Bitcoin ist eine virtuelle Währung, die nach der
Finanzkrise entstanden ist. Es ermöglicht den Menschen, ohne Banken und
traditionelle Zahlungsprozesse, Waren und Dienstleistungen zu bezahlen.
Die
Kryptowährung ist tatsächlich in aller Munde. Es soll Leute geben die damit über Nacht
steinreich geworden sind erzählt man sich. Aber wo viel Geld im Spiel ist, sind
natürlich auch die Betrüger nicht weit. So wurde zum Beispiel Menschen die über scheinbar seriöse Handelsplattformen
im Internet in Bitcoin oder andere
Kryptowährungen investiert haben, Zinsen bis zu 120 Prozent garantiert.
Über soziale Medien werden
Jubelartikel, wie viel Geld man bereits gescheffelt hat verbreitet.
Der
Druck etwas zu verpassen, ist auf manche Menschen so groß, dass sie Kredite
aufnehmen oder sichere Anlagen auflösen um in Kryptowährung zu investieren. Facebook
hat jetzt generell Werbung für Kryptowährungen verboten.
- Kryptowährungen sind hochriskant, es gibt starke Kursschwankungen
und ein Totalverlust kann auch nicht ausgeschlossen werden.
Dazu
kommt noch die Gefahr, dass sich Betrüger Zugriff auf die elektronischen
Geldbörsen verschaffen und die Anleger ausrauben. Leicht kann man auch Opfer
von betrügerischen Internetseiten werden auf denen das digitale Geld dann
spurlos verschwindet.
Es gibt Schätzungen die davon
ausgehen das seit 2011 ca. 980000 Bitcoins gestohlen wurden. Bei dem
derzeitigen Kurs entspricht das etwa 15 bis 18 Milliarden US-Dollar.
- Anleger sollten sich also mit geeigneten Maßnahmen gegen gezielte
Angriffe auf ihre elektronische Brieftasche schützen.
Der
Chef von JP Morgan – Amerikas größter Bank - Jamie Dimon, sagt, Bitcoin ist ein
Betrug, der letztendlich explodieren wird.
Die digitale Währung sei nur für Drogenhändler, Mörder und Menschen in
Ländern wie Nordkorea geeignet.
Andere
Experten sagen, die digitale Währung sei ein wachsender Markt, der nicht
ignoriert werden könne und habe immer noch großes Potenzial. So hätte weniger
als 0,01% der Weltbevölkerung eine Bitcoin-Brieftasche, Würde dies auf 1%
steigen, bedeute dies, dass die Nachfrage nach Bitcoin explodieren würde, da
nur 18 Millionen Münzen verfügbar sind.
- Über die weitere Entwicklung werden wohl die Institutionen
entscheiden, die ihr Monopol auf Geld nicht verlieren wollen. Das sind die
Zentralbanken.
Aktuell gibt es etwa 840
Kryptowährungen.
Die
seit 2009 erste offiziell gehandelte und wohl bekannteste ist Bitcoin mit einem
Marktanteil von etwa 45% (Stand Juni 2017). Seit April 2017 erreicht der
aktuelle Kurs immer neue Höhenflüge und knackte im November 2017 die 8.000
Dollar-Marke, Tendenz steigend. Neben Bitcoin sind Ether, Onecoin, Litecoin,
Monero, Ripple und Dash weitere bekannte Vertreter der Kryptowährungen.
Rechte und Pflichten für Betreiber
von Kryptowährung-Geschäften
Der
Einsatz der noch sehr jungen Kryptowährungen vor allem aus rechtlicher Sicht
hält für Unternehmen noch viele Fragen offen. Welche Rechten und Pflichten sind
mit Bitcoin, Blockchain & Co. verbunden? Wie lassen sich Kryptowährungen
als Zahlungsmittel rechtskonform einsetzen? Was können Unternehmen und
Privatpersonen tun, die von Handelsplattformen geschädigt wurden? Diesen und
vielen weiteren Fragen beantwortet das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter
Rechtsanwälte,
Dieses
Expertenteam unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der
Einführung und Nutzung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen und steht Interessenten
in allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Das Expertenteam hilft, die
Blockchain datenschutzkonform einzusetzen und berät umfassend bei rechtlichen
Fragen zu den neuen Zahlungsmitteln Bitcoin, Ether, Onecoin, Litecoin, Monero,
Ripple, Dash etc.
Was es beim Handeln mit Kryptowährungen
zu beachten gilt
Wer
in Deutschland mit Kryptowährungen handelt, der braucht hierfür eine
aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Das hat die höchste deutsche Finanzaufsicht, die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in einem
Urteil für das spanische Unternehmen Cryp.Trade Capital Ltd. entschieden.
