Donnerstag, Januar 12, 2012

"Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion."

Gute Chancen auf Schadensersatz beim DJE Real Estate. "Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion", meint der Hamburger BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt Peter Hahn von der Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp).


"Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen und dem DB Immoflex", begründet Hahn seine Kritik, "wird jetzt bereits der dritte Fonds dieser Art, der DJE Real Estate, abgewickelt." Der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955) der Dr. Jens Erhardt Gruppe befindet sich seit 28. Dezember in Liquidation.

Der Fonds wurde am 5. Juli 2004 in Luxemburg aufgelegt und verfügte jüngst nur noch über ein Volumen von 185 Millionen Euro. Vor zwei Jahren waren es noch 651 Millionen Euro. Der Dachfonds hat die Anlegergelder zu 56 Prozent in offene Immobilienfonds, zu 30 Prozent in geschlossene Immobilienfonds und zu zehn Prozent in Immobilienaktien investiert. "Das war fatal für die rund 10.000 betroffenen Anleger", meint Hahn, "denn bei offenen Immobilienfonds wurde auch in den Morgan Stanley P2 Value, den TMW Immobilien Weltfonds und den AXA Immoselect angelegt. Und alle drei Zielfonds werden bereits abgewickelt."

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hahn kritisiert, dass sicherheitsorientierte Anleger insbesondere mit "zwei Argumenten geködert wurden: Diversifizierung und höhere Rendite". Insgesamt seien mehr als eine Million Anleger betroffen, die insbesondere aufgrund von Falschberatung einer Bank offene Immobilienfonds erworben haben. Rund 15 Prozent davon, also mehr als 150.000 Anleger, hätten in Immobilien-Dachfonds investiert. Banken und Sparkassen sind zunehmend gesprächsbereit, wenn es um Schadensersatzansprüche geht. Hahn: "Wir haben festgestellt, dass sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen außergerichtlich mit den geschädigten Anlegern einigen wollen." Dabei sollten Anleger beachten, empfiehlt Hahn, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjähren und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Immobilien-Fonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn

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Lagerstr. 49
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 12.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Mittwoch, Januar 11, 2012

Solar Millennium / neue Hoffnung in einzelnen Fällen

Die Presse berichtet seit einigen Wochen über die Pleite von Solar Millennium. Nach derzeitiger Erkenntnis gibt es zumindest zwei Fonds, nämlich Ibersol und Andasol, welche nicht von der Insolvenz betroffen sind. Ob es auch bei diesen zu einer Insolvenz kommt ist unklar und kann nicht ohne weiteres prognostiziert werden.

Zumindest sollen die beiden Fonds gegenwärtig noch keine Insolvenz angemeldet haben. Sollte es allerdings dazu kommen, ist es möglich, dass Anleger ihre Insolvenzforderungen erst an letzter Stelle geltend machen können und unter Umständen hohe Abschläge hinzunehmen haben.

In einigen dem BSZ vorliegenden Fällen wurden beim Beitritt in die oben genannten Fonds formale Fehler seitens Solar Millennium gemacht, wie die Heidelberger Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sich Anleger fristlos mit sofortiger Wirkung von ihren Anteilen gegen Erstattung eines so genannten Ausscheidungsguthabens lösen können. Das Ausscheidungsguthaben wurde nach bisherigen Kenntnisstand noch nicht ermittelt und kann daher der Höhe nach noch nicht beziffert werden. Allerdings dürfte dieses weit über einer Insolvenzforderung liegen.

Damit betroffene Anleger der Fonds Ibersol und Andasol überhaupt einschätzen können, ob dieser formale und damit schnelle Weg gangbar ist sollte sie sich unverzüglich fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen.

Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Hoffnung für Anleger von Lebensversicherungsfonds

Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds hat in den Jahren 2004-2009 insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war.

Die Fonds liefen unter dem Namen „Britische Kapital Leben I-VIII“ zahlreiche Anleger hatten sich an den Fonds beteiligt. Bei allen Fonds sind zwischenzeitlich die Ausschüttungen ausgesetzt worden. Im Jahr 2010 wurden keine Ausschüttungen gezahlt. Zahlreiche der 8 Fonds befinden sich in der Krise.

Betroffen sind die Fonds „Britische Kapital Leben I bis VIII. Diese liefen unter der Kurzbezeichnung „ LF 49, 62, 66, 69, 72, 77, 79 und 84“.

Verantwortlich für die Krise ist die Abhängigkeit der Rendite britischer Lebensversicherungen von der Entwicklung der Aktienmärkte. Aufgrund des Aktieneinbruchs in den Jahren 2000-2003 mussten die britischen Versicherungen, die bis dahin bis zu 90 % in Aktien investieren durften, zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen. Diese Verluste konnten die Fonds nur mühsam abfangen, was zur Folge hatte, dass auch die Renditen nicht realisiert werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen hatte man in England den Aktienanteil auf 50 % Investitionssumme reduziert, was sich auf die Renditeerzielung negativ auswirkte, da diese von steigenden Kursen profitieren. Dies gilt auch für Lebensversicherungen, bei welchen auch auf steigende Policenwerte gesetzt wurde.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Mandanten steht fest – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main, dass die Beratung durch die Vermittler, aber auch einiger Banken, fehlerhaft war und den Anlegern auf der Grundlage einer Falschberatung Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Geschädigte Anleger sollten sich daher durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Hauptpunkte der Falschberatung sind hierbei:
Es wurde oft verschwiegen, dass britische Lebensversicherungen viel stärker an Aktienkurse und Investitionen gebunden sind und es keine Mindestrendite gibt. Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust führen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter sind die Anteile somit nicht geeignet. Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Oft war aber das Gegenteil der Fall, da die Beteiligungen gerade aus diesem Zweck angeboten wurden. Fraglich ist auch die Rechtsform, welchen Anlegern weder durch die Vermittler, noch durch die Prospekte verständlich dargestellt wurden und welche aufgrund des Auslandsbezuges bereits höhere Risiken beinhalten. Auch wurde die Aufnahme von Fremdkapital für die Gesellschaft verschwiegen. Hierin liegt aber ein wesentlicher Punkt, da ein hoher Fremdkapitalanteil auch ein erheblich höheres Risiko beinhaltet.

