Mittwoch, Februar 07, 2018

Weltweit warnen Regulierungsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen die Verbraucher vor Betrug durch Kryptowährung.


Die Kryptowährung ist tatsächlich in aller Munde.  Es soll Leute geben die damit über Nacht steinreich geworden sind erzählt man sich. Aber wo viel Geld im Spiel ist, sind natürlich auch die Betrüger nicht weit. So wurde zum Beispiel Menschen  die über scheinbar seriöse Handelsplattformen im Internet  in Bitcoin oder andere Kryptowährungen investiert haben, Zinsen bis zu 120 Prozent garantiert.

Über soziale Medien werden Jubelartikel, wie viel Geld man bereits gescheffelt hat verbreitet.

Der Druck etwas zu verpassen, ist auf manche Menschen so groß, dass sie Kredite aufnehmen oder sichere Anlagen auflösen um in Kryptowährung zu investieren. Facebook hat jetzt generell Werbung für Kryptowährungen verboten.

  • Kryptowährungen sind hochriskant, es gibt starke Kursschwankungen und ein Totalverlust kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Dazu kommt noch die Gefahr, dass sich Betrüger Zugriff auf die elektronischen Geldbörsen verschaffen und die Anleger ausrauben. Leicht kann man auch Opfer von betrügerischen Internetseiten werden auf denen das digitale Geld dann spurlos verschwindet.

Es gibt Schätzungen die davon ausgehen das seit 2011 ca. 980000 Bitcoins gestohlen wurden. Bei dem derzeitigen Kurs entspricht das etwa 15 bis 18 Milliarden US-Dollar.

  • Anleger sollten sich also mit geeigneten Maßnahmen gegen gezielte Angriffe auf ihre elektronische Brieftasche  schützen.

Der Chef von JP Morgan – Amerikas größter Bank - Jamie Dimon, sagt, Bitcoin ist ein Betrug, der letztendlich explodieren wird.  Die digitale Währung sei nur für Drogenhändler, Mörder und Menschen in Ländern wie Nordkorea geeignet.

Andere Experten sagen, die digitale Währung sei ein wachsender Markt, der nicht ignoriert werden könne und habe immer noch großes Potenzial. So hätte weniger als 0,01% der Weltbevölkerung eine Bitcoin-Brieftasche, Würde dies auf 1% steigen, bedeute dies, dass die Nachfrage nach Bitcoin explodieren würde, da nur 18 Millionen Münzen verfügbar sind.

  • Über die weitere Entwicklung werden wohl die Institutionen entscheiden, die ihr Monopol auf Geld nicht verlieren wollen. Das sind die Zentralbanken.

Aktuell gibt es etwa 840 Kryptowährungen.

Die seit 2009 erste offiziell gehandelte und wohl bekannteste ist Bitcoin mit einem Marktanteil von etwa 45% (Stand Juni 2017). Seit April 2017 erreicht der aktuelle Kurs immer neue Höhenflüge und knackte im November 2017 die 8.000 Dollar-Marke, Tendenz steigend. Neben Bitcoin sind Ether, Onecoin, Litecoin, Monero, Ripple und Dash weitere bekannte Vertreter der Kryptowährungen.

Rechte und Pflichten für Betreiber von Kryptowährung-Geschäften

Der Einsatz der noch sehr jungen Kryptowährungen vor allem aus rechtlicher Sicht hält für Unternehmen noch viele Fragen offen. Welche Rechten und Pflichten sind mit Bitcoin, Blockchain & Co. verbunden? Wie lassen sich Kryptowährungen als Zahlungsmittel rechtskonform einsetzen? Was können Unternehmen und Privatpersonen tun, die von Handelsplattformen geschädigt wurden? Diesen und vielen weiteren Fragen beantwortet das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte,

Dieses Expertenteam unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Einführung und Nutzung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen und steht Interessenten in allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Das Expertenteam hilft, die Blockchain datenschutzkonform einzusetzen und berät umfassend bei rechtlichen Fragen zu den neuen Zahlungsmitteln Bitcoin, Ether, Onecoin, Litecoin, Monero, Ripple, Dash etc.

