Mittwoch, Dezember 07, 2016

Förderer und Sponsoren zur Beendigung der Kapitalvernichtung bei Kleinanlegern gesucht!

BSZ e.V.:  Die aktuellen Anlegerschutzgesetze  bieten keinen ausreichenden Schutz für die Kleinanleger.



Der BSZ e.V. ist seit 17 Jahren  die Stimme der Kleinanleger und vertritt deren Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch praktische Hilfe über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben nicht wie die Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die Aktienkurse zu beeinflussen und benötigen daher tatkräftige Unterstützung.

Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte und falsche oder unvollständige Anlageberatung Milliarden von Euro. Die Bürger sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da die staatliche Rente keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren kann. Aber die vom Staat geförderten Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente erfüllen  die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich für die Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.  

Die Angst vor Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.

Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Efolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind. 

Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Anlegern bei Kapitalanlageverlusten, die durch Falsch oder Schlechtberatung, Betrug oder auch durch einfach von Anfang an miese Produkte entstanden sind, über die normalen zivilrechtlichen Schadensersatzklagen nachstehende Maßnahmen zu ergreifen:

  • wenden Sie sich an Ihre zuständige Staatsanwaltschaft
  • wenden Sie sich an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten,
  • wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten,
  • schreiben Sie an Ihre Lokalzeitung,
  • schreiben Sie an die bekannten Radio- und TV Sender
  • informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten
  • informieren Sie den BSZ e.V.

Mit diesen Maßnahmen tragen Sie erheblich dazu bei, dass diese unsägliche Geldvernichtung endlich in das öffentliche Bewusstsein rückt und die Menschen für das Thema Geldanlage/Altersvorsorge sensibilisiert werden.

Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln ständig.

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die hierfür nötige Information. Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.  Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht nur mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter auch reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!  Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.

Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!


Der BSZ® konnte im Jahr 2016 etliche Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“ www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de   und www.rechtsboerse.de   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Auch im Jahr 2017 gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

BSZ® e.V. bedankt sich bei seinen Mitgliedern und Förderern! Dass der BSZ e.V. solche außerordentliche Erfolge für den Anleger- und Verbraucherschutz in Deutschland erzielen kann, verdankt er ausschließlich diesem Personenkreis.

Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 17 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, seit 17 Jahren nimmt der BSZ® e.V. damit eine wegbereitende Stellung im Anlegerschutz ein– Auch im Jahr 2016 konnte der BSZ® e.V. erneut seiner Pionierrolle voll und ganz gerecht werden und auch in diesem Jahr wieder hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz in ganz Deutschland erzielen.

Einmaliges Aufklärungs- und Informationssystem des BSZ® e.V. für Anleger- und Verbraucher:

Der BSZ® e.V. bietet ein in Deutschland immer noch einmaliges und unerreichtes Informationsportal, in dem mehrmals wöchentlich neue Berichte zu aktuellen Themen aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Diese hochaktuellen Informationen sind kostenlos und somit für alle zugänglich – von ihnen profitieren somit alle Anleger und Verbraucher und können sich somit wertvolle Informationen zu ihrem speziellen Fall aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz einholen.

Der BSZ e.V. verdankt seine erfolgreiche Arbeit auch den vielen führenden Anwaltskanzleien im Bereich Anlegerschutz mit denen er zusammenarbeitet. Die Gründe für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ e.V., sind leicht auszumachen: Der BSZ® e.V. arbeitet nur mit Kanzleien zusammen, die nach Meinung von Marktbeobachtern mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland gehören. Sämtliche mit dem BSZ® eV. zusammen arbeitenden Kanzleien sind seit Jahren überwiegend im Anlegerschutz tätig und haben seit langem eine beeindruckende Erfolgsbilanz vorzuweisen.

Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden oft in führenden (Print-)Medien zu aktuellen Themen des Anlegerschutzes gefragt, und sind somit in der Lage, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Position des Anlegerschutzes in Deutschland deutlich zu verbessern.

Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.

Teilweise besteht auch die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (im Volksmund auch als sog. „Sammelklagen“ bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Fällen des BSZ® e.V. praktiziert wird, mit der Möglichkeit der erheblichen Kostenersparnis für die Betroffenen.

Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte versprechen, auch weiterhin alles zu tun, damit der Anlegerschutz in Deutschland auch in Zukunft gestärkt wird und die Position eingeräumt bekommt, die ihm gebührt.

