Mittwoch, August 17, 2011

Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.

Landgericht Bonn weist Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren ab. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, kündigt die Multi Advisor Fund I GbR in einer Vielzahl von Fällen das Gesellschaftsverhältnis und fordert die Anleger auf, die vermeintlich rückständigen Einlagen sowie einen Aufwendungsersatz und Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Eine Rechtsverteidung der Anleger gegen diese Klagen kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch durchaus erfolgreich sein. So haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren mit Urteil vom 11.08.2011 erstinstanzlich abgewiesen. Weiter haben jüngst das Landgericht Hof mit Urteil vom 10.08.2011 und das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 29.06.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes (zum überwiegenden) Teil abgewiesen.

Ebenso hat beispielsweise das Landgericht Bochum mit erstinstanzlichen Urteil vom 14.01.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen Anleger auf Zahlung des (vermeintlichen) Einlagenrückstandes abgewiesen meldet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger in diesem Verfahren vertreten hat.

Auch das Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR mit Urteil vom 28.02.2011 abgewiesen.

Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Ende 2010 hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunten dieser Anleger sind somit rechtskräftig.

Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.

"Auch wenn diese Urteile nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigen sie doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Verfahren betreut hat. Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies - wie die Entscheidung des Landgerichts Bonn zeigt - auch dann, wenn Anleger bereits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, August 15, 2011

Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland zahlt im Vergleichswege 75% der Einlage eines DGI-26-Anlegers zurück.

Die Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland verpflichtete sich im Vergleichswege vor dem Landgericht Stade, an einen Anleger des DGI 26 nunmehr 75% der ursprünglichen Einlage zurück zu zahlen.

Nachdem außergerichtlich allein 20% der Einlage angeboten wurden, erfolgte zunächst noch das vor Gericht übliche Säbelrasseln seitens des Bankanwaltes. Nachdem dieser sogar mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall der Verurteilung der Bank drohte, lenkte der Vorstand doch noch ein und erklärte sich bereit, dem betroffenen Anleger 75% seiner Einlage zu erstatten.

"Schnelles Geld ist gutes Geld", zeigte sich der Betroffene zufrieden und dankte seinem Bevollmächtigten, dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. "Zwar hat der Betroffene nicht alle der ihm zustehenden Ansprüche realisieren können, gleichwohl bleibt diesem ein langwieriger und nervenaufreibender Zug durch die Instanzen erspart.

Im übrigen dürfte das unverändert bestehende Geschäftsverhältnis zwischen Bank und Kunden durch den - auch für die Bank gesichtswahrenden Vergleich - weniger Schaden als durch eine Verurteilung der Bank genommen haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze. "Offenbar macht sich langsam aber sicher bankseitig doch ein Einsehen dahingehend bemerkbar, dass der unsinnige bislang übliche Kampf der Banken gegen Ihre Kunden in jedem Fall einen erheblichen Reputationsverlust der betroffenen Bank bedeutet."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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K1-Fonds: Gericht lässt Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu!

Landgericht Würzburg lässt auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen für Geschädigte Strafantrag auf Mallorca gegen diverse Personen!

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg hat vor kurzem auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für die diverse Geschädigte die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des verurteilten Hedgefonds-Manager Helmut Keiner zugelassen. Der Hedgefondsmanagers der K1-Fonds, Helmut Kiener, wurde vor kurzem zu 10 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Kiener mit den von ihm aufgelegten K1-Fonds zwischen 2006 und 2008 rund 5.000 Anleger sowie zwei Großbanken um mehr als 300 Millionen Euro geprellt. Von dem größten Teil des Geldes fehlt jede Spur.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg führt aus, dass mit der Urteilsverkündung feststehen würde, dass Kiener aus seinen Betrugsfällen Geldbeträge im Gesamtwert von 1.683.607,24 € erlangt habe und dass der Verfall von Wertersatz nicht angeordnet werden könne, da Ansprüche der Verletzten entgegen stehen würden.

Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 21.10.2009 angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen von Herrn Kiener von 1.683.607,24 € für die Dauer von drei Jahren aufrecht erhalten wird. Auch wurde die Pfändung diverser Ansprüche von Herrn Kiener angeordnet und für weitere 3 Jahre aufrechterhalten.

Das Gericht stellte fest, dass die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertretenen Antragsteller zu den durch die Betrugstaten von Herrn Kiener privilegierten Verletzten im Sinne der §§ 111g, 111 i StPO gehören würden, weil die von Herrn Kiener beherrschte K1 Invest Ltd. im Jahr 2007 den vom Geschädigten einbezahlten Betrag betrügerisch erlangt habe.

Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem für geschädigte K1-Anleger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Mallorca gegen diverse Personen gestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass ihnen von dem inzwischen verstorbenen Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Immobilien übertragen wurden. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei Angaben der Polizei zufolge das Leben genommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca wichtige Informationen weitergeben, wie die Adresse einer Immobilie auf Palma de Mallorca, die nach Informationen des BSZ e.V. übertragen wurde. Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die vermutlich ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, weiter geben. Außerdem konnte erreicht werden, dass sich eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs dazu bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen, die ebenfalls angekündigt hat, wichtige Informationen zu dem Verfahren beisteuern zu können. Auch konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bislang unbekannte Konten des Herrn Dieter Frerichs in Deutschland, der Schweiz sowie Österreich bekannt gegeben werden.

Anders als in Deutschland ist es im Strafverfahren in Spanien möglich, auf Antrag über den Schadensausgleich mit zu entscheiden gem. Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch).

„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca nun endlich den Vorgängen um die K1-Fonds auf Mallorca auf den Grund gehen wird und freuen uns, dass wir der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen weiter geben konnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten auch bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche(unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht, erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind positiv gestimmt, hier demnächst die ersten positiven Ergebnisse zugunsten der Geschädigten erzielen zu können.
Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Helmut Kiener haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die Forderungen für die Geschädigten angemeldet.

Geschädigte K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Samstag, August 13, 2011

Lease Trend AG / Ausstiegsmöglichkeiten und Schadenersatz für geschädigte Anleger

Zahlreiche Anleger hatten sich bei der Lease Trend AG in Form einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung beteiligt. Die Kapitalanlage könnte sich als Totalverlust herausstellen. Dies nicht zuletzt deshalb, da man Ende des Jahres 2010 ein fragliches Übernahmeangebot der Beteiligungen an die Anleger herangetragen hatte.

