Mehrere Millionen Aktivisten gingen in den letzten Tagen in über 900 Städten in mehr als 80 Ländern auf die Straße und demonstrierten gegen die (Über-) Macht der Banken. In Deutschland haben rund 40.000 Menschen an den Protesten teilgenommen. Ein Beitrag der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Andreas Köpke.
Der Zorn der Massen ist groß. Allein in Spanien und Italien
gingen am Wochenende über eine Million Aktivisten auf die Straße und
protestierten gegen die Macht der Banken. Selbst wenn sich in Deutschland mit
circa 40.000 Menschen vergleichsweise wenig an den Demonstrationen beteiligt
haben, täuscht das nicht über den schlechten Ruf der deutschen Geldhäuser
hinweg: nach einem Bericht des Spiegels sind 74% aller Deutschen der Meinung,
dass die Banken dringend stärker reguliert werden müssen.
"Und das ist auch dringend notwendig", meint der
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Anlegeranwalt und
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke:
"Die Banken haben sich in den letzten Jahrzehnten mit vielen großen
Konzernen vernetzt und beeinflussen die Politik durch eine zugegebener Maßen
exzellente Lobbyarbeit und entlohnen viele Politiker über lukrative
Aufsichtsratsmandate. Das führt zu einem dramatischen Interessenkonflikt. Denn
wenn Politiker Organe von Banken sind, müssen sie denknotwendig im Interesse
der Banken entscheiden."
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Göpper meint: "Das ist unerträglich.
Viele Banken werden subventioniert. Wenn die kriseln, bekommen die
Staatsgelder. Das sollte mal ein Mittelständler verlangen, der ein, zwei
schlechte Jahre hatte und Liquiditätsschwierigkeiten hat. Der geht einfach
pleite und verliert Haus und Hof. Zudem sind die Banken über Jahre hinweg
gesetzlich privilegiert worden. Für fast alle anderen Unternehmen gilt seit
2002 ein einheitliches Verjährungsrecht. Nur für die Banken nicht. Ansprüche
gegen Banken aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der
Vermittlung eines Wertpapiers verjähren spätestens drei Jahre nach dem Kauf der
Kapitalanlage. Ansprüche gegen andere Unternehmer, zum Beispiel selbständige
Anlagevermittler verjähren hingegen spätestens nach zehn Jahren. Es gab und
gibt keinen Grund für diese Ungleichbehandlung." Das hat der Gesetzgeber
mittlerweile zum Glück berichtigt.
Aber es gibt noch viel Handlungsbedarf. Das Risikopotential
der Anlagegeschäfte muss reguliert werden. Es darf nicht sein, dass sich eine
Bank durch brandgefährliche Hebelgeschäfte existentiell gefährdet. Sie muss
entsprechende Sicherheiten bieten können. das gilt im Übrigen praktisch für
jeden anderen Markteilnehmer. Keine Bank würde einem Investor Geld für
Spekulationen ohne entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stellen. Nur eben
nicht für Banken.
Zudem müssen die Kunden geschützt werden. Viele von den
Banken vermittelte Investments haben ein Totalverlustrisiko. Es ist nicht
nachvollziehbar, weshalb Banken nicht gezwungen werden, mit der gebotenen
Deutlichkeit darauf hinzuweisen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren geschädigte Bankkunden und hat in
mehreren hundert Fällen Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Banken
durchgesetzt und leistet darüber einen wichtigen Beitrag für die Achtung der
Anlegerrechte.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Bank und Finanzierung" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Mai 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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