Donnerstag, Januar 26, 2017

Falschberatung bei Swap - und CAP – Geschäften - Zinsbegrenzungsgeschäfte, Leveraged - Ladder – Swap.

Schadensersatzforderungen wegen Beratungsfehlleistungen von Kreditinstituten sind eines der zentralen Themen der Tätigkeit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte. Diese Kanzlei  verfügt über langjährige Erfahrung in der Beurteilung solcher Fallgestaltungen und ist auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf dem Verhandlungswege, wie vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren, spezialisiert. Sie ist unabhängig, zugelassen an allen Land - und Oberlandesgerichten und steht in Kontakt mit namhaften Prozessfinanzierern.

Die Erfahrungen der Klientel dieser Kanzlei mit sog. Zinsbegrenzungsgeschäften lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unternehmen und Kommunen nehmen auf den Kapitalmärkten  umfangreich Kredite in Anspruch. Banken und Sparkassen empfahlen ihnen Finanztermingeschäfte, wie Swap - und CAP - Geschäfte in unterschiedlicher Ausgestaltung.

Die in der Erwartung einer Verringerung der Zinsbelastung und Begrenzung von Risiken eingegangenen Zinsswaps und CAPs führen in der gegenwärtigen Zinssituation aber oft zu exorbitanten Verlusten. Zinsbegrenzungsgeschäfte sind für den nicht ständig mit ihnen befassten Entscheidungsträger nicht ohne eingehende Detailinformationen zu überblicken. Daher gehen diese Transaktionen regelmäßig einher mit einem erhöhten Informations- und Beratungsbedarf.

Viele Unternehmen und Verwaltungen werden erst jetzt darauf aufmerksam, zu welch riskanten Spekulation sie unfreiwillig verleitet wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Schadensersatzpflichten der beteiligten Kreditinstitute, die oft die Hausbanken waren und über intime Kenntnisse des wirklichen Bedarfs der Vertragspartner verfügten. Nach einem Urteil des OLG Naumburg und einem Beschluss des BGH wird es für die Beurteilung, ob Regressmöglichkeiten gegeben sind, auf eine genaue Betrachtung des Einzelfalls ankommen.

In Streitfällen wird zu prüfen sein, ob einem beratenden Kreditinstitut ein Fehler unterlaufen ist, der für den Schaden ursächlich gewesen ist. Eine Falschberatung wird vorliegen, wenn in diesen Gestaltungen wenig erfahrene Vertragspartner von der Bank nicht ausreichend über den spekulativen Charakter des konkreten Zinsbegrenzungsgeschäfts aufgeklärt wurden.

Versetzt nämlich ein Kreditinstitut den oder die Verantwortlichen des Kunden, die selbst nicht über ausreichende Vorkenntnisse verfügen, nicht in die Lage, verantwortlich und im Bewusstsein aller wesentlichen mit dem in Rede stehenden Zinsbegrenzungsgeschäft verbundenen Risiken und Probleme über Abschluss oder Nichtabschluss des empfohlenen Produktes zu entscheiden, macht es sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Das kann etwa anzunehmen sein, wenn mit dem Wechselkursrisiko oder Zinssatzveränderungen zusammenhängende Auswirkungen in den Beratungsgesprächen vom Kreditinstitut nicht so deutlich herausgestellt wurden, wie es im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung geboten ist. Bei der Empfehlung zum Abschluss etwa von Spread Ladder Swaps wurde häufig die fehlende Risikobereitschaft der Kunden ignoriert. Oft war eine Zinsverbilligung objektiv nicht erforderlich und das Eingehen einer unbegrenzten Risikoposition nicht im Interesse des Kreditnehmers.

Selbst wenn Risiken thematisiert wurden, dann nicht ausreichend. Die Angaben blieben vage und hinter der Betonung der Beherrschbarkeit dank ständiger Betreuung durch das Kreditinstitut zurück. Im Gegensatz dazu sicherten sich Banken und Sparkassen vertraglich weitgehende Risikobegrenzungen und einseitige Kündigungsrechte ohne Ausgleichszahlung. Die Folge war bei nur noch theoretischer Gewinnerwartung des Kunden, aber unbeschränktem Verlustrisiko, eine völlig unausgewogene Verschiebung der Nach - und Vorteile der Vertragsparteien einseitig zu Gunsten der Bank, oft einhergehend mit gänzlich fehlenden oder undurchschaubaren Angaben zu Gebühren und Provisionen.