Der BSZ® e.V. bedankt sich bei seinen zahlreichen Mitgliedern und Förderern und freut sich darauf, auch 2017 die hervorragende Erfolgsbilanz fortsetzen zu können, und auch in Zukunft sehr gute Arbeit für den Anleger- und Verbraucherschutz leisten zu können.

Zahlreiche Vereine, Interessensgruppen und Rechtsanwälte werben um geschädigte Anleger. So versuchen so manche Vereine gezielt Mandate für eine einzige Anwaltskanzlei zu werben. Bei solch einer Konstellation werden sehr oft ausschließlich finanzielle Interessen verfolgt. Oft ist der Hintermann solcher Vereinigungen der empfohlene Anwalt selbst. Zur Mandantengewinnung nutzen diese „Anlegerschützer“ auch gerne den Werbebrief. Massenhaft werden dann die geschädigten Anleger mit den meist haltlosen Versprechungen des Absenders geködert. Die Adressen der jeweiligen Anleger besorgt man sich im Handelsregister, oder man nutzt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Denn dort sind die Geschädigten fein säuberlich und vollanschriftlich, (mitunter sogar alphabetisch geordnet) als Zeugen aufgelistet.

Wie können sich die Anleger vor solch unseriösen Machenschaften schützen?

Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.

Bekanntlich ist auch die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung  kann man hier geben?

Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben, dass sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

Sind denn die Fälle bei Kapitalanlagen nicht alle gleichgelagert?

Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muss, so z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage verbieten. In einem solchen Fall muss die Insolvenz eines Anlagemodells also gar keine Rolle spielen, die Anlageberatung kann auch aus ganz anderen Gründen völlig verfehlt sein.

Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?

Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss (z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über eine bevorstehende Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also auch für die Banken.

Wenn die Rechtslage unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von Geschädigten?

Es ist stets ein Vorteil, wenn ein spezialisierter Anwalt mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig sind.

Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?

Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Es muss aber nicht sofort eine Klage eingereicht werden. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, dass man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die gute Anwälte stets für ihre Mandanten im Auge haben.

Wie durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt werden.

Durch das Ziel des BSZ e.V. ausreichende Information zur Verfügung zu stellen fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte und andere Institutionen berufen, den Vereinen wettbewerbswidriges Verhalten zu unterstellen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der bei dem BSZ e.V. ins Visier geratenen „Finanzdienstleistern“ zu finde

Selbstverständlich wird die Abmahnung vom Antragsteller zu Werbezwecken über Pressemitteilungen verbreitet. Wahrscheinlich würde er auch noch gerne den Skalp des Abgemahnten in seinen Büroräumlichkeiten aufhängen und zur Schau stellen.

Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem Zweck der Verleumdung in großen Mengen gezielt verbreitet werden, ist dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich. Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnanwälten“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in vielen Fällen die Kombination Geschäftsmann/Anwalt. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren. Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung verweigert, wird verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives Geschäft, da für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist  in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewunken werden.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.

Der BSZ e.V. ist auch mit Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem der Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet ist, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden. Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Die Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.

Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hinein packen. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Dienstag, Dezember 06, 2016

Kapitalanlageberichterstattung: Das wirkungsvolle Instrument gegen Kapitalvernichtung.

Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.   



Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagenfirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. 

Die Berichterstattung des BSZ e.V. über Kapitalvernichtung durch Falschberatung, dubiose Anlagekonzepte und Anlagebetrug wird immer umfangreicher. Der Schutz der Anleger hat bei dem BSZ e.V.  und seinen Anlegerschutzanwälten seit 17 Jahren oberste Priorität.

Es besteht leider ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Selbst bei gesicherten und  seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine  Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher.

Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.   

Aufgerufen sind alle aktiv in der Kapitalanlageberichterstattung tätigen Institutionen, Vereine, Unternehmen, Rechtsanwälte und natürlich die Kapitalanleger zu einer aktiven Zusammenarbeit. Wenn alle Beteiligten Ihre Berichte, Urteile und Erfahrungen  zentral über die Internetseiten des BSZ e.V. veröffentlichen, dient diese Informationsbündelung der schnellen Aufdeckung von Kapitalvernichtung.   Diese Informationsbündelung versorgt nicht nur jeden Beteiligten mit Wissen sondern hat auch das Potenzial zur Verringerung der Vermögensvernichtung.

