Montag, Dezember 27, 2010

Ist der Kapitalanleger ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?

Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Warum können Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren?

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger gibt. Der Graue Kapitalmarkt in Deutschland vernichtet jährlich Milliarden Euro Anlegergelder. Abzocker und Betrüger können hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse" Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit machen. Dass, man dem „Promi" vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da offensichtlich niemand wirklich interessiert.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: "Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden, letztendlich haften. Und das heißt letztendlich den Anlegern das Geld bezahlen." Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen werden.

Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. beobachtet schon über einen längeren Zeitraum, dass durch die Lobbyarbeit bestimmter Interessengruppen aus dem Finanzbereich versucht wird das Niveau des Anlegerschutzes bewusst niedrig zu halten. Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlege, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Einige Anbieter zweifelhafter Kapitalanlagen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, haben eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In Rundschreiben an Anleger und Internetforen werden Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine als „gierig" und in ähnlicher Weise diffamiert. Die Anleger stellen jedoch berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Anlegerschützer.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert. Wenn die Staatsanwaltschaft bei betreffenden Unternehmen vorstellig geworden ist, muss auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der Geschäftsführung noch vertrauen können."

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.

Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder „Soforthilfe Kampagnen" die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.de eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Der BSZ® wird auch im Jahr 2011 mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V. Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen keineswegs mit aufklärendem Material versorgt, sondern reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die Streitwerte oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Unterlassungserklärungen eingedeckt. Auch wenn die Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung der sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, bleibt der BSZ® e.V. auch 2011 weiterhin am Ball.

Zum Schluß die gute Nachricht: Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Betroffene Anleger können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Foto: Logo des BSZ e.V.


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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Dezember 24, 2010

Verzögerte Zinszahlung der Südfinanz Holding AG – Handlungsoptionen für Anleger

Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit einem Nennwert in Höhe von je 100,00 Euro, emittiert werden.

Wie mehrere Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übereinstimmend erklärten, wurden nun aber von der Südfinanz Holding AG die Zinszahlungen für den Novembertermin 2010 nicht an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen geleistet. Auch die Südfinanz Holding AG erklärt auf ihrer Homepage, dass es zu einer Verzögerung der Zinszahlung aus der Anleihe mit der WKN A0V8R4 käme. Begründet wird dies damit, dass der Eingang des Geldes für die Zinszahlung noch nicht verzeichnet werden konnte. Allerdings handelt es sich hierbei bereits um die dritte Erklärung der Südfinanz Holding AG hierzu in den letzten Wochen.

„Dies stärkt nicht gerade das Vertrauen in eine baldige Zahlung der Südfinanz Holding AG", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Wir werden daher nun die Südfinanz Holding AG zur Zahlung der unseren Mandanten zustehenden Zinsen auffordern. Sollte dies erfolglos bleiben, werden wir die Teilschuldverschreibungen außerordentlich kündigen und die Gesellschaft zur Rückzahlung der von unseren Mandanten investierten Beträge auffordern."

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft “Südwest Finanz Vermittlung 2+ 3. AG“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Dezember 23, 2010

Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Angebot Verträge rückabzuwickeln

Rechtsanwältin der GFE reagiert auf Anschreiben der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und übersendet Angebot auf Rückabwicklung der Verträge.

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Nunmehr haben weitere, von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron der bereits eine Vielzahl von Anlegern diverser Blockheizkraftwerke vertritt.

In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, übermittelt durch deren nun bestellte Rechtsanwältin, Frau Maria Bräuer aus Weiden heißt es:

„Bei Freigabe des Firmenvermögens durch die Staatsanwaltschaft und/oder die Aktivierung der Fremdmittel werden die Verträge –umgestellt auf die aktuelle Situation- nach Wunsch des Partners erfüllt, rückabgewickelt, oder übertragen“

Zwischenzeitlich liegen auch Informationen darüber vor, welche Vermögenswerte der GFE Seitens der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden. Aus einem Antrag der GFE an das Amtsgericht Nürnberg, der CLLB vorliegt, ergibt sich, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Nürnberg bisher ein Betrag in Höhe von € 29.439.512,00 sichergestellt wurde.

„Nachdem nunmehr die ersten Fristen zur Zahlung abgelaufen sind, werden die ersten Klagen gegen die GFE vorbereitet“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Aktuelle Vergleichsangebote! Keine vollendeten Tatsachen schaffen!

Geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, sollten keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen oder diesen zustimmen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält in den letzten Tagen eine große Zahl von Anrufen hilfesuchender Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Auslöser sind die derzeit vielen Anlegern zugehenden Angebote zu Vergleichsabschlüssen / Vergleiche im Zusammenhang mit deren Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.

Für die Rechtsanwälte ist es in diesem Zusammenhang keinesfalls nachvollziehbar, weshalb die ALAG - Geschädigten im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarungen auch auf alle weiteren Ansprüche, vor allem gegenüber den Beratern bzw. Beratungsgesellschaften, verzichten sollen. Die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften können sich auf diesem Wege bequem aus der Affäre ziehen, obwohl die notleidenden ALAG - Beteiligungen aufgrund deren Beratung überhaupt erst gezeichnet wurden. Derartige Vergleichvorschläge stellen keinerlei Gewinn für die Anleger dar, zumal in vielen Fällen von anderen Rechtsanwälten nicht einmal gegen die Berater / Beratungsgesellschaften vorgegangen wurde.

Die geschädigten Anleger sollten auf keinerlei Ansprüche gegen die Anlagenberater bzw. die Beratungsgesellschaften verzichten, zumal ein Vorgehen von CLLB Rechtsanwälte - welche Schadenersatzanspüche gegenüber jedem in Frage kommen Anspruchsgegner gelten machen - gegen diese in vielen Fällen bereits zum Erfolg geführt hat. In mehreren Fällen wurde die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreicht. Jüngst hat ein Anleger aufgrund eines vor dem LG Ingolstadt geführten Rechtsstreites gegen den Anlageberater, ebenfalls im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG, einen Betrag in Höhe von € 15.000,00 erhalten.

Darüber hinaus wurde den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten von CLLB in einem diese Woche geführten Telefonat mit dem Vorsitzenden Richter des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts ein Vergleichsvorschlag dahingehend unterbreitet, dass ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, welcher ursprünglich u.a. € 10.000,00 (ohne Agio) in das Anlagemodell „Classic" eingezahlt hatte und derzeit neben der Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Ausschüttungen noch rund € 17.000,00 im Rahmen des Ratenanlagemodells „Sprint" zu zahlen hätte, nunmher keinerlei weiteren Zahlungen mehr an die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG zu erbringen hat und darüber hinaus noch einen Betrag in € 5.000,00 erhält. Hiervon unberührt werden die bei Abschluss dieses Vergleiches verbleibenden Schäden gegen den Berater geltend gemacht.

Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen oder diesen zustimmen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen. Sollten bereits widerrufliche Vergleiche geschlossen worden sein, durch welche Ansprüche gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaft ausgeschlossen werden und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, so sollten diese innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "„ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Akura: Verhaftung wegen Betrugsverdacht! BSZ e.V. hilft!

Diverse Mitarbeiter von Akura verhaftet! Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Die Akura-Gruppe hat seit 2005 in diversen Emissionen atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte angeboten.

Medienberichten der letzten Tage zufolge wurden nun Ende Oktober 2010 zwei Akura-Verantwortliche wegen des Verdachts auf Betrug in besonders schwerem Fall verhaftet, dies habe ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg gegenüber Börse online bestätigt. Angaben zufolge vermuten Ermittler, dass die beiden Männer, bei denen es sich um den Geschäftsführer und den Vertriebsleiter der Gruppe handeln soll, Anlegergelder für sich behalten haben könnten, der BSZ e.V. weist darauf hin, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc hierzu: „Die aktuellen Vorkommnisse lassen leider nichts Gutes für die Anleger befürchten, betroffene Anleger sollten dringend einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.“

Auch die Provisionen, die die Vermittler bei Akura erhalten haben, dürften durchaus hoch gewesen sein, auch hier sollte überprüft werden, ob Anleger nicht Rechte geltend machen könnten.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Akura“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Dezember 21, 2010

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Die Anleger erhalten Vergleichsangebote!

Die beabsichtigte Begünstigung insbesondere von Beratern bzw. Beratungsgesellschaften ist nicht nachvollziehbar! - Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadenersatzansprüche gegen Berater bzw. Beratungsgesellschaften verzichten!

Derzeit werden - wie die Kanzlei erfahren hat - viele geschädigte Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG von Rechtsanwälten kontaktiert, die diese Anleger zu Vergleichabschlüssen im Zusammenhang mit deren Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG bewegen wollen. Den Anlegern wird hierbei zum Teil eine extrem kurze Frist - dazu oft über die Weihnachtsfeiertage - zur Annahme dieser Vergleiche gesetzt.

"Für die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es in diesem Zusammenhang keinesfalls nachvollziehbar, weshalb die ALAG - Geschädigten insbesondere auch auf alle weiteren Ansprüche gegenüber den Beratern bzw. Beratungsgesellschaften verzichten sollen" so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.

