Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, DAF, MAN, Iveco, Scania
und Volvo/Renault haben jahrelang illegale
Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission im Sommer
2016 mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft.
Der schwedische Hersteller erhielt dann im September 2017
einen Bußgeldbescheid über 880 Millionen Euro. Der zum VW-Konzern gehörende
Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der
Vorgänge um das Lkw-Kartell mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen
noch Ermittlungen.
In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen
Preisabsprachen Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich auf
ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für
Käufer von Vorteil gewesen wäre.
Wenn Sie in der
fraglichen Zeit einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten
Marken gekauft oder geleast haben, können Sie deshalb Schadensersatz
einfordern.
In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten die hier
berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte bereits Schadensersatzklagen für
mehrere Speditionen und Logistikunternehmen vor. Die Anwälte arbeiten dabei mit
Fachverbänden der Verkehrs- und Transportbranche zusammen. Um eine
schlagkräftige Bündelung der Ressourcen zu erreichen, sind sie auch an einer
Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens
interessiert.
Nach dem Motto
"lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen"
stellen die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte
mittlerweile bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur
Verfügung. Sofern Sie also bereits zum Beispiel im Transport- und
Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, kann es sicher nützlich sein, wenn
sich Ihre Anwälte in dieser Sache mit den BSZ e.V. Vertrauensanwälte in
Verbindung setzen.
- Anspruchsgrundlage
für Schadensersatz ist der § 33 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung
durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Das Bestehen eines Kartells muss
nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die
Feststellungen der Behörden gebunden.
Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
LKW-Kartell bei, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der Marken Daimler,
DAF, Iveco, MAN, Scania oder Volvo/Renault gekauft oder geleast haben.
Achtung:
Bei Käufen aus den Jahren 1997 bis 2001 sowie aus 2002 droht
demnächst die Verjährung aller Schadensersatzansprüche. Sie sollten unbedingt
sofort handeln!
Für eine kostenlose Erstberatung der Fördermitglieder der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell brauchen die Rechtsanwälte zunächst lediglich
die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. Sofern Ihr
Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.
Gutachten zur
Schadenshöhe liegt vor!
Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete
Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der
beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.
- Der
von den Rechtsanwälten beauftragte Experte hat sein Gutachten vorgelegt:
Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“ von
etwa 10 Prozent ermittelt. Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften
Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.
Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V.
Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre
Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen
einreichen. Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die
betreffenden Lkw bezogenes, individuelles Gutachten.
Alle Lkw-Nutzer, die
sich bisher nicht an dem Gutachten beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen,
sofern die betreffenden Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.
- Wir
konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag abschließen, der es uns
ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro Lkw für das
Gutachten anzubieten.
- Wenn
Sie sich nun anschließen möchten, treten Sie der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei.
- Sie
sollten nunmehr schnell handeln, damit auch Sie vom Gutachten profitieren
können.
Aktueller Stand in
Sachen Lkw-Kartell / Februar 2018
Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt weist darauf
hin, dass Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufe vor dem Jahr 2002 in Kürze
unwiderruflich verjähren.
Wenn Sie Fahrzeuge der betroffenen Hersteller zwischen 1997
und 2002 gekauft oder geleast haben, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Die
Verjährung der Schadensersatzansprüche für bis zum Jahr 2001 gekaufte oder
geleaste Lkw dürfte zum 1. März 2018 eintreten. Sie müssen also jetzt dringend
etwas unternehmen, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu wahren. Das
gilt auch für im Jahr 2002 gekaufte Fahrzeuge.
Aufgrund des 2002 in Kraft getretenen
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes begann die 10jährige, kenntnisunabhängige
Verjährungsfrist am 1. Januar 2002. Abgelaufen wäre die Frist demnach bereits
am 31. Januar 2011. Im Januar 2011 fanden aber Durchsuchungen bei den
betroffenen LKW-Herstellern statt. Zu diesem Zeitpunkt begann die sogenannte
Hemmung der Verjährung. Für die Zeit der Hemmung stoppt die Verjährung. Die
Frist startet erst wieder mit Abschluss des Verfahrens zuzüglich einer weiteren
Frist von sechs Monaten. Die Zeit, in der die Verjährung gehemmt war, muss dann
wieder hinzugerechnet werden. Hinzu kommt eine Rechtsmittelfrist von zwei
Monaten, in denen die Kartellanten, also die LKW Hersteller, theoretisch gegen
den Beschluss hätten klagen können.
Für zwischen 1997 und
2001 entstandene Schadensersatzansprüche berechnet sich daher das Ende der
Verjährung wie folgt:
· Beginn der
Verjährungsfrist: 1. Januar 2002
· Durchsuchung
am 18. Januar.2011 = 347 Tage Hemmung
· Beschluss
vom 19. Juli 2016
+2
Monate Rechtsmittelfrist
+6
Monate gemäß § 204 BGB
+ 347
Tage Hemmung
Ablauf der Verjährung: 1. März 2018
Für Lkw, die im Jahr 2002
gekauft oder geleast wurden, gilt folgende Berechnung:
· Beginn der
Verjährung: Kaufdatum
· Durchsuchung
am 18. Januar 2011 - Kaufdatum = Hemmung in Tagen
· Beschluss
vom 19. Juli 2016
+2
Monate Rechtsmittelfrist
+6
Monate gemäß § 204 BGB
+ XXX
Tage Hemmung
Ablauf der Verjährung
also wahrscheinlich noch in diesem Jahr
Die EU-Kommission hat durch Beschluss vom 19. Juli 2016
gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler; IVECO, MAN und VOLVO/ RENAULT eine
Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro festgesetzt. Hintergrund
sind Preisabsprachen der Hersteller zu Lasten der Kunden. Durch den
festgestellten Verstoß sind die Hersteller zum Ersatz des entstandenen Schadens
verpflichtet.
Der entstandene Schaden kann nur durch ein Gutachten
beziffert werden und betrifft die sogenannte. „Overcharge“. Das ist der Betrag,
den Käufer zu viel bezahlt haben und der jetzt als Schadensersatz geltend
gemacht werden kann..
Das Gutachten ist unabdingbar, um im Rahmen der zunächst
außergerichtlich zu führenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen.
Sollte in der Folge die gerichtliche Klärung der Ansprüche geschädigter Kunden
erforderlich werden, kann das Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Die
hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist einige der wenigen Kanzleien,
die über ein solches Gutachten verfügt und mittlerweile Speditionen mit einigen
Tausend Fahrzeugen vertritt.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
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