Mittwoch, Januar 11, 2012

DS-Rendite-Fonds Nr. 111: Insolventer Schiffsfonds ohne Schiffe

Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.

Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.

Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.

Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.

Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“

Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Keine Kommentare: