Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleitungsaufsicht der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH mit Bescheid
vom 10. November 2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und
die Abwicklung angeordnet.
In der Mitteilung der BaFin heißt es:
„Auf der Grundlage von Verträgen unter den Bezeichnungen
„KiB-ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf- Mietvertrag mit Rückkaufoption“,
„Kaufvertrag über Photovoltaikmodule“, „Mietvertrag mit Verlängerungsoption“
und „Kaufangebot über Photovoltaikmodule“ hat sich die K.i.B. Kompetenz in
Beratung GmbH gegenüber Kunden zum unbedingten Rückkauf der zuvor an diese
verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtet.
Mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf Grundlage der
genannten Verträge betreibt die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das
erlaubnispflichtige Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der
BaFin.“
Inwieweit die Gesellschaft finanziell in der Lage ist, die
Verpflichtung, angenommene Gelder unverzüglich und vollständig an die
Kapitalgeber zurück zu zahlen, ist fraglich. Kann die Gesellschaft aufgrund
Zahlungsunfähigkeit die Rückzahlungen nicht leisten, droht Anlegern der
Totalverlust ihres eingebrachten Geldes. Der Bescheid der BaFin ist sofort
vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt vor diesem
Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Neben dem
Unternehmen kann unter Umständen die Geschäftsführung auf Schadensersatz in
Anspruch genommen werden. Daneben kommen Ansprüche gegen Anlageberater /
-vermittler in Betracht.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllb
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