Dienstag, März 20, 2018

P&R Transport-Container GmbH: Krise zieht weitere Kreise

  • Masssive Folgen der drei P & R-Unternehmens-Pleiten auf deutsche Kernfirma
  • Restrukturierungsmaßnahmen werden bei P&R Transport-Container GmbH geprüft

In Folge der Insolvenzen der drei Schwestergesellschaften kommt auch P & R Transport-Container GmbH in Bedrängnis. Unter dem 19.03.2018 – an dem Tag, an dem die Insolvenzen publik wurden – werden Geldflüsse innerhalb des Firmenverbundes bekannt gegeben, die bislang so nicht vermutet worden sind. Die Folgen könnten für das Kernunternehmen verheerend werden.

Der Satz in der Pflichtveröffentlichung klingt auf den ersten Blick logisch, wenn man sich die P&R-Firmenstruktur ansieht: „Aufgrund der Insolvenz der vorgenannten Gesellschaften (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P & R Container Leasing GmbH) besteht die Gefahr, dass die P & R Transport-Container GmbH mit ihren Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder teilweise ausfällt.“

Hinter dieser vermeintlich einleuchtend klingenden Publikation steckt mehr Dynamit, als sich auf den ersten Blick erkennen lässt: Es gibt Finanzströme, die sich so nicht in den Prospekten wiedergegeben finden.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Welche Auswirkungen diese kurze Unternehmensnachricht hat, kann noch nicht abgeschätzt werden. Es bleibt bei unserer Empfehlung an Anleger, sich durch den Newsletter auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: Veröffentlichung P&R Transport-Container GmbH, BaFin 19. März 2018

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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gödd

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Am Donnerstag, den 15. März 2018 wurden die Insolvenzanträge bei verschiedenen P&R-Gesellschaften gestellt.

Damit endete die zweiwöchige Zitterpartie seit Bekanntgabe von Zahlungsverzögerungen. In vielen Aspekten wird juristisches Neuland betreten. Für die über 50.000 Anleger bleiben viele Fragen offen. Spannend wird sein, ob es wirklich alle Container gibt und ob sie den Anlegern gehören. Auch die aufsichtsrechtliche und politische Dimension für die gesamte Branche wird sich erst noch zeigen.

Insolvenzanträge.

Wie das Handelsblatt meldete, wurde für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbG sowie die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH der Münchner Insolvenzverwalter Michael Jaffé bestellt. Für die P&R Container-Leasing GmbH ernannte das Insolvenzgericht Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Schneeballsystem?

Viel wurde bereits über die Frage geschrieben, wie abhängig P&R vom Neugeschäft war. Welche Rolle spielte der Umsatzeinbruch von 40 Prozent im vergangenen Jahr? Waren die Mietunterdeckungen von 2014 bis 2016 mit zum Teil deutlich über 150 Millionen Euro auch schon vorher angefallen? Sind Finanzberater und Banken, die P&R-Container vermittelten, dafür haftbar, wenn Sie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nicht ausreichend verplausibilisiert haben?

  • Und nicht zu vergessen: Wenn bei P&R eine Art von Schneeballsystem festgestellt werden würde, könnte der Insolvenzverwalter gemäß BGH-Rechtsprechung Scheingewinne zurückfordern. Damit wären Tausende von Anleger, deren Containermodelle in den letzten Jahren erfolgreich zurückgezahlt wurden, plötzlich dem Risiko einer Rückforderung erhaltener Ausschüttungen und Rückzahlungen ausgesetzt.

Luftcontainer?

P&R-Vermittler und Anleger haben die letzten Wochen verzweifelt darauf gehofft, dass der Grünwalder Containeranbieter statt einem Insolvenzantrag durch eine Reduzierung von Mieten und Rückkaufspreisen das Schlimmste verhindert. Das ist nun nicht passiert, weshalb die Frage nach dem warum im Raum steht. Eine Begründung dafür könnte sein, dass nicht alle Container existieren. Das und noch mehr wird zu klären sein.

Schweiz.

