Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds hat in den Jahren 2004-2009 insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war.
Die Fonds liefen unter dem Namen „Britische Kapital Leben I-VIII“ zahlreiche Anleger hatten sich an den Fonds beteiligt. Bei allen Fonds sind zwischenzeitlich die Ausschüttungen ausgesetzt worden. Im Jahr 2010 wurden keine Ausschüttungen gezahlt. Zahlreiche der 8 Fonds befinden sich in der Krise.
Betroffen sind die Fonds „Britische Kapital Leben I bis VIII. Diese liefen unter der Kurzbezeichnung „ LF 49, 62, 66, 69, 72, 77, 79 und 84“.
Verantwortlich für die Krise ist die Abhängigkeit der Rendite britischer Lebensversicherungen von der Entwicklung der Aktienmärkte. Aufgrund des Aktieneinbruchs in den Jahren 2000-2003 mussten die britischen Versicherungen, die bis dahin bis zu 90 % in Aktien investieren durften, zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen. Diese Verluste konnten die Fonds nur mühsam abfangen, was zur Folge hatte, dass auch die Renditen nicht realisiert werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen hatte man in England den Aktienanteil auf 50 % Investitionssumme reduziert, was sich auf die Renditeerzielung negativ auswirkte, da diese von steigenden Kursen profitieren. Dies gilt auch für Lebensversicherungen, bei welchen auch auf steigende Policenwerte gesetzt wurde.
Nach zahlreichen Gesprächen mit Mandanten steht fest – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main, dass die Beratung durch die Vermittler, aber auch einiger Banken, fehlerhaft war und den Anlegern auf der Grundlage einer Falschberatung Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Geschädigte Anleger sollten sich daher durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Hauptpunkte der Falschberatung sind hierbei:
Es wurde oft verschwiegen, dass britische Lebensversicherungen viel stärker an Aktienkurse und Investitionen gebunden sind und es keine Mindestrendite gibt. Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust führen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter sind die Anteile somit nicht geeignet. Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Oft war aber das Gegenteil der Fall, da die Beteiligungen gerade aus diesem Zweck angeboten wurden. Fraglich ist auch die Rechtsform, welchen Anlegern weder durch die Vermittler, noch durch die Prospekte verständlich dargestellt wurden und welche aufgrund des Auslandsbezuges bereits höhere Risiken beinhalten. Auch wurde die Aufnahme von Fremdkapital für die Gesellschaft verschwiegen. Hierin liegt aber ein wesentlicher Punkt, da ein hoher Fremdkapitalanteil auch ein erheblich höheres Risiko beinhaltet.
Hinzu kommt, dass die beratenden Banken und Sparkassen die Anleger, denen sie die Beteiligungen empfohlen haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass und in welcher Höhe diese Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten haben. Hierzu wären die Banken und Sparkassen aber verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherungsfonds/Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII“ beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.