Landgericht Bonn weist Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren ab. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, kündigt die Multi Advisor Fund I GbR in einer Vielzahl von Fällen das Gesellschaftsverhältnis und fordert die Anleger auf, die vermeintlich rückständigen Einlagen sowie einen Aufwendungsersatz und Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Eine Rechtsverteidung der Anleger gegen diese Klagen kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch durchaus erfolgreich sein. So haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.
So hat das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren mit Urteil vom 11.08.2011 erstinstanzlich abgewiesen. Weiter haben jüngst das Landgericht Hof mit Urteil vom 10.08.2011 und das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 29.06.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes (zum überwiegenden) Teil abgewiesen.
Ebenso hat beispielsweise das Landgericht Bochum mit erstinstanzlichen Urteil vom 14.01.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen Anleger auf Zahlung des (vermeintlichen) Einlagenrückstandes abgewiesen meldet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger in diesem Verfahren vertreten hat.
Auch das Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR mit Urteil vom 28.02.2011 abgewiesen.
Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.
Ende 2010 hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunten dieser Anleger sind somit rechtskräftig.
Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.
"Auch wenn diese Urteile nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigen sie doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Verfahren betreut hat. Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies - wie die Entscheidung des Landgerichts Bonn zeigt - auch dann, wenn Anleger bereits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.