Freitag, Januar 06, 2012

Solar Millennium: Totalverlustrisiko wurde den Anlegern in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht.

Wie sich seit Bekanntwerden der Pleite von Solar Millennium mehr und mehr herauskristallisiert, betrifft diese ganz überwiegend Kleinanleger, die ihr Geld privat bei dem Sonnenkraftwerkshersteller angelegt haben. Mindestens 16.000 dieser Kleinanleger und noch einmal mindestens die gleiche Anzahl an Kleinaktionären werden wohl ihr investiertes Geld niemals - zumindest nicht in voller Höhe - wieder sehen. Die Zahl von 16.000 Privatanlegern bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm.

Viele Kleinanleger waren von ökologischen Gesichtspunkten, beziehungsweise dem Grundsatz der Nachhaltigkeit her motiviert, ihr Geld der Solar Millennium AG anzuvertrauen. Dass hiermit teilweise die vollständigen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren gehen können, war den allermeisten Sparern nicht bewusst, da den Anlegern das Totalverlustrisiko in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht wurde

Es bestehen derzeit Forderungen von Gläubigern gegen die Firma Solar Millennium in Höhe von über 220.000.000 Euro. Mit diesem Geld sollten diverse Projekte finanziert werden. Es ist noch völlig unklar, in welcher Höhe die zahlreichen Gläubiger mit einer Begleichung ihrer offenen Forderungen rechnen können. Die Höhe der Verluste ist derzeit nach Angaben des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Böhm, nicht absehbar. Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist vor allem schwer einzuschätzen, ob die 16.000 Aktionäre des Unternehmens ihr Geld jemals wiedersehen. Da die Ansprüche der anderen Gläubiger vorrangig seien, könnten Anleger ihr Geld allenfalls dann wieder sehen, wenn die Forderungen dieser Gläubiger zu 100 % erfüllt werden.

Wie die Heidelberger BSZ e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen, können neben Forderungen gegen die Solar Millennium AG unter Umständen andere Beteiligte in Anspruch genommen werden. Viele Anleger wurden im Zusammenhang mit dieser Geldanlage von Beratern, Vermittlern oder auch Banken nicht vollständig über alle möglichen Risiken beraten und aufgeklärt. In diesen Fällen sollten Anleger zeitnah prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen andere Beteiligte -welche nicht insolvent sind- zustehen können.

Auch Anleger, welche ohne eine Beratung, aus eigenen Stücken ihr erspartes investiert haben, sollten nicht die Flinte ins Korn werfen. Hier können unter Umständen Ansprüche aus Prospekthaftung beziehungsweise unzureichender Aufklärung bestehen. Anleger seien im übrigen gut beraten, ihre Forderungen zeitnah zur Insolvenztabelle anzumelden und sich ggf. fachmännischen Rates zu bedienen.

Dem BSZ ist es gelungen, u.a. zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung Betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof erstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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