Hinzu kommt, dass die beratenden Banken und Sparkassen die Anleger, denen sie die Beteiligungen empfohlen haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass und in welcher Höhe diese Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten haben. Hierzu wären die Banken und Sparkassen aber verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DS-Rendite-Fonds Nr. 111: Insolventer Schiffsfonds ohne Schiffe

Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.

Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.

Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.

Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.

Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“

Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Januar 10, 2012

Kein Anleger muss auf fehlgeschlagenen Kapitalanlagen sitzen bleiben.

Weitere Konkretisierung der Aufklärungspflichten von Anlageberatern. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.11.11 Az.: III ZR 81/11 die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters weiter ausgeformt.

Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zum Zeichnungszeitpunkt einer Kapitalanlage gegen den Fondsinitiatoren anhängig, hat der Anlageberater seinen Kunden über diesen Umstand aufzuklären, selbst wenn das konkrete Ermittlungsverfahren nicht den beratungsgegenständlichen Fonds, sondern andere Fonds des Initiators betrifft.

Der Grund dafür ist, dass Umstände, die für die Zuverlässigkeit des Fondsinitiators wichtig sind, für die Anlageentscheidung des zu beratenden Kunden wesentliche Bedeutung haben können und deshalb von der Aufklärungspflicht des Anlageberaters, über alle Risiken und Eigenschaften der interessierenden Geldanlage richtig und vollständig zu informieren, umfasst sind.

Damit führt der Bundesgerichtshof seine Linie fort, die Aufklärungspflichten bei Beratungen zu Kapitalanlagen zu konkretisieren, wie z.B. im Urteil vom 18.04.2005, Az.: II ZR 197/04 die Verpflichtung des Beraters, auf negative Presseberichte u.a. in dem Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hinzuweisen.

Als weitere verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15% hierüber aufzuklären.

Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann. Dieser ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben. Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.

Fazit der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.

Bildquelle: © Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

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König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Sonntag, Januar 08, 2012

Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wurde die Inanspruchnahme der MERCK FINCK & CO Privatbankiers auf Schadensersatz eingeleitet, die die Patentrechteverwertung als neue Assetklasse empfohlen hatten.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG:" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Januar 06, 2012

Solar Millennium: Totalverlustrisiko wurde den Anlegern in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht.

Wie sich seit Bekanntwerden der Pleite von Solar Millennium mehr und mehr herauskristallisiert, betrifft diese ganz überwiegend Kleinanleger, die ihr Geld privat bei dem Sonnenkraftwerkshersteller angelegt haben. Mindestens 16.000 dieser Kleinanleger und noch einmal mindestens die gleiche Anzahl an Kleinaktionären werden wohl ihr investiertes Geld niemals - zumindest nicht in voller Höhe - wieder sehen. Die Zahl von 16.000 Privatanlegern bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm.

Viele Kleinanleger waren von ökologischen Gesichtspunkten, beziehungsweise dem Grundsatz der Nachhaltigkeit her motiviert, ihr Geld der Solar Millennium AG anzuvertrauen. Dass hiermit teilweise die vollständigen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren gehen können, war den allermeisten Sparern nicht bewusst, da den Anlegern das Totalverlustrisiko in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht wurde

Es bestehen derzeit Forderungen von Gläubigern gegen die Firma Solar Millennium in Höhe von über 220.000.000 Euro. Mit diesem Geld sollten diverse Projekte finanziert werden. Es ist noch völlig unklar, in welcher Höhe die zahlreichen Gläubiger mit einer Begleichung ihrer offenen Forderungen rechnen können. Die Höhe der Verluste ist derzeit nach Angaben des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Böhm, nicht absehbar. Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist vor allem schwer einzuschätzen, ob die 16.000 Aktionäre des Unternehmens ihr Geld jemals wiedersehen. Da die Ansprüche der anderen Gläubiger vorrangig seien, könnten Anleger ihr Geld allenfalls dann wieder sehen, wenn die Forderungen dieser Gläubiger zu 100 % erfüllt werden.

Wie die Heidelberger BSZ e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen, können neben Forderungen gegen die Solar Millennium AG unter Umständen andere Beteiligte in Anspruch genommen werden. Viele Anleger wurden im Zusammenhang mit dieser Geldanlage von Beratern, Vermittlern oder auch Banken nicht vollständig über alle möglichen Risiken beraten und aufgeklärt. In diesen Fällen sollten Anleger zeitnah prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen andere Beteiligte -welche nicht insolvent sind- zustehen können.