Ob Schadensersatzansprüche gegeben sind, kann der Betroffene meist nicht selbst beurteilen. Es empfiehlt sich, spätestens beim Auftreten von Verlusten externen Rat von auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen, zumal die kurze Verjährungsfist des § 37 a WpHG von lediglich drei Jahren ab Beratungssituation einschlägig sein kann. Sollten betroffene Anleger annehmen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Swapverträgen schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz gerne zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zinswetten/Swap-Geschäfte anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zinswetten/Swap-Geschäfte können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, Januar 23, 2017

Farm Capital Management meldet Insolvenz an! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Firma meldet Insolvenz an! Forderungen anmelden + Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.


Über das Vermögen der FCM Farm Capital Management GmbH mit Sitz in Kleve wurde inzwischen vor dem Amtsgericht Kleve, HRB 13739, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Her Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Dies sind schlechte Neuigkeiten für die Anleger, die schon zu befürchten waren, nachdem die Firma in der letzten Zeit nicht mehr telefonisch erreichbar war, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

So wurden den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt, dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden. So rissen die Hiobsbotschaften für die Anleger auch nicht ab, denn die BaFin hatte der damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben und die weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Daraufhin wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert und diesen vorgeschlagen, ihre bisherigen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Der Insolvenzantrag ist nun die „Krönung“ der Hiobsbotschaften für die Anleger.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt allen betroffenen Anlegern, „ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des angelegten Geldes zurück zu erhalten. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, so dass Geschädigte sich noch nach anderen Wegen umsehen sollten, um ihren Schaden zu kompensieren. Dazu gehört z.B. die Prüfung einer möglichen Haftung der Geschäftsführung, aber auch z.B. der Vermittler der Anlage.“

So schulden z.B. die Vermittler der Anlage eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage, in vielen Fällen, in denen dies die Vermittler nicht ordnungsgemäß durchführten, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, könnten sie den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein. Eile ist hierbei nach Ansicht  der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner geboten, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Betroffene Anleger von Farm Capital Management können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.

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Sonntag, Januar 22, 2017

LIGNUM SACHWERT EDELHOLZ AG: INSOLVENZVERFAHREN + SCHADENSERSATZKLAGEN; BSZ e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG teilen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern aus aktuellem Anlass mit, dass am 10. Januar 2017 nun das reguläre Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 361 IN 1853/16) eröffnet wurde.


Die Forderungen können bis zum 01.04.2017 angemeldet werden. Der Berichtstermin wird aber bereits am 01.03.2017 stattfinden. Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April 2016 Insolvenz angemeldet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, auf jeden Fall die form- und fristgerechte Forderungsanmeldung, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des investierten Geldes zurück zu erhalten.

Allerdings wird, worauf die Rechtanwälte ausdrücklich hinweisen, alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, es steht zu befürchten, dass Anleger alleine über das Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil ihres Schadens ersetzt erhalten.

Aus diesem Grunde sollten Anleger nach Ansicht von den Rechtsanwälten nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen, d.h., z.B. prüfen, ob nicht die Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, aber auch die Vermittler der Anlage sich eventuell schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind z.B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss –, die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten, aus diesem Grunde haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen Lignum-Vermittler eingereicht, z.B. vor den Landgerichten Stuttgart und Neuruppin.

