Montag, März 10, 2014

Insolvenz der Prime Select AG - mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, kommt es erneut zu schlechten Nachrichten für die Kunden der Prime Select AG.


Nachdem anfangs monatliche Ratenzahlungen ausgefallen sind, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.05.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prime Select AG eröffnet.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der Prime Select AG lag im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel in monatlichen Raten über mehrere Jahre ausgezahlt wird. Dieses Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind.

Darüber hinaus bestand bei der Prime Select AG die Besonderheit, dass die monatlichen Auszahlungsraten einer nachrangigen Darlehensvereinbarung unterliegen, so dass im Falle der Insolvenz - wie hier eingetreten - die Verkäufer möglicherweise erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger einen Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten monatlichen Raten haben. Sofern die Kunden der Prime Select AG von ihrem Anlageberater über diese Nachrangvereinbarung nicht explizit aufgeklärt wurden, hat das Landgericht Heidelberg inzwischen entschieden, dass dies einen Beratungsfehler darstellt, der zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater führt.

  • Betroffenen Kunden wird daher geraten, den Sachverhalt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Prime Select AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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  Foto: Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt István Crocon
                

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cllb

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