Auch Anleger, welche ohne eine Beratung, aus eigenen Stücken ihr erspartes investiert haben, sollten nicht die Flinte ins Korn werfen. Hier können unter Umständen Ansprüche aus Prospekthaftung beziehungsweise unzureichender Aufklärung bestehen. Anleger seien im übrigen gut beraten, ihre Forderungen zeitnah zur Insolvenztabelle anzumelden und sich ggf. fachmännischen Rates zu bedienen.

Dem BSZ ist es gelungen, u.a. zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung Betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof erstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Mittwoch, Januar 04, 2012

Solar Millennium ist insolvent! Anlegern droht möglicherweise Totalverlust

Wettlauf der Gläubiger wird befürchtet! BSZ e.V. rät dringend, unverzüglich Ansprüche prüfen zu lassen! Unbedingt Forderungen anmelden! Unbedingt Unterlagen, Schriftverkehr und Emissionsprospekte aufbewahren!

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass die Interessen der Anleger und die der Gesellschaft / der Gesamtheit der Gläubiger, die durch den Insolvenzverwalter vertreten werden, nicht parallel laufen. Im Insolvenzverfahren werden die Gläubiger nur mit einer anteiligen Quote rechnen können. Auch wenn Anlegerschützer dazu raten, die Forderungen unbedingt anzumelden, so bleibt doch festzuhalten, dass voller Schadenersatz hier nicht zu erlangen sein wird. Das, was verteilt werden kann, wird nicht ausreichen, alle Gläubiger zu befriedigen.

Bei vielen Kapitalanlagen ist Basis der Anlageentscheidung der Anlageprospekt. Risiken und Chancen werden oft irreführend dargestellt, unternehmerische und personelle Verflechtungen werden verschleiert. Der Anleger erkennt dies nicht. Manchmal stößt man erst nach Einsicht in die Ermittlungs- und Insolvenzakten auf Sachverhalte, die den Prospektinhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen. Prospektfehler sind die Grundlage für Schadenersatzansprüche, für die die Prospektverantwortlichen haften.

Für die Anleger tun sich hier – außerhalb des Insolvenzverfahrens – Regressmöglichkeiten gegen Personen auf, die sich auf Rückabwicklung des gesamten Beteiligungsverhältnisses und damit auf volle Rückzahlung des Anlagebetrages zuzüglich des entgangenen Gewinns richten. Es empfiehlt sich somit „zweigleisig zu fahren“ und nicht nur die Forderungen aus der gezeichneten Anlage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden, sondern auch persönlich Schadenersatzansprüche zu verfolgen.

Da hier teilweise kurze Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt der BSZ e.V. dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, um nicht allein durch Zeitversäumnis aussichtsreiche Ansprüche möglicherweise wieder zu verlieren. Wie gesagt: Es gibt noch andere Gläubiger! Es gilt der alte Spruch: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst!

Der BSZ e.V. hat für die Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ u.a. mit der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth eine Kanzlei gewinnen können, die sich mit der Materie bestens auskennt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kanzlei auf die Firma Solar Millennium aufmerksam gemacht. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, Partner in der Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, führt insbesondere Verfahren wegen Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug in den Pleitefällen „WBG Leipzig-West AG“ und „DM Beteiligungen AG“. Auch diese Gesellschaften hatten Schuldverschreibungen zur Unternehmensfinanzierung herausgegeben; das dort betriebene Schneeballsystem brach 2006 krachend zusammen. Die Insolvenzverfahren sind bis heute nicht abgeschlossen.

Dr. Rohde rät auch dringend dazu, die Zeichnungsunterlagen, Anschreiben und Prospekte, aufzuheben. Sehr zum Ärger der Geschädigten wird in Schadenersatzprozessen immer wieder verlangt, dass der Anleger nachweist, dass er aufgrund des Prospektes gezeichnet hat.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Januar 03, 2012

VIP Fonds /Erstes Urteil über Sammelklage in Deutschland

Seit Juni 2009 sind Klagen mit einem Gesamtstreitwert im unteren dreistelligen Millionen-Bereich gegen die HVB AG vor deutschen Gerichten anhängig. Insgesamt hatten etwa 7500 Investoren über € 390 Millionen in den Filmfonds VIP 4 angelegt. Die Auseinandersetzung um aberkannte Steuervorteile bei Medienfonds dauert bereits seit Jahren an.

Gegen die HVB ist seit 2009 vor dem Oberlandesgericht München eine Musterklage anhängig. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument geschaffen, um sachlich und rechtlich ähnliche Klagen bündeln zu können. Das OLG musste klären, ob der 2004 veröffentlichte Prospekt für den Film-fond VIP 4 "in erheblichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend" war.

Da die Anleger lediglich 55 Prozent ihrer Beteiligungssumme selbst aufbrachten und für den übrigen Teil die HVB Kredite zur Verfügung stellte, wird auch die HVB, die den Fonds mit-finanziert hatte, gerichtlich in Anspruch genommen. Vom Gesamtkapital (Eigenmittel und HVB Darlehen) gingen nur 20 Prozent in die Filmproduktion. Der Großteil der Gelder flossen an die HVB zurück, die damit die Garantiezahlung zum Laufzeitende finanzierte. Aus Klägersicht hätte die Tatsache, dass die Schuldübernahme mit dem Geld der Anleger unterlegt war, im Prospekt erwähnt werden müssen.

