Angeblich wurden bei einer Verhaftung 6 Millionen Euro
sichergestellt, die nunmehr an die MDM Anleger ausgezahlt werden könnten.
Seit dem 15. Januar 2018 befindet sich die MDM Group AG in Konkurs. Betroffene Anleger suchen nach
der Eröffnung des Konkursverfahrens natürlich nach Möglichkeiten wie man
zumindest einen Teil seiner Forderung retten kann.
Viele Anleger haben
nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach
„abkassiert“.
Lesen Sie dazu auch den BSZ-Beitrag: „Geschädigte
Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5
Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht
waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus
diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine
MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens,
das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA notiert ist, gibt es
wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.
Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres
Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger aber
nochmals viel Geld verloren.
Außerdem wurden Anleger von einem Unternehmen namens TCV
& Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV
Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen
Werte übernommen habe. Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei
der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 %
ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.
Wie der BSZ e.V. jetzt von Anlegern erfahren hat, komm nun
eine neue Variante ins Spiel:
Die MDM Anleger
erhalten nun Anrufe bei denen sich der Anrufer mit Bundeskriminalamt meldet.
Es wird gefragt ob einem der Name MDM Group etwas sage. Bei Verhaftung
der Verwaltungsrätin Özlem Utanc seien 6
Millionen Euro sichergestellt worden, die nun an die Anleger ausgezahlt werden
könnten. Dafür solle man alle MDM
betreffenden Unterlagen einreichen und eine Schweigepflichtserklärung
unterschreiben.
Die Anrufe kamen über die Telefonnummer +34 666258467. Auf die Nachfrage
eines Anlegers wieso das BKA unter einer spanischen Nummer anrufe, wurde das mit der
Notwendigkeit einer sicheren Telefonleitung begründet. Ein weiterer Anruf kam
dann plötzlich unter der Nummer + 49 611550.
Das Formular
„Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“ , versehen mit Bundesadler und
der Absenderangabe „Bundeskriminalamt“ wurde per Mail übermittelt. Das
Formular, so wurde es telefonisch angekündigt, würde von dem leitenden BKA
Mitarbeiter Florian Kaminsky zugeschickt. Die Absenderkennung zeigte dann auch
die Adresse fl.kaminsky@gmail.com.
Nachstehend der Text des Formulars „Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“
- Hiermit
verpflichte ich mich, die Schweigepflicht im Rahmen meiner freiwilligen
Mitarbeit beim Bundeskriminalamt zu beachten.
- Ich
werde über alles, was ich im Kontakt mit den von mir Besuchten, ihren
Angehörigen und Freunden, sowie über Einrichtungen und Mitarbeiter/innen
an persönlcihen Informationen erfahre, stillschweigen gegenüber Dritten
wahren.
- Ich
bin darauf hingewiesen worden, dass die Verletzung der Schweigepflicht
u.U. strafbar ist. Diese Verpflichtung gilt auch über mein Ausscheiden aus
der Tätigkeit bei der „Einrichtung…“ hinaus.
Zitat Ende.
Der BSZ e.V. rät bei
solchen und ähnlichen Kontaktaufnahmen dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, solche
Angebote anwaltlich überprüfen zu lassen. Wenn Sie solche Telefonanrufe,
E-Mails oder ähnliche Post erhalten, reagieren Sie nicht auf die Schreiben.
Rufen Sie die darin angegebenen Telefonnummern nicht an. Sollten Sie angerufen
werden, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. Auch dann nicht, wenn
Ihnen verlockende Versprechungen gemacht werden. Lassen Sie sich nicht unter
Druck setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Brechen Sie den Kontakt ab.
Das „echte“ Bundeskriminalamt warnt schon längere Zeit vor Betrug
am Telefon. „Die Betrüger geben eine Mobiltelefonnummer an und halten ihre
ausgedachten Identitäten über viele Tage und Wochen aufrecht. Manche Opfer
überweisen mehrfach größere Summen. Der Kontakt reißt irgendwann ab - das Geld
ist weg. Diese Vorgehensweise ist kein Einzelfall. „Das BKA geht aufgrund der
Masse der Fälle und der Professionalität der Täter davon aus, dass die Taten
banden- und gewerbsmäßig begangen werden“ sagt ein BKA-Experte für
Telefonbetrug.“
TIPP des BSZ e.V.:
Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des
Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer
Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.
Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht
vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wie viel an Masse
gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest
über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu
Retten was noch zu retten ist.
Die
Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen
Spielregeln.
Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust
zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung
angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher
Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt
und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.
- Die
Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V.
Interessengemeinschaft MDM Group“ durch einen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden.
- Sollte
eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der
Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.
- Darüber
hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch,
zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur
Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.
- Außerdem
wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen
5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.
- Es
ist auch interessant, von den Anlegern zu erfahren welche Informationen
den Ausschlag gegeben haben, bei MDM zu investieren.
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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group
AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
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Telefon: 06071-9816810
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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