Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann
er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken
zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage,
dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige
Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.
Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu
berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten
findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren
politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder für
geschädigte Anleger gibt. Der Graue Kapitalmarkt in Deutschland
vernichtet jährlich Milliarden Euro Anlegergelder. Abzocker und Betrüger können
hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben
nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der
BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den
Geiern des Kapitalmarkts.
- Viele
Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern
wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur
Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden diesen Anlegern
oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass
Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der
Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem
breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und
effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios,
Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen,
Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem
Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige
Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Einige Anbieter zweifelhafter Kapitalanlagen, die Gegenstand
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, haben eine neue Methode
entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In
Rundschreiben an Anleger und Internetforen
werden Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine als „gierig“ und in ähnlicher Weise
diffamiert. Die Anleger stellen jedoch
berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das
Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe
mit Hetzkampagnen über Anlegerschützer.
Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht
hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu
lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen.
Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert. Wenn die
Staatsanwaltschaft bei betreffenden Unternehmen vorstellig geworden ist, muss
auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der
Geschäftsführung noch vertrauen können.“
- Anleger
sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen
Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen.
Geschädigte Anleger werden
von der Akquisemaschine der Anlegerschützer überrollt.
Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie z.B. bei den Schiffsfonds viele Anleger
betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte
und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch
gerne mit kostenlosen
Informationsveranstaltungen geworben. Sogenannte "Experten" wollen da
angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen.
Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren
Schadensfällen Betroffene gerne zu „einer wichtigen Informationsveranstaltung“
einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer
"wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten,
handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes
als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V.
kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus
Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und
erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich
den Anleger zum Mandanten machen.
Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung
fernbleibt.
Ist der Kapitalanleger
tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist,
gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu
aufdringlichem anwaltlichem
Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden
Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht,
wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber
erfolgreich einlösen können.
Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder „Soforthilfe
Kampagnen“ die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit
heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner
Homepage www.fachanwalt-hotline.de
eine aktuelle Berichterstattung über
Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand
der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern,
die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt
werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger.
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Zum Schluß die gute
Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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