Mittwoch, Januar 24, 2018

Piccor/Piccox: Anleger werden weiter vertröstet. Die Zeit zum Handeln ist gekommen.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Themenkomplex Picam/Piccor/Piccox und vertritt dort zahlreiche Mandanten. Nach umfangreichen Recherchen durch diese Rechtsanwälte empfehlen die nunmehr ein sofortiges Vorgehen gegen die verantwortlichen Firmen und Personen.

Anleger werden weiter vertröstet

Immer wieder wurden die Anleger durch die Verantwortlichen der Varian defensive capital GmbH und Herrn Thomas Enzeroth sowie der Piccox SA und Herrn Blohm in Bezug auf die Rückzahlung ihres Anlagekapitals vertröstet. Mal konnten die Wertpapierverkäufe nicht so schnell ausgeführt werden, ein anderes Mal hatte die Staatsanwaltschaft die Konten eingefroren und nicht zuletzt soll seitens der Piccox nunmehr ein Verkauf der Schuldverschreibungen bzw. eine Rücknahme durchgeführt werden, wobei jedoch wiederum dies alles erst Ende März 2018 möglich sein soll.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass die Anleger immer weiter vertröstet werden und man an die Versprechungen nicht mehr so recht glauben mag. Es spricht vielmehr einiges für ein Betrugssystem und gegen die Behauptung, dass im Rahmen der Vermögensverwaltung durch die Piccor AG die versprochenen Traumrenditen tatsächlich erzielt wurden.

Piccor AG auf Warnliste der Finma

Nachdem die Schweizer Finanzaufsicht (Finma) am 16. Januar 2017 die Piccor AG auf die Warnliste für unerlaubt tätige Anbieter setzte (https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/#Order=1 ), musste die Piccor AG die Geschäfte rückabwickeln und die Vermögensverwaltung, wie sie bisher bestand, einstellen. Vermutlich war jedoch kein Geld mehr vorhanden, um die behaupteten Kontoguthaben der Anleger, welche wohl nur auf dem Papier bestanden haben dürften, auszuzahlen. Zur Verschleierung dieser Tatsache wurde dann offensichtlich die Inhaberschuldverschreibung der Piccox SA ins Leben gerufen. Mit Schreiben vom Juni 2017 behauptete Herr Enzeroth für die Varian defensive capital GmbH, dass die Piccox SA die Inhaberschuldverschreibung täglich jederzeit ohne Kosten zurücknehmen würde, mit anderen Worten, es sei das Anlagekapital jederzeit verfügbar. Die Anleihebedingungen der Piccox SA sprechen jedoch eine andere Sprache, hierin ist festgelegt, dass es ein ordentliches Kündigungsrecht gerade nicht gibt und nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist, wobei dann ein Rückzahlungsbetrag nach dem „Ermessen“ der „Verwaltung-und Verrechnungsstelle“ gezahlt wird. Eine Rückzahlung des Anlagebetrages ist damit im Kündigungsfall und im Übrigen auch bei Ablauf im Jahr 2030 nicht vorgesehen.

Bericht im Handelsblatt

Ausweislich des Berichts im Handelsblatt vom 17.01.2018 legte die Piccox SA das Anlagekapital aus den Inhaberschuldverschreibungen dann wiederum bei der Piccor AG in der Schweiz an. Dies bestätigt die von den hier berichtenden Rechtsanwälten geäußerte Vermutung, dass es einen Geldkreislauf insoweit gibt, als das verbliebene Kapital von der Piccor AG in Inhaberschuldverschreibungen der Piccox SA angelegt werden sollte und von dort zurück zur Piccor AG fließt, um den Anschein zu erwecken, dass tatsächlich die Gelder bei der Piccor AG ausgezahlt werden würden. Auch dies spricht für das Vorliegen eines Schneeballsystems.

Konsequentes und sofortiges Handeln erforderlich

Letztlich dürfte jedoch nunmehr klar sein, dass es die versprochene Auszahlung der Gelder weder im März 2018 noch später geben wird. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sieht daher die Zeit für ein entschlossenes Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Piccor AG, der Piccox SA und der Varian defensive capital GmbH für gekommen. Dies gilt umso mehr, als mit einem schnellen Ermittlungserfolg der Staatsanwaltschaft zurzeit nicht zu rechnen ist. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft am 23.01.2018 wurde die Angelegenheit an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Geldwäsche abgegeben, diese prüft jedoch erst, ob sie die Ermittlungen übernimmt. Nach Auffassung der Rechtsanwälte liegen jedoch bereits jetzt ausreichend Ansatzpunkte dafür vor, auf zivilrechtlichem Wege Ansprüche geltend zu machen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  bereiten eine Sammelklage gegen die Verantwortlichen vor.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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