Dienstag, März 20, 2018

Am Donnerstag, den 15. März 2018 wurden die Insolvenzanträge bei verschiedenen P&R-Gesellschaften gestellt.

Damit endete die zweiwöchige Zitterpartie seit Bekanntgabe von Zahlungsverzögerungen. In vielen Aspekten wird juristisches Neuland betreten. Für die über 50.000 Anleger bleiben viele Fragen offen. Spannend wird sein, ob es wirklich alle Container gibt und ob sie den Anlegern gehören. Auch die aufsichtsrechtliche und politische Dimension für die gesamte Branche wird sich erst noch zeigen.

Insolvenzanträge.

Wie das Handelsblatt meldete, wurde für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbG sowie die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH der Münchner Insolvenzverwalter Michael Jaffé bestellt. Für die P&R Container-Leasing GmbH ernannte das Insolvenzgericht Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Schneeballsystem?

Viel wurde bereits über die Frage geschrieben, wie abhängig P&R vom Neugeschäft war. Welche Rolle spielte der Umsatzeinbruch von 40 Prozent im vergangenen Jahr? Waren die Mietunterdeckungen von 2014 bis 2016 mit zum Teil deutlich über 150 Millionen Euro auch schon vorher angefallen? Sind Finanzberater und Banken, die P&R-Container vermittelten, dafür haftbar, wenn Sie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nicht ausreichend verplausibilisiert haben?

  • Und nicht zu vergessen: Wenn bei P&R eine Art von Schneeballsystem festgestellt werden würde, könnte der Insolvenzverwalter gemäß BGH-Rechtsprechung Scheingewinne zurückfordern. Damit wären Tausende von Anleger, deren Containermodelle in den letzten Jahren erfolgreich zurückgezahlt wurden, plötzlich dem Risiko einer Rückforderung erhaltener Ausschüttungen und Rückzahlungen ausgesetzt.

Luftcontainer?

P&R-Vermittler und Anleger haben die letzten Wochen verzweifelt darauf gehofft, dass der Grünwalder Containeranbieter statt einem Insolvenzantrag durch eine Reduzierung von Mieten und Rückkaufspreisen das Schlimmste verhindert. Das ist nun nicht passiert, weshalb die Frage nach dem warum im Raum steht. Eine Begründung dafür könnte sein, dass nicht alle Container existieren. Das und noch mehr wird zu klären sein.

Schweiz.

Extrem kompliziert werden die Insolvenzverfahren auch durch die im schweizerischen Zug ansässige P&R Equipment & Finance Corp. Über diese Konstruktion hat der P&R-Strippenzieher Heinz Roth lange Zeit alles erfolgreich verschleiert. Da die in Deutschland nicht mehr angekommenen Mieten und Rückzahlungen von diesem Unternehmen kommen hätten sollen, müsste dort ebenfalls die Frage der Zahlungsfähigkeit im Raum stehen. Auf telefonische Nachfrage erklärte eine Dame am Telefon, sie könnte dazu nichts sagen. Auf die Frage, ob wirklich nur fünf MitarbeiterInnen bei der P&R in Zug arbeiten, meinte sie, dass das “Inhouse” stimmt. Am Ende ist es schon erstaunlich, wenn fünf MitarbeiterInnen rund sechs Prozent des Weltcontainerbestandes managen.

Politik.

Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Ursache war die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON, bei dem 75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert hatten. Ein vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickeltes Maßnahmenpaket sollte solche unseriösen Praktiken für die Zukunft verhindern. Dies ist nicht gelungen, wie der aktuelle Fall von P&R aus Grünwald bei München zeigt. Aufgrund der Dimension ist zu erwarten, dass es erneut zu gesetzlichen Anpassungen kommen wird.

Aufsicht.