Extrem kompliziert werden die Insolvenzverfahren auch durch die im schweizerischen Zug ansässige P&R Equipment & Finance Corp. Über diese Konstruktion hat der P&R-Strippenzieher Heinz Roth lange Zeit alles erfolgreich verschleiert. Da die in Deutschland nicht mehr angekommenen Mieten und Rückzahlungen von diesem Unternehmen kommen hätten sollen, müsste dort ebenfalls die Frage der Zahlungsfähigkeit im Raum stehen. Auf telefonische Nachfrage erklärte eine Dame am Telefon, sie könnte dazu nichts sagen. Auf die Frage, ob wirklich nur fünf MitarbeiterInnen bei der P&R in Zug arbeiten, meinte sie, dass das “Inhouse” stimmt. Am Ende ist es schon erstaunlich, wenn fünf MitarbeiterInnen rund sechs Prozent des Weltcontainerbestandes managen.

Politik.

Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Ursache war die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON, bei dem 75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert hatten. Ein vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickeltes Maßnahmenpaket sollte solche unseriösen Praktiken für die Zukunft verhindern. Dies ist nicht gelungen, wie der aktuelle Fall von P&R aus Grünwald bei München zeigt. Aufgrund der Dimension ist zu erwarten, dass es erneut zu gesetzlichen Anpassungen kommen wird.

Aufsicht.

Ganz viel zu diskutieren gibt es auch über die Rolle der Finanzaufsicht BaFin. Sie hat die Verkaufsprospekte der Containermodelle 5001 bis 5005 zum Vertrieb freigegeben, obwohl Zweifel am Geschäftsmodell schon damals erkennbar waren. Reflexartig wird sie die Verantwortung zwar abstreiten, aber das Vermögensanlagengesetz sieht ausdrücklich in Paragraph 19 Auskunftsansprüche und in Paragraph 18 Untersagungsbefugnisse vor. Dabei wird auf Paragraph 15 WpHG verwiesen, der wiederum auf Artikel 42 der EU-Verordnung 600/2014 verweist. Und dort wird eine Produktintervention ausdrücklich erlaubt, wenn “erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz” auftauchen. Wer noch Zweifel hat, ob das wirklich so anwendbar ist, kann auf der Homepage des Finanzministeriums zum Kleinanlegerschutzgesetz nachlesen: “Aufgrund der neu eingeführten Produktintervention kann die BaFin bei Rechtsverstößen oder Gefahren für den Anlegerschutz Vermögensanlagen und Finanzinstrumente verbieten oder deren Vermarktung beschränken.“ Und selbst wenn die BaFin-Mitarbeiter diese bei den ersten Verkaufsprospekten nicht gesehen haben, hätten sie nach einer warnenden Veröffentlichung der Stiftung Warentest im Juni 2017 aktiv werden müssen.

Loipfinger’s Meinung 1.

Die Rolle der BaFin im Fall P&R ist keine rühmliche. Aber wenigstens hat der zuständige Mitarbeiter im Referat WA 54 Verkaufsprospekte von Anfang an offenbar auf eine Veröffentlichung der schweizer Bilanzen gedrängt. Denn es ist schwer vorstellbar, dass P&R diese freiwillig in den Verkaufsprospekten abgedruckt hat. Bei anderen Investments mit ähnlichen Konstruktionen bestehen andere Mitarbeiter nicht einmal darauf. Für mich ist deshalb die BaFin ein zahnloser Tiger, der sich bei unangenehmen Fällen freiwillig auch noch eine Augenbinde umlegt. Da bekommt der vom BaFin-Präsidenten Felix Hufeld gerne gebrauchte Ausspruch „Aufsicht mit Augenmaß“ gleich eine andere Bedeutung.

Loipfinger’s Meinung 2.

Und noch eine Rolle ist im Fall P&R sehr unrühmlich: die der Berater. Wie konnten Banken und Finanzberater Container von P&R verkaufen, ohne die Tragfähig des Geschäftsmodells auf Herz und Nieren zu prüfen? Zu Recht werden das deren Kunden fragen und im Zweifel auch rechtlich klären lassen. Ich kann jeden Richter verstehen, der hier zu Gunsten der Anleger entscheidet. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bekommen viel zu tun.