Der BSZ e.V. nennt vier zentrale Themenfelder: die Aufklärung, die Betrugsprävention, die Aufdeckung und die Wiedergutmachung. Dies wird durch eine robuste Berichterstattung gewährleistet.

Der zunehmend globale Charakter der Finanzmärkte ist für den BSZ e.V. eine Herausforderung die  durch internationale Kooperationen gemeistert werden soll.

Gerade wenn viele Anleger, Rechtsanwälte und alle am Finanzmarkt agierende Unternehmen und Personen sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen  zu  erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge entsprechend zu verhalten.

Es sind hauptsächlich die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. die mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beitragen und  das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärken und Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze  schützen.

Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage  und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice.

Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ geschmiedet.  Die Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen



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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!



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Montag, Dezember 05, 2016

„recht § billig“ der Newsletter des BSZ e.V. Jetzt Abo für das Jahr 2017 sichern.

Der jeden Sonntag erscheinende BSZ® e.V. Newsletter „recht § billig“ informiert seine Leserinnen und Leser seit vielen Jahren mit aktuellen Beiträgen zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz. 



Den recht § billig Lesern werden damit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!  Der BSZ® ist somit auch einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Wir hatten uns im vergangenen Jahr zu einem Anbieterwechsel für den Versand des Newsletters entschieden und können seit dieser Zeit durch modernste Hochleistungsserver einen reibungslosen Versand garantieren. Bei dem Newsletter selbst, verzichten wir auch weiterhin auf grafischen "Schnick-Schnack" und bunte Bilder.

Um unnötige Serverlast zu vermeiden, sind wir auf aktuelle Mailadressen und aufnahmefähige Mailfächer angewiesen. Das war bei einigen Abonnenten leider nicht immer gewährleistet.

Wir möchten recht§billig aber auch nur an Menschen versenden, die diesen Service auch tatsächlich  zu schätzen wissen. Um dies zu gewährleisten, haben wir seit vergangenem Jahr für den Bezug des Newsletters eine jährliche Schutzgebühr deren Höhe Sie selbst bestimmen können, die aber 6.- Euro nicht unterschreiten sollte, eingeführt. Das Abo läuft dann immer vom 1. Januar bis zum 31 Dezember.


Der BSZ® e.V. wird in Zusammenarbeit mit den rechts§billig Lesern auch in Zukunft seine Rolle als "aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich weiterverfolgen, und in alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Anmeldung zum Newsletter:

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Samstag, Dezember 03, 2016

BWF-Stiftung: Möglichkeiten für Geschädigte, Erfolge der BSZ e.V.-Anwälte.

Betroffene Anleger der BWF-Stiftung fragen sich, nach wie vor, was sie machen können, um ihren Schaden zu kompensieren.



Während der Prozess gegen die Verantwortlichen in Berlin wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs noch läuft und hier noch kein Ende absehbar ist, ist auch beim Insolvenzverfahren noch kein Ende absehbar. Auch hier ist dabei nach wie vor fraglich, in welcher Höhe eine Insolvenzquote ausbezahlt werden kann.

So oder so steht fest, dass Betroffene nur einen Teil ihres Schadens über das Insolvenzverfahren ersetzt bekommen werden, so dass sich Geschädigte oftmals fragen, was sie noch zur Schadenskompensierung tun können.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weist Geschädigte daher darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen dürften.

So hatte z.B. in einem von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15  eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt.

Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Wochen die gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von über 20.000,- € inkl. der geforderten Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!

Eine andere Anlegerin, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt von Dr. Späth & Partner „bestätigen alle diese Fälle, dass in vielen Fällen, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten."

Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern -nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fälschlicherweise- als sichere Anlage geschildert wurde, die Vermittler außerdem in vielen Fällen der ihr obliegenden Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen sein dürften, nämlich bei der Gold-Anlage Risiken zu Tage getreten sind, die oftmals vorher erkennbar gewesen wären, zumal der Goldpreis in vielen Fällen bereits langjährige Höchststände erreicht hatte.

Außerdem haben Vermittler, wie die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner in Erfahrung bringen konnten, für die Vermittlung der Produkte der BWF-Stiftung teilweise sehr hohe Provisionen von bis zu 22 % der Anlagesumme erhalten, auf die die Anleger ebenfalls oftmals nicht hingewiesen wurden, aber laut aktueller BGH-Rechtsprechung bei über 15 % Provision hätte aufgeklärt werden müssen.

