Donnerstag, Februar 08, 2018

DavorCoin – Betrug bei Kryptowährung mit Schaden in Millionenhöhe?

Das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger aus Deutschland, Schweiz und Österreich.

Kaum hat sich der Markt an den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. und entsprechende ICOs gewöhnt, mehren sich nun die Vorwürfe gegen Betreiber diverser Krypto Projekte, Geld von Anlegern nicht ordnungsgemäß verwendet zu haben.

Erst im Dezember 2017 ging die Coin mit den Namen DavorCoin (Davor Coin) an den europäischen Markt und ist seit dem 07.02.2018 offenbar „verschwunden“.

Anleger haben nach eigenen Angaben der Betreiber mehrere Millionen Euro in die Kryptowährung investiert. Nach Aussage von DavorCoin sollen alleine an einem Tag im Februar DavorCoins im Wert von mehr als € 1.000.000,00 verkauft worden sein.

Das System von DavorCoin sollte dabei wie folgt funktionieren: Der auf der Internetseite des Unternehmens https://davor.iop/ beworbene „Profitkalkulator“ (profit calculator), versprach interessierten Anlegern bei Investments in den Coin extrem hohe Renditen, die realistisch am freien Markt praktisch nicht zu realisieren gewesen sein dürften.

Das Ende von DavorCoin wurde mit dann mit einer kurzen Mitteilung von Ende Januar 2018 eingeleitet.

Am 25. Januar 2018 teilten die Seitenbetreiber den Investoren von DavorCoin mit, dass jeder Anleger nunmehr sein investiertes Geld auch vor Ablauf des ursprünglichen Investitionszeitraums jederzeit abziehen könnte:

Das bedeute allerdings, dass die einzige Sicherheit der Anleger, dass viele weitere Investoren das eingezahlte Geld Davor Coin mit einer Mindesteinlagezeit übergeben hatten, ersatzlos gestrichen wurde.

In der Folge kam es innerhalb von nur 12 Tagen zu einem Kurssturz des DavorCoins von USD 170,00 auf nur 0,4 Cent.

Damit besteht der Verdacht eines Schneeballsystems, dass immer nur solange Bestand haben kann, wie frisches Geld eingesammelt wird, um die vorangegangenen Anleger zu bedienen.

Nach den Werbeversprechen der Anbieter von DavorCoin sollten bei einer Anlagesumme von USD 1.300,00 US-Dollar innerhalb von nur 200 Tagen USD 6.000,00 erzielt werden.

Sowohl in Deutschland, als auch in den USA wurden offenbar bereits strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, um den Verbleib der Anlegergelder zu klären.

Betroffene Anleger können ihre rechtlichen Ansprüche durch das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte prüfen lassen. Die Rechtsanwälte unterstützen  betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und arbeiten grundsätzlich auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.

Der bei dem Spezialistenteam federführende Rechtsanwalt ist Experte im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht.

Er beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der IT, insbesondere den Themen Blockchain und Cryptocurrencies. Er besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse sowie nationaler und internationaler Vereinigungen von Juristen. Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner einer überregional tätigen  bekannten Wirtschaftskanzlei.

Der hier berichtende Experte und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering/ DavorCoin     für weitere Informationen und eine Beratung  gerne zur Verfügung.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering /DavorCoin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering/ DavorCoin  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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