Anleger der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) sollten
behauptete negative Auseinandersetzungswerte nach Kündigung nicht ungeprüft
bezahlen.
Anleger der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche
Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen
Tagen außergerichtlich aufgefordert,
angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte an die LogisFonds I AG
zu bezahlen. Es sei, so die Gesellschaft, bisher leider nicht gelungen, die
Anlaufverluste und die während der Laufzeit getätigten Auszahlungen durch
Gewinne vollständig zu kompensieren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB
empfehlen: Anleger sollten diesen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht
ungeprüft nachkommen.
Zunächst, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz,
ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG hinreichend
transparent sind, entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages
ermittelt wurden und damit schlüssig sind. „Nach den uns bislang vorliegenden
Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die
behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen“ so Dr. Henning Leitz .
Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete
Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der
Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen
gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht
aufgeklärt wurden.
Zugunsten von Anlegern der LeaseTrend AG, bei welcher die
atypisch stillen Gesellschaftsverträge ähnlich ausgestaltet sind wie bei der
LogisFonds I AG, konnten Forderungen bereits erfolgreich teilweise oder ganz
abgewehrt werden.
Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Anleger hat sich mit
Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen
Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den
Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers
ist rechtskräftig.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt bereits mehrere Anleger der
LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LogisFonds I AG anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft LogisFonds I AG können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
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