Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in
der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen
Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge
handelt.
Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen, die
Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige
Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf
diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben
im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften mit Verkaufsflyern und Inseraten unter
anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten
um das Vertrauen der Anleger.
Grüne Fonds, gutes
Gewissen, grauenhafte Renditen:
Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren
zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an
der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer
nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds (Anlagen zur Gewinnung und
Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie,
Wasser- und Gezeitenkraftwerke) aber empfindliche Verluste. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen
zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen
scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen
für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.
Die Praxis sieht aber
häufig anders aus:
Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an
der Tagesordnung. So haben Anleger bereits erleben müssen, wie bei ihren als
"sichere und lukrative Investition" beworbenen Windkraft- und
Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von "sonnigen Zinsen zwischen 7
und 10 Prozent" bescherte ihnen die Pleite satte Verluste.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet mit seiner
Rechtsprechung Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer
umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer
Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die
Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt
vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist
einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die
Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei
um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und
anlegergerechter Beratung umschrieben wird.
- Der
Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die teilweise Existenz
vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen müssen, das
Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des eigenen
Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher
Schutzversprechungen - gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur
privaten Altersvorsorge - gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland
darstellt.
Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, die
ihren Bürgern mit Sprüchen wie "die Rente ist sicher" finanzielle
Sicherheit im Alter vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie
verbündet und Ihren Bürgern Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.
Der BSZ stellt schon
jahrelang die Frage wo denn eigentlich das Geld welches bei den Anlegern eingesammelt wurde verblieben ist.
Denn bei Insolvenz oder Verhaftung der Betrüger sind die
Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können
sich die Drahtzieher aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten. (Müssen die sich eigentlich nicht schlau
machen, mit welchem Geld sie da bezahlt werden?)
Jetzt ist es an das
Licht gekommen.
Es ist richtig was der BSZ e.V. schon jahrelang behauptet.
Das Geld ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet. Alles schön
verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. Das „Datenleck“ der
Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama ist nur ein Mosaiksteinchen in dem
weltumspannenden Netzwerk der
Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken,
Steuerkanzleien, Treuhändern und
abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Natürlich ist alles was
man anbietet und tut legal!
Abenteuerlich bis
grotesk sind mitunter die Verkaufsargumente der Banken und Anlageberater, die
ihren Kunden miese Anlageprodukte als sicher und lukrativ aufschwatzen.
Die Verkäufer dieser todsicheren Investitionen verdienen ihr
Geld ausschließlich durch den Verkauf dieser Produkte, würden aber selbst nie
einen Cent darin investieren. Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater
ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach
allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr Erfolg haben müssten. Es gibt
Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer Klienten statt
der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Hunderttausende
Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren.
Die systematische
Geldvernichtung ist Teil einer wie geschmiert laufenden Finanzindustrie.
Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft
überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als
Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.
Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen Billigaktien zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge
versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.
Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum
Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds
generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung
überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds
als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen nun
von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.
Kapitalanlageopfer
können in der Regel von der Gesellschaft
keine Solidarität erwarten.
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter
von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen.
Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur
sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner
rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter
gesprochen hat.
Da die
Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten
können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig.
Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die
Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben
der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von
größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit
seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
·
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern
zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine
gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld
sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem
seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der
Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel
für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und
Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen.
Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich
kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung, schlecht
vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter
schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger.
Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst!
Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert und nicht nach
der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro sind das
immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden können.
Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger
eingesammelt hat.
„Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos
ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine
Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Schon
jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der beste
Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne
eigenes finanzielles Risiko!
Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten
Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.
95% der abgezockten
Anleger wehren sich nicht!
Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der
Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die
geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich
nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
- Das
soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die gierigen Deppen dastehen die selbst an
Ihrem Unglück schuld sind!
Für Anleger die
glauben, dass sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, die können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice
anschließen.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen
Mitgliedern kostenlos über BSZ Vertrauensanwälte die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher
Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Das Prinzip ist einfach
aber Wirkungsvoll: Die betroffenen Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft einen Solidarverbund der sich selbst finanziert. Jedes
neue Mitglied zahlt einen einmaligen Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein Schadensersatzanspruch
außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann, leistet er einen geringen prozentual bemessenen Förderbeitrag.
Führen die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der
Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber
durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die
weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen
Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ®
e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Der Anleger welcher
fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine
Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite
www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
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