Nach der Rechtsauffassung der CLLB Rechtsanwälte würde durch Abschluss der aktuellen Vergleichangebote für die meisten Anleger keine befriedigenden Situation eintreten, zumal gerade die Berater bzw. Beratungsgesellschaften, aufgrund deren in vielen Fällen fehlerhaften Beratungen die Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH erst gezeichnet wurden, sich komplett aus der Verantwortung stehlen könnten. Dieser Umstand dürfte für die meisten Anleger ein sehr befremdliches Ergebnis darstellen, zumal es meistens nicht ersichtlich ist, warum Anleger sich Ansprüche gegen einen weiteren Anspruchsgegner abschneiden sollten, obwohl die jeweiligen Schadenersatzansprüche noch nicht einmal gegenüber diesen geltend gemacht wurden.

Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat aber den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.

Gerade auch vor der aktuellen Entwicklung der Hamburger Rechtsprechung - wonach die Emissionsprospekte der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG betreffend "Classic"- und "Classic-Plus"-Beteiligungen fehlerhaft sind - sind derartige Vergleichangebote in den meisten Fällen nach Ansicht der CLLB Rechtsanwälte inakzeptabel.

"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt keine Berater bzw. Beratungsgesellschaften und kann daher gegenüber jedem erfolgversprechenden Anspruchsgegner die Schadenersatzansprüche ihrer Mandanten geltend machen" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler weiter. "Wir stehen unseren Mandanten selbstverständlich auch im Zeitraum zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel zur Verfügung" stellen die Rechtsanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz klar. Die CLLB Rechtanwälte konnte auch bereits in vielen Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften finden. In zwei Fällen konnte sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erreicht werden.

"Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen oder zustimmen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "„ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Dezember 20, 2010

WBG Leipzig-West AG: Gerichte entscheiden gegen Rückforderung des Insolvenzverwalters

Inzwischen haben weitere Gerichte, in denen Anleger von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte gegen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters der WBG Leipzig-West AG vertreten werden, entschieden, dass die Anleger die von der WBG AG vor der Insolvenz ausbezahlten Beträge nicht zurück bezahlen müssen, und die Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung gegen die Anleger abgewiesen.

So haben in von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Verfahren das Amtsgericht Lüneburg mit Urteil vom 18.10.2010, das Amtsgericht Berlin-Köpenick in zwei Urteilen vom November 2010, das Landgericht Frankfurt an der Oder mit Urteil vom 30.11.2010 sowie das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 29.10.2010 die Klagen des Insolvenzverwalters gegen die jeweiligen Anleger abgewiesen, sämtliche Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.

Vorausgegangen ist diesen Fällen, dass die WBG Leipzig-West AG einige Monate vor ihrer Insolvenz im Jahr 2006 noch Anleger ausbezahlt hatte. So konnte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte für ca. 200 Mandanten noch vor der Insolvenz eine -in den meisten Fällen vollständige- Auszahlung der zum großen Teil fälligen Anlegergelder erzielen.

Diese Auszahlungen hat der Insolvenzverwalter inzwischen angefochten und die betroffenen Anleger aufgefordert, und zwar unter anderem mit der Begründung, dass den Anlegern oder deren Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits bekannt gewesen sein soll, dass die WBG Leipzig-West AG bereits insolvent gewesen wäre, oder eine sog. "inkongruente Deckung" vorgelegen habe, nämlich die Anleger die Zahlung nicht in der Art und Weise hätten verlangen dürfen, und somit eine Anfechtung dieser Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung in Betracht käme.

Da die Vorwürfe des Insolvenzverwalters in der Regel nicht zutreffen, sehen wir daher gute Chancen für die von uns betreuten Anleger (aber auch in der Regel für andere Anleger), die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht begleichen zu müssen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte betreuen bereits ca. 80 Anleger, die der Insolvenzverwalter der WBG Leipzig-West AG auf Rückzahlung verklagt hat. Anleger die vom Insolvenzverwalter Dr. Flöther auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „WBG Leipzig-West" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Dezember 18, 2010

Apollo Media GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

Volksbank Alzey eG zahlt € 82.500,00 Schadensersatz. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Mainz am 13.12.2010 konnte zugunsten eines Anlegers der Medienfonds ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Schadensersatz in Höhe von € 82.500,00 erstritten werden.

Die beratende Bank, die Volksbank Alzey eG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf Vorschlag des Gerichts zu dieser Zahlung verpflichtet, nachdem sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass sie für die Empfehlung der beiden Beteiligungen an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Provisionszahlungen erhalten hat.

Der positive Vergleich reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zugunsten von Anlegern der diversen ApolloMedia Fonds erstrittenen Entscheidungen ein.

Sofern Anleger der Apollo Media Fonds, ApolloProMedia Fonds, ApolloProMovie und ApolloProScreen Fonds von ihren Bankberatern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die empfehlende Bank für die Empfehlung des Beteiligungsabschlusses eine Provision erhält, bestehen nach derzeitiger Rechtsprechung gute Chancen auf Schadensersatz.

Anlegern der verschiedenen Apollo Medienfonds ist daher nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Ges. zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Anleger erhalten Angebot auf Rückabwicklung

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der vorletzten Woche mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Nunmehr haben die ersten von BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln. In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, vom 16.12.2010 wird den Anlegern erklärt, dass das von der GFE vertriebene Anlagemodell „Blockheizkraftwerke“ nicht mehr tragfähig sei.

Wörtlich führt die GFE aus:

„Zudem haben organisatorische und technische Fehlentscheidungen und falsche Informationen zur Ist-Situation geführt. Diese wird von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei, Anm. des Verfassers) bearbeitet. Unkorrektheiten werden öffentlich aufgedeckt und geahndet, Schuldige bestraft!“

Weiter wird den Anlegern angeboten, die Verträge „nach juristischer Aufarbeitung gegen Erstattung des Restanteils rückabzuwickeln“.

Anleger sollten dieses „Rückabwicklungsangebot“ sorgfältig prüfen.

So ist dem Angebot zu entnehmen, dass die Rückabwicklung nur die Erstattung eines sog. „Restanteils“ vorsieht. Was unter einem solchen „Restanteil“ zu verstehen ist, führt die GFE nicht weiter aus. Auch ist die Rückabwicklung zeitlich an die „juristische Aufarbeitung“ geknüpft. Wann diese Aufarbeitung von wem abgeschlossen werden soll, lässt sich dem Angebot ebenfalls nicht entnehmen.

Anleger haben nach Auffassung der Anlegerschutzanwälte ggf. aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, die ihnen etwaig entstanden Schäden erstattet zu bekommen. Allerdings muss hierfür jeder Fall individuell geprüft werden.

„Auf die von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei an die GFE mbH Nürnberg gerichteten Schreiben, erfolgte bisher keine Reaktion. Es werden daher nunmehr die ersten Klageverfahren vorbereitet“.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Zahlreiche Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.

Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger: Wie die BSZ e.V. Vertrauensanwälte melden, haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Perleberg mit Urteil vom 30.09.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Gesellschafterin auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes abgewiesen. Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es dern Anlegerschutzanwälten in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Zwischenzeitlich hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunsten dieser Anleger sind somit rechtskräftig. Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung der Rechtsanwälte hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen. „Auch wenn dieses Urteil nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigt es doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können.

Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies auch dann, wenn Anleger in den letzten Wochen ihrerseits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Madoff: Sachstandsbericht des BSZ e.V. aus Österreich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aus Östereich informieren über den Sachstand!

1. Zum Stand des Musterverfahrens

Hier erwarten wir Ende Jänner/Anfang Februar, dass ein vom Handelsgericht beauftragtes Sachverständigengutachten vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dieses Gutachten den von uns eingenommen Prozessstandpunkt, dass die UniCredit Bank Austria („BA“) auf Grund der Verletzung ihrer Pflichten als Prospektkontrollor für den entstanden Schaden einzustehen hat, untermauern wird.

In den von BA geprüften Prospekten werden wesentliche Umstände, wie insbesondere, dass Kontrollmechanismen gänzlich ausgeschaltet wurden und aus diesem Grund ein erhöhtes Missbrauchs- und Veruntreuungsrisiko bestand, verschwiegen. Die BA hätte einem derartigen Prospektinhalt niemals ihre Zustimmung erteilen dürfen und hat durch ihr Fehlverhalten es erst ermöglicht, dass bei den Anlegern der Schaden eintreten konnte.

Im Verfahren haben wir zusätzlich ein Gutachten von Dr. Thomas Ratka vorgelegt, wonach nach österreichischem Recht auf Basis der Sitztheorie der Gründungsvorgang beim Primeo auf den Cayman Islands nichtig war, da sämtliche von der BA als Gründerin eingesetzten Fondsvorstände Konzernmitarbeiter waren und diese weder in den Cayman Islands, dem formellen Sitz des Primeo, ihren Wohnort/Berufssitz hatten, noch wurden die maßgeblichen Entscheidungen, insbesondere die „Königsidee“ das Management vollständig an Madoff auszulagern auf den Cayman Islands getroffen; diese wurden in Österreich gefasst. Voraussetzung für die Zulassung eines ausländischen Fonds zum inländischen Vertrieb ist jedoch die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, deren Anteile vertrieben werden sollen. Da der Sitz der tatsächlichen Hauptverwaltung in Österreich war, handelte es sich bei Primeo nicht um einen ausländischen Fonds, sodass dieser als solcher in Österreich nicht zum Vertrieb hätte zugelassen werden dürfen.

Die nächste Verhandlung ist für Montag, den 28 . Februar 2011 anberaumt.

2. Zum Stand des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Wien erwartet noch weitere Unterlagen aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, da hier auch ein laufender Kontakt mit dem US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, besteht. Nach Sichtung dieser Unterlagen soll – wie geplant – - ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Bezug auf den Vorwurf der (strafrechtlichen) Verletzung des Investmentfondgesetzes abgesendet werden. Wann dies sein soll ist momentan nicht abschätzbar. Wir gehen davon aus, dass der zuständige Staatsanwalt die Anklageerhebung empfiehlt. Die Oberstaatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Klage erhoben wird oder nicht.