Jetzt hat das Oberlandesgericht München erstmals nach einer Musterklage den Anlegern Recht gegeben und Prospektfehler festgestellt. Es ist die erste für Anleger positive Entscheidung eines OLGs in einem Musterverfahren in Deutschland

Die vom Gericht zu entscheidende Frage lautete: War das Wertpapierprospekt, das für die Anleger alle notwendigen Informationen enthalten sollte, korrekt oder nicht. Rechtliche Streitereien bzgl. der VIP-Medienfonds ziehen sich schon lange hin. Die geschlossenen Fonds sammelten vor etwa zehn Jahren Geld ein, um damit Filme zu produzieren. In der Filmstadt Hollywood wurden diese Gelder bezeichnender Weise als „stupid german money“ benannt. Den Anlegern wurden erhebliche Steuervorteile sowie eine gute Rendite versprochen. Die erhaltenen Steuervorteile wurde den VIP 4 Fonds von den Finanzämtern entzogen, weil das Geld gar nicht direkt in die Produktion von Filmen geflossen sei, sondern zu großen Teilen zur Absicherung auf ein Festgeldkonto bei einer Bank. Aus diesem Grund erfolgten zahlreiche Klagen von Anlegern gegen den Gründer der Fonds, Andreas Schmid und die finanzierenden Banken. Ein Strafverfahren gegen Andreas Schmid brachte diesem schließlich sechs Jahre Haft ein.

Das Urteil des angerufenen OLG im Musterverfahren lautet nun, dass der Prospekt in Teilen "unrichtig, unvollständig und irreführend ist". Insbesondere das steuerrechtliche Anerkennungsrisiko, das Verlustrisiko und die Prognoserechnung wurden in dem Prospekt fehlerhaft dargestellt. Verantwortlich hierfür wären Andreas Schmid und die HVB. Grundsätzlich haben betroffene Anleger daher Ansprüche auf Schadenersatz und können sich dabei auf das Urteil des OLG München berufen. Erfahrungsgemäß ziehen sich betroffene Banken nach verlorenen Urteilen auf Vergleichslösungen zurück, um verlorene Prozesse und schlechte Presse zu vermeiden, so die BSZ Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier, Heidelberg.

Im Übrigen ging es in dem Musterverfahren nur um Prospektfehler. Der HVB droht noch aus einem anderen Grund Ungemach. Ebenso riskant für sie ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das sich auf die Widerrufsbelehrung bei zum Teil fremdfinanzierten Beteiligungen bezieht. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, muss die Bank dem Anleger nicht nur sein Darlehen, sondern den Gesamteinsatz erstatten.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP-Fonds“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03. Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Montag, Januar 02, 2012

Solar Millenium: BSZ e.V. fordert Gläubigerausschuss und bündelt Anlegerinteressen!

Solar Millenium ist pleite! Anlegern droht Totalverlust! BSZ e.V. fordert Einrichtung eines Gläubigerausschusses! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die Erlanger Ökoenergiefirma Solar Millenium kurz vor Weihnachten Insolvenz beim Amtsgericht Fürth angemeldet.

Die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von Solar Millenium fürchten nun um Ihr Geld.

So steht die Rückzahlung von fünf Anleihen im Wert von rund 200 Millionen Euro noch aus, nach Schätzung des BSZ e.V. dürften ca. 14.000 Anleger dem Unternehmen ihr Geld anvertraut haben. Inzwischen wurde mit Volker Böhm auch ein Insolvenzverwalter bestellt. "Wir raten auf jeden Fall zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Inzwischen haben sich ca. 250 Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Solar Millenium" angeschlossen, der BSZ e.V. wird daher auch demnächst die Einrichtung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses beim Insolvenzverwalter/Insolvenzgericht beantragen, um die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Der Gläubigerausschuss ist ein eigenständiges Organ im Insolvenzverfahren, mit dem die Anlegerinteressen gebündelt werden können und der auch z.B. über Einsichtsrechte wie z.B. in Bankkonten verfügt. Nur mit einem (vorläufigen) Gläubigerausschuss können nach Ansicht des BSZ e.V. die Rechte der Anleger gebündelt werden, um ein ausreichendes Gegengewicht zu Großgläubigern wie Banken zu bilden, die, im Gegensatz zu den Anlegern der Anleihen von Solar Millenium, vorrangig behandelt werden.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich auch zu gegebener Zeit darum bemühen, in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden, damit die Anlegerrechte genügend gewahrt werden können.

Der BSZ e.V. hatte bereits im März letzten Jahres auf die zahlreichen Ungereimtheiten bei Solar Millenium hingewiesen, wie z.B. den schnellen Ausstieg von Utz Claasen als Vorstand nach nur 74 Tagen.

Auch der Firmengründer Hannes Kuhn hatte Mitte September sein Mandat als Aufsichtsrat niedergelegt. Nach verschiedenen Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Vorermittlungen gegen Kuhn wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet worden. Kuhns Name taucht auch bei zwei anderen Anlageskandalen auf. In Düsseldorf war er einer von drei Angeklagten im Fall DM-Beteiligungen. Er war auch als Steuerberater über seine Firmen im Skandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verwickelt, wo ca. 500 Mio. Euro an Anlegergeldern versickerten. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte können die Verflechtungen bestätigen. Nach Einschätzung von Ermittlern könnte es sich sowohl bei DM Beteiligungen als auch bei der WBG Leipzig-West AG um zusammengebrochene Schneeballsysteme prüfen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: "Ich halte auch bei Solar Millenium einen Fall von Kapitalanlagebetrug oder gar ein Schneeballsystem keineswegs für ausgeschlossen, wir prüfen Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, so z.B. gegen die Vorstände, Aufsichtsräte, Hauptaktionäre, aber auch die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens."

