Freitag, März 09, 2018

Anleger der MDM Group AG erhalten Telefonanrufe vom „Bundeskriminalamt“ aus Spanien!

Angeblich wurden bei einer Verhaftung 6 Millionen Euro sichergestellt, die nunmehr an die MDM Anleger ausgezahlt werden könnten.

Seit dem 15. Januar 2018 befindet sich die MDM Group AG  in Konkurs. Betroffene Anleger suchen nach der Eröffnung des Konkursverfahrens natürlich nach Möglichkeiten wie man zumindest einen Teil seiner Forderung retten kann.

Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“.

Lesen Sie dazu auch den BSZ-Beitrag: „Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5

Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA notiert ist, gibt es wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger aber nochmals viel Geld verloren.

Außerdem wurden Anleger von einem Unternehmen namens TCV & Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen Werte übernommen habe. Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.

Wie der BSZ e.V. jetzt von Anlegern erfahren hat, komm nun eine neue Variante ins Spiel:

Die MDM Anleger erhalten nun Anrufe bei denen sich der Anrufer mit Bundeskriminalamt meldet.

Es wird gefragt ob einem der Name MDM Group etwas sage. Bei Verhaftung der Verwaltungsrätin Özlem Utanc  seien 6 Millionen Euro sichergestellt worden, die nun an die Anleger ausgezahlt werden könnten.  Dafür solle man alle MDM betreffenden Unterlagen einreichen und eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben.

Die Anrufe kamen über die Telefonnummer +34 666258467. Auf die Nachfrage eines Anlegers wieso das BKA unter einer spanischen Nummer anrufe, wurde das mit der Notwendigkeit einer sicheren Telefonleitung begründet. Ein weiterer Anruf kam dann plötzlich unter der Nummer + 49 611550.

Das Formular „Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“ , versehen mit Bundesadler und der Absenderangabe „Bundeskriminalamt“ wurde per Mail übermittelt. Das Formular, so wurde es telefonisch angekündigt, würde von dem leitenden BKA Mitarbeiter Florian Kaminsky zugeschickt. Die Absenderkennung zeigte dann auch die Adresse fl.kaminsky@gmail.com.

Nachstehend der Text des Formulars „Schweigepflichtserklärung/Sicherheitsprotokoll“

  • Hiermit verpflichte ich mich, die Schweigepflicht im Rahmen meiner freiwilligen Mitarbeit beim Bundeskriminalamt zu beachten.

  • Ich werde über alles, was ich im Kontakt mit den von mir Besuchten, ihren Angehörigen und Freunden, sowie über Einrichtungen und Mitarbeiter/innen an persönlcihen Informationen erfahre, stillschweigen gegenüber Dritten wahren.

  • Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Verletzung der Schweigepflicht u.U. strafbar ist. Diese Verpflichtung gilt auch über mein Ausscheiden aus der Tätigkeit bei der „Einrichtung…“ hinaus.

Zitat Ende.

Der BSZ e.V.  rät bei solchen und ähnlichen Kontaktaufnahmen dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, solche Angebote anwaltlich überprüfen zu lassen. Wenn Sie solche Telefonanrufe, E-Mails oder ähnliche Post erhalten, reagieren Sie nicht auf die Schreiben. Rufen Sie die darin angegebenen Telefonnummern nicht an. Sollten Sie angerufen werden, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. Auch dann nicht, wenn Ihnen verlockende Versprechungen gemacht werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Brechen Sie den Kontakt ab.

Das „echte“ Bundes­kriminal­amt warnt schon längere Zeit vor Be­trug am Telefon. „Die Betrüger geben eine Mobiltelefonnummer an und halten ihre ausgedachten Identitäten über viele Tage und Wochen aufrecht. Manche Opfer überweisen mehrfach größere Summen. Der Kontakt reißt irgendwann ab - das Geld ist weg. Diese Vorgehensweise ist kein Einzelfall. „Das BKA geht aufgrund der Masse der Fälle und der Professionalität der Täter davon aus, dass die Taten banden- und gewerbsmäßig begangen werden“ sagt ein BKA-Experte für Telefonbetrug.“

TIPP des BSZ e.V.:

Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.

Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wie viel an Masse gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu Retten was noch zu retten ist.

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

  • Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“  durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden. 

  • Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

  • Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu gehört auch, zu prüfen wer mit welchen Veröffentlichungen vor welchem Hintergrund zur Verbreitung teilweise unwahrer Behauptungen beigetragen hat.

  • Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.

  • Es ist auch interessant, von den Anlegern zu erfahren welche Informationen den Ausschlag gegeben haben, bei MDM zu investieren.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
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