So ist nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei z.B. in diversen Fällen fraglich, ob die Berater ihrer Pflicht zur Prüfung der Plausibilität dieser Anlage nachgekommen sind. Die teilweise prognostizierten Renditen zwischen 7 und 13 % über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren gaben jedenfalls nach Ansicht der Anwälte Anlass zur genauen Hinterfragung des Anlagemodells.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu.: „Wir sind z.B. der Auffassung, dass die Lignum-Produkte keineswegs, wie von diversen Vermittlern dargestellt, die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit durchaus riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Hinzu kommt, dass Anleger teilweise mit einem Sicherheitskonzept gelockt wurden, das nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zweifelhaft ist bzw. war. Auch hieraus könnten sich in diversen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler ergeben, sofern das Sicherheitenkonzept dem Anleger werthaltiger dargestellt wurde, als es tatsächlich war oder hierzu falsche Angaben gemacht wurden.

Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein Vorgehen gegen die Berater und Vermittler in diversen Fällen sinnvoll ist, da Beratungspflichten – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – offenbar in diversen Fällen verletzt wurden und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung in vielen Fällen als gut erscheinen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Freitag, Januar 20, 2017

Primus Finance (NY): BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft betroffener Anleger.

Bei dem BSZ e.V. hat sich ein Anleger gemeldet der auf übelste Weise von Betrügern  abgezockt wurde und nun andere Menschen vor dieser Masche warnen möchte und auch über die von dem BSZ e.V. initiierte Interessengemeinschaft Kontakt zu anderen Geschädigten sucht.


Zitat:

„Ende März/Anfang April wurde ich von der Fa. Primus Finance (NY), Herrn Di Marco angerufen um mir den Umtausch meiner UC (United Commodity)-Aktien (181.818 Stück) in Rio Tinto-Aktien zu tauschen, wenn ich bereit wäre weitere 69.000 St. für 234.000 € zu bezahlen. Danach erhielt ich einen ,,Depotauszug'.

ln weiteren Gesprächen wurde mir ein Kauf und Tausch von 45.000 Aktien für 153.000 € angeboten und auch bis Oktober abgewickelt und bezahlt.

Weil ich mit der Zahlung relativ lange gebraucht hatte und zwei Zahlungstermine verschoben hatte, wurde mir gesagt: jetzt nehmen sie auch den letzten Posten (65.000 St. zu 221.000 €) mit einem Sondertausch 1:4 ,,das Depot wird zum 25.Nov.geschossen, da wir(PF) mit 53% die Mehrheit bei UC erreicht haben.

Dann kam der CLOU:

,,Wir transferieren das Depot wenn Sie weitere 218.853 € als Garantie für die zu zahlende Quellensteuer bezahlen ,, Leider wurde ich erst jetzt wach!!! lch verhandelte um die Summe, da nicht mehr zahlungsfähig war, und erhielt eine Reduzierung, die ich dann nicht mehr zahlte.

Eine Auskunft bei der amerikanisch/deutschen Handelskammer in NY leitete mich auf den Betrug.- So war am Ende des Jahres mein Geld weg, ohne die Primus Finance und einen der folgenden Namen wieder erreichen zu können: Di Marco, von de Bourg, Witkins , Kekenberg, von Dassel, Jonson, Joachim Schindler.-

Zitat Ende

Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die von Primus Finance, verwendete Adresse.  1 North End Ave, 10282 New York, eine reine Postadresse ist, und die Beteiligten von Deutschland aus handelten.

Offensichtlich sind mehrere Anleger, teils mit sehr hohen Beträgen, auf den Schwindel hereingefallen. Eine Kontaktaufnahme mit Primus Finance ist offensichtlich keinem der Opfer gelungen.

Auch hier zeigt sich wieder, dass solche Betrügereien in den meisten Fällen international organisiert sind und meist telefonisch angebahnt werden. Wahrscheinlich ist das Ausmaß des Aktienbetruges viel größer als allgemein angenommen wird, da viele Geschädigte keine Anzeige erstatten und auch sonst keine Maßnahmen einleiten. Die Dunkelziffer, also der Prozentsatz jener Delikte, die weder angezeigt noch in irgend einer Art und Weise der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bekannt werden, liegt hier Schätzungen zufolge bei ca. 90%.

Fazit des BSZ e.V.:

Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation treffen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance anschließen.