Ein Großteil der Anleger hatte das Angebot nicht angenommen, was auch weiterhin auf der Grundlage der Entwicklung der Beteiligung anzuraten ist. Einige Anleger sehen sich derzeit sogar negativen Kapitalkonten ausgesetzt, was dazu führen könnte, dass die Gesellschaft aus einer negativen Bilanz Nachschüsse verlangen könnte, sollte man die Beteiligung frühzeitig kündigen.

Trotz dieser negativen Entwicklung stehen die Chancen, den erlittenen „Schaden“ aus der Beteiligung dadurch auszugleichen, indem man Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft und/oder den damaligen Anlageberater geltend macht.

Die Vermittler haben in einem Großteil der Fälle nicht auf die spezifischen Risiken einer derartigen atypischen Beteiligung an einer AG hingewiesen. Auch können Schadenersatzansprüche auf vorhandene Fehler im Emissionsprospekt gestützt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Anleger der Leas Trend AG laufen aber auch Gefahr, auf Zahlung der weiteren Raten in Anspruch genommen zu werden, da die Verträge nicht selten so gestaltet waren, dass ein Teil als Einmalzahlung und ein Teil der gezeichneten Summe in Raten an die Gesellschaft gezahlt werden musste bzw. konnte.

Im Hinblick auf die Lösung dieser Probleme haben bereits zahlreiche Anleger außergerichtliche Vergleiche mit der Lease Trend AG abgeschlossen. Es existieren aber auch einige Urteile, in welchen die Gesellschaft Schadenersatzansprüche anerkennt hat, mithin dem Anleger der Schaden ersetzt wurde.

Es bestehen daher gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Rechtsanwalt Adrian Wegel Frankfurt am Main von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lease Trend AG“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Freitag, August 12, 2011

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“: keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde BaFin

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ mit Sitz in München/Frankfurt am Main/London vertreibt Aktien ohne aufsichtsrechtliche Zulassung nach KWG. Der Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ – nicht zu verwechseln mit der Firma Ascensus GmbH mit Sitz in Ottobrunn – mit angeblichem Sitz in München/Frankfurt am Main/London gibt vor, dass Anleger und potentielle Kunden mit „Papierwerten“ bei dieser an der „richtigen Stelle“ seien.

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, befindet sich z.B. unter der Frankfurter Adresse, Mainzer Landstraße 697, lediglich ein virtuelles Servicebüro. Auch hat Ihren sitz dort die „Papierbank“. Es wird hierdurch der Eindruck erweckt, man sei als Finanzdienstleister auch dazu berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen. Der Finanzdienstleister ist jedoch nicht im Besitz einer Genehmigung gem. § 32 KWG (Kreditwesengesetz).

Es handelt sich bei der „Ascensus Direct“ um kein von der Aufsichtsbehörde BaFin zugelassenes Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Vielmehr ist das Unternehmen nicht berechtigt Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die „Ascensus Direct“ behauptet aber auf ihrer Internetseite, sie unterliege der Aufsicht der BaFin.

Das Geschäftsmodell sieht vor, dass sich als Mitarbeiter der Ascensus Direct ausgebende Personen im Rahmen von unaufgeforderten Anrufen bei Privatpersonen melden und diese dazu bewegen wollen, bestimmte Aktien zu erwerben.

Erwerber, welche Aktien oder sonstige Finanzprodukte über die „Ascensus Direct“ erworben haben, könnten Ansprüche auf Rückabwicklung oder sogar Schadenersatzansprüche zustehen. Sollte Interesse bestehen, so können Sie sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Ascensus Direct“ anschließen und Ansprüche prüfen lassen.

Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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Insolvenzverfahren über das Vermögen der CT Curator Treuhand GmbH eröffnet.

Geschädigte Anleger müssen ihre Forderungen bis zum 30.08.2011 zur Insolvenztabelle anmelden.
Über das Vermögen der CT Curator Treuhand GmbH (Geschäftsführer Helmut Schulze) hat das Amtsgericht Heilbronn mit Beschluss vom 22.06.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Naumann bestellt.

Die CT Curator Treuhand GmbH hat für Anleger unselbständige Stiftungen errichtet. Rechtsträger der Stiftungen war jeweils die CT Curator Treuhand GmbH selbst. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters hat die CT Curator Treuhand GmbH einen Großteil der von den Anlegern gezahlten Stiftungsbeträge an die Schweizer Gesellschaft Magma Holding AG weitergeleitet, welche die Gelder wiederum in betrügerische Schneeballsysteme in Zypern investiert hatte. Der Geschäftsführer der CT Curator Treuhand GmbH wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters vom Landgericht Stuttgart bereits wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Für die betroffenen Anleger gibt es nun mehrere Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können die geschädigten Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der CT Curator Treuhand GmbH zur Tabelle anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungsanmeldungen bis 30.08.2011 erfolgen sollten. Späterer Anmeldungen könnten unter Umständen zu Kosten führen.

Zum anderen sind Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger gegen die Hintermänner der CT Curator Treuhand GmbH sowie der Magma Holding AG sowie gegen die Anlagevermittler denkbar. Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät allen betroffenen Anlegern anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CT Curator Treuhand GmbH anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu

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Mittwoch, August 10, 2011

CFB FONDS NR. 130 / Wenn die Deutsche Börse auszieht...

Anleger des CFB Fonds Nr. 130 müssen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Andernfalls verjähren ihre Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Ihre Verluste können sie dann nicht mehr erstattet verlangen.

Aktuelle Situation

Der CFB Fonds Nr. 130 entwickelte sich in den vergangenen Monaten äußerst negativ. Anlegern droht deshalb der vollständige Verlust ihrer Einlage. Nachdem der Mietvertrag mit der Deutsche Börse AG am 30.03.2011 endete und nicht verlängert wurde, steht die Immobilie des Fonds leer. Der Fonds erhält somit keine Mieteinnahmen, muss aber weiterhin neben den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Raten auf Zins und Tilgung des Hypothekendarlehens bezahlen. Der Fonds wird somit voraussichtlich in absehbarer Zeit seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Der Fonds wäre dann zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens gezwungen die Immobilie zu verkaufen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und dem Zwang, die Immobilie schnell zu verkaufen, müssten hierbei hohe Abschläge in Kauf genommen werden. Nach Tilgung des Hypothekendarlehens wird deshalb von dem Verkaufserlös nicht mehr viel übrig bleiben.

Rechtliche Einschätzung

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, sich von dem Investment zu lösen. Die Commerzbank, welche die Beteiligungen an dem Fonds vermittelt hat, schuldet in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ihren Kunden Schadensersatz. Ihre Mitarbeiter haben ihre Kunden in der Regel nicht über Kick-Backs (verdeckte Rückvergütungen) informiert. Letzte Zweifel an der sog. Kick-Back-Rechtsprechung der Instanzgerichte hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9.3.2011 beseitigt und seine Rechtsprechung mit dem aktuellen Beschluss vom 19.07.2011 erneut untermauert. Hiernach steht fest, dass die Angaben im Emissionsprospekt des CFB Fonds Nr. 130 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Vergütung aufzuklären. Da nach Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte nahezu ausgeschlossen werden kann, dass die Berater der Bank ihre Kunden im Beratungsgespräch direkt auf die Höhe der Provision hingewiesen haben, werden die Ansprüche der Anleger in aller Regel begründet sein.

Daneben kann die Haftung der Bank auch darauf gestützt werden, dass diese ihre Kunden nicht über das Risiko der Einlagenentnahme durch Ausschüttungen aufgeklärt hat. Häufig wurde ebenso nicht auf das Risiko aufmerksam gemacht, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.

Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen die Bank sind nicht verjährt. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie die den Anspruch begründenden Umstände kennen oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verkannt haben. Allerdings ist zum Jahresende Vorsicht geboten. Neben der dreijährigen Verjährungsfrist besteht eine absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsgrenze von 10 Jahren. Folge ist, dass Ansprüche der Anleger zum Stichtag 31.12.2011 endgültig verjähren, sollten nicht verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit

Vertrauen auf eine Verbesserung der Vermietungssituation ist vorliegend fehl am Platz. Am Ende werden Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest einen hohen Verlust erleiden. Ihre Ansprüche aber werden dann verjährt sein. Vor dem Hintergrund der guten Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte jedem Anleger anwaltlichen und fachkundigen Rat einzuholen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CFB FONDS NR. 130 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst

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Dienstag, August 09, 2011

Money Service Group: BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Gründer der Money Service Group in der Schweiz verhaftet! Verdacht auf Betrug und Untreue! Deutsche, schweizerische und österreichische Anleger fürchten um ihr Geld und schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Gründer des Liechtensteiner Finanzverwalters Money Service Group (MSG), Michael Seidl, ist Medienberichten der letzten Tage zufolge in der Schweiz verhaftet worden. Gegen den Deutschen wird wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue ermittelt. Ein zuständiges Gericht in der Schweiz wird voraussichtlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Untersuchungshaft verhängt wird.

Laut Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Sankt Gallen besteht der Verdacht, dass Seidl die Gelder von Anlegern nicht investiert, sondern zweckwidrig verwendet haben soll. Im Zentrum der Ermittlungen stehen die Hermes Invest GmbH in Oberbayern sowie die auf Anlageberatung spezialisierte Samiv AG mit Sitz im schweizerischen Herisau, die sich in Liquidation befindet.

Auch in Liechtenstein laufen gegen Seidl Ermittlungen, das Fürstentum hat seine Auslieferung beantragt, da auch hier der Verdacht besteht, dass Anlegergelder zweckwidrig verwendet worden sein könnten.

„Betroffene Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen ordnungsgemäß anmelden,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth, „wir befürchten, dass sich erneut ein großer Betrugsfall anbahnen könnte.“

Über eine eventuelle Schadenshöhe können noch keine seriösen Angaben gemacht werden, Medienberichten zufolge könnten aber deutsche, österreichische sowie schweizerische Anleger einen hohen zweistelligen oder sogar einen dreistelligen Millionenbetrag bei Money Service Group investiert haben.

Die aktuellen Vorkommnisse bei Money Service Group haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich sowie der Schweiz anschließen können.

Die Interessengemeinschaft wird von renommierten Anlegerschutzkanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut, außerdem arbeiten die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien auch mit renommierten Anwaltskanzleien aus Liechtenstein zusammen, so dass eine umfassende und länderübergreifende Betreuung gewährleistet ist.

Betroffene Money Service Group-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Money Service Group anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Allianz Premium Management Fond der Commerzbank geschlossen

Der von der Commerzbank AG vermittelte ursprünglich offene Immobilienfonds „Allianz Premium Management Fonds“ steht seit kurzem in den Schlagzeilen, da er geschlossen wurde.

Die Commerzbank vermittelte ab Anfang 2008 an ca. 30.000 Anleger Beteiligungen an dem offenen Immobilienfonds. Das Gesamtvolumen betrug gegen Ende ca. 1,7 Milliarden Euro. Überwiegend hatte sich die Commerzbank AG bei der Vermittlung wohl auf ältere Anleger konzentriert, wohl vor dem Hintergrund, dass diese „mehr Vertrauen“ in die Commerzbank AG haben könnten.

Konkret betrifft die „Krise“ des Fonds den Immobiliendachfonds mit der ISIN DE000A0ND6C8. Dieser in 2008 initiierte sog. „Dachfonds“ beteiligte sich überwiegend an offenen Immobilienfonds. Weitere Segmente waren verzinsliche Papiere und Aktien.

Unklar sind nunmehr die Hintergründe der Schließung des Fonds, welcher immerhin ca. 27.000 Anleger betrifft. Unklar ist aber auch, wann der ursprünglich offene Immobilienfonds wieder öffnen wird. Dies könnte bereits deshalb mit erheblichen Nachteilen für die Anleger verbunden sein, da die derzeitige Gesetzeslage keine zwingende Öffnung nach 2 Jahren vorsieht, so wie dies bei einem „normalen offenen Fonds“ der Fall ist.

