Geprellte Anleger können jetzt Ihre Ansprüche auf
Erfolgsbasis geltend machen. Der beste Anlegerschutz besteht darin sein Geld
zurück zu holen!
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften
Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Jedes Jahr
verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose
Geldanlagen. Aus diesem Grunde sind
Organisationen wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V., die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und
praktische Hilfe anbieten dringend notwendig. Denn nirgendwo wird Unwissenheit
so bestraft wie in Geldangelegenheiten. Dazu gehört auch die Empfehlung aus dem
Bekannten- oder Verwandtenkreis mit der Meinung, das >non plus ultra< im
Anlagedickicht gefunden zu haben. Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass der
Kapitalanleger von der Finanzbranche nicht als ein Lebewesen dem man mehrmals
das Fell über die Ohren ziehen kann wahrgenommen wird.
Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit,
Sicherheit und Wohlstand durch
Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt, insbesondere der so
genannte graue Kapitalmarkt, ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Dazu
werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt. Der Schutz gilt mehr
dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt.
Der Anleger ist nur der Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als
zugehörig betrachtet werden und kann
somit anscheinend vernachlässigt werden.
Sich reich sparen, das funktioniert nur für den Einzelnen, nie für alle und vor
allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Denn unsere Wirtschaft braucht den
Konsum wie der Mensch Essen und Trinken. "Schnelles Geld" ist leider auch
eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese
Erfahrung sind viele Anleger mittlerweile reicher und auf Ihrem Konto ärmer
geworden. Der Traum vom Reichtum über Nacht
lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem
„Kapitalmarkt“ leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln. Ein Markt in
dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem
Kanonenfutter.
Die „hohe Kunst“ der sich hier immer häufiger tummelnden
„Finanzmaffia“ besteht nämlich darin,
mit zweifelhaften Vertriebsmethoden Koffer voller Euros gegen Koffer voller
unhaltbarer Versprechungen zu tauschen.
Dabei ist das Versprechen hoher Renditen für die Opfer fast immer entscheidend,
das zeigen die Erfahrungen des BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Jedes Jahr werden so private
Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet. Die märchenhafte Geldvermehrung auf welche
die gutgläubigen Anleger hoffen,
entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die
(Auslands)-Tresore der Anlagefirmen.
In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer
Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Die Geschädigten sind oft
Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren. In
vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen mit dem Abschluss von
Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen, Sparbuchverträgen und Anlagen
in Fonds sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise
zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte Anlageberatung findet übrigens nicht
nur am Bankschalter sondern auch im
Wohnzimmer statt.
Es gibt sie immer noch, die ungewollte Mitbringsel aus dem
Urlaub: Timesharingverträge! Es sitzen viele Urlauber auf Timesharingverträgen,
die sie eigentlich gar nicht wollten, die sie aber jetzt teuer zu stehen
kommen.
Menschen die Geld anlegen möchten sind in der Regel angenehm
überrascht, wenn sie von einem angeblichen Broker einen Anruf erhalten, der ihm
ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und
getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen
Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die
einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu
erzielen. Oder aber es wird der Tausch
der Aktien angeboten, meist gegen solche, bekannter Gesellschaften. Dieser Deal
wird mit Steuerabschreibung erklärt. Bei Annahme des verlockend klingenden
Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als
Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll
die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und
eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.
Der Penny-Stock-Betrug erlebt seine Renaissance: Das
Geschäft mit den billigen Aktien (Penny Stocks) ist oft ein großangelegter mitunter
international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen und die
Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch
Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten
Vertriebsmethoden für betrügerische Produkte stellt das Telefonmarketing dar. Im
Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern und
Frauen, die sogenannten „Opener“. Ihre Aufgabe besteht darin, täglich unzählige
Personen anzurufen (Cold Calls) um sie
für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden im morgendlichen Sales Meeting auf ihre Arbeit
am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck gesetzt.
Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter Opener
schafft am Tag bis zu 250 Anrufe. Dass, es dann natürlich auch viele betrogene
Anleger gibt, liegt auf der Hand.
Geschädigte Anleger werden von Firmen kontaktiert welche
deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche,
bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum
Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis
zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten
Investment überredet werden kann. Das
Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen. Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das
Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das,
um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar
Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Man kann es kaum glauben, dass Schneeballsysteme auch heute
noch viele Tausende Geschädigte
produzieren können.
Spam ist eine nervige Sache, aber in den üblichen Dosen
inzwischen etabliert. Doch wenn Spam professionell mit dem Zweck der betrügerischen
Geldanlage in großen Mengen gezielt verschickt wird, ist dies nicht nur für die
betroffenen Anleger übel, sondern auch für die Empfänger dieser Mails.
Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer
wieder mittels raffinierter
Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und
Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Keine Festung ist so stark, dass Geld sie
nicht einnehmen kann. Cicero (106–43 v. Chr.)
So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch
überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch
anlagergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von
Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn
sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener
Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten
Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese Ansprüche durch
Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften
wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger
steigern.
Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und
Gerichtskosten und verzichten darauf ihr Geld zurückzuholen. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach
Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls
auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen
ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Da ist auch die Mahnung
des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche
Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für
die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird
und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten
sie - um nicht zum Opfer zu werden- sofort
externe Hilfe in Anspruch nehmen. Achtung: Mit Geld kann man viele Helfer
kaufen - aber selten ist einer seinen Preis wert. Denn auch hier wird manchmal
die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen
Profit begriffen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen
fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen
zum Ausgleich ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung
seines investierten Geldes. In der Regel muss sich der Geschädigte
Kapitalanleger um die Wiedererlangung
seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig.
Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu
können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich
geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren
geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten
sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich
Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab, bedauert Horst Roosen Vorstand des
BSZ e.V.
Damit der angerichtete finanzielle Schaden beim Anleger nicht
in einem Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten, verbunden
mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der
Rechtsstaatlichkeit endet, hat der BSZ e.V. für betroffene Anleger eine
mächtige Allianz erfahrener Spezialisten geschmiedet.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch
nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren,
Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die
berechtigte Forderung ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und
Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten
für Bank- und Kapitalmarktrecht und
Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis gelten
machen. Sie haben sich zum Beispiel an
einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen
bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie
haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf
sich warten. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät
ist. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf
Erfolgsbasis den Inkassoeinzug durch
Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften
die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert
hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt.
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der
Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten
an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Fazit:
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft
Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser
Branche relativ schnell ändern. Der BSZ e.V. mit den finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaften an der Seite kämpft gemeinsam mit Ihnen fur
Ihr Recht und hat keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Dieser Beitrag gibt
den Sachstand zum 19.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die
Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „Prozesskostenfinanzierung + Inkassoeinzug“
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.