Montag, November 27, 2017

MDM Group: Vorsicht vor neuen Übernahme-Angeboten! Anleger prüfen Ansprüche!

   

Bei der MDM Group AG sind vermutlich mehrere tausend Anleger aus Deutschland einem unglaublichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen, viele Geschädigte verloren wohl 100.000,- – 300.000,- € oder noch mehr!

Nun hat zwar auch die BaFin mit Meldung der BaFin vom 20.11.2017 der MDM Group AG die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet, doch diese Warnung kommt für viele Betroffene leider zu spät, da die Verantwortlichen der MDM Group schon die Konten der MDM Group leergeräumt haben.

Schlimmer noch:

Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“.

  • Lesen Sie dazu auch den BSZ-Beitrag: „Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5

Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA notiert ist, gibt es wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger aber nochmals viel Geld verloren.

Gegenwärtig werden Anleger nochmals von einem Unternehmen namens TCV & Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen Werte übernommen habe.

Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, dieses Angebot anwaltlich überprüfen zu lassen, denn hier ist äußerst merkwürdig, dass die Anleger vorab nochmals Geld überweisen sollen, zumal einige Sätze der Website von TCV & Partners offensichtlich von der Homepage der Deutschen Bank übernommen wurden!

Auch prüfen die Anleger gerade mögliche Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, dies kann gehen von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen eventuelle Mitverantwortliche des Betrugs über die Prüfung, ob nicht eventuell die Banken, bei denen die MDM Group Konten eröffnet hat, schadensersatzpflichtig gemacht werden könnten aufgrund einer eventuellen fehlerhaften „Identitätsprüfung“, bis hin sogar zur Prüfung eventueller Staatshaftungsansprüche.

Denn es stellt sich die Frage, ob die Handelsregistereintragung der Verwaltungsrätin und „Strohfrau“ Özlem Utanc „mit rechten Dingen zuging“ oder ob z. B. die Behörden genügend getan haben, um die Anleger vor dem Betrug zu schützen, denn es musste auch den Behörden von vorneherein völlig klar sein, dass schwerer Betrug vorliegt.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nicht länger hinhalten lassen, sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen angelegten Gelder zu retten. Dazu gehören auch strafrechtliche Schritte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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