als falsch oder frei erfunden.

Vorsicht ist auch bei kostenlosen Angeboten angebracht!

Niemand kann eine ehrliche Leistung ohne Lohn erbringen. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Wenn Sie Ihre Anlage professionell überprüfen lassen möchten und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, stehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können sich von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
  • Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Mittwoch, Juli 11, 2018

BGH erklärt formularmäßig vereinbarte Zusatzkosten von Kreditverträgen für unwirksam.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat formularmäßig vereinbarte Zusatzkosten von Kreditverträgen für unwirksam erklärt, berichtet am 5. 7. 2018 die Online-Plattform Legal Tribune Online (LTO).

Mit dem Urteil hat der BHGH formularmäßige Vereinbarungen sogenannter Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren in variabel verzinslichen Darlehen mit Verbrauchern demnach für unwirksam erklärt.

Bei Darlehen mit einem variablen Zinssatz besteht für Kunden insbesondere das Risiko, dass der Zins während der Vertragsdauer stark ansteigt, heißt es bei LTO. Die Bank könne deswegen eine Absicherungsvereinbarung anbieten. Darin werde ein bestimmter Mindest- und Höchstzinssatz, also ein Zinskorridor, vereinbart. Das Angebot gab es bislang aber meist nicht umsonst, denn die Bank hat hierfür eine sogenannte Zinscap-Prämie oder (inhaltlich weitgehend gleichbedeutend) eine Zinssicherungsgebühr in Rechnung gestellt, schreibt der LTO-Autor

Gegen solche Gebührenklauseln wurde in einem Musterverfahren gegen die Apo-Bank geklagt. Die Vorinstanzen waren sich nicht einig gewesen. Der BGH erkannte nun höchstrichterlich eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Insbesondere dass auch bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung die Zinssicherungsgebühr für den Kunden in voller Höhe "verloren" ist, sei unangemessen. Gründe für die Bank, diese Gebührenklausel doch als angemessen erscheinen zu lassen, konnte der BGH nicht erkennen

Außerdem erschien den Richtern die Erhebung der Zinssicherungsgebühr intransparent, heißt es auf LTO. Der Kunde sei hier nicht hinreichend deutlich darüber aufgeklärt worden, dass er bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages keine anteilige Rückerstattung der Zinssicherungsgebühr erhält. Das hätte ihm aber deutlich erläutert werden müssen.

Wenn Sie auch möglicherweise ungerechtfertige Gebühren von Ihrem Geldinstitut in Rechnung gestellt bekommen, nehmen Sie Kontakt mit der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auf. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beschäftigen sich schon seit längerem mit dieser Thematik und sorgen gern dafür, dass Sie eine Erstattung erhalten.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER.

  • Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Dienstag, Juli 10, 2018

Geld such Arbeit!

Nachdem der BSZ e.V. nun über 20 Jahre von  „the rainy side of the street“ berichtet hat, richtet er nunmehr auch sein Augenmerk auf „the sunny side of the street“: "Geld macht Geld"!!

Wir bieten Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den BSZ® e.V. Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren. Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten sie nachvollziehbar erklären, wie das Geld unseres Mitglieds bei ihnen erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist. 

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“.

Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die Sicherheit. Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort ist: keine einzige Investition ist zu 100% sicher, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.



Der BSZ® e.V. beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Flops im Kapitalanlagebereich.

Wir haben dabei stets versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, haben aber ganz bewusst darauf verzichtet die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

  • Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen. Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte. Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job.  Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht.

Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Der BSZ® e.V. freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote wo Sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können!

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Montag, Juli 09, 2018

Dieselskandal: Beschlagnahmte VW-Unterlagen dürfen ausgewertet werden.

Im Dieselskandal dürfen die Ermittler umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. Das melden am 7. 7. 2018 verschiedene Medien, darunter auch SPIEGEL online.

Das BVG wies damit die Verfassungsbeschwerden von VW zurück. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es demnach zur Begründung.

Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden, heißt es bei SPIEGEL online. Die Kanzlei arbeite den Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Dazu würden auch Mitarbeitergespräche geführt. Die Akten dazu befanden sich demnach in der Kanzlei in München und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.

Es ist zu erwarten, dass nun bislang unbekannte Einzelheiten zum Abgas-Skandal ans Licht kommen.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Diese Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.

  • Die Rechtsanwälte prüfen, ob Sie durch das rechtswidrige Verhalten der Konzernspitze geschädigt worden sind.

  • Diese Rechtsanwälte sind Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Spezialisten für Schadensersatz.

Käufer von Dieselauto sollten ebenfalls unbedingt Ansprüche geltend machen.

  • In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

  • Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Sonntag, Juli 08, 2018

EIN BÜNDNIS FÜR DAS LEBEN GEHT IN DIE BRÜCHE: Verkauf von vier Millionen Lebensversicherungen.



Wegen der aktuellen Zinspolitik wollen sich nun viele Lebensversicherungsgesellschaften von  ihren hochdotierten Altverträgen trennen, da man einfach nicht damit gerechnet hat, dass man auch einmal in eine Zinsfalle tappen könnte und die einst gegebene Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent nicht mehr erwirtschaften kann.

Es ist eine neue Schocknachricht für Millionen Lebensversicherte in Deutschland. Der Versicherungskonzern Generali will seine Tochter Generali Leben an eine Heuschrecke verkaufen, berichtet die WELT am 6. 7. 2018.

Generali bricht mit dem Verkauf ein Tabu, heißt es in der Zeitung. Erstmals komme ein großer deutscher Lebensversicherer in die Hände einer Heuschrecke, wie Finanzinvestoren hierzulande auch genannt werden.

Gut vier Millionen deutsche Policen mit Kapitalanlagen von knapp 42 Milliarden Euro sollen demnach  künftig nicht mehr von der Versicherung gemanagt werden, sondern von dem Abwicklungsspezialisten Viridium, hinter dem der Finanzinvestor Cinven und die Hannover Rück stehen. Sollte die Finanzaufsichtsbehörde Bafin den Verkauf genehmigen, wäre es der größte Deal dieser Art in Deutschland.

Zwar waren die Generali-Kunden bereits vorgewarnt. Die Italiener hatten ihre Tochter Generali Leben bereits stillgelegt, also in den vergangenen Monaten keine neuen Policen mehr verkauft, heißt es in der WELT. Allerdings dürfte der Verkauf doch viele Kunden vor den Kopf stoßen. Vor allem erscheint die Entscheidung, die Verzinsung für das laufende Jahr auf das Rekordtief von 1,25 Prozent zu senken, in einem neuen Licht. Branchenexperten hatten sich gefragt, warum die Italiener derart tiefstapeln und die Verzinsung zum Jahresanfang noch mal um 0,5 Prozentpunkte gekürzt hatten

Nun werde offenbar, dass man die Braut vor dem Verkauf noch etwas aufhübschen wollte, analysiert der Autor der WELT: "Mit niedrigeren Ausschüttungen an die Kunden ist die Lebensversicherungstochter schlicht mehr wert." Auch wenn der neue Verwalter mit Namen Viridium wie ein Beruhigungsmittel klinge, können die Generali-Kunden alles andere als beruhigt sein. „Wir sind sehr skeptisch, dass der Übergang gut für die Kunden ist“, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Viridium hat sich auf die Abwicklung von Versicherungsbeständen spezialisiert. Über ein ausgefeiltes Kostenmanagement sollen Erträge generiert werden, die herkömmliche Anbieter nicht erreichen können.

Grundsätzlich kann an Garantien nicht gerüttelt werden.

Die Verträge müssen also etwa mit dem gleichen Garantiezins zu Ende geführt werden, zu dem sie abgeschlossen wurden. Bei vor 20 Jahren abgeschlossenen Verträgen gab es zum Beispiel noch vier Prozent.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung stand bei den Verbrauchern stets an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Die Versicherer beteuerten stets, dass die Lebensversicherung darauf ausgerichtet sei, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt und dass man dafür mit der Lebensversicherung die notwendige Sicherheit habe.