„Auf den richtigen Anwalt kommt es an“. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance können Sie Ihren Fall kostenlos von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt prüfen lassen.  Hier empfehlen wir Ihnen einen Spezialist für Bank und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt, Certified European Financial Analyst und Bankkaufmann welcher selbst u.a. als Finanzanalyst und Vermögensverwalter früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet und solche Umstände genau kennt.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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ERSTE ODERFELDER/LOMBARD: ANLEGER KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ GEGEN VERMITTLER! BSZ® e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner möchte betroffene Anleger aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass sie für betroffene Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 bereits erste Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht hat.


Die Anleger mussten im letzten Jahr 2016 schlimme Nachrichten verkraften, so hatte die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bereits am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Vor kurzem wurden die Anleger der Ersten Oderfelder bzw. Lombard Classic 2 auch vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, wozu den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt wurde.

Während die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle empfehlen, um über das Insolvenzverfahren eventuell noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten, sollten sich Anleger nach Ansicht der Anwälte nicht zu große Hoffnungen machen, allein über das Insolvenzverfahren ihr angelegtes Geld in voller Höhe zurückzuerhalten.

So wurde den Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Aus dieser Liste ergab sich jedoch, dass die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert gewesen sein sollen als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Somit besteht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die große Gefahr, dass alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger ihren Schaden zum Großteil nicht kompensieren können, sodass Anleger nach anderen Wegen suchen müssen, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte die bereits seit vielen Monaten mit dem Fall Erste Oderfelder/Lombardium betraut sind, haben daher auch inzwischen die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können.

Viele Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 wollten eine sichere Anlage, und sie wurde ihnen auch als sichere Anlage von den Vermittlern dargestellt, was tatsächlich nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht der Fall war.

Auch dürften diverse Vermittler teilweise pflichtwidrig schon nicht geprüft haben, dass ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt sowie, dass gerade mit einer stillen Beteiligung erhebliche Risiken einhergehen, die aufklärungsbedürftig gewesen wären.

Auch dürften diverse Vermittler ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht hinsichtlich der Weitergabe der Anlegergelder mit Entgegennahme von Pfandgegenständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sein.

Betroffene Anleger dürften somit in vielen Fällen also diverse Ansatzpunkte haben, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Januar 19, 2017

KLAGEWELLE BEI DEN S&K-FONDS – WAS ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN UND TUN SOLLTEN

Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück. Anleger sollten laufende Fristen beachten/Gefahr der Doppelzahlung.


Der Insolvenzverwalter der Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH (REVA) und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG (S&K Nr. 2) fordert die Ausschüttungen an die Anleger nun gerichtlich zurück. Was Anleger nun wissen und tun müssen, lesen Sie hier.

Jetzt ist es amtlich – der Insolvenzverwalter der Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH (REVA) und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG Dr. Achim Ahrendt fordert die Ausschüttungen an die Anleger nun gerichtlich zurück. Damit sind gerichtliche Auseinandersetzungen unumgänglich.

Begründete Zweifel an der Forderung

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte hatte bereits im vergangenen Jahr Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Forderung geäußert. Natürlich besteht im Rahmen einer gerichtlichen Verfahrens Risiken, doch so einfach, wie der Insolvenzverwalter der Fonds sich die Aufforderung und Rückzahlung im letzten Jahr vorgestellt hat, sind die Dinge nun doch nicht. Es fehlten nach unserer Auffassung formale Aspekte in der Forderung, sodass wir nicht empfehlen konnten, die Zahlungen zu leisten.

Andere Insolvenzverwalter haben ebenfalls Zweifel an der Forderung

Nun ist Herr Dr. Achim Ahrendt nur Insolvenzverwalter der beiden vorgenannten Fonds. Die Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG werden von einem anderen Insolvenzverwalter vertreten. Theoretisch müsste dieser die Ausschüttungen ebenfalls zurückfordern, da die Grundlage der Forderung, die S&K-Gruppe habe keine Gewinne erwirtschaftet, bei diesen Fonds ebenfalls zutreffen müsste.

Allerdings fordert der Insolvenzverwalter dieser Fonds die Ausschüttungen nicht zurück. Im Gegenteil. Nach Presseberichten hat dieser begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Forderung. Das zeigt, dass die Sache rechtlich nicht so eindeutig ist, wie sie von Dr. Achim Ahrend dargestellt wird.

Beträge dienen in erster Linie dem Insolvenzverwalter

Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es, die Masse zu vergrößern bzw. Gelder zu Masse zu ziehen, die unrechtmäßig abgeflossen sind. Ob dies bei den Ausschüttungen der Fall ist, muss nun gerichtlich geklärt werden. Man darf aber auch nicht vergessen, wem dieses Verfahren in erster Linie dient – dem Insolvenzverwalter selbst und den ihn vertretenen Anwälten. Ob dies bei Forderungen, die sich teilweise unter 200,00 € bewegen, wirtschaftlich sinnvoll ist, ist fraglich. Fakt ist aber, dass mit jedem EURO, den die Anleger freiwillig zurückzahlen, die Masse der Verfahren vergrößert wird und damit auch die Vergütung des Insolvenzverwalters. Der überwiegende Teil der Forderungen, die in diesem Verfahren gestellt werden, sind die der Anleger. Diese sollen nun zahlen, damit sie anteilig aus der Masse dann wieder Geld zurückerhalten. Das klingt nach „linker Tasche – rechte Tasche“. Das Problem ist nur, dass vorher der Insolvenzverwalter zugreift und damit teilweise seine eigenen Taschen füllt.

Gefahr der Doppelzahlung vermeiden

Wie bei jeder Rückforderung muss die Frage der materiellen Berechtigung der Forderung immer gesondert geprüft werden. Nur das, was die Insolvenzschuldnerin wirklich geleistet hat, kann – wenn denn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind – überhaupt zurückgefordert werden. Wenn hier auf Seiten des Insolvenzverwalters juristisch unsauber gearbeitet wird und wenn man der Forderung selbst unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens nachkommt, kann zumindest ohne Prüfung der Zahlungsströme nicht ausgeschlossen werden, dass die Anleger am Ende doppelt zahlen müssen.

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Klagewelle war zu erwarten. Die mit den Klagen beauftragten Rechtsanwälte der Kanzlei White&Case haben es ja nicht einmal für notwendig erachtet, die anwaltliche Vertretung der von uns vertretenen Mandanten zu beachten. Auf unser Angebot zu einer außergerichtlichen Klärung der Sache gerade im Hinblick auf die komplexen Probleme des Falles ist man nicht eingegangen.

Diese Arroganz kann nun für den Insolvenzverwalter zum Problem werden. Natürlich sind begründete Forderungen zu begleichen. Auch gerichtliche Verfahren führen wir nicht zum Selbstzweck, sondern nur wenn es gar nicht anders geht. Auf Basis der bisherigen Angaben konnten wir unseren Mandanten nicht empfehlen, den Forderungen nachzukommen. Daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Anleger müssen die in den gerichtlichen Verfügungen enthaltenen Fristen – meist 2 Wochen – beachten. Sollten gesetzte verstreichen, ist mit Rechtnachteilen zu rechnen. Für die von uns vertretenen Anleger haben wir bereits die erforderlichen Informationen angefordert, um sich gegen die Klagen zu verteidigen.

Anleger, die bisher nicht vertreten sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen. Für eine Prüfung ist die Vorlage der Klage und der Kontoauszüge, auf denen die Ausschüttungen angegeben sind, erforderlich.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Januar 18, 2017

OLG Frankfurt: Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf des Darlehens zurückholen

Verbraucher erleben es immer wieder: Sie haben fristgerecht bis zum 21. Juni 2016 den Widerruf ihres Immobiliendarlehens erklärt, und die Bank lehnt den Widerruf ab.


Insbesondere, wenn die Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits getilgt wurden, schalten die Banken häufig auf stur. Sie argumentieren dann, dass das Widerrufsrecht treuwidrig ausgeübt worden sei und das Kreditinstitut sich Jahre nach Beendigung des Darlehensvertrags habe darauf verlassen können, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr machen werde.

