Noch am 1. März 2017 ließ die MDM Group eine
Pressemitteilung veröffentlichen, in der man mitteilte, dass die MDM Group AG
im Rahmen eines äußerst detaillierten und aufwändigen Ratingverfahrens von der
spezialisierten Wirtschaftsauskunftei SCOREDEX bewertet wurde.
„Hierbei wurden relevante Unternehmenskennzahlen
ausgewertet, verschiedenste Auskunfteien hinzugezogen, umfangreiche Recherchen
betrieben sowie diverse Datenprozesse durchlaufen. In der Scoredex-Prüfung
erzielte die MDM Group AG aus der Schweiz bei den folgenden Merkmalen gute
Ergebnisse: Finanzielle Situation des Unternehmens, Referenzen, Ausbildung und
Juristische Merkmale. Exzellente Ergebnisse erreichte das Unternehmen in den
Bereichen Risikoprävention, Soziales Umfeld, Finanzielle Situation des
Entscheiders, Bonität Unternehmen, Bonität Entscheider und Medienresonanz. Ö.
Utanc, von MDM Group sieht die Unternehmensstrategie bestätigt: "Unser
Engagement immer besser zu werden, für unsere Investoren und Geschäftspartner
wurde belohnt. In das Rating sind zahlreiche unterschiedliche Faktoren
eingeflossen - es ist sehr anspruchsvoll", kommentiert sie die
Auszeichnung.“ (Quelle: https://www.presseportal.de/pm/125475/3573214
)
Gerade einmal 10
Monate später hat sich das Blatt gewendet: Die MDM Group AG sorgt jetzt für
negative Nachrichten.
Wie der BSZ e.V ganz aktuell in Erfahrung bringen konnte,
ist bezüglich der MDM Group AG, vormals Rütli Weg 3, 6945 Meggen, Schweiz,
Konkurs beantragt worden und dieser wurde am 15.01.2018 eröffnet. Damit ist es
nun endgültig vorbei mit den Durchhalteparolen durch Verantwortliche der MDM
Group AG.
Zur Erinnerung:
Die MDM Group AG hatte insbesondere Anleger mit sogenannten Nachrangdarlehensverträgen
und dem Versprechen sehr hoher Zinsen (z.B. Mindestvertragslaufzeit von
12 Monaten 9 % p.a.) geködert. Diese Verträge wurden als sichere
Kapitalanlage von den Telefonverkäufern der MDM Group angepriesen, wobei es
sich aber um eine Hochrisikoanlage handelt, bei der auch ein Totalverlust
eintreten kann. Zusätzlich wurde noch suggeriert, dass das Darlehen im Falle
eines Konkurses besonders geschützt sei, was ebenfalls nicht der Fall sein
wird. Ferner bot dieselbe Gesellschaft Anlegern auch Aktien der Firma MDM Group
AG zum Kauf an mit der Behauptung eines kurz bevorstehenden Börsengangs,
welcher nicht zustande kam. Eine Börsennotierung und börsenaufsichtsrechtliche
Kontrolle fand nicht statt.
Zuletzt gab es noch im November 2017 Nachrichten
dahingehend, dass eine in London ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft,
die TCV Partners, kurz vor der Übernahme der MDM Group AG stehen würde. Als
eine Voraussetzung war damals in den Raum gestellt worden, dass die Einigung
mit sämtlichen Anlegern erzielt wird. Nach alledem scheuten die
Verantwortlichen der MDM Group AG sich nicht, die bereits geschädigten Anleger
nochmals mit Anrufen aus diversen Ländern zu traktieren und Sie dabei erneut
aufzufordern, Gelder zu investieren. Zu diesem Zeitpunkt, so die Vermutung,
waren wohl bereits alle Konten abgeräumt, sodass die Anleger nur nochmals zur
Kasse gebeten werden sollten und eine doppelte Schädigung in einigen
Fällen nicht von der Hand zu weisen sein
dürfte.
Betroffenen Anlegern
bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit,
möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur
Anmeldung bringen.
Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht
vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wieviel an Masse
gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest
über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu
Retten was noch zu retten ist.
Die
Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen
Spielregeln.
Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust
zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung
angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher
Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt
und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.
Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V.
Interessengemeinschaft MDM Group“ durch
einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden. Sollte eine Rechtsschutzversicherung
bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung
erfolgen.
Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen
eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der
Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
axwid
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
- Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen
einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen