Freitag, November 24, 2017

MBB Clean Energy AG (MBB): Anleger müssen bis zum Jahresende 2017 handeln, sonst können Ansprüche verjähren.

Die Aufgabe, Kapitalanleger in dem Insolvenzverfahren gut zu vertreten, hat der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt im Gläubigerausschuss (GA) der MBB im Rahmen der Gläubigerversammlung nach seiner Wahl in den Gläubigerausschuss der MBB Clean Energy AG am 15. November 2017 übernommen.

Wie sich in der Versammlung der Forderungsinhaber - gleich, ob Anleihegläubiger, Schadensersatzberechtigter oder Berechtigter aus einem Vertrag - herausstellte, ist die tatsächliche Situation bei MBB aufzuklären recht aufwändig als auch die Rechtslage komplex. Das führte nach Ansicht des Insolvenzverwalters Klaus E. Breithaupt zu zeitaufreibenden Nachforschungen, so dass jetzt schnell gehandelt werden müssen, damit nicht Ansprüche verfallen.

 Dem ist grundsätzlich so: sowohl der Insolvenzverwalter muss in diesem Jahr Maßnahmen einleiten, als auch die Anleger - jeder für sich.

  • Denn wird nicht bis zum Jahresende 2017 gehandelt, können Ansprüche verjähren.

Das bedeutet, das wegen des Zeitablaufs, das Geld der Anleger und die Ansprüche zu Gunsten der Insolvenz zu sichern sind - von alleine geht das nicht! Während der Insolvenzverwalter sich in vielen Punkten mit Forderungen gegen Versicherungen zu beschäftigen hat, müssen Anleger sich in den kommenden Wochen darum kümmern, Ihre Geldansprüche gegenüber dem Treuhänder verjährungsfest zu fordern. Denn dort lagern noch Vermögenswerte auf Bankkonten, die zu Gunsten der Anleihegläubiger festgefroren sind.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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