Samstag, Januar 20, 2018

MDM Group AG: In nur 10 Monaten vom TOP Rating in die Insolvenz!

Noch am 1. März 2017 ließ die MDM Group eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der man mitteilte, dass die MDM Group AG im Rahmen eines äußerst detaillierten und aufwändigen Ratingverfahrens von der spezialisierten Wirtschaftsauskunftei SCOREDEX bewertet wurde.

„Hierbei wurden relevante Unternehmenskennzahlen ausgewertet, verschiedenste Auskunfteien hinzugezogen, umfangreiche Recherchen betrieben sowie diverse Datenprozesse durchlaufen. In der Scoredex-Prüfung erzielte die MDM Group AG aus der Schweiz bei den folgenden Merkmalen gute Ergebnisse: Finanzielle Situation des Unternehmens, Referenzen, Ausbildung und Juristische Merkmale. Exzellente Ergebnisse erreichte das Unternehmen in den Bereichen Risikoprävention, Soziales Umfeld, Finanzielle Situation des Entscheiders, Bonität Unternehmen, Bonität Entscheider und Medienresonanz. Ö. Utanc, von MDM Group sieht die Unternehmensstrategie bestätigt: "Unser Engagement immer besser zu werden, für unsere Investoren und Geschäftspartner wurde belohnt. In das Rating sind zahlreiche unterschiedliche Faktoren eingeflossen - es ist sehr anspruchsvoll", kommentiert sie die Auszeichnung.“ (Quelle: https://www.presseportal.de/pm/125475/3573214 )

Gerade einmal 10 Monate später hat sich das Blatt gewendet: Die MDM Group AG sorgt jetzt für negative Nachrichten.

Wie der BSZ e.V ganz aktuell in Erfahrung bringen konnte, ist bezüglich der MDM Group AG, vormals Rütli Weg 3, 6945 Meggen, Schweiz, Konkurs beantragt worden und dieser wurde am 15.01.2018 eröffnet. Damit ist es nun endgültig vorbei mit den Durchhalteparolen durch Verantwortliche der MDM Group AG.

Zur Erinnerung:

Die MDM Group AG hatte insbesondere Anleger mit sogenannten Nachrangdarlehensverträgen und dem Versprechen sehr hoher Zinsen (z.B. Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten 9 % p.a.) geködert. Diese Verträge wurden als sichere Kapitalanlage von den Telefonverkäufern der MDM Group angepriesen, wobei es sich aber um eine Hochrisikoanlage handelt, bei der auch ein Totalverlust eintreten kann. Zusätzlich wurde noch suggeriert, dass das Darlehen im Falle eines Konkurses besonders geschützt sei, was ebenfalls nicht der Fall sein wird. Ferner bot dieselbe Gesellschaft Anlegern auch Aktien der Firma MDM Group AG zum Kauf an mit der Behauptung eines kurz bevorstehenden Börsengangs, welcher nicht zustande kam. Eine Börsennotierung und börsenaufsichtsrechtliche Kontrolle fand nicht statt.

Zuletzt gab es noch im November 2017 Nachrichten dahingehend, dass eine in London ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die TCV Partners, kurz vor der Übernahme der MDM Group AG stehen würde. Als eine Voraussetzung war damals in den Raum gestellt worden, dass die Einigung mit sämtlichen Anlegern erzielt wird. Nach alledem scheuten die Verantwortlichen der MDM Group AG sich nicht, die bereits geschädigten Anleger nochmals mit Anrufen aus diversen Ländern zu traktieren und Sie dabei erneut aufzufordern, Gelder zu investieren. Zu diesem Zeitpunkt, so die Vermutung, waren wohl bereits alle Konten abgeräumt, sodass die Anleger nur nochmals zur Kasse gebeten werden sollten und eine doppelte Schädigung in einigen Fällen  nicht von der Hand zu weisen sein dürfte.

Betroffenen Anlegern bleibt nach der Eröffnung des Konkursverfahrens nur noch die Möglichkeit, möglicherweise einen Teil ihrer Forderung zu retten, indem sie diese zur Anmeldung bringen.

Welche Quote letztendlich zu erzielen sein wird, kann nicht vorhergesagt werden, da nichts Konkretes bekannt ist, wieviel an Masse gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann es geboten sein, nun zumindest über eine Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren zumindest zu versuchen zu Retten was noch zu retten ist. 

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

Die Forderungsanmeldung kann für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group“  durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchgeführt werden.  Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann über diese, nach Prüfung der Eintrittspflicht, ggf. eine Kostendeckung erfolgen.

Darüber hinaus wird geprüft gegen welche Personen und Unternehmen eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 

Außerdem wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in der Schweiz bereits gegen 5 beschuldigte Personen Strafanzeige erstattet.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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