Die Commerzbank AG hatte zahlreichen Anlegern im Vertriebszeitraum dazu geraten, anderweitige Werte aufzulösen und in den benannten Fonds zu investieren. Wie nun bekannt wurde, erhielt die Commerzbank hierfür wohl 5% Provision.

Betroffene Anleger sollten dringend Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen, da hier nach wie vor die besondere Verjährung gemäß § 37 a WpHG – insgesamt 3 Jahre - nach Zeichnung droht.

Für betroffene Anleger gibt es gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Allianz Premium Management Fond der Commerzbank“
anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Montag, August 08, 2011

Das Landgericht Stuttgart verurteilt Südwestbank zur vollständigen Rückabwicklung einer DGI 26 und DGI 30 Beteiligung.

Auf Empfehlung der Südwestbank in Stuttgart beteiligte sich der Kläger an einem DGI 36 und einem DGI 30. Zusätzlich wurde dem Kläger empfohlen, die Beteiligungen über Darlehen zu finanzieren.

Nachdem der Kläger in der Vergangenheit, vertreten durch andere Rechtsanwälte, bis zum Bundesgerichtshof Prospekthaftungsklagen verfolgt hatte, erwies sich die Beauftragung des BSZ-Vertrauensanwalts Dr. Michael Schulze als gute Wahl. Diesem gelang es, eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie der Darlehensverträge durchzusetzen.

"Erneut hat sich der durch mich bereits seit 2004 erfolgreich verfolgte Ansatz der Inanspruchnahme der Beraterbank bestätigt", so der Schweinfurter Fachanwalt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis heute kein rechtskräftiges Prospekthaftungsurteil in Sachen DG-Fonds vorliegt rät dieser unverändert, die Schadensersatzansprüche gegen die Beraterbanken durchzusetzen. "Weder zeichnet sich eine außergerichtliche Gesamtlösung ab, noch haben bislang Güteverfahren oder die Einschaltung des Ombudsmannes zum Erfolg verholfen. An einem klageweisen Vorgehen gegen die Beraterbanken scheint kein Weg vorbeizuführen.

Im Hinblick auf die hervorragenden Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens weiß ich nicht, was ein weiteres Zuwarten den Geschädigten bringen soll". Eine solche Klage ist jedoch allein bis zum 31.12.2011 möglich. Soweit betroffene vom gerichtlichen Kostenrisiko von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abgehalten werden, verweist er auf die Möglichkeiten der Einschaltung von Prozessfinanzierungsvereinbarungen oder Erfolgsvergütungen.

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Freitag, August 05, 2011

OLG Bamberg verurteilt VR-Bank Alzenau zu Rückabwicklung und Erstattung entgangenen Gewinns

Der Kläger ist Fließenleger im Ruhestand und erwarb auf Empfehlung der VR-Bank Alzenau eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 26. Das Landgericht Aschaffenburg hatte die Klage zunächst abgewiesen und den Prospekt im Hinblick auf eine frühere Entscheidung des OLG Bamberg als hinreichendes Aufklärungsmittel über den Umstand der Provisionszahlungen angesehen.

Nachdem in erster Instanz noch eine andere Kanzlei für den Kläger tätig war, wechselte dieser zur Durchführung der Berufung zum Schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. Ähnlich wie in der Vergangenheit bereits vor dem OLG Celle gelang es diesem nunmehr, dass OLG Bamberg davon zu überzeugen, von der bisherigen Spruchpraxis abzuweichen.

Zutreffend erkannte das Gericht nun, dass eine hinreichende Aufklärung über den Umstand der Provisionszahlung oder deren konkrete Höhe dem Prospekt nicht zu entnehmen ist und verurteilte die VR-Bank Alzenau zur vollständigen Rückabwicklung. Zusätzlich sprach das OLG Bamberg dem Kläger noch entgangenen Gewinn von 4 % pro Jahr für die Anlagedauer von 18 Jahren zu.

"Erfreulicherweise ist nunmehr auch das OLG Bamberg als letztes mit DG-Verfahren befasstes OLG bereit, der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH zu folgen und den DG-Geschädigten zu Ihrem Recht zu verhelfen", so der Schweinfurter Fachanwalt. "Nunmehr können auch nordbayerische Geschädigte auf eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsbanken hoffen. Allerdings nur noch im laufenden Jahr, da zum Jahresende 2011 die absolute Verjährung eintritt."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

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DG-Fonds: die letzte Bankenbastion in Deutschland ist gefallen.

Auch der 6. Senat des OLG Bamberg schließt sich der anlegerfreundlichen Auffassung des 1. Senats an. Nachdem das OLG Bamberg als bislang einziges Gericht in Deutschland die DG-Emissionsprospekte als hinreichendes Aufklärungsmittel über gezahlte Provisionen angesehen hatte, wurde nunmehr auch die Raiffeisenbank Lichtenfels zur Rückabwicklung eines DG-Fonds verurteilt.

Sowohl der 1., als auch der 4. Senat weisen zutreffend darauf hin, dass an der bisherigen Auffassung des 3. Senats insbesondere nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 nicht mehr festgehalten werden kann.

Der Kläger ist Landwirt im Ruhestand und beabsichtigte, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Als solche wurde ihm der DGI 30 empfohlen. Das Landgericht Coburg wies die Klage zunächst unter Hinweis auf die Entscheidung des 3.Senats am OLG Bamberg ab. Das Gericht hatte sich mit dieser Entscheidung gleichwohl schwergetan. Nachdem bereits während der Beweisaufnahme durch den Richter geäußert wurde "Hier stimmt doch etwas nicht", wurde der Entscheidungsverkündungstermin insgesamt viermal verschoben. Dem in allen Terminen anwesenden Kläger wurde durch das Gericht empfohlen, Berufung gegen das klageabweisende Urteil einzulegen (?!?), welches es selbst als falsch ansehe, aber im Sinne der bis dahin geltenden Rechtsprechung des OLG Bamberg verfasst worden sei.

