Bei der MDM Group AG sind vermutlich mehrere tausend Anleger
aus Deutschland einem unglaublichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden
dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen, viele Geschädigte
verloren wohl 100.000,- – 300.000,- € oder noch mehr!
Nun hat zwar auch die BaFin mit Meldung der BaFin vom
20.11.2017 der MDM Group AG die Einstellung und Abwicklung des
Einlagengeschäfts angeordnet, doch diese Warnung kommt für viele Betroffene
leider zu spät, da die Verantwortlichen der MDM Group schon die Konten der MDM
Group leergeräumt haben.
Schlimmer noch:
Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern
wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“.
- Lesen Sie dazu auch den
BSZ-Beitrag: „Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum
totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5
Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht
waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus
diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine
MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses
Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA
notiert ist, gibt es wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001
Dollar pro Aktie.
Eine kurzfristige
Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht
gestellt. Auch hier haben Anleger aber nochmals viel Geld verloren.
Gegenwärtig werden Anleger nochmals von einem Unternehmen
namens TCV & Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die
TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche
immateriellen Werte übernommen habe.
Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der
MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt
werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten
dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, dieses Angebot anwaltlich überprüfen zu
lassen, denn hier ist äußerst merkwürdig, dass die Anleger vorab nochmals Geld
überweisen sollen, zumal einige Sätze der Website von TCV & Partners
offensichtlich von der Homepage der Deutschen Bank übernommen wurden!
Auch prüfen die Anleger gerade mögliche
Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, dies kann gehen von möglichen
Schadensersatzansprüchen gegen eventuelle Mitverantwortliche des Betrugs über
die Prüfung, ob nicht eventuell die Banken, bei denen die MDM Group Konten
eröffnet hat, schadensersatzpflichtig gemacht werden könnten aufgrund einer
eventuellen fehlerhaften „Identitätsprüfung“, bis hin sogar zur Prüfung
eventueller Staatshaftungsansprüche.
Denn es stellt sich die Frage, ob die
Handelsregistereintragung der Verwaltungsrätin und „Strohfrau“ Özlem Utanc „mit
rechten Dingen zuging“ oder ob z. B. die Behörden genügend getan haben, um die
Anleger vor dem Betrug zu schützen, denn es musste auch den Behörden von
vorneherein völlig klar sein, dass schwerer Betrug vorliegt.
Anleger sollten sich daher nach Ansicht der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nicht länger hinhalten lassen,
sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von
ihnen angelegten Gelder zu retten. Dazu gehören auch strafrechtliche Schritte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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