  • Weitere Informationen. Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017 und vom 8. März nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.



TIPP der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

Anleger der P&R-Gruppe dürften nach unserer Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:

  • Erhalte ich mein investiertes Geld zurück?
  • Und wann wird das der Fall sein?
  • Wer ist dafür verantwortlich?

Darum ranken sich in Zukunft weitere Unsicherheiten, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachlicher Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser know-how im Kapitalanlagesegment und unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern, die wir für Sie in die Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch z. B. in Gläubigerausschüssen mehrerer Insolvenzverfahren.

Für Anleger gilt es jetzt zunächst Ruhe zu bewahren und sich weitere Informationen für eine optimale Vertretung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu beschaffen.

Hierzu stellt der BSZ e.V. den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments die Anmeldung zu einem kostenlosen Newsletter zur Verfügung, der dann regelmäßig die wichtigen Informationen enthält.

Des Weiteren sollte die Eigentümerposition gegenüber dem Insolvenzverwalter dokumentiert werden, damit die Rechte im Insolvenzverfahren besser durchgesetzt werden können.

  • Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments können entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung gestellt werden.

Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind, bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das Insolvenzverfahren angeht.

„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.


Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

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Freitag, März 16, 2018

P&R Container-Investments: Direkt-Investments in Container droht eine hoch gefährliche Schieflage.

Der größte Anbieter von Investments in Schiffscontainer, die P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, hat überraschend den Vertrieb eingestellt. Auch Auszahlungen an Anleger sind ausgeblieben.

Container als sichere Geldanlage?

Die Anbieter locken mit festen Mietzahlungen, vergleichsweise kurzen Laufzeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmern sich um die Vermietung und wollen die Container am Ende der Laufzeit sogar zurückkaufen.
Allerdings, Finanztest hat diese Form des Direkt­investments untersucht. Fazit: Vier von fünf Angeboten sind mangelhaft.

Das ist auch das Ergebnis von Prüfungen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Die P&R Gruppe kündigte ihren Anlegern an, dass sich Mietauszahlungen für das vierte Quartal 2017 und Auszahlungen von einigen Rückkäufen verzögern werden. Die Benennung konkreter Gründe blieb das Unternehmen schuldig. Anfang März stellte P&R plötzlich seinen Vertrieb der aktuellen Angebote Nr. 5005 und 6005 „aus aktuellem Anlass“ ein. Selbst den Vertriebsmitarbeitern wurden dafür keine konkreten Gründe genannt.

Es dürfte der P&R Gruppe schwerfallen, die für den Rückkauf der Container von den Anlegern erforderlichen Mittel von neuen Anlegern einzuwerben, da die Nachfrage nach neuen Containern kaum über den Ersatzbedarf hinausgeht.

Außerdem besteht die Gefahr, dass die Vertragsmieter der P&R Gruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und die geschuldete Miete nicht pünktlich oder überhaupt nicht an zahlen können.

Das sind schlechte Aussichten für Sie als Anleger.

Es droht Ihnen hier nicht nur der Verlust Ihres eingesetzten Kapitals, sondern darüber hinaus können Sie unter Umständen sogar zusätzlich in Anspruch genommen werden, etwa für Standgeld für nicht benötigte Container. Als Eigentümer sind Sie in der Haftung.

Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. Die P&R Gruppe betreut nach eigenen Angaben rund 50.000 Anleger und verwaltet rund 1,25 Millionen Containereinheiten. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Die P&R Gruppe hat aktuell große Schwierigkeiten, ihre Verpflichtungen gegenüber Kapitalanlegern zu erfüllen.