Nachdem der erste Senat des OLG Bamberg bereits von dieser Linie abgekommen war, folgt nunmehr auch der sechste Senat des OLG Bamberg der insoweit anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH. Abermals hat der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze dieses erfreuliche Urteil erstritten. Damit hat dieser nicht nur das bundesweit erste DG-Fonds-Urteil gegen eine Beraterbank im Jahr 2004 erstritten, sondern die Rechtsprechung sowohl des OLG Celle, als auch des OLG Bamberg von zuvor erfolgten Klageabweisungen abbringen und zu entsprechenden Verurteilungen bewegen können.

Nachdem nunmehr die letzte Bankenbastion in Deutschland gefallen ist, steht kein Hinderungsgrund mehr für ein weiteres Abwarten von DG-Anlegern im Raum. "Bedenken vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann im Hinblick auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung oder einer Erfolgshonorarvereinbarung begegnet werden", so RA Dr. Schulze. "Leider hat sich herausgestellt, dass eine allgemeine Abfindungslösung nicht in Betracht kommt und jeder Fall gerichtlich entschieden werden muss. Im Hinblick auf die klare und eindeutige Rechtslage zugunsten der betroffenen DG-Anleger spricht kein vernünftiger Grund dafür, diese begründeten Schadensersatzansprüche am Jahresende verfallen zu lassen".

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, August 04, 2011

Das LG Münster verurteilte die Volksbank Baumberge zu vollständiger Rückabwicklung einer DGI-35-Beteiligung.

Nachdem der Anleger einen Altersvorsorgebetrag seines Arbeitgebers in eine Immobilie investieren wollte, überzeugte die Volksbank Baumberge diesen zum Abschluss einer Beteiligung am DGI 35. Hiervon wollte die Bank im Verfahren allerdings nichts mehr wissen. Eine Beratung soll nicht stattgefunden haben. Dem Anleger sei es nur um Steuerersparnis gegangen.

Exzessiv wurde die Verjährungseinrede durch den die Bank vertretenden Anwalt, welcher auch Funktionär im Genossenschaftsverband ist, erhoben. Nach Auffassung dieses Anwalts waren Ansprüche bereits im Jahr 2005 verjährt. Auch soll der Umstand, dass der betroffene Anleger einen privaten "Geschädigtenverein" gegründet und betreut haben soll einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung im Wege stehen.

Diesen Argumenten erteilte das Landgericht Münster nun eine klare Absage und verurteilte die Volksbank Baumberge zur erfolgreichen Rückabwicklung der Beteiligung, wobei auch Steuervorteile nicht abgezogen werden sondern im Gegenteil die Bank den Anleger auch von steuerlichen Nachteilen, welche ihre Ursache in der Zeichnung der Beteiligung haben, freizustellen hat.

Auch dieses Urteil wurde durch den bereits vielfach erfolgreichen Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze erstritten, welcher sich mit dem Urteil zufrieden zeigt. "Zwar wies die Volksbank im Verfahren mehrfach auf angebliche Besonderheiten des Falles hin; die einzige Besonderheit dürfte aber gewesen sein, das hier besonders oft und besonders unbegründet die Verjährungseinrede erhoben wurde, da dem Anleger bis heute insbesondere die konkrete, an die Bank geflossene Provisionshöhe nicht bekannt ist.

Betroffene Anleger sollten sich nicht länger von einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten lassen, zumal zum Jahresende die absolute Verjährung droht." Allerdings rät Herr Dr. Schulze zur Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts, welcher bereits Erfahrungen in DG-Verfahren gegen die Beraterbanken hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit zu beobachten ist, dass vielfach Kollegen, welche bislang ausschließlich eine Vorgehen gegen die Prospektverantwortlichen präferriert haben, nunmehr ein Vorgehen gegen die Beraterbanken empfehlen. Fehlt hier die Kenntnis insbesondere der relevanten Entscheidungen zu DG-Verfahren, lassen sich diese leicht aufs Glatteis führen, zumal die betroffenen Banken ihre Verteidigung bundesweit koordinieren.

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, August 03, 2011

BGH Beschluss vom 19.07.2011 zu Commerzbank und Medienfonds VIP 3 und 4

Höchstrichterliche Ohrfeig für jahrelange Beratungspraxis der Kreditwirtschaft.

Erneute Rückendeckung für Fonds geschädigte Anleger angesichts Ende 2011 drohender Verjährung.
Der Bundesgerichtshof hat wie angekündigt durch einstimmigen Beschluss vom 19.07.2011 die Revision der Commerzbank gegen eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen banktypischer Pflichtverletzungen kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, die die Klägerin vor den Instanzgerichten vertreten hat, darf sich ein weiteres Mal in ihrer von Beginn der VIP Prozesse an vertretenen Einschätzung der Sach - und Rechtslage ebenso eindrucksvoll bestätigt sehen, wie in der auch in zahlreichen anderen Verfahren verfolgten Prozesstaktik.

Wegweisend sind die erneut deutlichen Zurechtweisungen der auf Vereitelung von Schadensersatzansprüchen angelegten, in Kreisen der Kreditwirtschaft verbreiteten zentralen Argumente der Commerzbank, mit denen eine Verurteilung verhindert werden sollte. Sie werden den Instanzgerichten die verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne einer Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen eines effektiven Anlegerschutzes weiter erleichtern.

Dieser neuerliche Erfolg ist der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte Ansporn und Verpflichtung. Vielen Anlegern, die sich von ihren Banken und Sparkassen im Stich gelassen fühlen, wird er den Entschluss erleichtern, mit dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei oder anderer versierter Rechtsanwälte Unterstützung Schadensersatz geltend zu machen. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Die Chancen und Möglichkeiten sind oft außerordentlich vielversprechend. Eile ist bei "Altfällen" geboten: Nach dem 31.12.2011 droht Verjährung!

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VIP anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, August 02, 2011

Hoffnung für geschädigte Anleger bei Schrottimmobilien im Osten / Heritus AG (vormals Immo Concept)

Der Mannheimer Bauträger „Heritus AG“ (vormals Immo Concept / Capital Concept) hatte im Zeitraum von 2000 bis 2009 sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilien überwiegend in Leipzig erworben und diese dann als „Steuersparmodell“ an Anleger veräußert.

Die Immobilien wurden größtenteils im Wege des sog. „Strukturvertriebes“ an die Anleger veräußert, d.h. es erfolgte meist ein unangekündigter Anruf bzw. Kontakt zum Steuern sparen bzw. bezüglich einer Umfrage zum Euro.

Die Vermittler der Heritus AG stellten den Erwerb immer so dar, dass der Käufer eine monatliche geringe Belastung habe, hierzu noch Steuern spare und sich durch die Mieteinnahmen gemeinsam mit der Steuerersparnis die Darlehnsraten tragen würden. Nicht selten gingen die Anleger daher davon aus, dass die Darlehnsrate die Mieteinnahme und die Steuerersparnis nicht übersteigen würde. Diese Annahme sollte sich in den überwiegenden Fällen als falsch herausstellen. Die Höhe der Darlehensraten wurde den Anlegern oft nicht einmal mitgeteilt, als diese die Darlehensverträge vorgelegt bekamen und diese nur noch „pro forma“ unterschreiben mussten.

Auch stellten sich die Angaben der Vermittler dahingehend als falsch heraus, dass die tatsächlichen Mieteinnahmen nicht den vorgerechneten Mieteinnahmen entsprachen. So wurden teils bis zu 6,00 € pro qm an Mieteinnahmen vorgerechnet. Es waren aber realistischer Weise nur ca. 3,50 € - 4,00 € erzielbar. Hinzu kam, dass der Verkehrswert der Wohnungen nur ca. bei eine Drittel des Kaufpreises, in Sonderfällen auch noch darunter, entsprach.

Hiervon hatten zahlreiche finanzierenden Banken auch Kenntnis, wie sich nunmehr durch ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Juni 2011 erstmals bestätigte. In einem Urteil des Landgerichts Berlin wurde die damalige GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) zur Rückabwicklung und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt.

Im dortigen Verfahren wurde per Gutachten festgestellt, dass der Verkehrswert der Wohnung nur einem Bruchteil des Kaufpreises entsprach. Die damalige GMAC hatte die Wohnung zuvor besichern lassen – wie in allen Fällen – und auch einen sog. „Besichtigungsbericht“ für die Wohnung innen und außen in den Darlehensverträgen aufgeführt. Sie hatte mithin Kenntnis von der völligen Überteuerung.

Da die GMAC RFC Kenntnis von diesem Umstand hatte, ging das Gericht davon aus, dass sie sich vorsätzlich vor diesem Umstand verschlossen habe und die Erwerber über diesen Umstand hätte aufklären müssen. In zahlreichen Darlehensverträgen sind diese Besichtigungsberichte erwähnt, weshalb Anleger prüfen lasse sollten, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.

Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich– sieht daher neue Hoffnung für sämtliche Anleger, welche eine sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilie im Osten erworben haben.

Da der Vertrieb dieser Immobilien über zahlreiche Bauträger erfolgte, das „Modell“ jedoch immer das gleiche war, sieht Vertrauensanwalt des BSZ. e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel, gute Gründe für sämtliche Erwerber von „Schrottimmobilien“ im Osten, sich erfolgreich gegenüber den damals finanzierenden Banken zu Wehr zu setzen und Schadenersatz geltend zu machen, zumindest aber einen attraktiven Vergleich zu schließen. Erste Erfolge konnten hier bei schon mit positivem Ergebnis gegenüber der DKB und der Deutsche Bank erzielt werden, welche gleichfalls zahlreiche Wohnungsprojekte finanziert hatte.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Lehman-Brothers: Targobank zahlt auf Vergleich hin Schadenersatz wegen Falschberatung

Targobank zahlt auf Vergleich hin Schadenersatz wegen Falschberatung an geschädigten Lehman-Anleger. Prozess vor dem LG Düsseldorf endet im Vergleich.

Wie der BSZ e.V. von einem seiner Vertrauensanwälte in Erfahrung bringen konnte, konnte dieser im letzten Monat für einen Lehman-Geschädigten vor dem Landgericht Düsseldorf Schadensersatz wegen Falschberatung von der Targobank AG & Co. KGaA erstreiten.

Die Lehman-Zertifikate vom Typ Topzins II, Alpha Express und Bonus Express Defensiv waren dem Geschädigten von der Rechtsvorgängerin der Targobank – der Citibank – verkauft worden, ohne dass dieser ausreichend über die mit den Produkten verbunden Risiken aufgeklärt wurde. Der geschädigte Anleger hatte ausdrücklich eine geringe Risikoneigung angegeben und seinen Schwerpunkt bei der Geldanlage auf Sicherheit gelegt.

Im Wege des gerichtlichen Vergleichs konnte der Anleger nun ein Drittel seines investierten Kapitals zurückerlangen.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juli 29, 2011

K1-Fonds: Strafantrag auf Mallorca!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen für Geschädigte Strafantrag auf Mallorca gegen diverse Personen! Hohe Freiheitsstrafe für Helmut Kiener!

Der Hedgefondsmanagers der K1-Fonds, Helmut Kiener, wurde vor kurzem zu 10 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Kiener mit den von ihm aufgelegten K1-Fonds zwischen 2001 und 2008 rund 5.000 Anleger sowie zwei Großbanken um mehr als 300 Millionen Euro geprellt. Von dem größten Teil des Geldes fehlt jede Spur.

Heute, ca. 1 Woche nach der Verurteilung von Helmut Kiener, haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für geschädigte K1-Anleger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Mallorca gegen diverse Personen gestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass ihnen von dem inzwischen verstorbenen Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Immobilien übertragen wurden. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei Angaben der Polizei zufolge das Leben genommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca wichtige Informationen weitergeben, wie die Adresse einer Immobilie auf Palma de Mallorca, die nach Informationen des BSZ e.V. übertragen wurde. Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die vermutlich ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, weiter geben.

Außerdem konnte erreicht werden, dass sich eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs dazu bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen, die ebenfalls angekündigt hat, wichtige Informationen zu dem Verfahren beisteuern zu können. Auch konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bislang unbekannte Konten des Herrn Dieter Frerichs in Deutschland, der Schweiz sowie Österreich bekannt gegeben werden.

Anders als in Deutschland ist es im Strafverfahren in Spanien möglich, auf Antrag über den Schadensausgleich mit zu entscheiden gem. Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch).

