Samstag, Februar 15, 2014

Greenvironment plc: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erreichen Akteneinsicht!

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Firma „Greenvironment plc“, die im Bereich grüner Investments tätig war, musste am 31.08.2012 Insolvenz anmelden.


Viele Geschädigte Anleger fragen sich, ob hierbei alles mit rechten Dingen zuging, oder ob nicht vielmehr ein Fall von strafbarer Marktmanipulation vorlag. Die BaFin und die Staatsanwaltschaft Berlin hatten bereits Ermittlungen aufgenommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner, die bereits seit 11 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist und bereits diverse Marktmanipulationsfälle genauso wie Fälle aus dem Bereich „grüner Investments“ erfolgreich bearbeitet hat, betreut die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Greenvironment plc.

„Wir konnten vor kurzem nun Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen und hierbei wertvolle neue Erkenntnisse gewinnen,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner.  Betroffene Anleger können sich, auch zum Informationsaustausch, der BSZ e.V.-IG „Greenvironment plc“ anschließen. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner wird demnächst weitere Handlungsempfehlungen aussprechen.
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  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Greenvironment plc beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                 

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth              

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. Februar  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

drwspä.

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