Welches Risiko für Ihr Investment besteht, erläutert Ihnen der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das Prinzip:

Der Anleger kauft Container von der P & R Gruppe und vermietet die gekauften Container wieder an die P & R Gruppe. Der Anleger erhält von der P & R Gruppe vierteljährlich einen Mietzins und kann die Container nach einer festgelegten Zeit von beispielsweise fünf Jahren an die P & R Gruppe zu einem festgelegten niedrigeren Preis an die P & R Gruppe zurück verkaufen. Es wird dem Anleger eine Rendite von bis zu acht Prozent jährlich in Aussicht gestellt.

Die P & R Gruppe kann ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nur erfüllen, wenn sie die von den Anlegern an sie vermieteten Container selbst so weiter vermieten kann, dass sie rechtzeitig genügend Geld einnimmt, um die Anleger zu bezahlen und die Container zu den vereinbarten Terminen von den Anlegern zurück zu kaufen. Das Geld für den Rückkauf der Container wird am besten durch den Verkauf neuer Container hereingeholt, was zumindest entfernt an ein Schneeballsystem erinnert.

Das Problem:

Die P & R Gruppe ist darauf angewiesen, die den Anlegern gehörenden und von ihr gemieteten Container selbst zu auskömmlichen Preisen an solvente Mieter weiter zu vermieten und die bei Rückkauf von den Anlegern fälligen Beträge möglichst durch neue Containerverkäufe zu finanzieren. Sowohl die Vermietung als auch der Rückkauf werden durch steigende Nachfrage nach Containern seitens des See-Transportmarktes begünstigt, wenn nicht sogar erst möglich gemacht. Das hat möglicherweise in der Vergangenheit gut geklappt, gerät aber jetzt ins Stocken.

Die Nachfrage nach Containern ist seit der Einführung der Container vor sechzig Jahren ständig gestiegen, was insbesondere daran lag, dass immer mehr Waren für ihren Transport über See in Container gesteckt wurden, wenn das irgendwie technisch und wirtschaftlich möglich war. Der Containerisierungsgrad stieg seit Einführung des Container-Transportsystems bis heute sozusagen von Null auf fast hundert. Eine weitere wesentliche Steigerung des Containerisierungsgrades ist zukünftig nicht mehr zu erwarten.

Die Nachfrage kann deshalb nur noch von einem wachsenden Welthandel angetrieben werden, und der Welthandel wächst gegenwärtig nur moderat.

Ein steigender Containerisierungsgrad und Welthandelswachstum förderten die Nachfrage nach Containern in der Vergangenheit. Gegenwärtig sind jedoch die Faktoren, die die Nachfrage nach Containern verringern, stärker:

Als die Containertransporte im Jahr 1958 begannen, hatten die größten Containerschiffe Platz für rund. 1.000 Container. Heute können die größten Containerschiffe theoretisch bis zu 22.000 Container aufnehmen. Das sieht auf den ersten Blick so aus, als wenn das Größenwachstum die Nachfrage nach Containern fördert, aber das Gegenteil ist der Fall: Wenn 10.000 Container mit zwei Schiffen, die jeweils 5.000 Container tragen können, von A nach B befördert werden sollen und die Reise 20 Tage dauert, so sind die 10.000 Container insgesamt 40 Tage unterwegs. Werden sie hingegen auf einem Schiff transportiert, das 10.000 Container auf einmal mitnehmen kann, so sind die 10.000 Container nur 20 Tage unterwegs und dieselben Container stehen auf diese Weise sehr schnell wieder für neue Ladung zur Verfügung.

Da die großen Schiffe aufgrund ihres Tiefgangs nicht alle Bestimmungshäfen der Ladung selbst anlaufen können, müssen die Container zum Erreichen ihres Zielortes auf kleinere Schiffe „umsteigen“, sogenanntes Transshipment. Da sie in den Umsteigehäfen oft warten müssen, bis das Anschluss-Schiff kommt und sie an Bord nimmt, verlängert das die Reisedauer zwar, ist aber, verglichen mit einem Transport über die gesamte Strecke von A nach B auf kleineren Schiffen, immer noch sehr viel günstiger.