Was es beim Handeln mit Kryptowährungen zu beachten gilt

Wer in Deutschland mit Kryptowährungen handelt, der braucht hierfür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Das hat die höchste deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in einem Urteil für das spanische Unternehmen Cryp.Trade Capital Ltd. entschieden. Wer über keine solche Genehmigung verfügt, haftet seinen Kunden gegenüber für alle Schäden, die dadurch entstanden sind. Dies kann aufgrund der enormen Volatilität der Kryptowährungen schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen. In der Regel kann sich der verantwortliche Unternehmer dabei auch nicht hinter einer haftungsbeschränkten Rechtsform, z.B. einer GmbH, „verstecken“ – die Haftung trifft ihn persönlich. Wer also ein Geschäft mit Kryptowährungen betreiben will, kommt auch aufgrund noch vieler offener Fragen um eine rechtliche Beratung nicht herum.

Wie sehen die deutschen Finanzämter den Handel mit Kryptowährungen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht?

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), vom 22.10.2015 (Rs. C-264/14), mit der festgestellt wurde, dass der Handel mit Bitcoins keine Umsatzsteuer auslöst, waren sich die deutschen Investoren sicher, dass hier keinerlei Probleme mehr auftreten können. Schließlich hatte der EuGH zu dieser Frage bereits eine für die Händler von Kryptowährungen günstige Entscheidung getroffen.

  • Was jedoch die wenigsten wissen, ist die Tatsache, dass eine Entscheidung des EuGHs für die deutsche Finanzverwaltung nicht immer bindend ist. So hat z.B. das Finanzamt Bonn, mit Bericht vom 24.01.2018 festgestellt, dass der Handel mit Bitcoins entgegen der Entscheidung des EuGH voll umsatzsteuerpflichtig ist.

Wörtlich führt das Finanzamt unter Bezugnahme auf die Auffassung des Bundesfinanzministeriums in seinem Bericht vom 23.01.2018 dazu aus:

„Das BMF (Bundesfinanzministerium) vertritt bisher (…) die Ansicht, dass eine Befreiung der Umsätze aus dem Handel mit virtueller Währung von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht in Betracht kommt. Es handelt sich beim Handel mit und bei der Verwendung der Umsätze von virtueller Währung insbesondere nicht um Umsätze oder die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. (…) Der Einkauf der Verkauf von Bitcoins sind daher zunächst in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig zu behandeln“

Auch die Bundesregierung vertritt diese Auffassung. So führte die Regierung in einer Stellungnahme zum Verfahren vor dem EuGH aus:

„sämtliche Zahlungsmittel, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, sollen vom Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen ausgeschlossen werden“

Diese Rechtsauffassung des BMF und der Bundesregierung, die bereits durch das Finanzamt Bonn im Rahmen einer aktuellen Umsatzsteuerprüfung vom 24.01.2018 umgesetzt wurde, hat zur Folge, dass jeder Erwerbs- und Veräußerungsvorgang von Kryptowährungen 19% Umsatzsteuern auslöst, mit zum Teil wirtschaftlich katastrophalen Folgen für den einzelnen Investor. Theoretisch können hier innerhalb kürzester Zeit Steuerverbindlichkeiten auflaufen, die den Wert der gehandelten Kryptowährungen um ein Vielfaches übersteigen.

Was können Unternehmen und Privatpersonen tun, die von Handelsplattformen geschädigt wurden?

Beispiel-Fall Cryp.Trade Capital Ltd.: Das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte unterstützt die Geschädigten.

Durch das Urteil für die Handelsplattform Cryp.Trade Capital Ltd. werden jede weiteren Geschäfte mit Bitcoin & Co. auf dieser Plattform untersagt. Zudem ordnete die BaFin die sofortige Abwicklung des Unternehmens an. Kunden der Handelsplattform denen dadurch ein Schaden entstanden ist, sollten nun prüfen lassen, ob und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Des weiteren könnten auch bald andere Handelsplattformen verurteilt werden, sofern sie über keine rechtliche Genehmigung von der BaFin verfügen. Betroffene sollten sich daher rechtzeitig informieren und beraten lassen. Das Expertenteam befasst sich schon seit Längerem mit den Themen Kryptowährungen, Bitcoin und Blockchain und unterstützt Betroffene daher gerne bei rechtlichen Fragestellungen.

Der bei dem Spezialistenteam federführende Rechtsanwalt ist Experte im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht.

Er beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der IT, insbesondere den Themen Blockchain und Cryptocurrencies. Er besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse sowie nationaler und internationaler Vereinigungen von Juristen. Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner einer überregional tätigen  bekannten Wirtschaftskanzlei.

Der hier berichtende Experte und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering   für weitere Informationen und eine Beratung  gerne zur Verfügung.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering  anschließen.

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