Den BSZ e.V. erreichte nachstehender Bericht mit der Bitte um Veröffentlichung. Dieser Bitte kommen wir gerne nach und geben an dieser Stelle den original Text unkommentiert wieder:
„Am 15. Mai bin ich von München nach Erlangen
zur Gläubigerversammlung gefahren, nachdem ich mich fristgerecht zum 11. Mai
bei der Kanzlei Schultze und Braun angemeldet hatte und mit dem Anmeldeformular
auch gleich den Sperrvermerk meiner Bank mitgeschickt hatte. Bei der
Zugangskontrolle erklärte man mir, dass dieser Sperrvermerk nicht vorliege und
ich deshalb nicht an der Versammlung teilnehmen könne. Da blieb mir erst mal
der Mund offen stehen.
Schnell erkannte ich, dass zahlreiche andere
Gläubiger ebenfalls abgewiesen wurden. Sie konnten den Sperrvermerk nicht
vorweisen, da sie nichts davon gewusst hatten. Tatsächlich stand davon nichts
auf dem Schreiben der Anwaltskanzlei vom 29.2.2012. Es ist dort lediglich
angegeben, dass man dieses Schreiben und einen Personalausweis mitbringen
müsse. Die Sache mit dem Sperrvermerk war nur im Internet zu finden. Zahlreiche
Gläubiger, vor allem alte Leute, haben kein Internet, und man kann dies auch
nicht voraussetzen. Auf dem Schreiben der Kanzlei ist angegeben, dass man die
Möglichkeit hätte, sich unter einem Code über den weiteren Verlauf zu
informieren. Wohl gemerkt - die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung.
Offensichtlich wurden sämtliche Anleger nicht
ausreichend über diese nachgeschobene Pflicht des Sperrvermerks informiert. Nur
durch Zufall fand man darüber etwas im Internet.
Offensichtlich war der Kanzlei Schutze und
Braun ihr Versäumnis auch bewusst, sonst hätten sie nicht an allen Ecken des
Eingangsbereichs ihre Faxnummer ausgehängt, damit die Besucher noch schnell per
Telefon ein Fax mit der Sperrvermerksbestätigung anfordern können. Wer kein
Handy hatte (so wie ich) ging aber leer aus, denn die Mitarbeiter der Kanzlei
waren nicht bereit, ihr Telefon zur Verfügung zu stellen, und in der gesamten
Halle gibt es kein einziges öffentliches Telefon. Ich bin dann auf den
Vorplatz, um dort eine Telefonzelle zu siuchen. Bei der Rückkehr wollte man
dann nicht mal mehr in die Halle lassen! Man wurde wirklich wie ein Aussätziger
behandelt. An dieser Stelle musste ich mich mit einem kleinen Eklat helfen und
zwang einen höhnisch grinsenden Aufseher zu einem Wortwechsel, bei dem ich ihn
darauf aufmerksam machte, dass er neben seinen Anweiungen auch einen gesunden
Menschenverstand hätte. Als ich die Unterstützung mehrerer erboster und
protestierender Besucher fand, ließen sich die arroganten Sicherheitskräfte
wenigstens zu einer sporadischen Erklärung herab.
Sehr geehrter Herr Roosen, bitte prangern Sie
dieses Versäumnis der Informationspflicht der Kanzlei Schultze und Braun und
die Sturheit des Personals in ihrer Interet-Site öffentlich an! Viele Besucher,
die zum Teil von weit her angereist waren, waren gezwungen, wutentbrannt wieder
abzuziehen. Dabei hatten sie alle Voraussetzungen erfüllt, die man ihnen
mitgeteilt hatte. Auf das Anschreiben der Kanzlei muss man sich schließlich
verlassen können.
Anzuprangern ist auch die unnachgiebige
Haltung der Sicherheitskräfte und der Kanzlei-Mitarbeiter an der Rezeption. Da
hätte man besser gleich Automaten aufgestellt, über deren Vernageltheit muss
man sich weniger ärgern als über eine derartig entwürdigende Behandung durch
andere Menschen. Bitte erinnern Sie daran, sehr geehrter Herr Roosen, dass es
UNSERE Veranstaltung war, bei der die Kanzlei eine von uns bezahlte Dienstleistung
auszuführen hatte, und nicht DEREN Veranstaltung, bei der wir bestenfalls unter
strengsten Auflagen toleriert waren. Das ist eine ungeheuere Frechheit, die wir
uns nicht bieten lassen müssen.
Ich selber habe der Kanzlei SB einen
Protestbrief geschrieben und eine Schahdensersatzklage angekündigt. Auch andere
abegewiesene Besucher haben das vor, wie ich aus Gesprächen mit ihnen vor
verschlossenen und streng bewachten Tür erfahren habe. Es sind fürwahr keine
Einzelfälle, die hier wieder mal die Dummen waren und leer ausgingen.
Als Schutzgemeinschaft haben Sie, sehr
geehrter Herr Roosen, hier eine lohnenswerte Aufgabe, für deren Erfüllung wir
Ihnen dankbar wären.“
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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