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft "Solar Millenium" mit der Kanzlei Dres. Rohde & Späth eine der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht für die Zusammenarbeit gewinnen.

Die Kanzlei Dres. Rohde & Späth war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate sowie GlobalSwissCapital AG mit mehr als 40.000 Geschädigten auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von der Kanzlei Rohde & Späth mehrere hundert Anleger vertreten) und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Als erste Kanzlei in Deutschland hat die Kanzlei Dres. Rohde & Späth in Sachen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG Urteile gegen den dortigen früheren Vorstand Pierre Klusmeyer und den dortigen früheren Hauptaktionär Jürgen Schlögel vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Schadensersatz erstritten.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Kanzlei Rohde & Späth für eine Vielzahl von Anleihegläubigern Schadensersatzklagen mit dem Argument der Prospekthaftung sowie unerlaubter Handlung erhoben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte in von der Kanzlei Rohde & Späth vertretenen Verfahren den Vorstand Klusmeyer und Hauptaktionär Schlögel zur Schadensersatzleistung an die dortigen Anleger (Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 21.06.2011, Az. 5 U 51/10 sowie 5 U 103/10, beide Urteile noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen).

Auch konnte die Kanzlei Dres. Rohde & Späth zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall Solar Millenium drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dres. Rohde & Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden oder der Insolvenzverwalter die Klagen zurück genommen hat, so z.B. OLG Karlsruhe vom 16.06.2011, OLG Dresden vom 13.04.2011, OLG München vom 16.06.2011, Kammergericht Berlin vom 24.05.2011, etc. Inzwischen liegen über 30 rechtskräftige Entscheidungen vor, in denen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters abgewiesen werden konnten.

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnte die Kanzlei Rohde & Späth als erste Kanzlei in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den Hintermann Böhle und die "Geschäftsführerin" bzw. "Strohfrau" Cmok vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten.

DM Beteiligungen AG:
Hier werden von der Kanzlei Rohde & Späth diverse Verfahren gegen verschiedene Verantwortliche geführt, so z.B. gegen die dortige Hauptaktionärin. Gegen Hannes Kuhn (der auch Aufsichtsrat bei Solar Millenium war) werden demnächst wegen seiner Rolle bei DM Beteiligungen, die ersten Klagen im Fall DM Beteiligungen gegen ihn vorbereitet.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dres. Rohde & Späth zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten.

Anleger im Fall Solar Millenium sollten unbedingt ihre Interessen bündeln, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, außerdem prüft die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung.

Geschädigte Solar Millenium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millenium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Dezember 29, 2011

Solar Millenium insolvent: Lag Betrug vor? Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

Anlegern von Solar Millenium droht Totalverlust! Forderungen anmelden, Schadensersatzansprüche prüfen! Lag Betrug vor? BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die Erlanger Ökoenergiefirma Solar Millenium vor einigen Tagen Insolvenz beim Amtsgericht Fürth angemeldet. Solar Millenium begründete den Schritt damit, dass ein wichtiger Vertrag über den Verkauf von US-Projekten nicht abgeschlossen werden konnte, auch intensive Verhandlungen mit Investoren für das Solarkraftwerk Ibersol in Spanien hätten nicht zum Erfolg geführt.

Insgesamt hat Solar Millenium fünf Anleihen mit einem Volumen von 226 Mio. € aufgelegt sowie einige Fonds für ca. 59 Mio. €, insgesamt dürften Schätzungen des BSZ e.V. zufolge ca. 10.000 – 15.000 Anleger dem Internehmen ihr Geld anvertraut haben, die nun einem weitgehenden Totalverlust ins Auge sehen müssen. Inzwischen wurde mit Volker Böhm auch ein Insolvenzverwalter bestellt.

Schlimmer noch: Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte halten es nicht für ausgeschlossen, dass bei dem Unternehmen ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorlag: „Ich halte einen Fall von Kapitalanlagebetrug oder sogar ein sog. Schneeballsystem bei Solar Millenium keineswegs für ausgeschlossen,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Rohde & Späth Rechtsanwälte.

So stimmt nachdenklich, dass Solar Millenium noch im August/September dieses Jahres eine neue Anleihe mit der ISIN: DE 000A1H3K23 aufgelegt hatte, bei der 6 % Festzins versprochen worden waren bei einer Laufzeit von nur 5 Jahren und dem Slogan „Mit der Sonne Geld verdienen, von der Energiewende profitieren“. „Ich befürchte, dass zu diesem Zeitpunkt die Probleme bei Solar Millenium bereits bekannt waren und somit Anleger mit falschen Versprechungen in die Anlage gelockt wurden,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth.

Auch weitere erhebliche Unregelmäßigkeiten fallen auf:
So hatte der Firmengründer Hannes Kuhn Mitte September sein Mandat als Aufsichtsrat niedergelegt. Nach verschiedenen Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Vorermittlungen gegen Kuhn wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet worden. Insgesamt soll Kuhn Medienberichten der letzten Tage (siehe z.B. www.sueddeutsche.de vom 23.11.2011) zufolge in 20 straf- und zivilrechtliche Verfahren verstrickt sein. Kuhns Name taucht auch bei zwei anderen Anlageskandalen auf. In Düsseldorf war er einer von drei Angeklagten im Fall DM-Beteiligungen. Er war auch als Steuerberater über seine Firmen im Skandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verwickelt, wo ca. 500 Mio. € an Anlegergeldern versickerten. Nach Einschätzung von Ermittlern könnte es sich sowohl bei DM Beteiligungen als auch bei der WBG Leipzig-West AG um zusammengebrochene Schneeballsysteme prüfen.