In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF)  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu         www.anwalts-toplisten.de       

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, November 30, 2016

Kündigen Sie nicht Ihre Lebensversicherung - retten Sie ihr Geld

Verbraucherschützer warnen aktuell Versicherungsnehmer vor Post von ihrer Versicherung. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Wie Lebensversicherungskunden mehr kassieren können, erfahren sie hier.



Abhilfe auf Kosten der Kunden

Momentan schreiben Versicherungen vermehrt Kunden an und verschicken sogenannte „Serviceschreiben“. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Was sollten Kunden tun? 

Viele Versicherungskunden fragen sich, wie sie auf diese Schreiben reagieren sollen, auch wenn die von der Versicherung genannten sofort auszahlbaren Summen hoch erscheinen. Versicherungsnehmer sollten sich ganz eindeutig anwaltliche Hilfe holen, damit sichergestellt werden kann, dass die Kunden ihr gesamtes Geld erhalten. Qualifizierte anwaltliche Fachberatung zusammen mit einem auf die Berechnung von Lebensversicherungen spezialisierten Mathematiker (= Aktuar) bringt Klarheit, ob sich das vermeintlich gute Angebot der Versicherung wirklich rechnet.

Einer Kundin wurde eine Auszahlung von über 11.500,00 Euro versprochen. Doch würde sie ihren Vertrag weiterlaufen lassen und erst mit Ende der Laufzeit eine Auszahlung erhalten, bekäme sie  22.000,00 Euro. Dieses Geld steht den Versicherungskunden rechtmäßig zu und sollte nicht verschenkt werden. 

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte:

Niemand sollte sich von dem Serviceschreiben verführen lassen und eine schnelle Entscheidung fällen. Die Versicherungen locken die Kunden mit Formulierungen wie „Erfüllen Sie sich Ihre Träume“. Doch am Ende der Laufzeit lassen sich diese Träume noch viel besser verwirklichen. Die Grundlagen für so eine Entscheidung benötigen mehr als nur ein geschickt formuliertes Werbeschreiben der Versicherungsbranche im Briefkasten der Versicherten.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte

Sollten auch Sie angeschrieben worden sein, so melden Sie sich bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung an und lassen Sie sich von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten  beraten. So erfahren Sie auf Ihre Situation zugeschnitten, welche Argumente wirklich zählen und wie Sie zum Schluss mehr aus Ihrem Lebensversicherungsvertrag herausholen.

Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht  stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  kompetent und engagiert zur Seite.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Schiffsfonds: Rückforderung der Ausschüttungen oft unzulässig

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um die Fonds zu retten, fordern Emissionshäuser in vielen Fällen von den Anlegern bereits erhaltene Auszahlungen zurück. „Oft genug ist diese Forderung jedoch nicht rechtmäßig. Daher sollten Anleger die Ausschüttungen nicht so ohne weiteres zurückzahlen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits am 12. März 2013 bei zwei Dr. Peters-Schiffsfonds entschieden, dass die Rückforderung von Ausschüttungen unzulässig sei. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Rechtsanwalt Staudenmayer: „Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.“

Die Rechtsprechung des BGH hatte durchaus Signalwirkung und lässt sich auf viele weitere Schiffsfonds anwenden. So entschied das Landgericht Hamburg im Januar 2014 bei vier Hansa Treuhand Schiffsfonds ebenfalls, dass die Rückforderung der Ausschüttungen nicht zulässig sei. Auch hier hatte man sich darauf berufen, dass die Ausschüttungen nur als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, und nun zurückverlangt werden könnten, da das Gesellschaftskonto kein entsprechendes Guthaben aufweise. Das LG Hamburg wies die Klage auf Rückzahlung jedoch mit der Begründung ab, dass die entsprechenden Passagen im Vertrag nicht eindeutig und für den Anleger unverständlich seien. „Interessant ist auch, dass in der Urteilsbegründung auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wurde. Demnach werden „Ausschüttungen“ mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Staudenmayer.

