Anleger überweist ca. 5.000,- € und erhält die Aktien nicht. Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!
Ein Anleger hat sich beim BSZ e.V. gemeldet, der mitteilt,
dass er von einem mutmaßlichen Mitarbeiter der Lloyd Financial Service mit Sitz
in Manchester kontaktiert wurde, um über Lloyd Financial Aktien einer deutschen
Aktiengesellschaft zu kaufen. Bei diesem als sog. „cold calling“ bekannten
Vorgehen soll der Anleger mehrfach telefonisch intensiv dazu gedrängt worden
sein, die Aktien über Lloyd Financial zu kaufen.
Der Anleger überwies daraufhin ca. 4.880,- € über eine Bank in
München an Lloyd Financial, die mit diesem Geld die Aktien der deutschen
Aktiengesellschaft für den Anleger kaufen sollte und die Aktien in das Depot
des Anlegers einbuchen sollte.
Der Anleger hatte bereits im Oktober 2015 das Geld
überwiesen, aber bisher sind immer noch nicht die Aktien in sein Depot
eingebucht worden, trotz Erinnerung bei Lloyd Financial Service. Auch wurde dem
Anleger trotz Aufforderung sein überwiesenes Geld nicht zurück erstattet.
Auch teilt der Anleger mit, dass Lloyd Financial Service
zwischenzeitlich nicht mehr telefonisch erreichbar sein soll.
Diese beunruhigenden Nachrichten haben den BSZ e.V. dazu
bewogen, eine Interessengemeinschaft „Lloyd Financial Service“ ins Leben zu
rufen, der sich betroffene Anleger anschließen können.
Dieser Beitrag gibt
den Sachstand zum 19.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die
Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem
BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lloyd Financial Service“.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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