Das staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsverfahren gegen die früheren Verantwortlichen um die Pleitefirma
Greenvironment dauert noch an. Parallel hierzu hat die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner in den vergangenen Wochen
ebenfalls ihre Hausaufgaben gemacht und in der Sache recherchiert.
1.
Das Unternehmen, welches am 31.12.2012
Insolvenz angemeldet hat, mit Hauptsitz in Berlin bezeichnet sich selbst als
„europäisches Unternehmen im Markt für dezentrale Energieversorgung, das
Kraft-Wärme-Koppplungsanlagen (KWK) auf Basis der Mikrogasturbinentechnologie
plant, projektiert, baut und betreibt.“
Die Firma war in Deutschland börsengelistet,
die Aktien der Greenvironment PLC wurden an den Börsen Frankfurt, Stuttgart,
Berlin und Tradegate sowie über XETRA in den Freiverkehr einbezogen. Zum
30.09.2011 kam es zu einem Reverse Split im Verhältnis 10:1, so dass die
Greenvironment-Aktien seit diesem Tag unter der ISIN GB00B3TDV635 notieren.
Zuvor wurden Aktien der Greenvironment PLC unter der ISIN GB00B5754J93 bereits
seit April 2010 an deutschen Börsen gehandelt.
Nachdem der Kurs der Greenvironment-Aktie
zwischen Mitte April und Mitte Juni 2011 einen Kursanstieg von ca. 2,20 EUR auf
ca. 4 EUR verzeichnen konnte, ist er seit diesem Zeitraum – von temporären Ausnahmen
abgesehen – nahezu permanent und konstant gefallen. Vereinzelt wurden auch Tage
mit deutlich stärken Kursrückgängen verzeichnet. Die Schwellen von 2,00 EUR
bzw. 1,00 EUR sind seit Oktober 2011 bzw. Mitte April 2012 dauerhaft
unterschritten. Zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2012 konnte sich der Kurs auf
einem Niveau von ca. 0,30 EUR halten, ehe er nochmals sank und sich im August
2012 auf einem Niveau von ca. 0,15 EUR hielt. Seit Veröffentlichung des
Insolvenzantrags am 31.08.2012 befindet sich der Kurs im einstelligen
Centbereich. Zwischenzeitlich wurde die Notierung eingestellt.
2.
a.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum erläutert:
"Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen den früheren
Vorstandsvorsitzenden Malkamäki dauert noch an. Wir haben bereits einen
Einblick in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte werfen können und
natürlich auch selbst in der Sache recherchiert. Hiernach stellt sich uns der
weitere relevante Sachverhalt im wesentlich wie folgt dar: Im Zeitraum zwischen
dem 02.08.2011 und dem 31.08.2012, dem Tag des Insolvenzantrags, hat die
Gesellschaft mehr als 25 Pressemitteilungen ausgegeben, die durchweg eine
positive Meldung im Zusammenhang mit der Firma zum Gegenstand hatten.
Hierbei hat die Gesellschaft nach außen den
Eindruck eines sehr erfolgreichen Wachstumsunternehmens vermittelt. Anleger
konnten dabei davon ausgehen, dass der von ihnen ersehnte Kursanstieg der Aktie
früher oder später folgen werde.
Auch noch wenige Monate vor dem Insolvenzantrag
im August 2012 schien der Geschäftsverlauf der Firma völlig intakt zu sein. Es
gab für Anleger zudem keinen offensichtlichen Grund, an den positiven
Äußerungen von Greenvironment PLC zu zweifeln.
Als dann in der am 01.09.2012
veröffentlichten Pressemeldung über den Insolvenzantrag vom Vortag informiert
wurde, kam dies für die Anleger völlig überraschend, da zu keinem Zeitpunkt
zuvor Hinweise auf eine mögliche Schieflage des Unternehmens veröffentlicht
wurden. Zu den Gründen des Insolvenzantrags wurden keine Angaben gemacht.
Das Veröffentlichungsverhalten des
Unternehmens war somit für Anleger hinsichtlich der Geschäftsentwicklung
irreführend."
b.
Rechtsanwalt Kurdum weiter: "Darüber
hinaus drängt sich so die Annahme auf, dass die zahlreichen Veröffentlichungen
durch die Firma primär dem Zweck des Abverkaufs von Aktien bzw. der Platzierung
der Kapitalerhöhungen dienen sollten. Dies zeigt sich anhand der Tatsache, dass
die Firma – ohne die Öffentlichkeit zu informieren – zahlreiche Kapitalerhöhungen
gegen Ausgabe neuer Aktien durchgeführt hat.
Nachdem die Aktienanzahl durch neu
ausgegebene Aktien zunächst immer wieder in kleinen Stücken erhöht wurde,
nahmen die Kapitalerhöhungen ab dem 18.04.2012 in sehr aggressiver Art und
Weise zu. Es entsteht der Eindruck, dass die Kapitalerhöhungen um jeden Preis
durchgeführt werden sollten.
c.
Außerdem bestanden bereits längerer Zeit
Schieflagen der Firma: So gab es Angaben im Earnings Call der Capstone Turbine
Corp. vom 10.02.2012, in dem auf Probleme eines europäischen Distributors
hingewiesen wurde; Einreichung einer Privatklage der Capstone Turbine Corp. am
California Central District Court gegen den Greenvironment PLC-CEO Matti
Malkamäki; Greenvironment PLC-Verbindlichkeiten von über 2,38 Mio. USD gegenüber
Capstone bereits seit September 2010.
Insgesamt ist festzustellen, dass die von
Herrn Malkamäki in seiner Funktion als früherer Vorstandsvorsitzender der
Greenvironment PLC veröffentlichten bewertungserheblichen Informationen
unrichtig, zumindest irreführend i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gewesen sind.Sie
waren auch bewertungserheblich sowie geeignet zur Kurseinwirkung im Sinn des
Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger, die auf die Richtigkeit der Meldungen
vertrauten, bestand ein erheblicher Kaufanreiz bzw. zumindest kein
Verkaufsanreiz.
3.
Nach alledem sehen wir zum derzeitigen
Zeitpunkt gute Aussichten dafür, dass Geschädigte einen Schadensersatzanspruch
aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die früheren
Firmen-Verantwortlichen haben sollten."
Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10
Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und
konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im
Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen
Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste
erlitten haben. So waren die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth &
Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG
Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für
Anleger erfolgreich. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner prüft
derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer
Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle
in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für
Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang
weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung
wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr.
Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. März 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
drwspäkurd