BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen gegen Verantwortliche ein! Rechtsanwalt Dr. Walter Späth in Plusminus am Mittwoch, den 23.05.2012. Schalten Sie ein!
Am 15.05.2012 fand in Erlangen die
Gläubigerversammlung für die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen 4-8 in
Sachen Solar Millenium AG statt, zu der zwischen 500-1000 Anleger erschienen
waren und auch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, z.B. Anwälte der Kanzlei KWAG,
Seelig & Widmaier und auch Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth
Rechtsanwälte erschienen waren.
Neben Fragen zur Wahl des gemeinsamen
Vertreters wurde eines traurige Gewissheit: Alleine über das Insolvenzverfahren
wird eine volle Schadenskompensation der Anleger nicht erfolgen. Der
Insolvenzverwalter hat zwar angekündigt, dass es wohl eine Insolvenzquote geben
wird, wollte jedoch noch keine konkreten Angaben zur Höhe machen,
Zeitungsberichten zufolge könnte die Insolvenzquote zwischen 5- 10 % betragen,
diese wird jedoch auch voraussichtlich erst in einigen Jahren ausbezahlt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Umso wichtiger ist es für
Geschädigte, zu prüfen, ob im Klagewege gegen die Verantwortlichen und
Hintermänner nicht eine Schadenskompensation möglich ist.“
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben daher
inzwischen für erste Geschädigte die ersten Klagen gegen diverse
Verantwortliche eingereicht, weitere Klagen werden demnächst folgen:
Dr. Späth hierzu: „Wir halten die Chancen für
die Geschädigten, unter anderem aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen
vorzugehen, teilweise für gut, allerdings muss hierzu im Einzelfall die
Verjährung geprüft werden. Laut Insolvenzverwalter bestehen auch D &
O-Versicherungen (Anm. des BSZ e.V.: Sog. Directors &
Officers-Versicherungen) in Höhe von ca. 20 Mio. €. Wir werden versuchen, auf
diese bestehenden Versicherungen zuzugreifen. Allerdings ist Eile geboten, da
bei einer möglichen Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer
zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Geschädigte sollten daher mit der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend einen versierten
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen, um ihre Ansprüche rechtzeitig
geltend zu machen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
wird am kommenden Mittwoch, den 23.05.2012, in der Sendung „PLUSMINUS“, die im
1. Programm zum Thema Ökoanlagen ausgestrahlt wird, ein Interview geben –
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Für Betroffene Anleger gibt es also gute
Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar
Millennium" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 19. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.