Dienstag, Januar 19, 2016

Lloyd Financial Service: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Anleger überweist ca. 5.000,- € und erhält die Aktien nicht. Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!


Ein Anleger hat sich beim BSZ e.V. gemeldet, der mitteilt, dass er von einem mutmaßlichen Mitarbeiter der Lloyd Financial Service mit Sitz in Manchester kontaktiert wurde, um über Lloyd Financial Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft zu kaufen. Bei diesem als sog. „cold calling“ bekannten Vorgehen soll der Anleger mehrfach telefonisch intensiv dazu gedrängt worden sein, die Aktien über Lloyd Financial zu kaufen.

Der Anleger überwies daraufhin ca. 4.880,- € über eine Bank in München an Lloyd Financial, die mit diesem Geld die Aktien der deutschen Aktiengesellschaft für den Anleger kaufen sollte und die Aktien in das Depot des Anlegers einbuchen sollte.

Der Anleger hatte bereits im Oktober 2015 das Geld überwiesen, aber bisher sind immer noch nicht die Aktien in sein Depot eingebucht worden, trotz Erinnerung bei Lloyd Financial Service. Auch wurde dem Anleger trotz Aufforderung sein überwiesenes Geld nicht zurück erstattet.

Auch teilt der Anleger mit, dass Lloyd Financial Service zwischenzeitlich nicht mehr telefonisch erreichbar sein soll.

Diese beunruhigenden Nachrichten haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „Lloyd Financial Service“ ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger anschließen können.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 19.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  „Lloyd Financial Service“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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