Es klang zu verlockend: in den geliebten Fußball zu
investieren und gute Renditen zu erwirtschaften. Jetzt ist Abpfiff, viel Geld
ist verloren.
Es klang verlockend: Renditen von bis zu knapp 8 % sollten
die Anleger mit Fonds, Nachrangdarlehen, Genussrechten und einer Anleihe an der
Hanseatisches Fußball Kontor GmbH verdienen können. Über spektakuläre
Transfersummen bei Vereinswechseln von Topspielern berichten die Medien
regelmäßig: der Fußball ist ein Millionengeschäft. Auch beim Handel mit
Erstligaspielern, die nicht zur Weltspitze zählen, kann man gutes Geld
verdienen. Dies hat zahlreiche oft fußballbegeisterte Anleger gelockt, aber der
Hanseatisches Fußball Kontor GmbH ist dies nicht gelungen, über deren Vermögen
das Amtsgericht Schwerin ein Insolvenzverfahren (580 IN 377/16) eröffnet hat.
Unter den Anlegern herrscht Katerstimmung, sie müssen nun
mit hohen Verlusten ihrer Anlagegelder rechnen. Für sie stellt sich die Frage,
welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, ihr Geld zu retten.
Zunächst dürfte die Mehrheit von ihnen ihre Forderungen
bereits beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, der versuchen wird, das Beste
für die Gläubiger herauszuholen. Erfahrungsgemäß kann bei den meisten
Insolvenzverfahren jedoch allenfalls mit einer geringen Quote gerechnet werden,
so dass die Anleger auf hohen Verlusten sitzen bleiben dürften. Dies dürfte
insbesondere für Anleger gelten, die in ein Nachrangdarlehen oder in
Genussrechte investiert haben, da diese bei der Schlussverteilung im
Insolvenzverfahren mutmaßlich als letzte berücksichtigt werden, so dass diese
Anleger dringend befürchten müssen, leer auszugehen.
Ein weiterer interessanter Ansatzpunkt kann sich aus einer
Überprüfung der Anlageberatung ergeben, aufgrund derer die Kapitalanlage
erworben wurde. Anlageberater müssen ihre Anleger vor Erwerb einer
Kapitalanlage rechtzeitig, vollständig und verständlich über die mit einer
Anlage verbundenen Risiken aufklären, da Anleger nur in Kenntnis dieser Risiken
eine wohl abgewogene Anlageentscheidung treffen können. Auch dürfen die Berater
vorhandene Risiken nicht über Gebühr verharmlosen. Sollten Risiken verschwiegen
oder verharmlost worden sein, so kommen Schadensersatzansprüche gegen die
Anlageberater bzw. die hinter ihnen stehenden Anlageberatungsgesellschaften in
Betracht, Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der
Kapitalanlage gerichtet: Der Anleger hat einen Anspruch gegen den Berater auf
Ersatz des verlorenen Geldes und überträgt diesem im Gegenzug die weitgehend
wertlos gewordene Anlage.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt
betroffenen Anlegern anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende
Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen
Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die
mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußballkontor anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußballkontor kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllb
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.