Montag, Januar 18, 2016

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB berichten: Anleger d. Deutsche Biofonds AG geprellt

Anleger der Deutsche Biofonds AG befürchten einen Totalverlust ihres investierten Kapitals. Anleger haben  Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Treuhänderin zum Fonds Hydropower VI und Hydropower VII wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt:

„Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun klären, ob das auch auf sie zutrifft.“

Auch bleibt zu klären, in welchem Umfang hier gemäß Prospekt Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden, oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.

Darüber hinaus muss die Anlage auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital zurück.

Anleger sollten eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

cllblinz

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