Ganz viel zu diskutieren gibt es auch über die Rolle der Finanzaufsicht BaFin. Sie hat die Verkaufsprospekte der Containermodelle 5001 bis 5005 zum Vertrieb freigegeben, obwohl Zweifel am Geschäftsmodell schon damals erkennbar waren. Reflexartig wird sie die Verantwortung zwar abstreiten, aber das Vermögensanlagengesetz sieht ausdrücklich in Paragraph 19 Auskunftsansprüche und in Paragraph 18 Untersagungsbefugnisse vor. Dabei wird auf Paragraph 15 WpHG verwiesen, der wiederum auf Artikel 42 der EU-Verordnung 600/2014 verweist. Und dort wird eine Produktintervention ausdrücklich erlaubt, wenn “erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz” auftauchen. Wer noch Zweifel hat, ob das wirklich so anwendbar ist, kann auf der Homepage des Finanzministeriums zum Kleinanlegerschutzgesetz nachlesen: “Aufgrund der neu eingeführten Produktintervention kann die BaFin bei Rechtsverstößen oder Gefahren für den Anlegerschutz Vermögensanlagen und Finanzinstrumente verbieten oder deren Vermarktung beschränken.“ Und selbst wenn die BaFin-Mitarbeiter diese bei den ersten Verkaufsprospekten nicht gesehen haben, hätten sie nach einer warnenden Veröffentlichung der Stiftung Warentest im Juni 2017 aktiv werden müssen.

Loipfinger’s Meinung 1.

Die Rolle der BaFin im Fall P&R ist keine rühmliche. Aber wenigstens hat der zuständige Mitarbeiter im Referat WA 54 Verkaufsprospekte von Anfang an offenbar auf eine Veröffentlichung der schweizer Bilanzen gedrängt. Denn es ist schwer vorstellbar, dass P&R diese freiwillig in den Verkaufsprospekten abgedruckt hat. Bei anderen Investments mit ähnlichen Konstruktionen bestehen andere Mitarbeiter nicht einmal darauf. Für mich ist deshalb die BaFin ein zahnloser Tiger, der sich bei unangenehmen Fällen freiwillig auch noch eine Augenbinde umlegt. Da bekommt der vom BaFin-Präsidenten Felix Hufeld gerne gebrauchte Ausspruch „Aufsicht mit Augenmaß“ gleich eine andere Bedeutung.

Loipfinger’s Meinung 2.

Und noch eine Rolle ist im Fall P&R sehr unrühmlich: die der Berater. Wie konnten Banken und Finanzberater Container von P&R verkaufen, ohne die Tragfähig des Geschäftsmodells auf Herz und Nieren zu prüfen? Zu Recht werden das deren Kunden fragen und im Zweifel auch rechtlich klären lassen. Ich kann jeden Richter verstehen, der hier zu Gunsten der Anleger entscheidet. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bekommen viel zu tun.

  • Weitere Informationen. Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017 und vom 8. März nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.



TIPP der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

Anleger der P&R-Gruppe dürften nach unserer Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:

  • Erhalte ich mein investiertes Geld zurück?
  • Und wann wird das der Fall sein?
  • Wer ist dafür verantwortlich?

Darum ranken sich in Zukunft weitere Unsicherheiten, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachlicher Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser know-how im Kapitalanlagesegment und unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern, die wir für Sie in die Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch z. B. in Gläubigerausschüssen mehrerer Insolvenzverfahren.

Für Anleger gilt es jetzt zunächst Ruhe zu bewahren und sich weitere Informationen für eine optimale Vertretung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu beschaffen.

Hierzu stellt der BSZ e.V. den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments die Anmeldung zu einem kostenlosen Newsletter zur Verfügung, der dann regelmäßig die wichtigen Informationen enthält.

Des Weiteren sollte die Eigentümerposition gegenüber dem Insolvenzverwalter dokumentiert werden, damit die Rechte im Insolvenzverfahren besser durchgesetzt werden können.

  • Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments können entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung gestellt werden.

Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind, bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das Insolvenzverfahren angeht.

„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.


Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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