3. Madoff-Milliardenklage durch den US-Masseverwalter Irving Picard

Der US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, hat, wie am Wochenende bzw. gestern in den Medien zu lesen war, eine Milliardenschwere Klage gegen die Bank Austria, ihre italienische Mutter UniCredit sowie Sonja Kohn und deren Bank Medici in New York eingebracht.

Wie gehen davon aus, dass diese Klage Anlegern, die via „Primeo“- oder „Herald“-Fonds bei Madoff investiert waren, insofern den Rücken stärkt, als die Klage neue Erkenntnisse u.a. über Kick-Back-Zahlungen und die Funktionsweise des Madoff’schen Schneeballsystem und mögliche Verbindungen zur BA und Bank Medici enthält.

Bis dato ist der Eindruck entstanden, dass die österreichische Justiz gewisse Hemmungen hat, sich ernsthaft mit einer größten Bank des Landes anzulegen. Dies könnte sich nunmehr ändern.

Der Umstand, dass der Masseverwalter direkt gegen die Bank Austria vorgeht, hat sicherlich Signalwirkung. Die erhobenen Vorwürfe gegen die Bank Austria, deren Mitarbeiter sowie Sonja Kohn werden wir natürlich auch in unseren Prozessen verwenden.

Für geschädigte Madoff-Anleger aus Österreich und Deutschland gibt es also gute Gründe, sich dem BSZ e.V. anzuschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Madoff" wird von renommierten Kanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt .

Freitag, Dezember 17, 2010

So verdoppeln Sie Ihre Verluste

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlosen Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen.

Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu. Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.

Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt. Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wir mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der werblichen Unterstützung durch Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Als Anleger sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Betroffene Anleger können sich jederzeit einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.

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Donnerstag, Dezember 16, 2010

Verjährungshemmung durch Güteverfahren: schnell, einfach und kostengünstig.

Mit dem nahenden Jahresende fragen sich viele Anleger, wie sie eine möglicherweise drohende Verjährung ihrer Ansprüche abwenden können.

Neben einer Klageeinreichung oder der Beantragung eines Mahnbescheides, welche mitunter mit erheblichen Kosten verbunden sein können, sieht das Gesetz als kostengünstigen weiteren Weg die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor. Durch die rechtzeitige Anrufung einer solchen Gütestelle wird die Verjährung um mindestens 6 Monate gehemmt.

Selbst wenn es in dem Güteverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung mit dem Anspruchsgegner kommt, so gewinnt der Anleger mit diesem Verfahren wertvolle Zeit.

Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist, dass für dieses kein Anwalt benötigt wird, sondern der Anleger seinen Antrag selbst bei der Gütestelle einreichen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der staatlich anerkannten Gütestelle http://www.guetestelle-zivilrecht.de/  oder unter der Telefonnummer 0711/520888-12.

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Verluste durch nicht vorhersehbare Umstände oder einfach nur miese Anlage?

Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Verbraucherschützer. Wer heute über eine Anlage kritisch berichtet, muss sich auf einiges gefasst machen. Von Einsicht ist da meist keine Spur. Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung gehört zum eingeübten Programm. Auch im Internet kann man dies in den einschlägigen Foren nachlesen.“ Die Schmähkritik über Anlegerschutzvereine kommt meist von Kapitalvernichtern und ihren Helfern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Verbraucher gnadenlos ausnutzen. Die oft laxe Rechtsverfolgung trägt mit dazu bei, dass Milliarden von Anlegergeldern verloren gehen. Wer gegen dieses skandalöse Treiben einschreitet, hat mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Wettbewerbshüter als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.

Wenn Anleger nach einer Fehlinvestition ihr Geld zurückverlangen, bekommen sie meist diesen Standardsatz zu hören: „Wir sehen keine Grundlage, Ihrer Bitte um Rückzahlung Ihrer Anlagesumme zu entsprechen".

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in diese Situation ausschließlich durch Fehler anderer Personen oder Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger durch die BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

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Mittwoch, Dezember 15, 2010

Scalping: Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Mit ihrer Pressemitteilung vom 14.12.2010 warnt die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Anleger vor boomender Anlagebetrugsform "Scalping". Dubiose Infodienste pushen in betrügerischer Absicht Kurse wertloser Aktien.

