Mittwoch, März 16, 2016

LogisFonds I AG – Anleger: nicht ungeprüft zahlen!

Anleger der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) sollten behauptete negative Auseinandersetzungswerte nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen.

Anleger der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Tagen  außergerichtlich aufgefordert, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte an die LogisFonds I AG zu bezahlen. Es sei, so die Gesellschaft, bisher leider nicht gelungen, die Anlaufverluste und die während der Laufzeit getätigten Auszahlungen durch Gewinne vollständig zu kompensieren. 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB empfehlen: Anleger sollten diesen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Zunächst, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG hinreichend transparent sind, entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen“ so Dr. Henning Leitz .

Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.

Zugunsten von Anlegern der LeaseTrend AG, bei welcher die atypisch stillen Gesellschaftsverträge ähnlich ausgestaltet sind wie bei der LogisFonds I AG, konnten Forderungen bereits erfolgreich teilweise oder ganz abgewehrt werden.

Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertritt bereits mehrere Anleger der LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LogisFonds I AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LogisFonds I AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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