Die Aufgabe, Kapitalanleger in dem Insolvenzverfahren gut zu
vertreten, hat der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt im
Gläubigerausschuss (GA) der MBB im Rahmen der Gläubigerversammlung nach seiner
Wahl in den Gläubigerausschuss der MBB Clean Energy AG am 15. November 2017
übernommen.
Wie sich in der Versammlung der Forderungsinhaber - gleich,
ob Anleihegläubiger, Schadensersatzberechtigter oder Berechtigter aus einem
Vertrag - herausstellte, ist die tatsächliche Situation bei MBB aufzuklären
recht aufwändig als auch die Rechtslage komplex. Das führte nach Ansicht des
Insolvenzverwalters Klaus E. Breithaupt zu zeitaufreibenden Nachforschungen, so
dass jetzt schnell gehandelt werden müssen, damit nicht Ansprüche verfallen.
Dem ist grundsätzlich so: sowohl der
Insolvenzverwalter muss in diesem Jahr Maßnahmen einleiten, als auch die
Anleger - jeder für sich.
- Denn
wird nicht bis zum Jahresende 2017 gehandelt, können Ansprüche verjähren.
Das bedeutet, das wegen des Zeitablaufs, das Geld der
Anleger und die Ansprüche zu Gunsten der Insolvenz zu sichern sind - von
alleine geht das nicht! Während der Insolvenzverwalter sich in vielen Punkten
mit Forderungen gegen Versicherungen zu beschäftigen hat, müssen Anleger sich
in den kommenden Wochen darum kümmern, Ihre Geldansprüche gegenüber dem
Treuhänder verjährungsfest zu fordern. Denn dort lagern noch Vermögenswerte auf
Bankkonten, die zu Gunsten der Anleihegläubiger festgefroren sind.
Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
- Sie
können Ihre Rechtsansprüche auch
ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der
Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen
keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
gödd
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
- Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen
einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen