Griechenland-Anleihen: Commerzbank im Focus der Anlegeranwälte
Die Bank scheint die Risiken aus den gewaltigen Griechenland-Anleihe-Beständen auf ihre Kunden abgewälzt zu haben; sie verkaufte im großen Stil die Wertpapiere aus ihrem eigenen Bestand an ahnungslose Kunden. Ein Bericht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick.
Die Rolle der Commerzbank bei der Schädigung der Kunden
durch die Vermittlung der Griechenland-Anleihe wird immer dubioser. Sie scheint
den Anlegern in vielen Fällen die Schrottanleihen aus ihrem eigenen Bestand
verkauft zu haben. Damit hat sie die erheblichen wirtschaftlichen Risiken auf
ihre ahnungslosen Kunden abgewälzt.
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten
mittlerweile über 800 Betroffene. Nach der Durchsicht der Unterlagen der
Anleger hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Bank die
Griechenland-Wertpapiere aus dem eigenen Bestand verkauft hat. Rechtsanwalt und
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Uns liegen eine ganze Reihe
von Wertpapierabrechnungen von Commerzbank-Kunden vor, nach denen die
Vermittlung der Anleihen als sogenanntes Festpreisgeschäft abgewickelt wurde."
Bei Festpreisgeschäften werden die Wertpapiere nicht über eine Börse
kommissioniert, sondern direkt von der Bank verkauft; sie tritt dann nicht als
Vermittlerin, sondern als Verkäuferin auf. Und das setzt denknotwendig das
Eigentum an den Wertpapieren voraus.
Das ist angesichts der Tatsache, dass die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Geschäftsbank in Deutschland mit dem größtem
Griechenland-Anleihe-Bestand ist, und sich dass Ergebnis der Bank durch die
notwendig gewordenen Abschreibungen im Zusammenhang mit dem neuen
Bankenstresstest dramatisch verschlechtert hat, sehr bedenklich. Rechtsanwalt
Gröpper: "Die Bank ist seit der letzten Finanzkrise angeschlagen. Sie darf
die Geschäfte nur unter Auflagen weiterführen und muss eine bestimmte Kernkapitalquote
bringen. Bis Ende 2010 sah es so aus, dass die Anleihen Griechenlands mit dem
Nennwert in die Bilanzen eingestellt werden dürfen. Dadurch hätte sich der
Kapitalbedarf der Bank erheblich verringert. Das war zuletzt nicht mehr
möglich. Sie musste die Griechenland-Anleihe schnellstmöglich zu einem
möglichst hohen Preis loswerden. Dies vorausgeschickt finden wir, dass das gar
nicht gut aussieht, wenn diese Anleihen plötzlich in den Depots ihrer Kunden
landen."
Und die scheinen in den meisten Fällen nichts von den
Risiken der Anleihen und auch nichts vom Eigeninteresse der Bank an dem Verkauf
der Anleihen gewusst zu haben. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat deshalb die
Commerzbank Aktiengesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die
Anwälte fordern für den Anleger den Kaufpreis zurück.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte rät den Betroffenen, sich von einem auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht
kommenden Ansprüche prüfen zu lassen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" beizutreten.
Bildquelle: © Iris Schmitt / PIXELIO www.pixelio.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04 .Mai 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.