„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca nun endlich den Vorgängen um die K1-Fonds auf Mallorca auf den Grund gehen wird und freuen uns, dass wir der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen weiter geben konnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten auch bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche(unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht, erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind positiv gestimmt, hier demnächst die ersten positiven Urteile zugunsten der Geschädigten erstreiten zu können.
Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Helmut Kiener haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die Forderungen für die Geschädigten angemeldet.

Geschädigte K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Juli 28, 2011

Durchbruch im Lehman-Verfahren

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte verzeichnen Erfolg in Lehman-Verfahren gegen Delbrück Bethmann Maffai.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von KWAG Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Hamburg (Az. 39 O 476/10) in einem Verfahren für einen Mandanten, der in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 140.000 Euro in Kapitalschutzzertifikate der insolventen Lehman- Brothers-Bank investiert hat, einen bahnbrechenden Durchbruch erzielt. Das Gericht gab in einem Hinweisbeschluss bekannt, dass es beabsichtige, der Klage stattzugeben, da der Bankberater nicht über ein bestehendes Kündigungsrecht der Emittentin aufgeklärt habe.

Die Basisprospekte und endgültigen Bedingungen für die Lehman-Brothers-Zertifikate sahen regelmäßig ein Kündigungsrecht vor, bei dessen Ausübung Zertifikate zum Marktpreis zurückgezahlt werden sollten. Der Marktpreis sollte hierbei durch eine andere Tochter der insolventen Lehman-Brothers-Bank festgestellt werden und konnte laut den endgültigen Bedingungen auch bei "Null" liegen.

Bei den vom Kläger erworbenen Zertifikaten handelte es sich um sogenannte Kapitalschutzzertifikate, bei denen unabhängig von der Kursentwicklung der zugrundeliegenden Basiswerte am Ende der Laufzeit immer das Nominalkapital zurückgezahlt werden sollte.

Das Landgericht sieht gemäß dem Hinweisbeschluss in der Kündigungsoption für die Emittentin die Möglichkeit, sich einseitig von der ursprünglich beworbenen Kapitalgarantie nachträglich wieder zu lösen. Über genau diesen Umstand hätte die Bank aber aufklären müssen.

"Sollte sich diese Rechtsprechung festigen und auch von anderen Gerichten übernommen werden, wären auch die Anleger, die über weitreichende Vorerfahrungen verfügen, in die Lage versetzt, Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken durchzusetzen. Nach meiner Kenntnis aus über 100 Verfahren für Lehman-Geschädigte hat keine Bank über das vorzeitige Kündigungsrecht der Emittenten und seine Folgen jemals aufgeklärt", so Constantin Wesser, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG.

Wesser weist in diesem Zusammenhang noch auf den Umstand hin, dass der dreijährige Verjährungszeitraum für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Kunden der Hamburger Sparkasse auf fünf Jahre verlängert worden ist und je nach Zeitpunkt der Beratung die Verjährung nunmehr noch in diesem Jahr oder aber im kommenden Jahr eintritt. Diejenigen Kunden der Hamburger Sparkasse, die sich bislang noch nicht zu einer Klage durchringen konnten, sollten sich kurzfristig von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Constantin Wesser

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Grundsatzurteil zur Erstattung von Maklerkosten im Zwangsversteigerungsverfahren erstritten.

DSL Bank muss Maklerprovision im Zwangsversteigerungsverfahren zurückzahlen.

Nachdem der Eigentümer einer Immobilie sein Darlehen bei der DSL Bank nicht mehr bedienen konnte, betrieb diese die Zwangsversteigerung. Zum Versteigerungstermin kam es jedoch nicht. Das Grundstück wurde vorher an einen Interessenten verkauft, der sich auf eine Anzeige der Bank meldete. (Alleine) die Bank beauftragte hierzu die konzernzugehörige BHW Immobilien GmbH mit der Veräußerung des Objektes und beanspruchte deswegen eine Maklerprovision in Höhe von fast 33.000,- bzw. 7% des Verkaufspreises, die sie vor Auszahlung des Versteigerungserlöses einbehielt. Zu Unrecht, wie das Landgericht Bonn in dem Grundsatzurteil Az. 3 O 71/11 vom 27.05.2011 (rechtskräftig) feststellte.

Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger hatte weder einen Maklerauftrag erteilt noch lag ein solcher in seinem Interesse, da die Bank einen zu geringen Wert für die Immobilie ansetzte. Nach richtiger Ansicht des Landgerichtes Bonn konnte die beklagte Bank daher weder auf Grundlage der Geschäftsführung ohne Auftrag, noch auf Grundlage ihrer Finanzierungsbedingungen die Aufwendungen zum Verkauf erstattet verlangen.

Nach den Urteilsgründen hat die Verwertung des Grundstückes zur Begleichung der Darlehensverbindlichkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren unter tunlichster Rücksichtnahme auf den Bankkunden zu erfolgen. Die Bank muss darum bemüht sein, das bestmögliche Verwertungsergebnis im Interesse des Kunden zu erzielen. Auch wenn die Bank selbst oder über ein von ihr beauftragtes Tochterunternehmen sämtliche Tätigkeiten zum Verkauf des Grundstücks durchführt, kann sie ohne Auftrag des Kunden die zusätzlichen Kosten nicht ersetzt verlangen. Nach dem Urteil des LG Bonn vom 27.05.2011 muss die DSL Bank die vereinnahmten Maklerprovisionen nebst einer angemessenen Verzinsung an den Kläger zurückerstatten.

"Das Grundsatzurteil des Landgerichtes Bonn verhindert zukünftig den zügellosen Ansatz von Kostenpositionen durch die Bank im Zwangsversteigerungsverfahren", erläutert RA Bögelein in einer Stellungnahme.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Finanzierung anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mario Bögelein

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 27, 2011

Debi Select – Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Die Fonds der Debi Selct Gruppe mit Sitz in Landshut waren zuletzt vermehrt Gegenstand von Presseberichten. Nach Berichten des Handelsblatts stimmen die Prospektangaben der drei Fonds der Debi Select Gruppe möglicherweise nicht mit den tatsächlichen Investitionen überein.