„Bei dieser Form des Anlagebetruges versuchen die Täter mittels fingierter Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare, Anlegerpublikum zum Kauf in Wahrheit wertloser Aktien zu animieren. Mit Schlagworten wie „1000% Kurs-Chance!", „Sichere Anlageempfehlung - Kaufen Sie diese Aktie!" und „Garantierter Gewinn in 3 Monaten!" werden die betreffenden Wertpapiere empfohlen. Diese Aktien stammen jedoch in der Regel von gescheiterten Unternehmen oder „leeren" Briefkastenfirmen im angelsächsischen Raum, die dort in Marktsegmenten notieren, die wenigen oder keinen Vorschriften für Emittenten unterliegen. Die Täter halten selbst den Großteil dieser in Wahrheit wertlosen Papiere, die sie dann aber, nachdem durch die betrügerischen Infodienste die Nachfrage und damit der Kurs künstlich in die Höhe manipuliert wurde, an die angelockten ahnungslosen Anleger abstoßen. Haben die Betrüger abkassiert, bricht der Kurs wieder in sich zusammen.“

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. warnte bereits mit seiner Pressemitteilung vom 24.09.2010: „Jährlich versickern Milliarden Dollar durch Penny-Stock-Betrug in dunklen Kanälen. Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.“

Unter Penny Stock versteht man eine nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Viele dieser Aktien werden in den USA als so genannte OTC -„Over the Counter"- Aktien angeboten. Natürlich kann man nicht sagen, dass alle derartige Aktien von fraglichem Wert sind. Die Vergangenheit und auch aktuelle Vorfälle zeigen jedoch, dass die Kurse mancher „Penny Stocks" manipuliert wurden. Nach einer Untersuchung der amerikanischen Wertpapierverwaltungen NASAA (North American Securities Administrators Association) versickern jährlich Milliarden Dollar durch Penny-Stock-Betrug in dunklen Kanälen.

Dem rational denkenden Anleger ist klar, dass es kein System gibt, welches garantierte Entwicklungen über die Kursentwicklung einer bestimmten Aktie berechnen bzw. vorhersagen kann. Jedes Programm, welches angeblich vorhersagen kann, wie sich Aktienkurse entwickeln werden haben gleichermaßen die Möglichkeit zur Vorhersage der anderen chaotischen Ereignisse, wie zum Beispiel die Lottozahlen. Die Abzocker verschicken ganz selbstverständlich massenhaft E-Mails ("Penny Stock Spam") mit (vermeintlichen) Börsen-Geheimtipps. Darin werden insbesondere „Penny Stocks" empfohlen. Die meisten Empfänger dieser E-Mail Werbung wissen was sie von einem 300% Gewinnversprechen zu halten haben und füttern damit den Papierkorb. Es gibt aber immer noch genügend Menschen die solchen Angeboten nicht widerstehen können.

Die Betrüger treiben mit unerlaubten Techniken die Kurse bestimmter Werte in die Höhe um sie dann in das Bodenlose abzustürzen zu lassen. Diese Manipulation ist bekannt als "Pumpe und Dump" und ist fast so alt wie die Börse. Durch die Beeinflussung der Anleger mit irreführenden Angaben über ein Unternehmen werden die Preise in eine vorher festgelegte Höhe getrieben. Ist der dann erreicht stoßen die betrügerischen Initiatoren ihre eigenen Aktien ab.

Die gegenteilige Entwicklung einer Pumpe und Dump ist das so genannte Scoop. Hier werden über ein Unternehmen sehr negative frei erfundene Gerüchte verbreitet. Damit soll der Preis in den Keller fallen. Ist der Preis unten, kaufen die Betrüger die Aktien, schaffen die Gerüchte aus der Welt, verbreiten Positive Nachrichten, puschen die Aktie nach oben - und machen Kasse!

Amerikanischen Erfahrungen zufolge soll die Anlegerwerbung für die Penny Stocks rein auf die männliche Psyche abgestimmt zu sein. Frauen sollen weitgehend immun gegen dieses aggressive Marketing sein.

Fazit des BSZ® e.V.:
Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können, mit einem solch riskanten Markt beschäftigen. Sicher gibt es einige Leute die in diesem Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer. Ein Markt in dem die Manipulation viel zu oft zur Regel gehört, macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Natürlich wird die Mehrzahl der „Börsen-Gurus" seriös arbeiten, aber es gibt leider auch unseriöse Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hiermit gemeint.

Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Penny Stock Geschäfts" geworden sein, können Sie sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Penny-Stocks" anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO   http://www.pixelio.de/


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Rücknahme von Anteilen am „Premium Management Immobilien-Anlagen“ ausgesetzt – Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sicheres Investment und Fondsanteile wurden oft als so sicher wie Festgeld angeboten. Nicht erst seit Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value steht fest, dass dies ein Ammenmärchen war. Zahlreiche Anleger haben dramatische Verluste bis zu 70 Prozent erlitten. Auch Anleger des Dach-Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ (PMIA) haben deswegen ein Problem. Am 27. September 2010 hat die Geschäftsführung der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH mitgeteilt, dass die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen des PMIA bis auf Weiteres ausgesetzt sei. Anteilsrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im laufenden Monat – davon die Hälfte im laufenden Monat – hätten die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen weitgehend aufgezehrt.

Der Fonds war erst am 19.05.2008 von der Cominvest Asset Management GmbH, einer Commerzbank-Tochter, aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 1.209 Millionen Euro. Der Nettoinventarwert beträgt aktuell 48,48 Euro pro Anteil. Die Anteile werden zurzeit nur am Zweitmarkt für 32,15 Euro pro Anteil gehandelt. Bei aktuellem Verkauf hätte ein Anleger damit einen Verlust von etwa 35 Prozent realisiert. Von der Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile sind nach Schätzung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mehr als 50.000 Privatanleger betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der PMIA wieder Anteile zurücknimmt.

Den betroffenen Anlegern raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen.“ Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 05.08.2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren ab Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger dürfen daher nicht abwarten sondern sie müssen schnell rechtliche Schritte einleiten.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „offene Immobilienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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Dienstag, Dezember 14, 2010

Was tun wenn die Kapitalanlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht?

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. betreibt mehrere Internetplattformen, mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Geld. Der Bekämpfung von Kapitalanlagebetrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzkriminalitäten. Jedes Jahr werden durch Finanzdienstleister, Banken und eine kriminelle Clique von Finanzakteuren private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet. Aber auch das Lager der sog. Anlegerschützer ist von mindest ebenso vielen schillernden Existenzen durchsetzt, wie die Finanzbranche selbst. Die BSZ Internetplattformen sind eine Kampfansage an die Adresse der Kapitalvernichter, Abzocker und ihrer Helfer.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Auf den BSZ Internetseiten kann jeder Anlegerschutzanwalt in anonymisierter Weise Berichte und Urteile aus dem Bereich Kapitalanlagerecht, eigene Erfahrungen, Erkenntnisse und Nachrichten veröffentlichen lassen und damit zur schonungslosen Aufdeckung illegaler Machenschaften beitragen. Anlegerschutzanwälte die mit einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft zusammenarbeiten, werden den Mitgliedern einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft vor Mandatserteilung zunächst immer eine erste Einschätzung des betreffenden Falls vermitteln.

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten http://www.fachanwalt-hotline.de/  http://www.rechtsboerse.de/  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.

Foto: Logo des BSZ® e.V.


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Montag, Dezember 13, 2010

Victory Multi Media 16: Anlageberater zu 65 000 Euro Schadensersatzanspruch verurteilt.

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Anleger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 65.000 € gegen einen Anlageberater zugesprochen, der ihm im Jahre 2000 empfohlen hatte, sich als atypisch stiller Gesellschafter am Victory Multi Media 16 zu beteiligen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der spektakulären Insolvenz der Victory Media AG hatte sich das Investment zu einem finanziellen Desaster für die Anleger entwickelt.

Das Oberlandesgericht Köln konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Anleger korrekt über die Eigenschaften und Risiken des Fonds aufgeklärt worden war. In den Entscheidungsgründen stellte das Gericht fest, dass die Risikohinweise im Emissionsprospekt fehlerhaft waren und der Berater die Risikohinweise im Prospekt hätte präzisieren müssen.

Der Rechtsanwalt misst dem Urteil große Bedeutung für alle Anleger der Victory Medienfonds bei. Die vom OLG Köln beanstandete Passage im Emissionsprospekt ist nicht nur im Prospekt des Multi Media Fonds 16 falsch, sondern auch in den Emissionsprospekten jedenfalls einiger der anderen Victory Fonds. Damit ist das Urteil auf alle diese Fonds übertragbar.

Der Anlageberater hatte sich unter anderem darauf berufen, dass etwaige Ansprüche verjährt seien. Dem folgte das OLG Köln nicht, da der Anleger bis heute nicht korrekt aufgeklärt wurde. Insbesondere folgt eine Verjährung nicht schon automatisch daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt zu lesen.

Der Rechtsanwalt empfiehlt allen betroffenen Anlegern der Victory Medienfonds die Einholung einer rechtlichen Beratung, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können. Gerade jetzt, wo nach Medienberichten auch die Aberkennung der Steuervorteile im Raum steht, können Anleger unter Umständen doch noch verloren geglaubtes Geld retten.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victory anzuschließen. Zumal Anlegerschutzanwälte die mit einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft zusammenarbeiten, werden - bevor Sie Ihnen ein Mandat erteilen – Ihnen immer erst eine erste Einschätzung Ihres Falls vermitteln.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch


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Freitag, Dezember 10, 2010

Maklerbüro Horn & Horn (Frankfurt/Oder): Verantwortliche in Untersuchungshaft!

