Mittwoch, Februar 26, 2014

CS Euroreal Abwicklung - Was nun?

Mit Schreiben vom 21. Mai 2012 gab die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagengesellschaft mbH die endgültige Schließung und Auflösung des Immobilienfonds CS Euroreal bekannt. Damit steht fest, dass der Fonds bis zum 30. April 2017 liquidiert werden soll. Aber wie kam es dazu und was kann der einzelne Anleger nun tun?


Offene Immobilienfonds

Im Rahmen eines offenen Immobilienfonds erwerben die Anleger Fondsanteile. Der Fonds legt sodann das Geld der Anleger in Immobilien an. Die Attraktivität dieser Kapitalanlagenart liegt darin, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben können und somit jederzeit auf ihr investiertes Geld zurückgreifen können. Weiterhin eröffnet ein offener Immobilienfond die Möglichkeit, auch mit einer geringen Anlagesumme am Immobilienmarkt zu agieren.

Bei dem CS Euroreal handelt es sich um einen solchen offenen Immobilienfonds, welcher vor allem in vermietete Gewerbeimmobilien in verschiedenen europäischen Ländern investiert hatte. Die Liquidität des Fonds sollte durch die Mieteinnahmen gesichert werden. Die Fondsanteile am CS Euroreal wurden nach der Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälten den Kunden in der Regel als sichere Anlage von verschiedenen Banken und Sparkassen vertrieben.

Entwicklung des CS Euroreal

Da die Liquidität des Fonds die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 5 % unterschritt, wurde der CS Euroreal im Jahr 2008 erstmalig geschlossen. Die Schließung eines offenen Immobilienfonds wird auch als Aussetzung der Anteilsrücknahme bezeichnet und bedeutet, dass die von Anlegern erworbenen Anteile nicht zurück gegeben werden können. Dies hat zur Folge, dass die Anleger im Zeitraum der Schließung des Fonds nicht an ihr Geld kommen können.

Nach einer ca. 7 Monate andauernden Schließung wurde der Fonds Mitte 2009 wieder eröffnet, musste jedoch wegen fehlender Liquidität im Mai 2010 die Anteilsrücknahme erneut aussetzen. Die Schließung war zunächst auf 3 Monate befristet, wurde dann jedoch um weitere 9 Monate verlängert. Da die Anteilsrücknahme nicht länger als zwei Jahre ausgesetzt werden darf, muss ein Fonds am Ende einer 2 jährigen Schließung entweder liquide genug sein, um die Anteilsrücknahme wieder aufzunehmen, oder der Immobilienfonds muss aufgelöst werden. Im Fall des CS Euroreal hatte die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagengesellschaft mbH in einem Testhandelstag am 21. Mai 2012 feststellen müssen, dass das vorhandene Fondsvermögen nicht ausreicht, um alle Rückgabewünsche der Anleger zu befriedigen. Damit musste der Fonds aufgelöst werden. Bis 2017 soll der Fonds liquidiert werden. In diesem Rahmen wird der Fonds die gehaltenen Immobilien verkaufen und den Verkaufserlös an die Anleger auskehren.

Da aus diesen Verkaufserlösen auch Forderungen der Kreditbanken befriedigt werden müssen, ist es mehr als fraglich, ob die Erwartungen der Anleger auch nur im Ansatz getroffen werden können.

Hilfe für Anleger

Viele Anleger fragen sich nunmehr zu recht, ob sie die langjährige und vorhersehbare Abwicklung des Fonds abwarten müssen, oder ob hierzu Alternativen bestehen.

Zunächst können die Anleger ihre Anteile am CS Euroreal an der Börse verkaufen. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass ein Börsenverkauf mit unkalkulierbaren Kursschwankungen sowie Gebührenzahlungen verbunden ist.

Eine weitere Möglichkeit für Anleger sich schadlos zu halten, ist die individuelle Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bankberatung.

Offene Immobilienfonds wurden als besonders sicher, teilweise als ,,mündelsicher" verkauft. Auch wurde die Möglichkeit jederzeit und problemlos an das angelegte Kapital kommen zu können, hervorgehoben. Viele Anleger berichten, dass die Beteiligung am CS Euroreal mit Anlage in Fest- und Tagesgeldkonten verglichen wurde. Im Rahmen der Beratungsgespräche versäumten die beratenden Kreditinstitute jedoch, die Anleger darauf aufmerksam zu machen, dass ein erhebliches Risiko, nämlich das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme, dem Fonds immanent ist. Doch selbst das Risiko der Schließung ist nur eines von vielen Risiken, die offenen Immobilienfonds innewohnen. Klärt die Bank nicht über mögliche Risiken - wie etwa die Möglichkeit eines Wertverlustes - auf, könnte darin eine Verletzung von Aufklärungspflichten gesehen werden. Schließlich wurden die Anleger in vielen Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass für die Fondsvermittlung sog. ,,Kick-backs" also die Rückvergütungen an die beratenden Kreditinstitute geflossen sind.

Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, bestehen gute Chancen, den Ihnen entstandenen Schaden von dem beratenden Kreditinstitut ersetzt zu erhalten. Insoweit sind bereits zahlreiche Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zusprechen, ergangen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Schadensersatzansprüche den Verjährungsvorschriften unterliegen. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung bei Zeichnung der Anlage CS Euroreal durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anna O. Orlowa                                                

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Brüllorlo

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