Was ist zu tun? Die HCI Capital hat durch die Anlegerbetreuung am 19.2.2014 mitgeteilt, dass die Vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schifffahrtsgesellschaft am 28.1.2014 angeordnet wurde. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen bestellt worden.
Die HCI berichtet weiter, das mit Schreiben vom 17.12.2013 die Zeichner des Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" darüber informiert wurden, dass die Sanierung des MS "Alexander Sibum" GmbH & Co KG gescheitert ist. Die Geschäftsführung der Schifffahrtsgesellschaft hat dann nach Fälligstellung des Darlehens durch die finanzierende Schiffsbank einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet. Dieser Antrag wurde am 21.1.2014 gestellt.
Für die Gesellschafter der MS "Alexander Sibum" besteht nun das Risiko, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf die Rückzahlung ihrer erhaltenen Ausschüttungen inklusive des ggf. erhaltenen Früheinzahlerbonus gemäß § 172 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen werden.
Die HCI Capital hat einen neuen Geschäftsführer mit Daniel Koch berufen. Er wird auch als Insolvenzberater das laufende Insolvenzverfahren begleiten.
Die HCI Capital hat dann mitgeteilt, dass die Jahresabschlussberichte 2011 und 2012 noch nicht abgestimmt sind. Die bisherigen Zahlen werden informativ zur Verfügung gestellt. Da das Zahlenwerk immer noch nicht vorliegt kann man davon ausgehen, dass schon länger einiges mit der Schifffahrtsgesellschaft MS "Alexander Sibum" im argen ist.
Anleger im Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" sollten sich von einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht beraten lassen, wie weiter vorzugehen ist. Auch die Prüfung der Ansprüche sowie der Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten sollte geprüft werden.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI MS Alexander Sibum" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Khsteff