„Aus Sicht der Banken mag diese Argumentation nachvollziehbar sein; in den meisten Fällen dürfte sie aber an der Realität vorbeigehen. Auch bei bereits getilgten Darlehen hat der Verbraucher häufig noch sein Widerspruchsrecht, wenn das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dann kann er die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Auffassung mit Beschluss vom 9. August 2016 bestätigt (Az.: 23 U 46/16). In dem Fall hatte ein Verbraucher seine Immobiliendarlehen aus dem Jahr 2003 unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Jahr 2010 vorzeitig zurückgezahlt. Erst 2015 erklärte er den Widerruf der Darlehensverträge und klagte vor dem Landgericht Wiesbaden erfolgreich auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung (Az.: 1 0 102/15). Da die Widerrufsbelehrung nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist informiere und zudem inhaltlich von der gültigen Musterbelehrung abweiche, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf daher wirksam erklärt worden. Das Widerrufsrecht sei auch nicht durch die vollständige Darlehensabwicklung verwirkt, wenn die Bank keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe, urteilte das LG Wiesbaden.

Die Berufung der Bank hatte vor dem OLG Frankfurt wenig Erfolgsaussichten. Auch das OLG stellte fest, dass die vorzeitige Ablösung der Darlehen dem Widerruf nicht entgegenstehe. Die Bank habe durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Tür zum Widerruf selbst geöffnet und könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Zudem müsse der Verbraucher auch nicht begründen, warum er sein Widerrufsrecht ausübe. Es gebe keine „Gesinnungsprüfung“. Weder innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist noch später, wenn der Widerruf aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch möglich ist. Auch sei das Widerrufsrecht nicht aufgrund der Tatsache verwirkt, dass der Widerruf erst fünf Jahre nach vollständiger Rückführung des Darlehens erklärt wurde. Denn eine Vereinbarung über die vorzeitige Kreditablösung stelle keine Aufhebung, sondern eine Modifizierung des Vertrags dar, bei der der Erfüllungszeitpunkt vorverlegt wird, so das OLG. Daher habe der Verbraucher einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
„Auch wenn sich die Banken sträuben, haben die Verbraucher gute Chancen, ihren Widerruf durchzusetzen und ggf. auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen musste der Widerruf allerdings bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden. Bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf immer noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung/Widerrufsbelehrung   bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung/Widerrufsbelehrung   .

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung/Widerrufsbelehrung   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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KTG Energie: Hoffnungsschimmer für die Anleger

Noch bis zum 24. Januar können Anleger der insolventen KTG Energie AG ihre Forderungen anmelden. Ihre Aussichten auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren könnten sich zuletzt gebessert haben.


Wie die KTG Energie AG Ende 2016 mitteilte, wurde der Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Neuruppin eingereicht und von diesem an den Gläubigerausschuss weitergeleitet. Demnach sieht der Insolvenzplan u.a. vor, dass zwei Planinvestoren Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten und dadurch überhaupt erst eine Quotenausschüttung an die Gläubiger möglich werden soll. Ohne diese Finanzspritze wäre eine Insolvenzquote demnach kaum zu realisieren. Auf diese Weise würden die Gläubiger bessergestellt als bei einer Zerschlagung des Unternehmens. Darüber hinaus sollen die Gläubiger über einen Besserungsschein an der Sanierung des Unternehmens beteiligt werden können. Der Gläubigerausschuss kann nun zu dem eingereichten Insolvenzplan Stellung nehmen. Danach kann das Insolvenzgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumen.

„Immerhin besteht nun für die Anleger Hoffnung, dass sie im Insolvenzverfahren eine gewisse Quote erhalten und nicht komplett leer ausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderungen auch form- und fristgerecht bis zum 24. Januar angemeldet werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Allerdings müssen die Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe nach wie vor von Verlusten ausgehen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die Forderungen aller Gläubiger vollauf befriedigt werden können“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Um den drohenden finanziellen Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger aber unabhängig vom Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Grundlage der Forderungen können eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch fehlerhafte Prospektangaben sein. „Die Anleger haben einen Anspruch darauf, über die Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt zu werden. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.

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