Das mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam
spezialisierter Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger aus Deutschland, Schweiz
und Österreich.
Kaum hat sich der Markt an den Handel mit Kryptowährungen
wie Bitcoin, Ether & Co. und entsprechende ICOs gewöhnt, mehren sich nun
die Vorwürfe gegen Betreiber diverser Krypto Projekte, Geld von Anlegern nicht
ordnungsgemäß verwendet zu haben.
Erst im Dezember 2017 ging die Coin mit den Namen DavorCoin
(Davor Coin) an den europäischen Markt und ist seit dem 07.02.2018 offenbar
„verschwunden“.
Anleger haben nach eigenen Angaben der Betreiber mehrere
Millionen Euro in die Kryptowährung investiert. Nach Aussage von DavorCoin
sollen alleine an einem Tag im Februar DavorCoins im Wert von mehr als € 1.000.000,00
verkauft worden sein.
Das System von DavorCoin sollte dabei wie folgt funktionieren:
Der auf der Internetseite des Unternehmens https://davor.iop/
beworbene „Profitkalkulator“ (profit calculator), versprach interessierten
Anlegern bei Investments in den Coin extrem hohe Renditen, die realistisch am freien
Markt praktisch nicht zu realisieren gewesen sein dürften.
Das Ende von DavorCoin
wurde mit dann mit einer kurzen Mitteilung von Ende Januar 2018 eingeleitet.
Am 25. Januar 2018 teilten die Seitenbetreiber den
Investoren von DavorCoin mit, dass jeder Anleger nunmehr sein investiertes Geld
auch vor Ablauf des ursprünglichen Investitionszeitraums jederzeit abziehen
könnte:
Das bedeute allerdings, dass die einzige Sicherheit der
Anleger, dass viele weitere Investoren das eingezahlte Geld Davor Coin mit
einer Mindesteinlagezeit übergeben hatten, ersatzlos gestrichen wurde.
In der Folge kam es innerhalb
von nur 12 Tagen zu einem Kurssturz des DavorCoins von USD 170,00 auf nur 0,4
Cent.
Damit besteht der Verdacht eines Schneeballsystems, dass
immer nur solange Bestand haben kann, wie frisches Geld eingesammelt wird, um
die vorangegangenen Anleger zu bedienen.
Nach den Werbeversprechen der Anbieter von DavorCoin sollten
bei einer Anlagesumme von USD 1.300,00 US-Dollar innerhalb von nur 200 Tagen
USD 6.000,00 erzielt werden.
Sowohl in Deutschland, als auch in den USA wurden offenbar
bereits strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, um den Verbleib der Anlegergelder
zu klären.
Betroffene Anleger können ihre rechtlichen Ansprüche durch das
mit dem BSZ e.V. kooperierende Expertenteam spezialisierter Rechtsanwälte prüfen
lassen. Die Rechtsanwälte unterstützen betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer
Ansprüche und arbeiten grundsätzlich auch mit den Strafverfolgungsbehörden
zusammen.
Der bei dem
Spezialistenteam federführende Rechtsanwalt ist Experte im Bereich der Beratung
von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht.
Er beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den
neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der IT, insbesondere den Themen
Blockchain und Cryptocurrencies. Er besitzt langjährige Erfahrung im Bereich
der nationalen und internationalen Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer
Gläubigerausschüsse sowie nationaler und internationaler Vereinigungen von
Juristen. Der Rechtsanwalt ist Gründungspartner einer überregional tätigen bekannten Wirtschaftskanzlei.
Der hier berichtende Experte und Vertrauensanwalt des BSZ
e.V. steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kryptowährung
+ Initial Coin Offering/ DavorCoin
für weitere Informationen und
eine Beratung gerne zur Verfügung.
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Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen
und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering /DavorCoin anschließen.
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Interessengemeinschaft Kryptowährung + Initial Coin Offering/ DavorCoin kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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