Das LG Hamburg lehnte sich in seiner Rechtsprechung an die Urteile des BGH an. „Es ist davon auszugehen, dass sich diese Rechtsprechung auch auf viele andere Schiffsfonds anwenden lässt. Daher sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, November 21, 2016

EGI Euro-Grundinvest-Fonds: Risikoeliminierung für Anleger ist möglich

•           Euro Grundinvest Gründungsgesellschaften stellen Insolvenzantrag
           Euro Grundinvest Fonds 15, 17, 18, 20 indirekt von Insolvenzanträgen betroffen
           Wegfall des einzigen Vollhafters kann zum Bumerang für jeden Anleger werden
           BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erstellt Lösungskonzept



Mit dem Insolvenzantrag aller Gründungsgesellschaften der Euro-Grundinvest-Fonds stellt sich die Frage, welche Gefahren sich durch die Eröffnung des Verfahrens für die Anleger ergeben können. Als Folge eines möglichen Wegfalls der Euro Grundinvest Management GmbH als Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft droht ein automatischer Rechtsformwechsel der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditgesellschaft (KG) in eine offene Handelsgesellschaft (oHG). Damit besteht die Gefahr einer Haftung sämtlicher Anleger mit dem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft; auch persönliche Haftung oder private Haftung genannt.

Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben. Diese Aufgabe übernimmt bei den vier noch laufenden EGI-Fonds die Euro Grundinvest Management GmbH (= Komplementärin). Fällt der Komplementär in die Insolvenz, hängt dieses Haftungsrisiko als Damoklesschwert über jedem einzelnen Anleger.

Nach mehreren Rundbriefen sowie dem Investorencall, den die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gemeinsam mit dem EuroGrundinvest Anleger e. V. Ende Oktober 2016 durchgeführt hat, sind die potentiellen Gefahren einer Insolvenz der Gründungsgesellschaften der EGI-Fonds 15, 17, 18, 20 bekannt. So steht bei Ausscheiden der Komplementärin für jeden Anleger die Gefahr der vollumfänglichen, persönlichen Haftung für alle Verbindlichkeiten der Fondgesellschaften im Raum. Wer ursprünglich nur mit seiner ins Handelsregister eingetragenen Haftsumme haftete, könnte sehr bald sein gesamtes Privatvermögen gefährdet sehen.

Neuer Komplementär ist notwendig *

Wie es branchenüblich ist, wurden die in Rede stehenden Fondsgesellschaften als GmbH & Co. KG ins Leben gerufen. Diese Rechtsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter, genannt Komplementär und mindestens einem nur in Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage haftenden Gesellschafter, genannt Kommanditist, besteht.

*Kommanditgesellschaft (= KG)

Ist eine Gesellschaft, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen, um einen Handelsbetrieb zu führen. Für die Schulden haftet neben der Gesellschaft zusätzlich der Komplementär (auch persönlich haftender Gesellschafter oder Vollhafter genannt). Bei den EGI-Fonds übernimmt diese unbeschränkte Haftung die Euro-Grundinvest Management GmbH.

Die Rolle des Komplementärs der EGI Fonds übernimmt hier die Euro Grundinvest Management GmbH, die Anleger fungieren indirekt als Kommanditisten – sie werden über die OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG (= Odeon) innerhalb des Fonds organisiert.
           
Alle Beteiligten stehen nun vor der Problematik, was geschieht, wenn die Euro Grundinvest Management GmbH als vollhaftender Gesellschafter durch Insolvenz wegfällt.

Im Recht der Personengesellschaften – zu denen auch die KG zählt – gilt das Prinzip der unbeschränkten Haftung zumindest einer Person (= Komplementär). Entfällt dieser Komplementär, kann sich die Kommanditgesellschaft (KG) kraft Gesetzes zu einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)** wandeln. Der Unterschied der beiden Gesellschaftsformen besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer oHG unbeschränkt zur persönlichen Haftung verpflichtet ist, in der Folge trifft letztlich auch jeden Anleger diese Haftung.

**Offene Handelsgesellschaft (= oHG)

Ist eine Gesellschaft, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen, um einen Handelsbetrieb zu führen. Für die Schulden haftet neben der Gesellschaft jeder einzelne Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Deshalb gilt sie als eine sehr risikoreiche Form geschäftlichen Handelns für die Gesellschafter.


Haftungsverpflichtung gilt auch für Steuerschulden

Diese Haftung gilt für jegliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft, natürlich auch für deren Steuerschulden, z. B. Gewerbesteuer. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Fiskus bekanntermaßen einer der unnachgiebigsten Gläubiger ist. Da die Haftung auch unter Umständen für Altverbindlichkeiten gelten kann, kann die evtl. Höhe eines solchen Risikoumfanges nicht abgeschätzt werden. Hieraus lässt sich eine Gefahrenlage für Investoren klar erkennen.