Anleger von Solar Millenium müssen mit einem weitgehenden Totalverlust rechnen, sollten aber ihre Forderungen trotzdem zur Insolvenztabelle anmelden: „Wir rechnen mit einem weitgehenden Totalverlust für die Anleger, raten aber auf jeden Fall zur Forderungsanmeldung, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham).

Der BSZ e.V. hatte auch bereits vor Monaten auf die Unregelmäßigkeiten bei Solar Millenium durch den Rücktritt von Ex-Vorstandschef Utz Claasen hingewiesen, der nur 74 Tage im Amt war und anschließend von der Firma Schadensersatz forderte. Derzeit läuft ein Zivilverfahren von Claasen gegen Solar Millenium vor dem Landgericht Nürnberg

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft „Solar Millenium“ u. A. mit der Kanzlei Dres. Rohde & Späth eine der erfahrensten Kanzleien in Deutschland im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht für die Zusammenarbeit gewinnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen mit mehr als 30.000 Geschädigten, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen, insgesamt wurden von Rohde & Späth mehrere hundert Geschädigte vertreten:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Als erste Kanzlei in Deutschland hat die Kanzlei Dres. Rohde & Späth in Sachen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG erste Urteile gegen den dortigen früheren Vorstand Pierre Klusmeyer und den dortigen früheren Hauptaktionär Jürgen Schlögel vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Schadensersatz erstritten.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Kanzlei Rohde & Späth für eine Vielzahl von Anleihegläubigern Schadensersatzklagen mit dem Argument der Prospekthaftung sowie unerlaubter Handlung erhoben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte in von der Kanzlei Rohde & Späth vertretenen Verfahren den Vorstand Klusmeyer und Hauptaktionär Schlögel zur Schadensersatzleistung an die dortigen Anleger (Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 21.06.2011, Az. 5 U 51/10 sowie 5 U 103/10, beide Urteile noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen). Zahlreiche Klagen wurden von der Kanzlei Rohde & Späth auch gegen die Wirtschaftsprüfer der WBG Leipzig-West AG eingereicht, auch hier sind erste Urteile demnächst zu erwarten.

Auch konnte die Kanzlei Dres. Rohde & Späth zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall Solar Millenium drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dres. Rohde & Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden oder der Insolvenzverwalter die Klagen zurück genommen hat, so z.B. OLG Karlsruhe vom 16.06.2011, OLG Dresden vom 13.04.2011, OLG München vom 16.06.2011, Kammergericht Berlin vom 24.05.2011, etc. Inzwischen liegen über 30 rechtskräftige Entscheidungen vor, in denen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters abgewiesen werden konten.

DM Beteiligungen AG: Hier werden von der Kanzlei Dres Rohde & Späth demnächst erste Klagen gegen den Steuerberater Kuhn, der bis vor Kurzem auch bei Solar Millenium im Aufsichtsrat saß, vorbereitet.

First Real Estate Grundbesitz AG: Hier konnte die Kanzlei Dres. Rohde & Späth zahlreiche rechtskräftige Urteile auf Rückabwicklung vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die dortigen Verantwortlichen Cmok und Böhle erstreiten.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Betrug mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Rohde & Späth zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten.

Anleger im Fall Solar Millenium sollten unbedingt ihre Interessen bündeln, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, außerdem prüft die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung.

Geschädigte Solar Millenium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millenium“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Debi Select: erste Klagen gegen Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaft eingereicht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr die ersten Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum Teil wurde den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern sogar versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden zudem als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

Nach Schilderung der Anleger stehen bei einzelnen Fonds die zugesagten Ausschüttungen seit September 2011 zur Zahlung aus. Die bereits mehrfach angekündigten Zahlungen wurden bis heute nicht bedient. Auch die bereits angekündigte Gesellschafterversammlung wurde bis heute nicht einberufen. Im anderen Fällen hatten Anleger bereits im Jahr 2010 ihre Beteiligung gekündigt. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist somit bereits seit dem 01.07.2011 fällig.

„Trotz Fälligkeit ist eine Zahlung der Forderung Seitens des Fonds bisher nicht erfolgt, so dass zwischenzeitlich diverse Klagen auf Abrechnung und Auszahlung eingereicht werden musste“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Debi Select" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Mittwoch, Dezember 28, 2011

Neues zu Solar Millenium

Wie die Tagespresse zuhauf berichtet, hat die Firma Solar Millennium AG Insolvenz angemeldet. Zahlreiche Anleger haben sich in der Form beteiligt, dass sie unmittelbar Anteile an der insolvent gewordenen Firma halten. Hier sind aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise nicht alle Ansprüche durchsetzbar.

Eine grundsätzlich andere Herangehensweise liegt bei den beiden von der Tochter Solar Millennium Invest aufgelegten geschlossenen Fonds Ibersol und Andasol nahe. Diese sind nämlich rechtlich eigenständig und von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen. Von praktischer Bedeutung ist, dass das zu den geschlossenen Fonds gehörende Vermögen seit der Schließung des Fonds auf einem Treuhandkonto liegt. Es besteht daher, unabhängig von der Insolvenz, berechtigte Hoffnung, Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen. Da je nach Einzelfall das Risiko besteht, das zum 31.-12. 2011 Schadensersatzansprüche verjähren könnten, ist Eile geboten.

