Anleger der Deutsche Biofonds AG befürchten einen Totalverlust ihres investierten Kapitals. Anleger haben Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Treuhänderin zum Fonds Hydropower VI und Hydropower VII wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt:
„Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass
sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken
aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun klären, ob das auch
auf sie zutrifft.“
Auch bleibt zu klären, in welchem Umfang hier gemäß Prospekt
Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden, oder was sonst mit
den Anlegergeldern passiert ist.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Darüber hinaus muss die Anlage auf die persönlichen
Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene
Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem
Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der
gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete
Kapital zurück.
Anleger sollten eine auf Kapital- und Anlagerecht
spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein
Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen
die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18.01.2016
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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