Wettlauf der Gläubiger wird befürchtet! BSZ e.V. rät dringend, unverzüglich Ansprüche prüfen zu lassen! Unbedingt Forderungen anmelden! Unbedingt Unterlagen, Schriftverkehr und Emissionsprospekte aufbewahren!
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass die Interessen der Anleger und die der Gesellschaft / der Gesamtheit der Gläubiger, die durch den Insolvenzverwalter vertreten werden, nicht parallel laufen. Im Insolvenzverfahren werden die Gläubiger nur mit einer anteiligen Quote rechnen können. Auch wenn Anlegerschützer dazu raten, die Forderungen unbedingt anzumelden, so bleibt doch festzuhalten, dass voller Schadenersatz hier nicht zu erlangen sein wird. Das, was verteilt werden kann, wird nicht ausreichen, alle Gläubiger zu befriedigen.
Bei vielen Kapitalanlagen ist Basis der Anlageentscheidung der Anlageprospekt. Risiken und Chancen werden oft irreführend dargestellt, unternehmerische und personelle Verflechtungen werden verschleiert. Der Anleger erkennt dies nicht. Manchmal stößt man erst nach Einsicht in die Ermittlungs- und Insolvenzakten auf Sachverhalte, die den Prospektinhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen. Prospektfehler sind die Grundlage für Schadenersatzansprüche, für die die Prospektverantwortlichen haften.
Für die Anleger tun sich hier – außerhalb des Insolvenzverfahrens – Regressmöglichkeiten gegen Personen auf, die sich auf Rückabwicklung des gesamten Beteiligungsverhältnisses und damit auf volle Rückzahlung des Anlagebetrages zuzüglich des entgangenen Gewinns richten. Es empfiehlt sich somit „zweigleisig zu fahren“ und nicht nur die Forderungen aus der gezeichneten Anlage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden, sondern auch persönlich Schadenersatzansprüche zu verfolgen.
Da hier teilweise kurze Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt der BSZ e.V. dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, um nicht allein durch Zeitversäumnis aussichtsreiche Ansprüche möglicherweise wieder zu verlieren. Wie gesagt: Es gibt noch andere Gläubiger! Es gilt der alte Spruch: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst!
Der BSZ e.V. hat für die Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ u.a. mit der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth eine Kanzlei gewinnen können, die sich mit der Materie bestens auskennt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kanzlei auf die Firma Solar Millennium aufmerksam gemacht. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, Partner in der Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, führt insbesondere Verfahren wegen Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug in den Pleitefällen „WBG Leipzig-West AG“ und „DM Beteiligungen AG“. Auch diese Gesellschaften hatten Schuldverschreibungen zur Unternehmensfinanzierung herausgegeben; das dort betriebene Schneeballsystem brach 2006 krachend zusammen. Die Insolvenzverfahren sind bis heute nicht abgeschlossen.
Dr. Rohde rät auch dringend dazu, die Zeichnungsunterlagen, Anschreiben und Prospekte, aufzuheben. Sehr zum Ärger der Geschädigten wird in Schadenersatzprozessen immer wieder verlangt, dass der Anleger nachweist, dass er aufgrund des Prospektes gezeichnet hat.
Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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