Versicherte Anleger können im Übrigen auf Deckung durch ihre Rechtsschutzversicherer durchaus hoffen. Denn ein dieser Tage ergangenes Urteil des Oberlandesgericht München könnte für viele Rechtsschutzversicherte von äußerster Wichtigkeit sein. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder -Vermittlung durch Investitionen in Anleihen, Aktien, Zertifikaten, Anteilen an offenen Immobilienfonds oder an Abschreibungsgesellschaften kräftige Verlust erlitten haben und auf der Suche nach ihrem Recht von ihren Rechtsschutzversicherungen im Stich gelassen werden. Eine Rechtsschutzversicherung der ERGO-Gruppe ist dazu verurteilt worden, einer Versicherten Rechtsschutz zu gewähren. Die Versicherung hatte unter Hinweis auf das Kleingedruckte sich geweigert, eine Deckungszusage zu erteilen, da die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind" ausgeschlossen sein soll.

Die Richter das Oberlandesgericht München haben interessanterweise diese Klausel als "unklar und missverständlich" betrachtet, denn es sei für den Kunden nicht ersichtlich, welche Geldanlagen ein Effektengeschäft seien. Selbst in der juristischen Literatur wird dies nicht einheitlich beantwortet, weshalb die Versicherung vorliegend den Prozessschutz nicht verweigern durfte. Andere Rechtsschutzversicherungen sind nun auch ins Visier geraten und die diesbezüglichen Verfahren sind noch nicht entschieden. Damit besteht die berechtigte Hoffnung, dass Geschädigte die Chance erhalten, ihr Recht auf Deckung durch ihren Rechtschutzversicherer zu bekommen, so die BSZ Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier. Erfahrungsgemäß lehnen Versicherer Anfragen von Rechtschutzversicherern zunächst ab. Auf anwaltliche Nachfrage wird dann häufig doch Deckung erteilt.

Natürlich sind noch andere Fragen in diesem Zusammenhang zu klären, so u.a. die Verjährung. In jedem Fall sollten Geschädigte, welche über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nicht länger zögern sondern zumindest überprüfen lassen, ob ihnen nicht noch Ansprüche zustehen, um diese ggf. im Rahmen der Verjährungsfristen durchsetzen zu können. Zu beachten ist dabei, so Rechtsanwalt Seelig, dass alle sogenannten Altfälle, in denen Anlagen vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden, spätestens zum 31.12.2011 zu verjähren drohen. Unverzüglicher Handlungsbedarf ist daher gegeben.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millenium" anschließen.

Bildquelle: © Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Montag, Dezember 26, 2011

Pleite von Solar-Millenium: Was Anleger jetzt beachten sollten!

Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen und ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Das Unternehmen Solar-Millenium aus Erlangen ist nun offiziell pleite. Vor einem Jahr war das Unternehmen an der Börse noch mit 500.000.000,-- € bewertet. Dementsprechend selbstbewusst trat der Konzern auf und verhieß öffentlich immer optimistischer werdende Erfolge und Zahlen.

Einer der größten Kapitalanlageskandale Deutschlands kündigt sich damit an. Wie sich seit der gestern veröffentlichten Insolvenz abzeichnet, sollen Hunderte Millionen Euro vernichtet worden sein. Von dem einstmals stolzen Kurs von über 40,-- € verbleiben nunmehr weniger als 0,50 € so jüngst der Focus.

In rechtlicher Hinsicht interessant ist, dass das Unternehmen in wenigen Jahren über 14.000 (!) neue Anleger warb, die teilweise erhebliche Kapitaleinlagen erbrachten. Insgesamt kann von über 300.000.000 € Einzahlungen von Kapitalanlegern ausgegangen werden. Häufig wurde mit dem „grünen Gedanken“ solcher Anlagen geworben.

Es droht nun sogar für viele Privatanleger das Risiko des Totalverlusts ihrer Anlagen. Auch eine Verkäuflichkeit auf einem der so genannten Zweitmärkte scheidet mittlerweile aus.

Hinter dem Unternehmen steht Hannes Kuhn, seines Zeichens Steuerberater und Multimillionär. Er hat das Unternehmen gegründet und soll erst vor wenigen Wochen, kurz vor der Pleite, den Wohnsitz nach England verlegt haben. Dort ist die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen durch deutsche Anleger in der Regel deutlich erschwert.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Finanzaufsicht gegen ihn wegen des Verdachts von Insidergeschäften. Bereits in der Vergangenheit wurde der Name von Hannes Kuhn mit DM-Beteiligungen und dem Skandal Leipzig West in Verbindung gebracht. Hier sollen bis zu 600.000.000 € versickert sein.

Für geschädigte Anleger ist in rechtlicher Hinsicht wichtig zu überprüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche bestehen. Diese könnten sich insbesondere daraus ergeben, dass häufig über das hier tatsächlich bestehende (und nun realisierte) Totalverlustrisiko nicht ausdrücklich aufgeklärt wurde. Häufig standen in Beratungsgesprächen beziehungsweise den überlassenen Informationen Gedanken der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes im Vordergrund ohne dass, wie dies zwingend erforderlich ist, auf die erheblichen Risiken hingewiesen wurde. Insoweit falsch beratene Anleger haben grundsätzlich gute Chancen ihrer Anlage rückgängig zu machen. Dies setzt jedoch voraus, dass bei dem beratenden Vermittler oder Vertrieb noch etwas zu holen ist.

