Termin zur Gläubigerversammlung auf den 27.02.2014 verschoben! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!
In dem inzwischen eröffneten
Insolvenzverfahren über die Getgoods AG wurde der Termin zur
Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung, der ursprünglich
am 20.02.2014 in Frankfurt/Oder stattfinden sollte, inzwischen auf den
27.02.2014 verschoben. Der neue Termin findet daher nach Angaben des
Insolvenzgerichts statt am 27.02.2014 um 9.00 Uhr im Amtsgericht
Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder.
Tagesordnungspunkte sind die Wahl eines
gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen und die
Wahl eines Stellvertreters. Sollte ein derartiger „gemeinsamer Vertreter“
gewählt werden, müssten/könnten Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle
nicht mehr selber anmelden, sondern diese würden von dem gemeinsamen Vertreter
angemeldet.
BSZ e.V.-Mitglieder werden auf der
Gläubigerversammlung am 27.02.2014 im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft
vertreten, hierzu ist es voraussichtlich erforderlich, dass sich Anleger einen
sog. „Sperrvermerk“ ihrer Depotbank ausstellen lassen, der bis einschließlich
27.02.2014 gültig ist. Anleger, die sich bereits einen Sperrvermerk ausstellen
ließen, der bis zum 19.02.2014 gültig ist, müssen sich somit bei ihrer Bank
einen neuen Sperrvermerk mit Sperr.Datum bis zum 27.02.2014 ausstellen lassen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner
hierzu:
„Anleger sollten auf jeden Fall in dem
Insolvenzverfahren ihre Interessen bündeln, nur hierdurch ist eine ordnungsgemäße
Vertretung der Interessen der Anleger möglich“.
Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger gegen alle in
Betracht kommenden Verantwortlichen, und zwar aus möglicherweise in Betracht
kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus möglicherweise in
Betracht kommender unerlaubter Handlung, “ so Dr. Späth.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth
& Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen
für die Zusammenarbeit für die IG Getgoods gewinnen, von Dr. Späth &
Partner wurden bereits tausende Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut,
wie z.B.
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere
hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth &
Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr
2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert
Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge
gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von
der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche
aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und
Berufungen laufen
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner
mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also
wie bei Getgoods.de, vertreten.
Auch die räumliche Nähe der BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und
Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber
hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und
sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h.
Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.02.2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
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