Nachdem die Life Performance GmbH Anfang des Jahres Insolvenzantrag gestellt hatte, wurde nun das reguläre Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15). Die Anleger und alle anderen Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26. Mai anmelden.
Schon vor einem guten Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die Gelder an die Anleger zurückzahlen müsse. Nachdem das Unternehmen mit Widersprüchen gegen diese Anordnung sowohl beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. als auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert war, wurde der BaFin-Bescheid rechtskräftig.
„Das Problem ist allerdings, dass die liquiden Mittel der Life Performance GmbH offenbar nicht ausreichen, um die Anlegergelder zurückzuzahlen und das Unternehmen Insolvenz anmeldete. Jetzt müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 26. Mai anmelden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt den Anlegern, es nicht bei der Anmeldung der Forderungen zu belassen. „Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Die Gläubigerversammlung soll dann am 26. Juni stattfinden. Bis dahin gibt es schon konkretere Erkenntnisse. Ratsam ist es aber in jedem Fall auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Diese könnten durch eine fehlerhafte Anlageberatung zu Stande gekommen sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über alle Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus gilt es festzustellen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass es sich bei den Produkten der Life Performance GmbH um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gehandelt hat. „Schadensersatzansprüche kommen deshalb aber nicht nur gegen die Vermittler, sondern auch gegen Unternehmensverantwortliche in Betracht“, erklärt der Fachanwalt..
Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf. Dafür versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partialische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung nicht vorsahen.
Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Life Performance GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp