Deutsche Musterklage gegen Ratingagentur S&P: Die Gerichtsverhandlung zur Zulässigkeit der von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Can Ansay beantragten Musterklage gegen Standard&Poor´s findet morgen, am 21.12.2011, vor dem LG München I, Prielmayerstr 7, um 13:30 Uhr im Saal 137 statt.
Den Termin nimmt für Herrn Rechtsanwalt Dr. Ansay Frau Rechtsanwältin Ueberrück von der Münchner Top-Kanzlei „Mattil & Kollegen“ wahr.
Rechtsanwalt Dr. Ansay klagt den Anspruch eines Anlegers ein, der aufgrund des falschen Ratings für „Lehman Brothers“ sein angelegtes Geld verlor. Das LG Frankfurt hatte zuvor mit Beschluss das Verfahren nach München verwiesen, da die Klage dort zulässig sei.
Obwohl die US-Ratingagenturen aufgrund ihrer vorsätzlich zu hohen Ratings für Immobilienkreditderivate Hauptschuldige der Weltfinanzkrise sind, mussten sie bisher juristisch nie für falsche Ratings haften. Sollte die Klage von Rechtsanwalt Dr. Ansay in der BRD nun zulässig sein, wären US-Ratingagenturen erstmals für falsche Ratings haftbar. Denn anders als nach US-Recht haften Ratingagenturen nach BRD-Recht.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ratingagenturen" anschließen.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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