*** Untätigkeit birgt Gefahren - Schnellstmögliches Handeln der Anleger ist geboten

Die Umgestaltung der Gesellschaftform von einer KG in eine oHG könnte sich ergeben, wenn nicht unverzüglich ein neuer Komplementär aufgenommen wird sowie wenn die Liquidation der KG nicht betrieben wird. Die Frist zur Neuaufnahme einer unbelasteten Komplementärin ab Ausscheiden bzw. Liquidation der alten, ist sehr kurz – nach allgemeiner Ansicht mit nur wenigen Monaten – bemessen.

Verstreicht diese Frist durch Untätigkeit der übrigen Gesellschafter, also entweder dadurch, dass kein neuer Komplementär aufgenommen wird oder dadurch, dass die Liquidation nicht betrieben wird, so erfolgt die Wandlung zur oHG nach überwiegender Auffassung automatisch. Zumindest aber wird in der Öffentlichkeit ein entsprechender Rechtsschein gesetzt, welcher ebenfalls eine Haftung auslösen kann.

***Persönliche Haftung

Bestimmte Gesellschafter haben von Gesetzes wegen mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Schulden einer Gesellschaft zu haften, so z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) sowie Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG). Der Gläubiger kann sich an jeden der persönlich haftenden Gesellschaftern wenden.

Was Anleger jetzt tun sollten

Zur Rettung des Fonds - also zum Erhalt der Haftungsbegrenzung für die Anleger - ist die Einsetzung eines neuen Komplementärs der richtige Weg. Dieses ist im Verhältnis zu einer Liquidation der vier EGI-Fonds interessengerechter, um Anlegervermögen in den EGI-Fonds zu sichern. So kann das unstreitig bestehende Risiko der Haftung der Anleger gebannt werden und genau deshalb ist es sinnvoll, zeitnah zu handeln.

Die Organisation dieser neuen, vollhaftenden GmbH als neue Komplementärin kann durch die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erfolgen. Sie hat auf dem Gebiet der Restrukturierung von Fonds, insbesondere der Einsetzung neuer Gesellschaften, langjährige praktische Erfahrungen.

Der Weg zu einer neuen Gesellschaft besteht dabei aus wesentlichen Schritten:

  • Durch den Auftrag der Anleger an die Kanzlei Göddecke sollen die Mehrheiten organisiert werden, denn zunächst muss in allen Fonds die nötige Mehrheit sowohl für den dargelegten Lösungsvorschlag als auch für die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung erreicht werden.
  • Im Rahmen dieser Versammlung ist dann der sogenannte Implementierungsbeschluss der neuen Komplementärin zu fassen.

**** Restrukturierungsaufwand ist überschaubar

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bietet sich zur professionellen Durchführung all dieser Aufgaben an. Denn die Gründung und Einsetzung einer neuen Komplementärin ist der einzig sichere Weg, um die Gefahr der persönlichen Anlegerhaftung so gering wie möglich zu halten. Das heißt für Sie, das Risiko der vollumfänglichen Haftung mit Ihrem gesamten Privatvermögen minimiert zu haben.

Damit Ihre Interessen gegenüber den insolventen Gesellschaften erfolgreich umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass möglichst viele Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest (EGI) beitreten und die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE beauftragen.

**** EGI-Fonds-Anleger

In der Fondspraxis werden die Kommanditisten im Regelfall durch eine Treuhandgesellschaft vertreten. Diese Aufgabe übernimmt bei den EGI-Fonds die OVT ODEON Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG

Neues Konzept dringend erforderlich

Schließlich erscheint es nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung der persönlichen Haftung sinnvoll, eine neue Komplementärin einzusetzen, denn dieses kann auch die Geschäftsführung der Euro Grundinvest Consulting GmbH übernehmen, die ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Herr Donhuysen, dessen Geschäftsführungstätigkeit ebenfalls in Anlegerkreisen weitgehend einen zweifelhaften Ruf genießt.

Geschäftsberichte 2013 Anlegern vorenthalten?

Diese Einschätzung drängt sich z. B. nicht nur bei Betrachtung des Gebarens um die Geschäftsberichte sämtlicher EGI Gesellschaften des Jahres 2013 auf. Nach Erkenntnis der Kanzlei Göddecke, waren diese Berichte der Geschäftsführung bereits seit 2014 bekannt, wurden den Gesellschaftern jedoch noch im Juli 2016 vorenthalten. Diese Art der Kommunikation mit Anlegern ist sowohl aus unserer Sicht als auch nach Meinung des EuroGrundinvest Anleger e. V. zumindest ausgesprochen fragwürdig zu bezeichnen.