Wer über keine solche Genehmigung verfügt, haftet seinen Kunden gegenüber für
alle Schäden, die dadurch entstanden sind. Dies kann aufgrund der enormen
Volatilität der Kryptowährungen schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen. In
der Regel kann sich der verantwortliche Unternehmer dabei auch nicht hinter
einer haftungsbeschränkten Rechtsform, z.B. einer GmbH, „verstecken“ – die
Haftung trifft ihn persönlich. Wer also ein Geschäft mit Kryptowährungen
betreiben will, kommt auch aufgrund noch vieler offener Fragen um eine
rechtliche Beratung nicht herum.
Wie sehen die deutschen Finanzämter
den Handel mit Kryptowährungen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht?
Seit
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), vom 22.10.2015 (Rs.
C-264/14), mit der festgestellt wurde, dass der Handel mit Bitcoins keine
Umsatzsteuer auslöst, waren sich die deutschen Investoren sicher, dass hier
keinerlei Probleme mehr auftreten können. Schließlich hatte der EuGH zu dieser
Frage bereits eine für die Händler von Kryptowährungen günstige Entscheidung
getroffen.
- Was jedoch die wenigsten wissen, ist die Tatsache, dass eine
Entscheidung des EuGHs für die deutsche Finanzverwaltung nicht immer
bindend ist. So hat z.B. das Finanzamt Bonn, mit Bericht vom 24.01.2018
festgestellt, dass der Handel mit Bitcoins entgegen der Entscheidung des
EuGH voll umsatzsteuerpflichtig ist.
Wörtlich
führt das Finanzamt unter Bezugnahme auf die Auffassung des
Bundesfinanzministeriums in seinem Bericht vom 23.01.2018 dazu aus:
„Das
BMF (Bundesfinanzministerium) vertritt bisher (…) die Ansicht, dass eine
Befreiung der Umsätze aus dem Handel mit virtueller Währung von der
Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht in Betracht kommt. Es handelt sich beim
Handel mit und bei der Verwendung der Umsätze von virtueller Währung
insbesondere nicht um Umsätze oder die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen
Zahlungsmitteln. (…) Der Einkauf der Verkauf von Bitcoins sind daher zunächst
in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig zu behandeln“
Auch die Bundesregierung vertritt
diese Auffassung. So führte die Regierung in einer Stellungnahme zum Verfahren
vor dem EuGH aus:
„sämtliche
Zahlungsmittel, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, sollen vom Anwendungsbereich
der Steuerbefreiungen ausgeschlossen werden“
Diese
Rechtsauffassung des BMF und der Bundesregierung, die bereits durch das
Finanzamt Bonn im Rahmen einer aktuellen Umsatzsteuerprüfung vom 24.01.2018
umgesetzt wurde, hat zur Folge, dass jeder Erwerbs- und Veräußerungsvorgang von
Kryptowährungen 19% Umsatzsteuern auslöst, mit zum Teil wirtschaftlich
katastrophalen Folgen für den einzelnen Investor. Theoretisch können hier
innerhalb kürzester Zeit Steuerverbindlichkeiten auflaufen, die den Wert der
gehandelten Kryptowährungen um ein Vielfaches übersteigen.
Was können Unternehmen und
Privatpersonen tun, die von Handelsplattformen geschädigt wurden?
Beispiel-Fall Cryp.Trade Capital Ltd.: Das mit dem BSZ e.V. kooperierende
Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte unterstützt die Geschädigten.
Durch
das Urteil für die Handelsplattform Cryp.Trade Capital Ltd. werden jede
weiteren Geschäfte mit Bitcoin & Co. auf dieser Plattform untersagt. Zudem
ordnete die BaFin die sofortige Abwicklung des Unternehmens an. Kunden der
Handelsplattform denen dadurch ein Schaden entstanden ist, sollten nun prüfen
lassen, ob und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Des
weiteren könnten auch bald andere Handelsplattformen verurteilt werden, sofern
sie über keine rechtliche Genehmigung von der BaFin verfügen. Betroffene
sollten sich daher rechtzeitig informieren und beraten lassen. Das Expertenteam
befasst sich schon seit Längerem mit den Themen Kryptowährungen, Bitcoin und
Blockchain und unterstützt Betroffene daher gerne bei rechtlichen
Fragestellungen.
Der bei dem Spezialistenteam
federführende Rechtsanwalt ist Experte im Bereich der Beratung von Start-Ups
und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht.
Er
beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus
dem Bereich der IT, insbesondere den Themen Blockchain und Cryptocurrencies. Er
besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen
Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse sowie nationaler
und internationaler Vereinigungen von Juristen. Der Rechtsanwalt ist
Gründungspartner einer überregional tätigen
bekannten Wirtschaftskanzlei.
Der
hier berichtende Experte und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. steht
Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial
Coin Offering für weitere Informationen und eine Beratung gerne
zur Verfügung.
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durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
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