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob alle Kosten offen ausgewiesen wurden, denn wie die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier berichten, sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z.B. gezahlte Provisionen dem Anleger grundsätzlich offen zu legen. Unterbleibt eine Aufklärung, oder wird sogar (irreführend) das Gegenteil versichert, indem der Initiator oder auch der Vermittler versteckte Kosten ausschließen obwohl tatsächlich dann doch hohe Einmalkosten anfallen, können Schadenersatzansprüche des Anlegers bestehen. Nach dem vom BGH entwickelten Grundsatz des aufklärungsgerechten Verhaltens sind Anleger so zu stellen als seien sie korrekt über alle Provisionen aufgeklärt worden. Sofern sich der Anleger bei Kenntnis der versteckten Provisionen nicht beteiligt hätte, hat er einen Anspruch auf Rückabwicklung und erhält seine Einlage zurück.

In jedem Fall lohnt es sich, sofern eine Investition in eine solche Anlage getätigt worden ist, den Sachverhalt prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millenium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26.Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, Dezember 24, 2011

Solar Millenium insolvent: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Solar Millenium ist pleite! Anleger droht Totalverlust! Forderungen anmelden, Schadensersatzansprüche prüfen! BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die Erlanger Ökoenergiefirma Solar Millenium vor einigen Tagen Insolvenz beim Amtsgericht Fürth angemeldet. Solar Millenium begründete den Schritt damit, dass ein wichtiger Vertrag über den Verkauf von US-Projekten nicht abgeschlossen werden konnte, auch intensive Verhandlungen mit Investoren für das Solarkraftwerk Ibersol in Spanien hätten nicht zum Erfolg geführt.

Die Solar Millenium-Aktie verlor inzwischen massiv an Wert. Auch die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von Solar Millenium fürchten nun um Ihr Geld.

Pressemeldungen der letzten Tage zufolge steht die Rückzahlung von fünf Anleihen im Wert von rund 200 Millionen € noch aus. Inzwischen wurde mit Volker Böhm auch ein Insolvenzverwalter bestellt. „Wir rechnen mit einem weitgehenden Totalverlust für die Anleger, raten aber auf jeden Fall zur Forderungsanmeldung, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte

Der BSZ e.V. hatte bereits vor Monaten auf die Unregelmäßigkeiten bei Solar Millenium durch den Rücktritt von Ex-Vorstandschef Utz Claasen hingewiesen, der nur 74 Tage im Amt war und anschließend von der Firma Schadensersatz forderte. Derzeit läuft ein Zivilverfahren von Claasen gegen Solar Millenium vor dem Landgericht Nürnberg. „Ich vermute, dass hinter dem schnellen Rücktritt von Claasen die Befürchtung von ihm stand, in dubiose Machenschaften verwickelt zu werden," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

Auch der Firmengründer Hannes Kuhn hatte Mitte September sein Mandat als Aufsichtsrat niedergelegt. Nach verschiedenen Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Vorermittlungen gegen Kuhn wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet worden. Insgesamt soll Kuhn Medienberichten der letzten Tage (siehe z.B. www.sueddeutsche.de vom 23.11.2011) zufolge in 20 straf- und zivilrechtliche Verfahren verstrickt sein. Kuhns Name taucht auch bei zwei anderen Anlageskandalen auf. In Düsseldorf war er einer von drei Angeklagten im Fall DM-Beteiligungen. Er war auch als Steuerberater über seine Firmen im Skandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verwickelt, wo ca. 500 Mio. € an Anlegergeldern versickerten. Nach Einschätzung von Ermittlern könnte es sich sowohl bei DM Beteiligungen als auch bei der WBG Leipzig-West AG um zusammengebrochene Schneeballsysteme prüfen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Ich halte auch bei Solar Millenium einen Fall von Kapitalanlagebetrug keineswegs für ausgeschlossen, wir prüfen Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft „Solar Millenium" mit der Kanzlei Dres. Rohde & Späth eine der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei Dres. Rohde & Späth war bereits bei den beiden weiteren Skandalen DM Beteiligungen sowie WBG Leipzig-West AG auf Anlegerseite tätig und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Als erste Kanzlei in Deutschland hat die Kanzlei Dres. Rohde & Späth in Sachen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG erste Urteil gegen den dortigen früheren Vorstand Pierre Klusmeyer und den dortigen früheren Hauptaktionär Jürgen Schlögel vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Schadensersatz erstritten.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Kanzlei Rohde & Späth für eine Vielzahl von Anleihegläubigern Schadensersatzklagen mit dem Argument der Prospekthaftung sowie unerlaubter Handlung erhoben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte in von der Kanzlei Rohde & Späth vertretenen Verfahren den Vorstand Klusmeyer und Hauptaktionär Schlögel zur Schadensersatzleistung an die dortigen Anleger (Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 21.06.2011, Az. 5 U 51/10 sowie 5 U 103/10, beide Urteile noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen).

Auch konnte die Kanzlei Dres. Rohde & Späth zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall Solar Millenium drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dres. Rohde & Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden oder der Insolvenzverwalter die Klagen zurück genommen hat, so z.B. OLG Karlsruhe vom 16.06.2011, OLG Dresden vom 13.04.2011, OLG München vom 16.06.2011, Kammergericht Berlin vom 24.05.2011, etc. Inzwischen liegen über 30 rechtskräftige Entscheidungen vor, in denen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters abgewiesen werden konten.

Anleger im Fall Solar Millenium sollten unbedingt ihre Interessen bündeln, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, außerdem prüft die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millenium" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23.Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.