BSZ e.V.: Die aktuellen Anlegerschutzgesetze bieten keinen ausreichenden Schutz für die Kleinanleger.
Der BSZ e.V. ist seit 17 Jahren die Stimme der Kleinanleger und vertritt deren
Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch praktische Hilfe
über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben nicht wie die
Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die Aktienkurse zu
beeinflussen und benötigen daher tatkräftige Unterstützung.
Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte
und falsche oder unvollständige Anlageberatung Milliarden von Euro. Die Bürger
sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da die staatliche Rente keinen
ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren kann. Aber die vom Staat geförderten
Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente erfüllen die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich
für die Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.
Die Angst vor
Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.
Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger
als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu
erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint
die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in
Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die
Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt
ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von
Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte,
die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger
tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der
Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es
ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen
der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den
renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier
verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss. Dies
insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich
nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich
ein Ende zu bereiten.
Anlegergeld wird in
manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Efolgsstory oder auch einer
irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.
Da mathematische Fakten nicht verändert werden können,
werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder
herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder
voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die
Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.
Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger
Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft
machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold
richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade
schmerzhaft feststellen.
Bausparvertrag,
Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt
und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.
Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen
Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben
wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt. Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin,
dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die
tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.
Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim
Anlageguru ganz hoch im Kurs. Denn
spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken
versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher
Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die
entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt. Ist das Geld weg, kann sich der geprellte
Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann
die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.
Der BSZ e.V. empfiehlt
Anlegern bei Kapitalanlageverlusten, die durch Falsch oder Schlechtberatung,
Betrug oder auch durch einfach von Anfang an miese Produkte entstanden sind,
über die normalen zivilrechtlichen Schadensersatzklagen nachstehende Maßnahmen
zu ergreifen:
- wenden
Sie sich an Ihre zuständige Staatsanwaltschaft
- wenden
Sie sich an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten,
- wenden
Sie sich an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten,
- schreiben
Sie an Ihre Lokalzeitung,
- schreiben
Sie an die bekannten Radio- und TV Sender
- informieren
Sie Ihre Freunde und Bekannten
- informieren
Sie den BSZ e.V.
Mit diesen Maßnahmen tragen Sie erheblich dazu bei, dass
diese unsägliche Geldvernichtung endlich in das öffentliche Bewusstsein rückt
und die Menschen für das Thema Geldanlage/Altersvorsorge sensibilisiert werden.
Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane,
Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose
Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf,
nur Name und Fassade wechseln ständig.
Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten
Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die hierfür nötige Information.
Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen,
sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur
Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern
oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von
Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt
worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der
Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die
rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und
Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ®
e.V.
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder
ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken
können.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor
finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht nur mit
aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter auch reihenweise
zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft
als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das
kostet! Selbst wenn die
Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die
Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.
Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der
juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung
vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und
wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung
eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Dass
Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu
finden ist, wird unterschlagen. Dass die
Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken
wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner
Unfug!
Der BSZ® konnte im Jahr 2016 etliche Anleger vor
betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die
detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans
Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben
und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf
überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.
Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten
in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich
effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig
werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet,
die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des
Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V.
zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und
Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in
etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter
Beweis gestellt.
Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“
www.kapitalanleger-echo.de und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de
neue Beiträge zu den Themen Anleger-
und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle,
hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre
Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den
Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Der
BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz.
Auch im Jahr 2017 gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun:
Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und
versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit
dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage-
und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten
Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich
Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken
Gemeinschaft.
BSZ® e.V. bedankt sich bei seinen Mitgliedern und Förderern!
Dass der BSZ e.V. solche außerordentliche Erfolge für den Anleger- und
Verbraucherschutz in Deutschland erzielen kann, verdankt er ausschließlich
diesem Personenkreis.
Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 17 Jahren einer der führenden
Anlegerschutzvereine in Deutschland, seit 17 Jahren nimmt der BSZ® e.V. damit
eine wegbereitende Stellung im Anlegerschutz ein– Auch im Jahr 2016 konnte der
BSZ® e.V. erneut seiner Pionierrolle voll und ganz gerecht werden und auch in
diesem Jahr wieder hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz in ganz
Deutschland erzielen.
Einmaliges
Aufklärungs- und Informationssystem des BSZ® e.V. für Anleger- und Verbraucher:
Der BSZ® e.V. bietet ein in Deutschland immer noch
einmaliges und unerreichtes Informationsportal, in dem mehrmals wöchentlich
neue Berichte zu aktuellen Themen aus dem Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Diese hochaktuellen Informationen sind
kostenlos und somit für alle zugänglich – von ihnen profitieren somit alle
Anleger und Verbraucher und können sich somit wertvolle Informationen zu ihrem
speziellen Fall aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz einholen.
Der BSZ e.V. verdankt seine erfolgreiche Arbeit auch den
vielen führenden Anwaltskanzleien im Bereich Anlegerschutz mit denen er
zusammenarbeitet. Die Gründe für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ e.V.,
sind leicht auszumachen: Der BSZ® e.V. arbeitet nur mit Kanzleien zusammen, die
nach Meinung von Marktbeobachtern mit zu den führenden Kanzleien für
Anlegerschutz in Deutschland gehören. Sämtliche mit dem BSZ® eV. zusammen
arbeitenden Kanzleien sind seit Jahren überwiegend im Anlegerschutz tätig und
haben seit langem eine beeindruckende Erfolgsbilanz vorzuweisen.
Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden oft
in führenden (Print-)Medien zu aktuellen Themen des Anlegerschutzes gefragt,
und sind somit in der Lage, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Position des
Anlegerschutzes in Deutschland deutlich zu verbessern.
Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des
BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in
einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch
diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung
möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der
Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals
möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen
Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.
Teilweise besteht auch die Möglichkeit, die Geschädigten bei
Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (im Volksmund auch als sog.
„Sammelklagen“ bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen
Fällen des BSZ® e.V. praktiziert wird, mit der Möglichkeit der erheblichen
Kostenersparnis für die Betroffenen.
Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte
versprechen, auch weiterhin alles zu tun, damit der Anlegerschutz in
Deutschland auch in Zukunft gestärkt wird und die Position eingeräumt bekommt,
die ihm gebührt.
Der BSZ® e.V. bedankt sich bei seinen zahlreichen
Mitgliedern und Förderern und freut sich darauf, auch 2017 die hervorragende
Erfolgsbilanz fortsetzen zu können, und auch in Zukunft sehr gute Arbeit für
den Anleger- und Verbraucherschutz leisten zu können.
Zahlreiche Vereine, Interessensgruppen und Rechtsanwälte
werben um geschädigte Anleger. So versuchen so manche Vereine gezielt Mandate
für eine einzige Anwaltskanzlei zu werben. Bei solch einer Konstellation werden
sehr oft ausschließlich finanzielle Interessen verfolgt. Oft ist der Hintermann
solcher Vereinigungen der empfohlene Anwalt selbst. Zur Mandantengewinnung
nutzen diese „Anlegerschützer“ auch gerne den Werbebrief. Massenhaft werden
dann die geschädigten Anleger mit den meist haltlosen Versprechungen des
Absenders geködert. Die Adressen der jeweiligen Anleger besorgt man sich im
Handelsregister, oder man nutzt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Denn
dort sind die Geschädigten fein säuberlich und vollanschriftlich, (mitunter
sogar alphabetisch geordnet) als Zeugen aufgelistet.
Wie können sich die
Anleger vor solch unseriösen Machenschaften schützen?
Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des
Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn
diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen
der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen
sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als
sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei
als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über
entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier
gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ
für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.
Bekanntlich ist auch
die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche
Empfehlung kann man hier geben?
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes
kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier
eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt,
die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben
kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber
Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor
den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch
hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine
Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des
Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt.
Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn
neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem
Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben,
dass sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei
das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob
seriöse Arbeit geleistet wird.
Sind denn die Fälle
bei Kapitalanlagen nicht alle gleichgelagert?
Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große
Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der
konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht
wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung
zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht
insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der
Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muss, so
z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner
Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit
ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein
Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien
entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte
sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage
verbieten. In einem solchen Fall muss die Insolvenz eines Anlagemodells also
gar keine Rolle spielen, die Anlageberatung kann auch aus ganz anderen Gründen
völlig verfehlt sein.
Ist bei den
Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen
rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?
Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die
Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder
Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten
immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der
rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss
(z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über eine bevorstehende
Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank
begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese
vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten
grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall
ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle.
Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr
unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also
auch für die Banken.
Wenn die Rechtslage
unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von
Geschädigten?
Es ist stets ein Vorteil, wenn ein spezialisierter Anwalt
mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden
sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele
Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig
sind.
Ist es denn sinnvoll,
sofort eine Klage einzureichen?
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend
erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Es muss aber nicht
sofort eine Klage eingereicht werden. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in
vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei
einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen
sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich
einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, dass man natürlich
nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer
wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die gute Anwälte stets für ihre
Mandanten im Auge haben.
Wie durch finanzielle
Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt werden.
Durch das Ziel des BSZ e.V. ausreichende Information zur
Verfügung zu stellen fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte und andere
Institutionen berufen, den Vereinen wettbewerbswidriges Verhalten zu
unterstellen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die
beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter
sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der bei dem BSZ e.V.
ins Visier geratenen „Finanzdienstleistern“ zu finde
Selbstverständlich wird die Abmahnung vom Antragsteller zu
Werbezwecken über Pressemitteilungen verbreitet. Wahrscheinlich würde er auch
noch gerne den Skalp des Abgemahnten in seinen Büroräumlichkeiten aufhängen und
zur Schau stellen.
Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem
Zweck der Verleumdung in großen Mengen gezielt verbreitet werden, ist dies
nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von
Nachteil. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der
Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu
untergraben.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich. Das „Abmahnrecht“ bietet
„Abmahnanwälten“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten
Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in
vielen Fällen die Kombination Geschäftsmann/Anwalt. Der Missbrauch des
Wettbewerbs- und Urheberrechts zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet
aber nur schwer nachzuweisen.
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen,
da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln
können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten
sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen
Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der
Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der
gutgläubigen Kapitalanleger.“
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu
unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute
Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor
weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein
sorgenfreies Leben finanzieren. Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung
mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung verweigert, wird verklagt und eine
einstweilige Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives
Geschäft, da für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen
Streitwerten fällig sind. Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder
andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“
einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen
und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“
unangebracht.
Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und
nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und
fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen
Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist
in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die
Juristen!!
Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die
bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale
Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft
werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos
verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewunken werden.
Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten
und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig
wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste
Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das
funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine
Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.
Der BSZ e.V. ist auch mit Unterlassungsbegehren konfrontiert
in dem der Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells
bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob
ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht
verpflichtet ist, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches
Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er
sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde durch
Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen,
mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden. Bei dem BSZ e.V.
findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus
dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Die Initiatoren von
Kapitalanlagen sind doch sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in
Deutschland interessiert. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal
darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher
sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der
Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.
Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hinein packen. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver
Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht
unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen
Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos
zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.12.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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