Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Themenkomplex Picam/Piccor/Piccox
und vertritt dort zahlreiche Mandanten. Nach umfangreichen Recherchen durch diese
Rechtsanwälte empfehlen die nunmehr ein sofortiges Vorgehen gegen die
verantwortlichen Firmen und Personen.
Anleger werden weiter
vertröstet
Immer wieder wurden die Anleger durch die Verantwortlichen
der Varian defensive capital GmbH und Herrn Thomas Enzeroth sowie der Piccox SA
und Herrn Blohm in Bezug auf die Rückzahlung ihres Anlagekapitals vertröstet.
Mal konnten die Wertpapierverkäufe nicht so schnell ausgeführt werden, ein
anderes Mal hatte die Staatsanwaltschaft die Konten eingefroren und nicht
zuletzt soll seitens der Piccox nunmehr ein Verkauf der Schuldverschreibungen
bzw. eine Rücknahme durchgeführt werden, wobei jedoch wiederum dies alles erst
Ende März 2018 möglich sein soll.
Mittlerweile dürfte klar sein, dass die Anleger immer weiter
vertröstet werden und man an die Versprechungen nicht mehr so recht glauben
mag. Es spricht vielmehr einiges für ein Betrugssystem und gegen die
Behauptung, dass im Rahmen der Vermögensverwaltung durch die Piccor AG die
versprochenen Traumrenditen tatsächlich erzielt wurden.
Piccor AG auf Warnliste
der Finma
Nachdem die Schweizer Finanzaufsicht (Finma) am 16. Januar
2017 die Piccor AG auf die Warnliste für unerlaubt tätige Anbieter setzte (https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/#Order=1
), musste die Piccor AG die Geschäfte rückabwickeln und die
Vermögensverwaltung, wie sie bisher bestand, einstellen. Vermutlich war jedoch
kein Geld mehr vorhanden, um die behaupteten Kontoguthaben der Anleger, welche
wohl nur auf dem Papier bestanden haben dürften, auszuzahlen. Zur
Verschleierung dieser Tatsache wurde dann offensichtlich die
Inhaberschuldverschreibung der Piccox SA ins Leben gerufen. Mit Schreiben vom
Juni 2017 behauptete Herr Enzeroth für die Varian defensive capital GmbH, dass
die Piccox SA die Inhaberschuldverschreibung täglich jederzeit ohne Kosten
zurücknehmen würde, mit anderen Worten, es sei das Anlagekapital jederzeit
verfügbar. Die Anleihebedingungen der Piccox SA sprechen jedoch eine andere
Sprache, hierin ist festgelegt, dass es ein ordentliches Kündigungsrecht gerade
nicht gibt und nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich
ist, wobei dann ein Rückzahlungsbetrag nach dem „Ermessen“ der „Verwaltung-und
Verrechnungsstelle“ gezahlt wird. Eine Rückzahlung des Anlagebetrages ist damit
im Kündigungsfall und im Übrigen auch bei Ablauf im Jahr 2030 nicht vorgesehen.
Bericht im
Handelsblatt
Ausweislich des Berichts im Handelsblatt vom 17.01.2018
legte die Piccox SA das Anlagekapital aus den Inhaberschuldverschreibungen dann
wiederum bei der Piccor AG in der Schweiz an. Dies bestätigt die von den hier
berichtenden Rechtsanwälten geäußerte Vermutung, dass es einen Geldkreislauf
insoweit gibt, als das verbliebene Kapital von der Piccor AG in Inhaberschuldverschreibungen
der Piccox SA angelegt werden sollte und von dort zurück zur Piccor AG fließt,
um den Anschein zu erwecken, dass tatsächlich die Gelder bei der Piccor AG
ausgezahlt werden würden. Auch dies spricht für das Vorliegen eines Schneeballsystems.
Konsequentes und
sofortiges Handeln erforderlich
Letztlich dürfte jedoch nunmehr klar sein, dass es die
versprochene Auszahlung der Gelder weder im März 2018 noch später geben wird. Die
hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sieht daher die Zeit für ein
entschlossenes Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Piccor AG, der Piccox SA
und der Varian defensive capital GmbH für gekommen. Dies gilt umso mehr, als
mit einem schnellen Ermittlungserfolg der Staatsanwaltschaft zurzeit nicht zu rechnen
ist. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft am 23.01.2018 wurde die Angelegenheit
an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Geldwäsche abgegeben, diese prüft
jedoch erst, ob sie die Ermittlungen übernimmt. Nach Auffassung der Rechtsanwälte
liegen jedoch bereits jetzt ausreichend Ansatzpunkte dafür vor, auf
zivilrechtlichem Wege Ansprüche geltend zu machen. Die hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte bereiten eine
Sammelklage gegen die Verantwortlichen vor.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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