Die Debi Select Gruppe hatte in den letzten Jahren die Fonds Debi Select Classic, Debi Select Classic 2 und Debi Select Flex aufgelegt. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 2. Oktober 2010 berichtet, sei den Anlegern hierbei eine absolut sichere Anlage versprochen worden. Tatsächlich aber, so die Vorwürfe der Wirtschaftszeitung, seien die Anlegergelder über Umwege in die Teldafax investiert worden, noch dazu, ohne die Anleger hierüber zu informieren. Teldafax befindet sich in einer schweren finanziellen Krise.

„Sollten die Vorwürfe, dass Gelder letztendlich prospektwidrig verwendet wurden, zutreffen, kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche in Betracht“, erklären die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte. „Dies gilt dann, wenn in den Emissionsprospekten beispielsweise mit einer tatsächlich nicht vorhandenen Sicherheit geworben wurde oder wenn das Investitionsobjekt nicht bzw. fehlerhaft den Prospekten zu entnehmen ist.“

Die Debi Select Gruppe reagiert mit der Auflösung ihrer drei Fonds zum Jahresende 2011. Dabei bestehen für die betroffenen Anleger zwei Handlungsmöglichkeiten: zum einen können sie ihr Geld ausbezahlt bekommen, zum anderen das Kapital reinvestieren. Als Nachfolgegesellschaft dient hierbei die Anlagegesellschaft Intevo Funds mit Sitz in Liechtenstein.

„Problematisch hierbei ist allerdings Folgendes“, so CLLB weiter. „Entsprechend des Konzepts sollen die Anleger ihre gesamte Einlage in den ´neuen` Fonds transferieren. Allerdings ist derzeit nicht bekannt, ob es sich bei den erhaltenen Ausschüttungen um Gewinne oder nur um gewinnunabhängige Entnahmen handelt. Sollte letzteres der Fall sein, besteht die Gefahr der Rückforderung der Auszahlungen gem. § 172 VI HGB.“

CLLB-Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Debi Select " anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Credit Suisse Life TIP III Germany verzeichnet massive Wertverluste - Anleger sind verunsichert

Anleger, die in die fondsgebundene Lebensversicherung Life TIP III Germany von der Credit Suisse Life & Pensions AG investiert haben, verzeichnen bereits seit Jahren einen immer weiter voranschreitenden Wertverfall ihrer Anteile.

Life TIP III Germany - Life Traded Insurance Portfolio EUR - ist ein Produkt der Credit Suisse Life & Pensions AG, bei der in gebrauchte US-amerikanische Risikolebensversicherungen und sogenannte britische TEPs (Traded Endowment Policies) investiert wird. Die Fonds haben mit massiven Werteinbrüchen zu kämpfen. So hat etwa der in britische Zweitmarktpolicen investierende Fonds für das Jahr 2008 einen einstelligen Verlust realisiert. Bei dem Fonds mit US-amerikanischen Risikopolicen sterben die Versicherten nicht wie in den Lebensversicherungsgutachten angenommen. Auf der Basis der neuen Gutachten wird ein Großteil der Policen erst nach Ende der Fondslaufzeit fällig, so dass die sodann noch bestehenden Policen veräußert werden müssten. Der Fonds könnte auch zur Bedienung der laufenden Prämien gezwungen sein, Policen zu veräußern.

"Offenbar hat auch dieser Fonds mit zu optimistischen Sterbewahrscheinlichkeiten kalkuliert", so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). "Bei geschlossenen Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investieren, finden wir genau dieselben Probleme." In diesen Fällen hat ein von hrp eingeholtes Sachverständigengutachten ergeben, dass die Sterbetafeln VBT 2001 zur Ermittlung der wahrscheinlichen Sterbezeitpunkte untauglich sind.

"Fraglich ist auch", so Dr. Brockmann weiter, "inwieweit den Anlegern tatsächlich die Besonderheiten der britischen und US-amerikanischen Lebensversicherungen, in die Fonds der Life TIP III investieren, erläutert worden sind". Den meisten Anlegern dürfte nicht klar gewesen sein, dass sie mit dieser fondsgebundenen Lebensversicherung auch Kapitalverluste realisieren können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Hahn Rechtsanwälte empfehlen daher, eine mögliche Falschberatung fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft " Credit Suisse Life TIP III Germany" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Juli 26, 2011

Medienfonds: UniCredit Bank AG zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds verurteilt

Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar.

Begleitumstände des Medienfondserwerbs
Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in Höhe von € 70.000,00. Die Fondsbeteiligung erwies sich aber als Flop.

Erfolgreiche Anlegerklage
Mit Urteil vom 12.07.2011 hat die UniCredit Bank AG jetzt die Quittung für ihre Fehlberatung erhalten. Das Landgericht München sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz zu, weil er von seiner Bank nicht anlegergerecht beraten worden war. Der Mandant der BSZlei
Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat jetzt das Recht, seine Fondsbeteiligung über die verurteilte Bank rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: „Einmal mehr hat sich hier der Grundsatz bestätigt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine unternehmerische Beteiligung ist nun einmal keine sichere Anlage. Kapitalanleger, die mit geschlossenen Fonds für das Alter vorsorgen wollten, sollten deshalb dringend ihr Portfolio auf Fehlentwicklungen hin untersuchen.“

Positive Entwicklung zugunsten von Medienfondsanlegern
Die Entscheidung des Landgerichts München reiht sich ein in die aktuell sehr positive Gesamtentwicklung bei Medienfonds. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat zuletzt für KALEDO-Anleger nicht nur mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen. Die Kanzlei erwirkte inzwischen auch positive außergerichtliche Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken.

Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung
Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher vor allem Anlegern, die Medienfonds der LHI, KGAL oder Hannover Leasing erworben haben, sich nicht unnötig durch vermeintliche steuerliche Erfolgsmitteilungen irreführen zu lassen: „Wer einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte durch die Geltendmachung der Rückabwicklung immer eine Vermögensverbesserung anstreben.“

Verjährung droht zum Jahresende
Betroffene Fondsanleger solten sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt mit der Prüfung ihres Falles beauftragen. Am 31.12.2011 droht die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "KALEDO" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.