Dieses Versprechen war aber schon immer mehr Marketing als Realität.

Die viel gepriesene absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen hat es nie gegeben.  Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Dabei wird der einst umworbene Kunde aber noch nicht einmal gefragt.
Hintergrund ist, dass die Versicherungsunternehmen die in den Lebensversicherungsverträgen vereinbarten Erträge nicht mehr erwirtschaften können. Warum diese sogenannten Abwicklungsunternehmen besser wirtschaften können sollten, als die Versicherungskonzerne bleibt im Ungewissen. Ob dies alles durch schlankere Strukturen geleistet werden kann, oder ob es die Spekulation auf irgendwann wieder steigende Zinsen ist, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall werden es die Versicherungskunden an ihren zukünftigen Überschussbeteiligungen feststellen können.

Um die private Altersvorsorge ist es schlecht bestellt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 

Berlin und die EU fördern die Privatisierung der Altersvorsorge ausschließlich im Interesse der Finanzindustrie, die Interessen der Bürger spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Die Angst vor der „Altersarmut“ wird zum Einstieg für  europaweite private Altersvorsorgeprodukte internationaler Heuschrecken genutzt. Diese Finanzkonzerne mehren ihre Gewinne, während die Bürger der EU-Staaten immer mehr in die Armut abrutschen!   

Manche Verbraucher spielen mit dem Gedanken, den Vertrag jetzt zu kündigen oder ihn selbst auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte: Ein Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags kann gewinnbringender sein, als der Verkauf. Wer Zweifel hat, sollte sich unabhängig beraten lassen und dann entscheiden, rät auch der Bund der Versicherten (BdV).

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich viele vom Weiterverkauf ihres Versicherungsvertrages Betroffene, die um Rat fragen wie sie mit der Situation umgehen sollen. 

Keine Panik! 

Die Belange der Versicherten sind ausreichend geschützt. „Eine eingehende Prüfung des neuen Vertragspartners ist aber nicht verkehrt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Lebensversicherungskunden müssen doppelt auf der Hut sein:

Erstens:

Vor Post von ihren Versicherungen. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Zweitens:

Vor Post von Unternehmen und auch Rechtsanwälten, die für den Versicherten auf Erfolgsbasis den Widerruf des Vertrages durchführen möchten,  hohe Auszahlungen versprechen, oder gleich den Vertrag kaufen möchten. Hier hat sich eine ganze „Widerrufsindustrie“ gebildet. Offensichtlich wird hier viel Geld verdient. Wer die Zeche dann bezahlt, daran besteht wohl kein Zweifel.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr.

Man will sich von ihnen trennen, koste es was es wolle – und sei es die eigene Reputation.  Die Kunden sollten sich aber einmal fragen, warum Investoren diese Verträge kaufen und damit auch die Verpflichtung hoher Garantiezinszahlungen übernehmen. Worin liegt dann der Gewinn für diese Aufkäufer?

  • Ob die Belange der Versicherten bei diesen Deals gewahrt bleiben, wird zwar versprochen, aber bei Abschluss der Lebensversicherungsverträge vor vielen Jahren hat man ja auch alles Versprochen was die Kunden hören wollten, Hauptsache die Unterschrift war auf dem Vertrag.  

  • Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezinsversprechen besitzt, sollte sich nicht davon trennen, wenn es keine zwingenden Gründe dafür gibt. 4% sind Heute eine klasse Verzinsung und daran sollte man festhalten.

Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen und davon will man sich nun trennen.

  • Aber Versicherungskunden sollten jetzt nicht überstürzt ihre Verträge kündigen, sondern fachkundig prüfen lassen, ob sich durch den Übergang Ihres Vertrags an ein anderes Unternehmen etwas zum eigenen Nachteil geändert hat und ob es eventuell Sie berührende Vertragsänderungen gibt.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
    
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de