Freitag, Mai 18, 2012

Anleger können Investmentsparverträge mit der Hamburger Sutor-Bank wiederrufen.


Geld zurück: Die Hamburger Sutor-Bank hat bei den Investmentsparverträgen wiederholt falsch belehrt. Betroffene Anleger können alles zurückverlangen. 

Mehrere Kunden der Hamburger Bank Max Heinrich Sutor oHG fühlen sich betrogen. Die Anleger hatten Investmentsparverträge gekauft und berichteten, dass sie nicht darüber informiert wurden, dass ein ganz erheblicher Teil der Vertragsraten für die Vertriebskosten verwendet wurde und deshalb die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Sparkonzepts fraglich ist.

Jetzt können Betroffene etwas dagegen unternehmen. Im Zuge der Prüfung der Ansprüche stellten die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte fest, dass die Sutor-Bank nach ihrer Einschätzung in öfter fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Die Anleger konnten nicht klar erkennen, ob sie ein Widerrufsrecht haben und wann die Widerrufsfrist beginnt. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Das verletzt die Rechte der Anleger und das ist rechtswidrig.“  

Wenn die Anleger nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurden, können Sie die Willenserklärung, die zum Vertragsschluss geführt hat, praktisch unbegrenzt, zumindest aber noch viele Jahre nach der Vertragsunterzeichnung widerrufen. Und der Widerruf führt zu einem Rückabwicklungsanspruch. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Der Anleger erhält alle bis jetzt auf die Verträge gezahlten Gelder zurück und muss zudem zukünftig nichts mehr zahlen.“ 

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte raten allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, und den Fall individuell einschätzen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Bank und Finanzierung" anschließen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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