Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin)
untersagt der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg das Kreditgeschäft
und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen
Möglichkeiten informieren.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet,
hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht der Lombardium Hamburg
GmbH & Co. KG, Hamburg das
Kreditgeschäft untersagt und ordnet die Abwicklung an.
Darlehensverträge sind nach der Abwicklungsanordnung der
BaFin unverzüglich rückabzuwickeln. Nach Mitteilungen der BaFin hat die
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien
beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im
Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Inwieweit die Gesellschaft finanziell in der Lage ist, die
Darlehensrückzahlungen vorzunehmen, ist fraglich. Der Bescheid der BaFin ist
sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen vor diesem
Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lombardium.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
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