Durch das Größenwachstum der Containerschiffe wird also die Menge der nachgefragten Container stark reduziert, das ist der Mengeneffekt des Größenwachstums. Darüber hinaus gibt es aber den Preiseffekt: Die größeren Schiffe können einen Container sehr viel günstiger von A nach B befördern als kleinere Schiffe. Das drückt die Frachtraten und damit die Miete, die letztlich die Nutzer für einen Container zu zahlen bereit und in der Lage sind.

Gegenwärtig und seit Jahren leiden die Seeschifffahrt und die an ihr Beteiligten unter niedrigen Fracht- und Charterraten, die auf große Überkapazitäten an Transportraum zurück zu führen sind. Zumindest indirekt sind davon natürlich auch diejenigen betroffen, die die den Anlegern gehörenden Container von der P & R Gruppe gemietet haben. Die Mietzahlungen geraten ins Stocken, mit der Folge, dass die P & R Gruppe ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auch nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dieser Zustand auf absehbare Zeit ändert.

Es dürfte also der P & R Gruppe schwerfallen, die für den Rückkauf der Container von den Alt-Anlegern erforderlichen Mittel von neuen Anlegern einzuwerben, da die Nachfrage nach neuen Containern kaum über den Ersatzbedarf hinausgeht. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Vertragsmieter der P & R Gruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und die geschuldete Miete nicht pünktlich oder überhaupt nicht an die P & R Gruppe zahlen können.

Das sind schlechte Aussichten für die betroffenen Anleger.

Es droht ihnen hier nicht nur der Verlust des für den Containerkauf eingesetzten Kapitals, was schlimm genug wäre, sondern darüber hinaus können sie unter Umständen auch von denjenigen - zum Beispiel für Standgelder - in Anspruch genommen werden, bei denen die nicht benötigten Container stehen. Sie sind schließlich deren Eigentümer und haften entsprechend.

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Donnerstag, März 15, 2018

15. März 2018, 25. Weltverbrauchertag: BSZ e.V. berichtet über P&R Container-Direktinvestment.

Seit 20 Jahren trägt der BSZ® e.V. mit  seiner täglichen Berichterstattung zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  bei.  Mit den laufenden Informationen für Anleger die ihr Geld in Container der P&R-Gruppe investiert haben setzen wir und die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien ein klares Zeichen gegen die Sprachlosigkeit aus der Initiatoren Ebene.

Die Währung an den Kapitalmärkten sind valide Informationen. Auf Ihnen basieren Entscheidungen über Geldflüsse: Über das Eingehen und Halten von Kapitalbeteiligungen oder ein Desinvestment. Viele der etwa 50.000 Anleger, die ihr Geld in Container der P&R-Gruppe investiert haben, stehen jetzt vor gravierenden Entscheidungen. Ausgangspunkt ist der von der P&R-Gruppe ohne jede Begründung ausgerufene Vertriebsstopp Anfang März 2018.

P&R Vertrieb gestoppt

Welche Auswirkungen hat dies auf mich als Kapitalanleger:  Die möglichen Risiken für Kapitalanleger liegen darin, dass die Container nicht gemäß den Zahlen aus dem Prospekt an Dritte verkauft werden können. Somit bleiben die 65% Verkaufserlös aus und die Container werden dann in jedem Falle schlechter verkauft.

Es ist für den Kapitalanleger auch eine fast unmögliche Aufgabe, diese Container selbst zu verkaufen. Nicht das ein Käufer erst gesucht und gefunden werden muss. Weiterhin muss man erstmal ermitteln wo der gekaufte Container überhaupt seinen Standort hat. Durch diesen Prozess wird viel Zeit gebraucht. Diese Zeit kostet Geld, die ein Anleger wiederum aufbringen muss.

Bis man einen Verkauf abwickeln kann, kommen eventuelle Standgebühren des Containers zustanden die erstmal der Kapitalanleger tragen muss. Weiterhin geht es ja um einen gebrauchten Container dessen Zustand auch bewertet wird. Je nachdem wie viele Container man gekauft hat ist das für fachfremde Kapitalanleger eine fast unlösbare Aufgabe.

