Die Presse berichtet seit einigen Wochen über die Pleite von Solar Millennium. Nach derzeitiger Erkenntnis gibt es zumindest zwei Fonds, nämlich Ibersol und Andasol, welche nicht von der Insolvenz betroffen sind. Ob es auch bei diesen zu einer Insolvenz kommt ist unklar und kann nicht ohne weiteres prognostiziert werden.
Zumindest sollen die beiden Fonds gegenwärtig noch keine Insolvenz angemeldet haben. Sollte es allerdings dazu kommen, ist es möglich, dass Anleger ihre Insolvenzforderungen erst an letzter Stelle geltend machen können und unter Umständen hohe Abschläge hinzunehmen haben.
In einigen dem BSZ vorliegenden Fällen wurden beim Beitritt in die oben genannten Fonds formale Fehler seitens Solar Millennium gemacht, wie die Heidelberger Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sich Anleger fristlos mit sofortiger Wirkung von ihren Anteilen gegen Erstattung eines so genannten Ausscheidungsguthabens lösen können. Das Ausscheidungsguthaben wurde nach bisherigen Kenntnisstand noch nicht ermittelt und kann daher der Höhe nach noch nicht beziffert werden. Allerdings dürfte dieses weit über einer Insolvenzforderung liegen.
Damit betroffene Anleger der Fonds Ibersol und Andasol überhaupt einschätzen können, ob dieser formale und damit schnelle Weg gangbar ist sollte sie sich unverzüglich fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen.
Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.
Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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