Wie durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten
unterdrückt werden. Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der
juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor.
Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und
wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Anbieter von
Kapitalanlagen, Banken, Sparkassen, Initiatoren von Anlagemodellen, Vertriebs- und
Beratungsfirmen und eine Heerschar von Anlagevermittlern. Alle haben sie ein
Ziel: möglichst viel Geld von den Anlegern einzusammeln.
Jahr für Jahr gehen aber Milliarden Euro durch Geldanlagen
verloren. Der Staat verpflichtet seine
Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht ausreichend um
die hierfür nötigen Informationen.
Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen
Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch
diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass
Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der
Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. (Dieburg) trägt seit über 17 Jahren mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu
der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten bei. Die rasche,
ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung
von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. trägt auch dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher von Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Die Anlegerschutzvereine tragen mit ihrer Tätigkeit zur
Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen
seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der
Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen
will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren
zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit
kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem
Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht
unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege.
Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Anbieter von in
den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist nicht daran
interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer schriftlichen
Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes aber doch
sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der juristischen
Keule von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.
Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei
oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt.
Das kostet! Selbst wenn die
Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die
Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.
Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der
juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor.
Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und
wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Durch das Ziel der Anlegerschutzvereine ausreichende
Information zur Verfügung zu stellen fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte und
andere Institutionen berufen, den Vereinen wettbewerbswidriges Verhalten zu
unterstellen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte
Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die
Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der bei den
Anlegerschutzvereinen ins Visier geratenen „Finanzdienstleistern“ zu finden.
Von interessierten Kreisen werden immer wieder
„Opfervereine“ und „Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt und
mit Abmahnungen überzogen. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“,
dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit
Sicherheit nicht! Da werden Anlegerschutzvereine als gierige Raffzähne
diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität
beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich
ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Selbstverständlich wird die Abmahnung vom Antragsteller zu
Werbezwecken über Pressemitteilungen verbreitet. Wahrscheinlich würde er auch
noch gerne den Skalp des Abgemahnten in seinen Büroräumlichkeiten aufhängen und
zur Schau stellen.
Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem
Zweck der Verleumdung in großen Mengen gezielt verbreitet werden, ist dies
nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von
Nachteil. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der
Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu
untergraben. Der BSZ e.V. wird auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und
der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der
Anlegerschutzvereine vermitteln.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines
florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass
diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht
betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine
Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem
Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren
müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine
staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie
zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ,
bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand
die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die
Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist
leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich
Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz
erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in
aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.
Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ
e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro
von Anlegergeld verbrennen. Wenn zum
Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er
darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in
vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der
Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird.
Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro)
unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht
gelaufen. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von
Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe mindestens 5000.- Euro für jeden
einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnanwälten“ eine Fülle von
Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber
Rechtsverstößen zu schlagen. Dazu findet sich in vielen Fällen die Kombination
Geschäftsmann/Anwalt. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur
Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.
Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung,
sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen berichten
dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten
entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen
kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der
Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V..
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen
auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige
Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ®
e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte,
die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“
Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger
ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu
unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute
Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor
weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein
sorgenfreies Leben finanzieren.
Wer die Unterschrift auf der Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung verweigert, wird verklagt und eine einstweilige
Verfügung beantragt. Auch die ist für den Anwalt ein lukratives Geschäft, da
für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig
sind.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere
Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig
zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar
auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer
wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die
Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man
automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird
es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und
nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und
fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer
politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich
stark vertreten? Natürlich die Juristen!!
Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die
bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale
Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft
werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos
verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewunken werden. Der BSZ e.V. bereitet eine entsprechende Petition vor und
freut sich über jeden Mitstreiter. Zudem ist ein Zentralregister für
Abmahnungen im Bereich Kapitalanlagerecht in Vorbereitung
Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten
und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig
wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste
Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das
funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine Unterlassungsverfügung
schnell erlassen wird.
Der BSZ e.V. ist auch mit Unterlassungsbegehren konfrontiert
in dem der Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells
bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein
Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht
verpflichtet ist, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches
Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er
sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde durch
Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen,
mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang
im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg
so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt
sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der
Anlegebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich
Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die
erheblich eingeschränkt werden sollte.
Die Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an
einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Wer sich ungerecht
behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines
Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet
und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die
Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht
werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen
Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hinein packen. Die
Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz,
dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver
Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht
unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt
aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut
kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Dass Ihr
„Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden
ist, wird unterschlagen. Dass die
Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken
wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner
Unfug!
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem
breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und
effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios,
Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen,
Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem
Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige
Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor
allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist –
sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das
funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da
wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug
aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen
kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns
veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen Rechtsanwälten als sehr bedeutsam
wahrgenommen und verbreitet werden."
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
bsz
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.