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Freitag, März 09, 2018

Anleger der MDM Group AG erhalten Telefonanrufe vom „Bundeskriminalamt“ aus Spanien!

Angeblich wurden bei einer Verhaftung 6 Millionen Euro sichergestellt, die nunmehr an die MDM Anleger ausgezahlt werden könnten.

Seit dem 15. Januar 2018 befindet sich die MDM Group AG  in Konkurs. Betroffene Anleger suchen nach der Eröffnung des Konkursverfahrens natürlich nach Möglichkeiten wie man zumindest einen Teil seiner Forderung retten kann.

Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“.

Lesen Sie dazu auch den BSZ-Beitrag: „Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5

Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA notiert ist, gibt es wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger aber nochmals viel Geld verloren.

Außerdem wurden Anleger von einem Unternehmen namens TCV & Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen Werte übernommen habe. Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.

Wie der BSZ e.V. jetzt von Anlegern erfahren hat, komm nun eine neue Variante ins Spiel:

Die MDM Anleger erhalten nun Anrufe bei denen sich der Anrufer mit Bundeskriminalamt meldet.

Es wird gefragt ob einem der Name MDM Group etwas sage. Bei Verhaftung der Verwaltungsrätin Özlem Utanc  seien 6 Millionen Euro sichergestellt worden, die nun an die Anleger ausgezahlt werden könnten.  Dafür solle man alle MDM betreffenden Unterlagen einreichen und eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben.

Die Anrufe kamen über die Telefonnummer +34 666258467. Auf die Nachfrage eines Anlegers wieso das BKA unter einer spanischen Nummer anrufe, wurde das mit der Notwendigkeit einer sicheren Telefonleitung begründet. Ein weiterer Anruf kam dann plötzlich unter der Nummer + 49 611550.

Das Formular „Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“ , versehen mit Bundesadler und der Absenderangabe „Bundeskriminalamt“ wurde per Mail übermittelt. Das Formular, so wurde es telefonisch angekündigt, würde von dem leitenden BKA Mitarbeiter Florian Kaminsky zugeschickt. Die Absenderkennung zeigte dann auch die Adresse fl.kaminsky@gmail.com.

Nachstehend der Text des Formulars „Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“

  • Hiermit verpflichte ich mich, die Schweigepflicht im Rahmen meiner freiwilligen Mitarbeit beim Bundeskriminalamt zu beachten.

  • Ich werde über alles, was ich im Kontakt mit den von mir Besuchten, ihren Angehörigen und Freunden, sowie über Einrichtungen und Mitarbeiter/innen an persönlcihen Informationen erfahre, stillschweigen gegenüber Dritten wahren.

  • Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Verletzung der Schweigepflicht u.U. strafbar ist. Diese Verpflichtung gilt auch über mein Ausscheiden aus der Tätigkeit bei der „Einrichtung…“ hinaus.

Zitat Ende.

Der BSZ e.V.  rät bei solchen und ähnlichen Kontaktaufnahmen dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, solche Angebote anwaltlich überprüfen zu lassen. Wenn Sie solche Telefonanrufe, E-Mails oder ähnliche Post erhalten, reagieren Sie nicht auf die Schreiben. Rufen Sie die darin angegebenen Telefonnummern nicht an. Sollten Sie angerufen werden, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. Auch dann nicht, wenn Ihnen verlockende Versprechungen gemacht werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Brechen Sie den Kontakt ab.

Das „echte“ Bundes­kriminal­amt warnt schon längere Zeit vor Be­trug am Telefon. „Die Betrüger geben eine Mobiltelefonnummer an und halten ihre ausgedachten Identitäten über viele Tage und Wochen aufrecht. Manche Opfer überweisen mehrfach größere Summen. Der Kontakt reißt irgendwann ab - das Geld ist weg. Diese Vorgehensweise ist kein Einzelfall. „Das BKA geht aufgrund der Masse der Fälle und der Professionalität der Täter davon aus, dass die Taten banden- und gewerbsmäßig begangen werden“ sagt ein BKA-Experte für Telefonbetrug.“

TIPP des BSZ e.V.:

Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.

Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wie viel an Masse gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu Retten was noch zu retten ist.

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

  • Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“  durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden. 

  • Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

  • Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch, zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.

  • Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.

  • Es ist auch interessant, von den Anlegern zu erfahren welche Informationen den Ausschlag gegeben haben, bei MDM zu investieren.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, März 02, 2018

Ihr Anwalt hat Fehler gemacht? Sie haben den Schaden? Schadensersatz prüfen lassen!

Es gibt weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch.

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Aber........... schon bei der Anwaltswahl kann einiges schief gehen!

Wer zum Anwalt geht…….. sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen.

Ergebnis…… Ärger mit dem Anwalt!

"Mein Anwalt hat Mist gemacht", - so wenden sich enttäuschte Mandanten an den BSZ e.V. und bitten um Hilfe. Die erhalten Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung  von den mit dem BSZ e.V. kooperierenden auf Anwaltshaftung spezialisierten Rechtsanwälten.

Viele Anrufer beklagen sich…….. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte, Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung,  Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen,  Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Niemand ist unfehlbar…….. auch Rechtsanwälte nicht ! 

Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.

Wann greift Anwaltshaftung ein…….. wann haftet ein Anwalt?

Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung).

Beispiele:

  • fehlerhafte Rechtsberatung
  • Frist versäumt
  • falschen Antrag gestellt
  • falsche rechtliche Beurteilung abgegeben
  • unzureichenden Sachvortrag gehalten
  • Beweisangebot vergessen

Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben (mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!

Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend und erschöpfend belehren…….. und hat ihn über mögliche wirtschaftliche Gefahren aufzuklären.

Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist…….. die allgemeine und umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten. Dieser darf darauf vertrauen, dass er über die maßgeblichen Gesichtspunkte und Umstände, die für sein ferneres Verhalten entscheidend werden können, eingehend beraten wird. Dem Mandanten sind die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und die damit jeweils verbundenen Risiken aufzuzeigen. Es ist dann Sache des Mandanten zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen (Verhandlung mit dem Gegner, Klage usw.) ergriffen werden.

Haben Gerichte in einer Rechtsfrage unterschiedlich entschieden…….. so muss auch hierüber aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten immer empfehlen, den „sicheren Weg“ einzuschlagen. Wird dieser sichere Weg nicht gewählt, ist der Rechtsanwalt zur Vermeidung von Haftungsrisiken gezwungen, seinen Mandanten hierauf ausdrücklich (schriftlich) hinzuweisen. Das Prinzip des sichersten Weges ist so zu verstehen, dass der Anwalt von mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen diejenigen zu treffen hat, welche drohende Nachteile am ehesten vermeiden. Sind dabei mehrere Möglichkeiten gegeben, so hat er diejenige zu wählen, die dieses Ziel am sichersten und gefahrlosesten erreicht.

Die Hinweispflicht beinhaltet…….. dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem  deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.

Wie geht man gegen den Anwalt vor?

Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den Rechtsanwalt.

Wie können die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Ihnen hierbei helfen?

Zunächst überprüft der Anwalt nach Erhalt der Unterlagen Ihren Fall auf schuldhaften Anwaltsfehler mit Schadensfolge. Bei festgestelltem Anwaltsverschulden könnte dieser Anwalt für Sie dann zunächst außergerichtlich versuchen, von Ihrem (vormaligen) Anwalt Schadensersatz zu erlangen. Erforderlichenfalls steht er Ihnen dann auch für die Führung eines Schadensersatzprozesses zur Verfügung.

Und dies alles bundesweit…….. Telefon, Fax, Mail etc. machen solches heute problemlos deutschlandweit möglich. Eines persönlichen Besprechungstermins in der Kanzlei bedarf es dabei normalerweise nicht, wäre aber immer möglich.

Übrigens…….. Es werden auch Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren Richtigkeit hin geprüft!

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist…….. und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann. 

Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen. 

Um festzustellen ob gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen. Mit  dieser Prüfung beauftragt der BSZ® geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben, setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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