Immobilienzwangsvollstreckung durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! Verantwortliche Michaela H. in Untersuchungshaft! BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, macht Immobilienvermögen ausfindig und leitet Immobilienzwangsvollstreckung in Höhe von 380.000,- Euro ein!

Die Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder, Michaela H., befindet sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder seit einiger Zeit in Untersuchungshaft, es ist damit zu rechnen, dass Anfang nächsten Jahres Anklage erhoben wird. Die Verantwortliche des mutmaßlichen Betrugssystems befand sich wohl einige Zeit lang auf der Flucht, konnte aber vor einiger Zeit im Odenwald verhaftet werden.

Das Maklerbüro Horn und Horn aus Frankfurt an der Oder versprach Anlegern teilweise im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages 8 % Zinsen für ihre Geldanlage, jedoch nicht pro Jahr, sondern pro Monat! Pro Jahr sollten somit ca. 95 % Rendite erwirtschaftet werden, teilweise wurde hier von den Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn angegeben, dass die Rendite dadurch erwirtschaftet werden sollte, dass bei den Banken, bei denen die Gelder angelegt werden sollten, höhere Zinsen ausgehandelt werden sollten. Es besteht der ganz klare Verdacht eines Schneeballsystems! Der Gesamtschaden dürfte sich bisherigen Erkenntnissen zufolge auf mehrere Mio. Euro belaufen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, ist es inzwischen auch gelungen, Immobilienvermögen der Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn ausfindig zu machen, und zwar in Form eines Hauses in der Nähe von Frankfurt an der Oder, wohl vor kurzem noch von den Verantwortlichen selbst bewohnt.

Inzwischen ist es BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth vor einiger Zeit auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 380.250,60 Euro auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc hierzu: "Wir werden nun umgehend die Zwangsversteigerung der Immobilie für unsere Mandantin einleiten und hoffen, dass ihre Forderung so zum Teil befriedigt werden kann."

Auch konnten inzwischen diverse Konten der Verantwortlichen ausfindig gemacht werden, auch hier wurde inzwischen teilweise Kontenpfändung beantragt!

Betroffene Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch bleibt abzuwarten, ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, weitere Vermögenswerte sicherzustellen, auf die Geschädigte unter anderem ebenfalls zugreifen könnten.

Da davon auszugehen ist, dass es noch weitere Mittäter gibt, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt bereits vor einiger Zeit eine Strafanzeige gegen einen mutmaßlichen weiteren Verantwortlichen eingeleitet, der ebenfalls für das Maklerbüro Horn & Horn tätig war.

Betroffene Anleger des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder können sich der Interessengemeinschaft "Maklerbüro Horn & Horn" im BSZ e.V. anschließen.

Foto: ©Thorben Wengert/PIXELIO   http://www.pixelio.de/


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

K1-Fonds: Erste Klagen eingereicht! Arrestbefehle und Anklageerhebung!

"Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" reicht erste Klagen ein. Anklagerhebung gegen Helmut Kiener erfolgt! Arrestbefehle gegen Helmut Kiener!

Dieburg, Berlin, Vaduz, den 09.12.2010:
Die Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Dres. Rohde & Späth aus Berlin, und die Kanzlei Seele Frommelt aus Vaduz, Liechtenstein, haben in enger Zusammenarbeit vor wenigen Tagen eine erste Klage gegen die Vienna Life Lebensversicherung auf vollständige Rückzahlung aus einem X1 Global Zertifikat vor dem Landgericht Vaduz, Liechtenstein, eingereicht.

Die Anlegerin hat wohl durch die Betrugsvorwürfe einen weitgehenden Totalverlust zu erleiden. "Wir haben die Klage nach deutschem Recht in Liechtenstein eingereicht und werfen Vienna Life vor, ihren Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen zu sein," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Weitere Klagen gegen Vienna Life werden folgen.

Auch erste Klagen gegen diverse Vermittler sind gerade in Vorbereitung und werden in Kürze eingereicht werden. "Auch viele Vermittler sind unserer Ansicht nach ihren Aufklärungspflichten nicht genügend nachgekommen", so Dr. Späth. "Teilweise sind die Vermittler noch solvent genug, um Schadensersatzforderungen zu begleichen."

Auch die Anklageerhebung gegen Herrn Kiener ist inzwischen erfolgt, es kam dabei wohl auch zu weiteren Festnahmen gegen diverse Verantwortliche. Da die Staatsanwaltschaft inzwischen diverse Vermögenswerte, unter anderem auch Immobilien, von Herrn Kiener beschlagnahmt hat, haben die Mitgliedskanzleien der "Internationalen Anwaltsallianz" im Fall K1 inzwischen auch bereits vor einiger Zeit diverse Arrestbefehle in das gesamte Vermögen von Herrn Kiener erstritten, um hier eine vorläufige Sicherung für die Geschädigten zu erreichen.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "K1" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.