Darüber hinaus fällt auf, dass Geschäftsführer Donhuysen zwar im Oktober 2016 Insolvenzanträge gestellt hat, unserer Meinung nach aber bis zum heutigen Tage anscheinend untätig bleiben möchte und der selbst eröffneten Gefahr persönlicher Haftung für die Anleger nicht entgegen wirkt. Es stellt sich also die Frage, ob man dieser Geschäftsführung überhaupt noch eine zweite Chance geben möchte. Freilich muss dass jeder Anleger für sich selbst beantworten.

Reduzierung der Geschäftsführungskosten

Nicht zuletzt ist die vorgeschlagene Restrukturierung des Fonds aber auch deshalb wirtschaftlich sinnvoll, da sich dadurch die Möglichkeit zur effektiven Kostenersparnis ergibt. Mit Einsetzung der neuen Komplementärin können die Geschäftsführungskosten durch Einsparungen auf der Gesellschafterebene gesenkt werden. Zugute kommt dies den Anlegern selbst.

Insolvenzverfahren der Gründungsgesellschafter bergen weitere Risiken

Wie sähe die Alternative – nämlich nichts zu unternehmen – aus? Unserer Einschätzung nach ist das Risiko, das sich für die Anleger hier ergibt, nämlich für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haften zu müssen zu real, als dass man die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten sollte. 

Insolvenzverwalter wird EGI-Fonds nicht schonen

Ist dies erst geschehen, tritt mit dem Insolvenzverwalter eine weitere Person in Erscheinung mit der sich Anleger auseinanderzusetzen haben werden. Seiner Aufgabe entsprechend wird dieser versuchen, die von ihm verwaltete Insolvenzmasse der drei insolventen Gründungsgesellschaften zu vermehren, indem er sich voraussichtlich bemühen wird, Verbindlichkeiten der von ihm lediglich verwalteten Komplementärin aus dem Vermögen der EGI-Fonds zu bezahlen, sofern dies nur irgendwie zu begründen ist Dies würde zu einer deutlichen Reduzierung des Fondsvermögens führen.

Es sollte auch verhindert werden, dass die Fonds von einem Insolvenzverwalter „übernommen“ werden, weil dann aus der Geschäftsführungskompetenz wahrscheinlich weitere Kosten zu Lasten des noch vorhandenen Vermögens entstehen könnten.

Langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten der EGI-Fonds müssen vermieden werden

Jedenfalls würden sich in diesem Fall unabsehbare Prozessrisiken ergeben. Konkret drohen hier nicht nur unkalkulierbare Kosten, auch die Dauer eines solchen Prozesses ist nicht voraussehbar

Nicht nur Komplementärin stellt Insolvenzantrag

Abschließend ist festzustellen, dass eben nicht nur die Euro-Grundinvest Management GmbH einen Insolvenzantrag gestellt hat. Vielmehr haben dies auch alle anderen Gründungsgesellschaften getan, so dass sich weitere Komplikationen für die Fondsanleger ergeben können: Diese Probleme könnten mit dem jetzigen Schritt der Anleger, die Komplementärin auszutauschen, minimiert bzw. beseitigt werden.

Bitte beachten!!

Das Angebot sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest (EGI) anzuschließen  richtet sich an alle, die als Anleger der EGI-Fonds ihre persönliche Haftung eliminieren wollen. Es richtet sich ausdrücklich auch an Anleger, die bereits von einem anderen Anwalt vertreten werden, z. B. um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, können Sie diese Offerte nutzen, ohne Ihre Ansprüche in anderer Richtung zu verlieren. Reden Sie darüber mit Ihrem Anwalt zeitnah. Sollten Sie oder Ihr Anwalt dazu Fragen haben, so sollten Sie oder Ihr Anwalt uns ansprechen – schließlich geht es um Ihre persönliche Haftung in Ihr Privatvermögen.

Nach unseren Erkenntnissen, wird ein solches Angebot zur Haftungseliminierung auf kollektiver Ebene aktuell von keiner anderen Anwaltskanzlei für EGI-Anleger angeboten.  Solche kollektiven Sanierungsverfahren begleitet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke bereits seit etwa 10 Jahren juristisch für die Anlegerseite.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro-Grundinvest (EGI) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.