Anleger in großer Sorge: Zinszahlungen bleiben weiterhin aus! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.
Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean
Energy AG sind weiterhin sehr verunsichert: Anleger des Emittenten, der sich
selber laut Eigenangaben auf die Fahnen geschrieben hat, einer der „führenden
Erzeuger sauberer Energie“ in Deutschland zu werden, warten bereits seit ca. 4
Wochen auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.
Pressemitteilungen der letzten Tage zufolge
(z.B: www.finance-magazin.de vom 26.05.2014) soll gemäß MBB Clean Energy
der Einstieg eines führenden Investors, der angeblich mit 500 Mio. € bei MBB Clean Energy einsteigen will, für den
Zahlungsverzug verantwortlich sein.
Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von
gestern zufolge (siehe z.B. www.faz.net vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde
seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei
unabhängige Rechtsgutachten.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner
hierzu: „Wir bemängeln die Informationspolitik von MBB Clean Energy. Anleger
sollten weitere Verzögerungen nicht hinnehmen. Bei weiteren Verzögerungen
sollten Anleger prüfen lassen, ob nicht z.B. eine fristlose Kündigung ihres
Investments in Betracht kommt oder gar die Durchsetzung von
Prospekthaftungsansprüchen. Ein schnelles Handeln könnte sinnvoll sein.“
Weitere Nachrichten, die die Anleger
verunsichern: Das Listing der derzeit vom Handel ausgesetzten Anleihe im Entry
Standard an der Frankfurter Börse soll zum 5. Juli 2014 gekündigt worden sein. Außerdem
sollen auch die im letzten Jahr im September und Oktober angekündigten Käufe
von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden sein.
Zu guter Letzt ermittelt wohl inzwischen auch
die BaFin in dem Fall: So steht der Verdacht im Raum, dass MBB Clean Energy in
größerem Umfang Anleihen an vermeintliche Investoren geliefert haben könnte,
obwohl die betreffenden Anleger dafür kein Geld an das Unternehmen gezahlt
haben könnten, wodurch das Emissionsvolumen deutlich höher erschienen sein
könnte als die tatsächlich durch die Emission erzielten Erlöse, wodurch Anleger
dazu verleitet worden sein könnte, wirklich Geld in die Anleihe zu investieren.
Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben
den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins
Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. konnte mit
der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich
Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 06. 2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä